Anlage
LEHRPLAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK
I. ART UND GLIEDERUNG DES LEHRPLANS
Der Lehrplan der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der unterrichtliche Ziele und Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ermöglicht, aber sogleich in ihrem Ausmaß begrenzt.
Der Lehrplan umfasst
- –das allgemeine Bildungsziel,
- –die allgemeinen didaktischen Grundsätze,
- –die schulautonomen Lehrplanbestimmungen,
- –die Stundentafel und
- –die Bildungs- und Lehraufgaben, die didaktischen Grundsätze sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik haben gemäß § 94 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine fundierte Allgemeinbildung und jene Haltungen und Fähigkeiten zu vermitteln, die für eine professionelle pädagogische Arbeit im Berufsfeld Kindergarten und Hort bei Absolvierung der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Hortpädagogik) erforderlich sind und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen.
Die Absolventinnen und Absolventen sollen folgende Persönlichkeitsmerkmale entwickeln sowie über die angeführten allgemeinen und speziellen berufsrelevanten Kompetenzen verfügen:
Persönlichkeitsmerkmale:
- –Wertbewusstsein (Bewusstsein über ethische, religiöse und soziale Werte als Basis eines allgemeinen Wertesystems),
- –Sensibilität und Offenheit für philosophisch-existentielle und religiöse Fragestellungen speziell auch des Kindes,
- –Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft zu Eigenverantwortung und Kritikfähigkeit,
- –Sensibilität für kultur- und geschlechtsspezifische Aspekte von Erziehung und Sozialisation,
- –Bereitschaft zu Innovationen, Flexibilität und Mobilität,
- –Bereitschaft zu selbstständigem Wissenserwerb sowie zu Fort- und Weiterbildung und
- –Fähigkeit und Bereitschaft zum Reflektieren des eigenen Handelns und seiner Bedingungen.
Allgemeine berufsrelevante Kompetenzen:
- –Philosophisch-ethisch-religiöse Grundkompetenz,
- –Sprachkompetenz,
- –soziale Kompetenz, insbesondere auch Empathie, Fähigkeit zum Umgang mit der eigenen und mit fremder Emotionalität sowie Konfliktfähigkeit,
- –kommunikative Kompetenzen (Präsentation, Teamfähigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen der institutionellen Pädagogik, Öffentlichkeitsarbeit),
- –Leitungskompetenzen (Gesprächsführung, Moderation von Gruppen, Projektmanagement) und
- –kreative Kompetenz.
Spezielle Kompetenzen für die beruflichen Erfordernisse:
- –Kenntnis wichtiger pädagogischer, psychologischer und soziologischer Erklärungsangebote insbesondere für die (früh)kindliche Entwicklung und ihre Rahmenbedingungen sowie Fähigkeit, sie in der Bildungsarbeit situationsgerecht umzusetzen,
- –Kompetenz, die spezifisch kindlichen philosophisch-ethisch-religiösen Vorstellungen als eigenständige Größe menschlicher Entwicklung auf der Suche nach Sinn zu stärken,
- –umfassendes Wissen zum Thema „(sexuelle) Gewalt gegen Kinder“,
- –Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation von personen-, altersgruppen- und aufgabenbezogener Bildungsarbeit (beispielsweise von Maßnahmen zu interkulturellem Lernen; zu geschlechtssensibler Pädagogik; zur speziellen Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf und deren Integration; des Gesundheitsmanagements im Sinne der Vorsorge und Erziehung zu einer gesunden Lebensführung),
- –Fähigkeit und Bereitschaft zur situationsgerechten Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten,
- –besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe und Verkehrserziehung sowie
- –Kompetenzen der Betriebsorganisation und des Managements institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Qualitätsmanagement (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung).
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Auswahl des Lehrstoffes und der Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.
Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.
Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:
Unterrichtsplanung:
Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.
Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen innerhalb des Lehrkörpers und andere Kommunikationsformen ermöglicht.
Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.
Entsprechend den Erfordernissen sind inhaltlich und methodisch zu beachten:
- –Aktualitätsbezug,
- –Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Schülerinnen und Schüler,
- –Chancengleichheit der Geschlechter,
- –regionale Besonderheiten,
- –öffentliche Anlässe,
- –fächerübergreifende Aspekte,
- –Vielfalt von Lehr- und Lernformen,
- –verschiedene Sozialformen,
- –neue Informations- und Kommunikationstechnologien (Medieneinsatz) sowie
- –im Sinne einer ganzheitlichen Bildung die Unterrichtsprinzipien Gesundheitserziehung, Erziehung zum interkulturellen Denken und Handeln, Erziehung zum europäischen Denken und Handeln, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung (einschließlich staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung), Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Sexualerziehung (einschließlich Erziehung zum partnerschaftlichen Verhalten zwischen den Geschlechtern), Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt, Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken, Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung) sowie umfassende Landesverteidigung.
Im Rahmen der inneren Differenzierung sind besondere Begabungen, Interessen, Defizite, aktuelle Lernvoraussetzungen sowie die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu beachten.
Bei der Unterrichtsplanung sind je nach Aufgabenstellung neben den traditionellen Unterrichtsformen auch besondere Organisationsformen wie zB seminaristisches und projektorientiertes Arbeiten vorzusehen.
In jenen Unterrichtsgegenständen, für die Schularbeiten im Abschnitt VII (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) mit einem vorgegebenen Rahmen vorgesehen sind, hat die jeweilige Lehrerin oder der jeweilige Lehrer den Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Schularbeiten festzulegen – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen gemäß den Bestimmungen des IV. Abschnittes.
