Anlage SK-EMV

Alte FassungIn Kraft seit 03.1.2018

Ist erstmals auf die Meldung zum Stichtag 31. März 2018 anzuwenden (vgl. § 4 Abs. 3).

Anlage

zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Meldung der Eigenmittel von Verwaltungsgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien sowie Betrieblichen Vorsorgekassen (Sonderkreditinstitute-Eigenmittelmeldeverordnung – SK-EMV)

Nummer

Posten

Betrag

1

EIGENMITTEL

 

1.1

Kernkapital (Tier 1 capital – T1)

 

1.1.1

HARTES KERNKAPITAL (Common Equity Tier 1 capital – CET1)

 

1.1.1.1

Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente

 

1.1.1.1.1

Eingezahlte Kapitalinstrumente

 

1.1.1.1.2

Zusatzinformation: Nicht anrechenbare Kapitalinstrumente

 

1.1.1.1.3

Agio

 

1.1.1.1.4

(-) Eigene Instrumente des harten Kernkapitals

 

1.1.1.1.4.1

(-) Direkte Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals

 

1.1.1.1.4.2

(-) Indirekte Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals

 

1.1.1.1.4.3

(-) Synthetische Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals

 

1.1.1.1.5

(-) Bestehende oder eventuelle Verpflichtungen zum Kauf eigener Instrumente harten Kernkapitals

 

1.1.1.2

Einbehaltene Gewinne

 

1.1.1.2.1

Einbehaltene Gewinne der Vorjahre

 

1.1.1.2.2

Anrechenbarer Gewinn oder Verlust

 

1.1.1.2.2.1

Den Eigentümern der Muttergesellschaft zurechenbarer Gewinn oder Verlust

 

1.1.1.2.2.2

(-) Teil des nicht anrechenbaren Zwischengewinns oder Gewinns zum Jahresende

 

1.1.1.3

Kumuliertes sonstiges Ergebnis

 

1.1.1.4

Sonstige Rücklagen*

 

1.1.1.5

Fonds für allgemeine Bankrisiken

 

1.1.1.6

Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu Kapitalinstrumenten des harten Kernkapitals (Grandfathering)

 

1.1.1.7

Zum harten Kernkapital zählende Minderheitsbeteiligungen (Minority Interest)

 

1.1.1.8

Übergangsbestimmungen aufgrund zusätzlicher Minderheitsbeteiligungen

 

1.1.1.9

Abzugs- und Korrekturposten aufgrund von Anpassungen des harten Kernkapitals (Prudential Filters)

 

1.1.1.9.1

(-) Anstieg des Eigenkapitals aufgrund verbriefter Aktiva

 

1.1.1.9.2

Rücklagen aufgrund von Sicherungsgeschäften für Zahlungsströme (Cash Flow Hedge)

 

1.1.1.9.3

Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten

 

1.1.1.9.4

Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren

 

1.1.1.9.5

(-) Wertberichtigungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung

 

1.1.1.10

(-) Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill)

 

1.1.1.10.1

(-) Als immaterieller Vermögenswert bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert

 

1.1.1.10.2

(-) In den Wertansätzen der wesentlichen Beteiligungen enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert

 

1.1.1.10.3

Mit dem Geschäfts- oder Firmenwert verbundene latente Steuerschulden

 

1.1.1.11

(-) Sonstige immaterielle Vermögenswerte

 

1.1.1.11.1

(-) Bruttobetrag der sonstigen immateriellen Vermögenswerte

 

1.1.1.11.2

Mit den sonstigen immateriellen Vermögenswerten verbundene latente Steuerschulden

 

1.1.1.12

(-) Von der künftigen Rentabilität abhängige, nicht aus temporären Differenzen resultierende, latente Steueransprüche, abzüglich der verbundenen Steuerschulden

 

1.1.1.13

(-) IRB-Fehlbetrag (IRB-Shortfall) aus Kreditrisikoanpassungen an erwartete Verluste

 

1.1.1.14

(-) Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage

 

1.1.1.14.1

(-) Bruttobetrag der Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage

 

1.1.1.14.2

Mit den Vermögenswerten aus Pensionsfonds mit Leistungszusage verbundene, latente Steuerschulden

 

1.1.1.14.3

Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage, die das Institut uneingeschränkt nutzen darf

 

1.1.1.15

(-) Überkreuzbeteiligungen am harten Kernkapital

 

1.1.1.16

(-) Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten

 

1.1.1.17

(-) Qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors, denen alternativ ein Risikogewicht von 1 250 vH zugeordnet werden kann

 

1.1.1.18

(-) Verbriefungspositionen, denen alternativ ein Risikogewicht von 1 250 vH zugeordnet werden kann

 

1.1.1.19

(-) Vorleistungen, denen alternativ ein Risikogewicht von 1 250 vH zugeordnet werden kann

 

1.1.1.20

(-) Positionen in einem Korb, für die ein Institut das Risikogewicht nicht nach dem IRB-Ansatz bestimmen kann und auf die alternativ ein Risikogewicht von 1 250 vH angewendet werden kann

 

1.1.1.21

(-) Beteiligungspositionen im Rahmen eines auf internen Modellen basierenden Ansatzes, auf die alternativ ein Risikogewicht von 1 250 vH angewendet werden kann

 

1.1.1.22

Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält

 

1.1.1.23

(-) Abzugsfähige latente Steueransprüche, die von der künftigen Rentabilität abhängig sind und aus temporären Differenzen resultieren

 

1.1.1.24

(-) Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält

 

