Anlage Weingartengrunderhebungsverordnung 2020

Alte FassungIn Kraft seit 30.4.2020

Anlage

Flächenangaben in Hektar/Ar:

  1. 1. bestockte Weingartenfläche
  2. 1.1 mit Keltertrauben bestockte Fläche
  3. 1.1.1 Qualitätsweine
  4. 1.2 ausschließlich für die Erzeugung von vegetativem Vermehrungsgut der Reben bestimmte Fläche (Rebschulen)
  5. 2. mit Keltertrauben bestockte Fläche nach Art der Rebsorten und Auspflanzungsjahr
  6. 2.1 Rotwein nach Rebsortenarten, die für die Erzeugung von Qualitätswein und Rebsortenwein zugelassen sind
  7. 2.2 Weißwein nach Rebsortenarten, die für die Erzeugung von Qualitätswein und Rebsortenwein zugelassen sind
  8. 2.3 übrige Rebsorten nach Beerenfarbe
  1. Andere Rotweinsorten
  2. Gemischter Satz (rot)
  3. Andere Weißweinsorten
  4. Gemischter Satz (weiß)

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2020

Gesetzesnummer

20011160

Dokumentnummer

NOR40222956

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