Durchführung des Unterrichts:
Eine ausgewogene Balance zwischen Theorie und Praxis ist unerlässlich. Zu ihrer Gewährleistung können fallweise außerschulische Kontakte hergestellt, außerschulische Lernorte gewählt und Expertinnen und Experten einbezogen werden.
Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache ist in der Unterrichtsarbeit besonders zu achten.
Orientiert am neuesten Stand der Wissenschaft ist exemplarischem und projektorientiertem Lehren und Lernen ein großer Stellenwert einzuräumen. Hiebei ist allerdings darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern auch das nötige Ausmaß an Systematik und Überblickswissen vermittelt wird, das ihnen eine sinnvolle Einordnung des erworbenen Wissens ermöglicht.
Besondere Aspekte des Unterrichts:
- –Auf ausreichenden Umgang mit Fachliteratur ist Wert zu legen.
- –Systemisches Denken ist zu fördern.
- –Die Hinführung zu wissenschaftlichem Arbeiten ist vorzusehen.
- –Fehler und Misserfolge sind mögliche Bestandteile von Erkenntnis- und Lernprozessen und gegebenenfalls in die Unterrichtsarbeit einzubinden.
Sicherung des Unterrichtsertrages:
Als geeignete Formen sind anzuwenden:
- –kontinuierliches, abwechslungsreiches, sinnvolles Zusammenfassen, Üben und Wiederholen des Wesentlichen,
- –Anknüpfen an Gelerntes (bei Beachtung der Heterogenität der Voraussetzungen),
- –Herstellen von Querverbindungen innerhalb des Unterrichtsgegenstandes und zwischen den Unterrichtsgegenständen,
- –Anwendung des Gelernten in zunehmend variierenden Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen,
- –mündliche, schriftliche und praktische nachbereitende Hausübungen.
Der Zusammenhang von Lehrplan, Lernzielen und verschiedenen Formen der Leistungsfeststellung ist in der jeweils gegebenen Situation transparent zu machen.
Förderunterricht:
Ein Förderunterricht kann in den in der Stundetafel vorgesehenen Pflichtgegenständen und im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden angeboten werden.
Hinsichtlich der Organisation und des Ausmaßes des Förderunterrichtes wird auf die achte Fußnote zur Stundentafel (Abschnitt V) und hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und des Lehrstoffes wird auf die Bestimmungen im Abschnitt VII, Unterabschnitt F verwiesen.
Evaluation des Unterrichts:
Die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsarbeit gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes hat die Qualitätsentwicklung zu berücksichtigen. Wichtiger Bestandteil der Qualitätsentwicklung ist Selbstevaluation. Auf individueller Ebene haben die Lehrerinnen und Lehrer durch Feedback seitens der Schülerinnen und Schüler, der Erziehungsberechtigten sowie anderer Lehrerinnen und Lehrer ihre Unterrichtsarbeit zu evaluieren. Im Sinne umfassender Qualitätssicherung kann auch eine Fremdevaluation erfolgen.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.
Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten sind zu beachten.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Besondere Bestimmungen:
Abweichungen von der Stundentafel können unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
- –Der Pflichtgegenstand „Religion“ ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen.
- –Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann im Verlauf eines Ausbildungsganges im Gesamtausmaß von höchstens 10 Wochenstunden um höchstens je eine Wochenstunde reduziert werden, um – auch für eine Schwerpunktsetzung – im Ausmaß der Reduktionen zusätzliche Pflichtgegenstände bzw. verbindliche Übungen einzuführen und/oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen und/oder der verbindlichen Übung zu erhöhen.
- –Werden Wochenstunden in einzelnen Pflichtgegenständen und/oder der verbindlichen Übung in eine andere Klasse verschoben, sind allenfalls die didaktischen Grundsätze und ist jedenfalls die jeweilige Aufteilung der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
- –Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Klasse darf 39 Wochenstunden und bei zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) 40 Wochenstunden nicht überschreiten.
- –Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen von 168 und bei zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) von 181 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
- –Eine schulautonome Schwerpunktsetzung darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als sechs Wochenstunden betragen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte schulautonome Schwerpunktsetzungen festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassen insbesondere in den höheren Schulstufen Bedacht zu nehmen ist. Für schulautonome Schwerpunktsetzungen ist eine nähere Bezeichnung sowie die Bildungs- und Lehraufgabe festzulegen.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze und die Lehrstoffumschreibung zu enthalten.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und der verbindlichen Übung abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie Lehrstoffumschreibungen schulautonom festzulegen.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 5. Klasse) festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu den von der Schulleiterin/vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für die Schülerinnen und Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden; die entsprechende Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung sind im Abschnitt VII geregelt.
Im Rahmen des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache“ kann schulautonom jede lebende Fremdsprache bzw. jede Volksgruppensprache angeboten werden. Die Bestimmungen betreffend die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache“ können im Hinblick auf sprachspezifische Besonderheiten adaptiert werden. Bei Festlegung einer Volksgruppensprache sind die Bestimmungen betreffend die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache“ im Hinblick auf volksgruppenrelevante Erfordernisse zu adaptieren. Für den Fall, dass schulautonom keine lebende Fremdsprache oder Volksgruppensprache festgelegt wird, ist als Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)“ vorgesehen.
Wenn zusätzlich eine weitere lebende Fremdsprache oder eine weitere Volksgruppensprache auf einem niedrigeren Niveau angeboten wird, ist dies in der Bezeichnung eines solchen Pflichtgegenstandes anzuführen.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können anstelle und/oder zusätzlich zu den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und der unverbindlichen Übung angeboten werden. Diese sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes (Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) und Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen. Beim Angebot einer lebenden Fremdsprache bzw. einer Volksgruppensprache finden die Bestimmungen des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache“ Anwendung; für den Fall, dass als Freigegenstand oder unverbindliche Übung eine lebende Fremdsprache oder eine Volksgruppensprache auf einem niedrigeren Niveau angeboten wird, ist dies nach entsprechender Änderung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und der Lehrstoffumschreibung in der Bezeichnung des Unterrichtsgegenstandes anzuführen.