1.1.1.25

(-) Den Schwellenwert von 17,65 vH überschreitender Betrag

 

1.1.1.26

Sonstige Übergangsanpassungen des harten Kernkapitals

 

1.1.1.27

Zusätzliche, aufgrund von Art. 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vorzunehmende Abzüge vom harten Kernkapital

 

1.1.1.28

Sonstige Bestandteile oder Abzüge bezüglich des harten Kernkapitals

 

1.1.2

ZUSÄTZLICHES KERNKAPITAL (Additional Tier 1 capital – AT1)

 

1.1.2.1

Als zusätzliches Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente

 

1.1.2.1.1

Eingezahlte Kapitalinstrumente

 

1.1.2.1.2

Zusatzinformation: Nicht anrechenbare Kapitalinstrumente

 

1.1.2.1.3

Agio

 

1.1.2.1.4

(-) Eigene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

 

1.1.2.1.4.1

(-) Direkte Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

 

1.1.2.1.4.2

(-) Indirekte Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

 

1.1.2.1.4.3

(-) Synthetische Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

 

1.1.2.1.5

(-) Bestehende oder eventuelle Verpflichtungen zum Kauf eigener Instrumente zusätzlichen Kernkapitals

 

1.1.2.2

Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu Kapitalinstrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (Grandfathering)

 

1.1.2.3

Zum zusätzlichen Kernkapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente

 

1.1.2.4

Übergangsbestimmungen zu im zusätzlichen Kernkapital zusätzlich anerkannten, von Tochterunternehmen begebenen Instrumenten

 

1.1.2.5

(-) Überkreuzbeteiligungen am zusätzlichen Kernkapital

 

1.1.2.6

(-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält

 

1.1.2.7

(-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält

 

1.1.2.8

(-) Von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten, die das Ergänzungskapital überschreiten

 

1.1.2.9

Sonstige Übergangsanpassungen des zusätzlichen Kernkapitals

 

1.1.2.10

Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten (Abzug vom harten Kernkapital)

 

1.1.2.11

(-) Zusätzliche, aufgrund von Art. 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vorzunehmende Abzüge vom zusätzlichen Kernkapital

 

1.1.2.12

Sonstige Bestandteile oder Abzüge bezüglich des zusätzlichen Kernkapitals

 

1.2

ERGÄNZUNGSKAPITAL (Tier 2 capital – T2)

 

1.2.1

Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen

 

1.2.1.1

Eingezahlte Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen

 

1.2.1.2

Zusatzinformation: Nicht anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen

 

1.2.1.3

Agio

 

1.2.1.4

(-) Eigene Instrumente des Ergänzungskapitals

 

1.2.1.4.1

(-) Direkte Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals

 

1.2.1.4.2

(-) Indirekte Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals

 

1.2.1.4.3

(-) Synthetische Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals

 

1.2.1.5

(-) Bestehende oder eventuelle Verpflichtungen zum Kauf eigener Instrumente des Ergänzungskapitals

 

1.2.2

Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu Kapitalinstrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen (Grandfathering)

 

1.2.3

Zum Ergänzungskapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente

 

1.2.4

Übergangsbestimmungen zu im Ergänzungskapital zusätzlich anerkannten, von Tochterunternehmen begebenen Instrumenten

 

1.2.5

Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rückstellungen nach IRB-Ansatz (IRB-Excess)

 

1.2.6

Allgemeine Kreditrisikoanpassungen nach dem Standardansatz

 

1.2.7

(-) Überkreuzbeteiligungen am Ergänzungskapital

 

1.2.8

(-) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält

 

1.2.9

(-) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält

 

1.2.10

Sonstige Übergangsanpassungen des Ergänzungskapitals

 

1.2.11

Von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten, die das Ergänzungskapital überschreiten (Abzug vom zusätzlichen Kernkapital)

 

1.2.12

(-) Zusätzliche, aufgrund von Art. 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vorzunehmende Abzüge vom Ergänzungskapital

 

1.2.13

Sonstige Bestandteile oder Abzüge bezüglich des Ergänzungskapitals

 

   

Nummer

Eigenmittelmeldung – Zusatzdaten

Betrag

2

Zusatzdaten

----

2.1

Verwaltungsgesellschaften gemäß § 5 InvFG 2011 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Z 13 BWG – spezifische Meldepositionen

----

2.1.1

Wert der Portfolios der Verwaltungsgesellschaft (§ 6 Abs. 2 Z 5 InvFG 2011)

 

2.1.2

100% der fixen Gemeinkosten des letzten festgestellten Jahresabschlusses (§ 10 Abs. 5 Z 1 WAG 2018)

 

2.2

Betriebliche Vorsorgekassen gemäß § 18 Abs. 1 BMSVG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Z 21 BWG – spezifische Meldepositionen

----

2.2.1

100% der fixen Gemeinkosten des letzten festgestellten Jahresabschlusses (§ 10 Abs. 5 Z 1 in Verbindung mit Abs. 6 WAG 2018)

 

2.3

Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien gemäß § 2 Abs. 1 ImmoInvFG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Z 13a BWG – spezifische Meldepositionen

----

2.3.1

Wert der AIF-Portfolios des AIFM (§ 7 Abs. 4 AIFMG)

 

2.3.2

100% der fixen Gemeinkosten des letzten festgestellten Jahresabschlusses (§ 10 Abs. 5 Z 1 in Verbindung mit Abs. 6 WAG 2018)

 

   

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 397/2017

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2021

Gesetzesnummer

20009133

Dokumentnummer

NOR40199818

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