Wird das Wochenstundenausmaß von im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und der unverbindlichen Übung abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie Lehrstoffumschreibungen schulautonom festzulegen
Ferner kann der Unterricht teilweise in geblockter Form angeboten werden, sofern es pädagogisch und organisatorisch zweckmäßig ist. Im Falle der Blockung des Unterrichts in den Pflichtgegenständen „Kindergartenpraxis“ und „Hortpraxis“ sind insbesondere die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Besuchsstätten zu berücksichtigen.
Im Bereich der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) und im Bereich „Früherziehung“ können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen alle oder einzelne Unterrichtsgegenstände dieses Ausbildungsbereiches geblockt oder in seminaristischer Unterrichtsform angeboten werden.
V. STUNDENTAFEL 1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
A. Pflichtgegenstände | Wochenstundenzahl | Summe | Lehrver-pflich-tungs-gruppe 1a | |||||
Klasse | ||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | ||||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) |
2. | Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie) | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | II |
3. | Heil- und Sonderpädagogik | - | - | - | 1 | 1 | 2 | II |
4. | Didaktik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | II |
5. | Kindergartenpraxis 2 | 2 | 2 | 4 | 4 | 4 | 16 | III |
6. | Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur) | 4 | 3 | 3 | 3 | 2 | 15 | I |
7. | Lebende Fremdsprache/ Volksgruppensprache 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
8. | Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung | 2 | 1 | 2 | - | 2 | 7 | III |
9. | Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | - | 2 | 2 | - | 6 | (III) |
10. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) |
11. | Physik | - | 2 | - | 2 | - | 4 | (III) |
12. | Chemie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | (III) |
13. | Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung) | 2 | 2 | 1 | 2 | - | 7 | III |
14. | Musikerziehung | 2 | 1 | 1 | 2 | 2 | 8 | (IVa) |
15. | Instrumentalunterricht 1. Instrument (Gitarre/Klavier/Akkordeon) 4 | 2 | 1 | 1 | 1/0 | - | 5/4 | |
2. Instrument (Flöte/Violine) 4 | - | 1 | 1 | 0/1 | - | 2/3 | IV | |
16. | Rhythmisch-Musikalische Erziehung | - | 1 | 1 | - | 1 | 3 | IV |
17. | Bildnerische Erziehung | 2 | 2 | 2 | - | - | 6 | (IVa) |
18. | Werkerziehung | 1 | 1 | 1 | - | - | 3 | (IV) |
19. | Textiles Gestalten | 1 | 1 | 1 | - | - | 3 | IV |
20. | Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten | 6 | ||||||
Schwerpunkt Bildnerische Erziehung | - | - | - | 1 | 1 | IVa | ||
Schwerpunkt Werkerziehung | - | - | - | 1 | 1 | IV | ||
Schwerpunkt Textiles Gestalten | - | - | - | 1 | 1 | IV | ||
21. | Bewegungserziehung; Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 11 | IVa |
22. | Informatik und Medien | 1 | 1 | - | - | - | 2 | II |
23. | Seminar Organisation, Management und Recht | - | - | - | 1 | 1 | 2 | II |
24. | Seminar Ernährung mit praktischen Übungen | 1 | 1 | - | - | - | 2 | V |
Wochenstundenzahl | Summe | Lehrver-pflich-tungs-gruppe 1a | ||||||
Klasse | ||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | ||||
B. Verbindliche Übung | ||||||||
25. | Seminar Kommunikationspraxis und Gruppendynamik | - | - | - | - | 2 | 2 | III |
Gesamtwochenstundenzahl | 33 | 35 | 35 | 34 | 31 | 168 | ||
Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) 5 | Wochenstundenzahl | Summe | Lehrver-pflich-tungs-gruppe 1a | |||||
Klasse | ||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | ||||
26. | Pädagogik/Hort | - | - | - | 1 | - | 1 | II |
27. | Didaktik der Horterziehung | - | - | 1 | 1 | 2 | 4 | II |
28. | Hortpraxis 2 | - | - | 1 | 2 | 2 | 5 | III |
29. | Deutsch (Lernhilfe) | - | - | - | - | 1 | 1 | I |
30. | Lebende Fremdsprache (Lernhilfe) | - | - | - | - | 1 | 1 | (I) |
31. | Mathematik (Lernhilfe) | - | - | - | - | 1 | 1 | (II) |
Summe (Zusatzausbildung Hortpädagogik) | - | - | 2 | 4 | 7 | 13 | ||
Gesamtwochenstundenzahl inklusive Zusatzausbildung Hortpädagogik | 33 | 35 | 37 | 38 | 38 | 181 | ||
D. Freigegenstände | ||||||||
Seminar Stimmbildung | - | 1 | - | - | - | 1 | V | |
Früherziehung6 | ||||||||
Physiologische Grundlagen | - | - | - | - | 1 | 1 | III | |
Pädagogik und Didaktik der Früherziehung | - | - | - | 2 | 2 | 4 | II | |
Didaktik der Früherziehung | - | - | 1 | - | - | 1 | II | |
Früherziehungspraxis | - | - | 1 | 2 | 1 | 3 | III | |
Schulautonome Freigegenstände 7 | ||||||||
E. unverbindliche Übungen | ||||||||
Früherziehung 6 | ||||||||
Früherziehungspraxis, Kommunikation und Persönlichkeitsbildung | - | - | - | - | 3 | 3 | III | |
Schulautonome unverbindliche Übungen7 | ||||||||
F. Förderunterricht 8 | |||||||
_____________________________
1 Von der Verteilung der Wochenstunden kann schulautonom abgewichen werden; hinsichtlich der Aufteilung auf die einzelnen Klassen sowie der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit siehe Abschnitt IV (Schulautonome Lehrplanbestimmungen).
1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung in die jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppen grundsätzlich an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und sind dabei folgende Kriterien anzuwenden:
- Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände der Heil- und Sonderpädagogik ohne Schularbeiten II; pädagogisch-geisteswissenschaftliche sowie didaktische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände der Informatik und der Betriebswirtschaft II; mit Kindergarten- oder Hortpraxis verwandte Unterrichtsgegenstände III; Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände im Bereich Kommunikation und Persönlichkeitsbildung III; Unterrichtsgegenstände des Instrumentalunterrichts und der Rhythmisch-musikalischen Erziehung sowie gestalterisch-kreative Unterrichtsgegenstände (zB der Werkerziehung verwandte Unterrichtsgegenstände) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung, Bildnerischen Erziehung und Musikerziehung IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praktischer Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Unterrichtsgegenstände wie Darstellendes Spiel, Chorgesang, Spielmusik und Stimmbildung V. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2 Praxiswochen: 8 Wochen, auf die einzelnen Klassen laut Lehrplan verteilt, bei zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) davon 2 Wochen im Hort.
3 Siehe Abschnitt IV (Schulautonome Lehrplanbestimmungen).
4 Festlegung des Instrumentes erfolgt durch die Schulleiterin/den Schulleiter.
5 Falls diese Zusatzausbildung Hortpädagogik gemäß § 94 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes angeboten wird, können sich die Schülerinnen und Schüler spätestens am Beginn des Schuljahres der dritten Klasse hiezu anmelden. Die Anmeldung darf nur dann erfolgen, wenn sich die Schülerin bzw. der Schüler nicht zu den Bereich „Früherziehung“ (Freigegenstände und unverbindliche Übung) angemeldet hat.
6 Falls die Freigegenstände und die unverbindliche Übung des Bereiches „Früherziehung“ angeboten werden, dürfen sich die Schülerinnen und Schüler spätestens am Beginn des Schuljahres der dritten Klasse nur für alle Freigegenstände und die unverbindliche Übung des Bereiches „Früherziehung“ anmelden und nur dann, wenn sie sich nicht zur „Zusatzausbildung Hortpädagogik“ angemeldet haben. 7 Schulautonome Festlegung (siehe Abschnitt IV und Abschnitt VII).
8 Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Unterrichtjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden. Eine Schülerin oder ein Schüler darf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt vier Kurse besuchen.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
(Anm.: siehe auch Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, BGBl. II Nr. 83/2015)
1. LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung
Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (nach § 2 des Schulorganisationsgesetzes). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule. Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und kirchlichen Tradition seinen Standpunkt. Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen. Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.
Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts
In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts ist daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte. Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.
Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft
Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert. Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch. Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.
Stellung des Religionsunterrichts an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik
Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages dieser Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung sowie der beruflichen Bildung. Die Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik ist eine Anstalt der Lehrerbildung und der Erzieherbildung. Gemäß § 94 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes können an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik Schülerinnen und Schüler auch zu Erzieherinnen und Erziehern an Horten ausgebildet werden. Daher wird an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik mit Rücksicht auf den besonderen Charakter des Lehrbetriebes auch Religionspädagogik unterrichtet.
Im Kontext eines integrativen Ansatzes dieser Aspekte versteht sich der Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik mit seinen Beiträgen zur Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil im Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler. Die Zusammenarbeit der Religionslehrerinnen und der Religionslehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere Pädagogik, Didaktik und Kindergartenpraxis ist anzustreben.
Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig unsere Kultur mit ihren jüdisch-christlichen Wurzeln zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung heutiger Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu soll die Sprache der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz erhellt, eingeübt werden.
Im Bereich der Persönlichkeitsbildung sind die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Biographie und ihren vielfältigen Entfaltungsmöglichkeiten zu achten. Entsprechende methodisch-didaktische Angebote der sozialpädagogischen Arbeit werden als Grundlage für die Persönlichkeitsentwicklung einbezogen.
Im Bereich der spezifischen Berufsausbildung sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Die persönlich biographische Auseinandersetzung mit den eigenen Werthaltungen, die die zukünftigen Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen zu Verantwortung und Authentizität befähigen soll.
Die Förderung der Sensibilität dafür, was dem Leben aller dient, aber auch, was Leben zerstört.
Die Unterstützung der zukünftigen Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen, die religiöse Entwicklung von Kindern kompetent zu begleiten.
Das Erkennen des christlichen Glaubenlernens im Sinne des Jesus von Nazaret als einen wechselseitigen Prozess liebevoller Kommunikation, in der die Hoffnungen, Freuden, Ängste und Sorgen der Beteiligten zum Ausdruck gebracht und im Lichte des Evangeliums interpretiert werden.
Als zentrale religionspädagogische Kompetenz, die Stärkung der Fähigkeit, die religiös-christlichen Dimensionen im eigenen Leben und im Zusammenleben mit den Kindern wahr zu nehmen und zu kommunizieren.
Ziele und Themenbereiche
Die Ziele im Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik beziehen sich auch auf die religionspädagogische Arbeit der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Kindergartenpraxis.
Der Religionsunterricht soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler ...
... sich in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen der Sinnfrage stellen, verschiedene Wege der Bewältigung von Leid, Schuld und Tod kennen lernen und mit der erlösenden Verheißung im Christentum vertraut werden,
insbesondere auch Kinder mit ihren Chancen und Grenzen, in ihren Lebenssituationen und in ihrem Scheitern wahrnehmen und Möglichkeiten suchen, wie sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinne der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleitet werden können. Heil – Unheil – Erlösung
... sich selbst mit all ihren Sehnsüchten, Hoffnungen und Ängsten annehmen, sowie ihre Fragen nach Gott ausdrücken lernen,
insbesondere ausgehend von der persönlichen Auseinandersetzung auch die philosophisch – theologischen Fragen von Kindern wahrnehmen und aufgreifen. Gott – Gottesfrage
... ihre Sozialität unter dem Anspruch der Liebe entfalten, Feste als Ausdruck der Gemeinschaft verstehen, insbesondere die Bedeutung von grenzüberschreitenden Gemeinschaftserlebnissen in der Arbeit mit den Kindern erkennen und sich darin einüben, Rituale und religiöse Feste gemeinschaftlich zu gestalten. Glaube – Kirche – Feste
... zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig werden,
sich besonders mit der Frage der Gewissensbildung, dem Verständnis von Gut und Böse bei Kindern auseinander setzen und dabei den Gerechtigkeitssinn von Kindern sowie ihre Empathiefähigkeit Schwächeren und Hilfsbedürftigen gegenüber unterstützen. Freiheit – Verantwortung
... das Humanum als Maß für Arbeitswelt, Wirtschaft und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten können,
insbesondere marktwirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten und gesellschaftspolitische Entwicklungen verstehen lernen, in ihrer Arbeit im Rahmen der Kindergartenpraxis berücksichtigen, aufzeigen, wie diese das Leben der Kinder beeinflussen und sich dabei am Beispiel Jesu orientieren. Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum
... den Kosmos als von Gott anvertraut sowie sich selbst als Geschöpf Gottes erfahren und für die Schöpfung Sorge tragen,
insbesondere die ursprüngliche Fähigkeit von Kindern stärken, staunend das Wunder der Schöpfung wahrzunehmen und sich in einen geschlechterbewussten Umgang mit Mädchen und Buben, Frauen und Männern, Müttern und Vätern einzuüben. Schöpfung – Geschöpflichkeit
.... Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, im biblischen Offenbarungswort und in der kirchlichen Überlieferung begegnen,
insbesondere ausgehend von einer geleiteten persönlichen Auseinandersetzung mit den biblischen Schriften im religionspädagogischen Umgang mit der Bibel kompetenter werden und die befreiende Kraft dieser Texte in der Arbeit mit den Kindern vermitteln können. Bibel – Tradition
... sich mit der säkularen Bilder- und Medienwelt auch in ihrer religiösen Dimension auseinander setzen, mit der Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seiner vielfältigen Kultur prägenden Kraft vertraut werden und sich in unterschiedliche Formen von Spiritualität einüben,
insbesondere durch das reflektierte Erleben von Alltagsritualen, Gebetsformen, Stilleübungen usw. ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung erkennen, Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes erfahren und dadurch die Grundlage erwerben für die Fähigkeit zur Vermittlung an das Kleinkind. Symbole – Rituale – Sakramente
... wichtige Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen kennen lernen und sich im Geiste Jesus und des II. Vatikanums respektvoll und kritisch mit ihnen auseinander setzen,
insbesondere die Individualität der Kinder in Bezug auf ihre Interessen, Stärken, Schwächen sowie religiösen Zugänge wert schätzen und sie auch in ihrer Unterschiedlichkeit bezüglich Herkunftsfamilie und religiöser Kulturen wahr- und ernst nehmen und angesichts der gegenwärtigen kulturellen und religiösen Vielfalt religionspädagogische Modelle kennen lernen, die schon bei Kindern nicht nur die Toleranz, sondern auch den Respekt gegenüber anderen Kulturen und Religionen zu fördern verstehen. Kultur – Religion – Religionen
Didaktische Grundsätze
Der Lehrplan für den Religionsunterricht an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter.
Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Pädagogik und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.
Im Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik ist besonders darauf Wert zu legen, dass die Themenbereiche als verbindliche Unterrichtsinhalte in allen Klassen sowohl theologisch als auch religionspädagogisch erarbeitet, wiederholt, vertieft und im Zusammenhang mit der fortschreitenden Praxis reflektiert und von ihr her besser verstanden werden. Dabei ist auf den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu achten.
Die Einzelthemen können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Anforderungen ihrer praktischen Ausbildung in denjeweiligen Einrichtungen besonders herausgefordert, weil sie die Situation des Kindes in den Blick nehmen, psychologische und religionspädagogische Inhalte sehen müssen und selbst noch im eigenen, auch religiösen Entwicklungsprozess stehen.
Das Prinzip der Praxisbezogenheit will die Schülerinnen und Schüler in dieser Situation ernst nehmen und ihnen helfen, die religionspädagogischen Bezüge zu sehen und umzusetzen. Besonders im Bereich der Elternarbeit sollen die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit entfalten, über religionspädagogische Zugänge offen informieren zu können und Eltern zu ermutigen, die Religiosität ihrer Kinder ernst zu nehmen.
Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Abschnitt III, Allgemeine didaktische Grundsätze, nachzulesen.
Religionsdidaktische Prinzipien
Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung ...
... der Korrelationsdidaktik
... des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache
... die geschichtliche Dimension der Themen
... der Ökumene
... des interreligiösen Dialogs
... der Spiritualität
... der religiösen Entwicklung
... des Lernens an Hand von Lebens- und Glaubensgeschichten
... des biblischen Lernens
... des Lernens durch religiöse Übungen.
Religionspädagogische Prinzipien für die Praxis religiöser Erziehung in den Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung ...
... der Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf die Selbstoffenbarung Gottes im alltäglichen Zusammenleben mit den Kindern in den Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.
... der Kompetenz im Umgang mit dem situativen Ansatz, zB Situationen, die spirituell-religiöses Lernen begünstigen, aufgreifen und in die Weiterarbeit einbeziehen.
... der Multireligiosität und der konfessionellen Vielfalt, zB Beachtung des Kindes in seiner individuellen Religiosität, Beachtung seiner Lebenswelt in seiner je spezifischen Kultur und Religion.
... der Fähigkeit, die theologischen sowie philosophischen Fragen und Gedanken der Kinder im Sinne eines Theologisierens mit Kindern wertschätzend aufgreifen zu können.
... der Reflexion und kritischen Auseinandersetzung mit den neuesten Erkenntnissen in der Religionspädagogik und Entwicklungspsychologie und mit relevanten Bildungskonzepten.
... der Handlungsorientierung, zB das Bemühen darum, spirituell-religiöse Grunderfahrungen im pädagogischen Handeln, im alltäglichen Zusammenleben erlebbar werden zu lassen.
... der religionspädagogischen Elementarisierung, dh. altersgemäße und zielgruppenorientierte Adaptierung ohne Verkürzung des Inhaltes.
Lehrstoff:
1. Klasse
Heil – Unheil – Erlösung
Jenseitsvorstellungen der Schülerinnen und Schüler
Jenseitsvorstellungen in den Weltreligionen
Eschatologie – Himmel, Hölle und ihre Bilder
Gott – Gottesfrage
Gottesbilder der Schülerinnen und Schüler
Gottesfrage in den Religionen
Vielfalt der biblischen Gottesbilder
Jesus Christus, Sohn Gottes
Glaube – Kirche – Feste
Freizeit gestalten – das Leben feiern
Festkultur innerhalb und/oder außerhalb der Kirche
Sonntag – Tag des Herrn, Tag des Menschen
Kirchenjahr – Liturgie der zentralen Feste
Unterwegs sein – Wallfahrten
Freiheit und Verantwortung
Leben in sozialen Bezügen – vom Ich zum Du zum Wir
Erfahrungen in der Herkunftsfamilie
Gewalterfahrung – Konflikte – Konfliktbewältigung
Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum
Glaubensgeschichten
Vorbilder im Glauben und im Leben
Heilige – Frauen und Männer
Schöpfung – Geschöpflichkeit
Staunen über den Kosmos – Furcht und Ehrfurcht
Der Mensch als Geschöpf und Mitschöpfer
Individualität – Identität – Würde des Menschen
Bibel – Tradition
Heilige Schrift – Erfahrungen und Zugänge
Abraham – Vater des Glaubens
Bibeltexte im Kirchenjahr
Symbole – Rituale – Sakramente
Was Jugendlichen „heilig“ ist – Symbolerfahrung
Rituale und Symbole im Alltag der Schülerinnen und Schüler
Liturgische Riten – Liturgieverständnis
Das Sakrament der Eucharistie
Kultur – Religion – Religionen
Erscheinungsformen des Religiösen
Heilige Zeichen, Orte, Zeiten
Kirchen, Religionen und religiöse Gemeinschaften
2. Klasse
Heil – Unheil – Erlösung
Heils- und Unheilserfahrungen Jugendlicher
Die Passion Jesu
Tod und Auferstehung in der Liturgie
Gott – Gottesfrage
Biographische Auseinandersetzung mit dem eigenen Gottesbild
Orientierung am Gottesbild Jesu
Förderung eines positiven Gottesbildes
Offenbarung und Wirken Gottes in der Geschichte und der Glaube an den dreifaltigen Gott
Glaube – Kirche – Feste
Geschichte der Kirche
Christliche Kirchen – Ökumene
Glaubensbekenntnisse
Weihnachtsfestkreis – Osterfestkreis
Freiheit und Verantwortung
Leben in Entscheidungen
Werte und Normen vor dem Hintergrund der Freiheit
Klärung der Begriffe: gut – böse, Ethik –Moral, Gewissen – Verantwortung
Verantwortungsvoller Umgang mit der Freiheit
Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum
Das Leben und die Lebenspraxis Jesu
Menschenfreundlichkeit Gottes
„Jesuanische Pädagogik“
Schöpfung – Geschöpflichkeit
In Beziehung mit der Schöpfung leben – Spiritualität und Verantwortung
Wesen, Wert, Chancen, Gefahren und Entwicklungen von Beziehungen
Peer group, Freundschaft, Partnerschaft
Auf dem Weg zur Intimität
Bibel – Tradition
Evangelium – Evangelien
Von Jesus zum Christentum, der zweiten abrahamitischen Religion
Grundzüge biblischer Ethik
Symbole – Rituale – Sakramente
Gebetserziehung
Formen des Gebetes, Haltungen, meditative Übungen, religiöse Sprache
Kräfteschulung – ganzheitlich-sinnorientierte Pädagogik
Christliche Symbole in unserer Lebenswelt
Verwendung religiöser Symbole in einer säkularisierten Welt
Kultur – Religion – Religionen
Das Volk Israel als Empfänger des Ersten Testaments
Das Judentum als erste abrahamitische Religion
Aufbruchbewegungen in der Kirche
Religiöse Sondergemeinschaften, okkulte Phänomene, Esoterik
3. Klasse
Heil – Unheil – Erlösung
Erfahrung von Schuld und Leid
Umgang mit Krisen und deren Bewältigung
Mit Kindern Versöhnung feiern
Gott – Gottesfrage
Zuspruchserfahrungen von Gottes Liebe im eigenen Leben und in der Geschichte
Gottes- und Nächstenliebe als Antwort
Gottesbilder der Kinder
Aufbau einer Gottesbeziehung – mit Kindern von Gott reden
Glaube – Kirche – Feste
Dienst am Menschen, Diakonia – Martyria – Liturgia
Weltethos, das Gebot der Nächstenliebe
Mit Kindern das Kirchenjahr gestalten
Kinder im Gottesdienst
Freiheit und Verantwortung
Menschenwürde – Menschenrechte – Menschenpflichten
Verantwortung für das ungeborene Leben, Humangenetik
Einstellung zur Krankheit, Alter, Tod – menschenwürdiges Sterben
Aktuelle Fragen angewandter Ethik
Erziehung zum mündigen Christen
Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum
Die Abba-Beziehung Jesu
Kultkritik – Sozialkritik – christliche Soziallehre
Prophetinnen und Propheten des Ersten Testaments
Schöpfung – Geschöpflichkeit
Fragestellungen ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit
Pädagogik der Langsamkeit
Bibel – Tradition
Mose und die Exoduserzählung
Dekalog und Bergpredigt
Paulus und die neutestamentlichen Briefe
Symbole – Rituale – Sakramente
Symbolerziehung
Symbole des Verzeihens, des Versöhnens und des Neubeginns
Sakrament der Taufe und der Firmung
Sakrament der Versöhnung, Sakrament der Krankensalbung
Kultur – Religion – Religionen
Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit
Islam als dritte abrahamitische Religion
Die religiöse Entwicklung des Kindes, religiöse Entwicklungsstufen
4. Klasse
Heil – Unheil – Erlösung
Erfahrungen des Scheiterns, des Schuldigwerdens, der Sünde
Mit Kindern über den Tod reden
Entwicklung der kindlichen Todesvorstellung
Gott – Gottesfrage
Reich Gottes – Barmherzigkeit, Vergebung und Versöhnung als Zeichen des Gottesreiches
Radikale Lebens- und Gottsuche
Philosophieren und Theologisieren mit Kindern
Glaube – Kirche – Feste
Ausdruck des Glaubens
Vielfalt der Kirchenbilder
Kunst und Kirche
Freiheit und Verantwortung
Gewissen – Gewissensentfaltung
Gewissensbildung und Werteerziehung im Kindergarten und anderen pädagogischen Einrichtungen
Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum
Zivilcourage in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kirche
Aufbrüche und Umbrüche – Umgang mit Neuem
Religionspädagogische Innovationen und Entwicklungen
Schöpfung – Geschöpflichkeit
Als Mann und Frau geschaffen, Frau sein – Mann sein
Körperlichkeit und Sexualität, Vielfalt sexueller Orientierungen
Sexualerziehung im Kindergarten und anderen pädagogischen Einrichtungen
Partnerschaft und Familie, Singleleben, Ehelosigkeit
Sakrament der Ehe
Bibel – Tradition
Literarische Gattungen
Psalmen
Biblische Geschichten (Erstes Testament – Zweites Testament)
Biblisches Erzählen – Narrative Theologie
Symbole – Rituale – Sakramente
Die Bedeutung von Symbolen in der modernen Welt für die kindliche Entwicklung
Symbolgeschichten und Symbolgestalten
Kultur – Religion – Religionen
Multikulturelles und interkulturelles Lernen
Respekt – Begegnung – Vorschriften – Rituale
Kultur als schöpferische Lebensäußerung, Kunst und Religion
Religionskritik
5. Klasse
Heil – Unheil – Erlösung
Reflexion der persönlichen Glaubens- und Zweifelsgeschichte
Theodizee
Befreiende Antworten aus der Bibel
Kinderfreuden – Kinderleiden – Kinderkultur
Gott – Gottesfrage
Vom Urvertrauen zum Gottvertrauen
Zusammenhang zwischen Grundvertrauen und Gottesglauben
Geschäft mit existentiellen Sehnsüchten
Glaube – Kirche – Feste
Struktur der Kirche, kirchliche Ämter für Frauen und Männer
Dienst am Kind und am Jugendlichen
Einrichtungen kirchlicher Trägerschaft und ihr Engagement für Kinder und Jugendliche
Freiheit und Verantwortung
Berufsethik
Beruf – Berufung
Macht und Ohnmacht, Erfolg und Misserfolg in der Arbeit mit Kindern
Elternarbeit zu religiösen Themen
Religiöse Weiterbildung – Notwendigkeit und Angebote
Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum
Der Umgang von Jesus mit Frauen und Kindern
Der Priester als Zeichen – das Sakrament der Priesterweihe
Frauen in Bibel, Kirche und Gesellschaft
Feministische Theologie
Schöpfung – Geschöpflichkeit
Schöpfung und Evolution – religiöse und philosophische Zugänge
Schöpfung mit Kindern erleben und feiern
Bibel – Tradition
Bibel und Literatur
Kinderbibeln – Auswahlkriterien
Symbole – Rituale – Sakramente
Sakramentenverständnis
Liturgische Feiern mit Kindern und Jugendlichen
Theologie und Feier der Sakramente
Formen der Marienverehrung – Maria
Kultur – Religion – Religionen
Weltreligionen im Dialog
Arbeiten mit multikulturellen und multireligiösen Kindergruppen
Religiöse Praxis im Alltag einer säkularisierten Gesellschaft
Erscheinungsformen des Atheismus
Das Bild des Kindes, die Stellung der Frau in den Weltreligionen
2. LEHRPLAN FÜR DEN EVANGELISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler und Schülerinnen sollen befähigt werden,
- –den eigenen religiösen „Standort“ bestimmen und formulieren zu können
- –sich eigenständig und kritisch aus christlicher Sicht zu aktuellen Problemen und Konflikten zu äußern
- –sich verantwortungsbewusst und mündig in Alltag und Welt von heute einzubringen
- –religionspädagogisch verantwortlich im Umgang mit Kindern zu arbeiten und deren Bedürfnisse zu erkennen und aufzugreifen
- –Gelerntes kindgerecht in die Praxis umsetzen zu können
- –grundlegende Kenntnisse des christlich-evangelischen Glaubens zu erlangen
- –anderen Religionen offen zu begegnen, ohne dabei die eigenen christlichen Grundsätze aufzugeben
Didaktische Grundsätze
Die Einteilung des Unterrichtsstoffes erfolgt nach Bausteinen/Modulen ohne Klassenzuordnung, wobei eine Beschränkung auf wesentliche religiöse Inhalte unter besonderer Berücksichtigung evangelischer Spezifika erfolgt. Deshalb ist die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen im gegenständlichen Lehrplan nicht mehr enthalten. Sie soll in Zukunft je nach Unterrichtssituation und autonom erfolgen, wobei die Fachinspektoren darauf zu achten haben, dass § 6 Abs. 2 lit. d des Schulorganisationsgesetzes berücksichtigt wird.
Eine Vernetzung der verschiedenen Module ist möglich und wünschenswert, dabei kann ein Thema unter verschiedenen Aspekten erarbeitet werden.
Inhaltliche Schwerpunkte und die Reihung des Stoffes wählt der/die Lehrer/in gruppenspezifisch und kann so gegebenenfalls der Form des klassenübergreifenden wie des fächerübergreifenden Unterrichts gerecht werden.
Die einzelnen inhaltlichen Punkte verstehen sich als Möglichkeiten. Es liegt in der fachlichen Kompetenz des/der Lehrers/in aus der Vielfalt der vorliegenden, möglichen Lehrinhalte jeweils der Unterrichtssituation entsprechend auszuwählen.
Der Unterricht in der 1. und 2. Klasse hat einen persönlichkeitsbildenden Schwerpunkt und behandelt vor allem religiöse Inhalte, die auf die Lebenssituation und altersspezifische Fragen der Schüler/innen eingehen.
Ab der 3. Klasse wird religionspädagogischen Themen verstärkt Raum gegeben.
Durch das Modulsystem wird ein fächerübergreifender Unterricht erleichtert, außerdem berücksichtigen die Themen-Bausteine die von anderen Unterrichtsgegenständen vorgeschlagenen Anknüpfungsmöglichkeiten.
Die Zuordnung der Themenbereiche erfolgt vor allem unter Berücksichtigung religionspädagogischer Aspekte für die Praxis im Kindergarten und im Hinblick auf die Bedürfnisse des Kindes, wodurch auch der Themenbereich „Kind“ eine Ausweitung erfahren hat.
Christliche Grundzüge wie Toleranz und gegenseitige Akzeptanz werden sowohl im Umgang miteinander als auch mit den Kindern als unverzichtbar angesehen für das Miteinander in einer zunehmend multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft.
Weiters soll der Beitrag des Christentums für die Aufarbeitung und Bewältigung verschiedenster Lebens- und Weltsituationen relevant sein.
Lehrstoff
1. bis 5. Klasse
Gott
Der biblische/christliche Gottesbegriff
Gottesvorstellungen und Gottesbilder
Umgang mit der eigenen Gottesvorstellung
Kind und Gott / kindliche Gottesvorstellungen
Atheismus und Religionskritik
Spiele und Feste
- als Teil menschlichen Lebens
- als Bestandteil religiösen Lebens
Lebensfeste und Feste in Kirchenjahr und Jahreskreis
Feste in der Kirche (Ort)
Der Gottesdienst als Fest
Ritualisierung von christlichen Festen
Feiern mit Kindern /Kinderoffenes Abendmahl
Theoretische und praktische Umsetzung von Feiern
„Neue“ Feste als Anfrage und Aufgabe
Interreligiöses und multikulturelles Feiern
Feiern in einer „Fun“- und „Action“-Gesellschaft
Feier- und Ruhetage (Sabbat/Sonntag)
Glauben kennen lernen, erfahren und weitergeben
Glaubensformen, -begriffe und -definitionen
Die Reformation und deren Auswirkung auf christlichen Glauben
Evangelische Glaubensvorstellung benennen können
Christliche Konfessionen in ihren Gemeinsamkeiten und Unterschieden
Umgang mit anderen Konfessionen
Die Evangelische Kirche in Österreich und ihre Geschichte
Glauben in ganzheitlicher Sicht
Problematik der Vermittlung von Religion
Religionspädagogische Konzepte
Die Glaubenswelt und -möglichkeiten von Kindern
Faktoren „religiöser“ Erziehung
Die religiösen Entwicklungsstufen im Leben des Kindes
Die Bibel als Grundquelle christlichen Glaubens
Der biblische Kanon
Historischer Jesus und seine Umwelt
Jesu Rede von Gott und sein Handeln
Grundzüge paulinischer Theologie
Die Aufnahme biblischer/christlicher Inhalte und Traditionen in diversen Medien
Die jüdischen Wurzeln des christlichen Glaubens
Wahrheitsfrage
Religiöse Ausdrucksformen
Formen religiöser Äußerungen verstehen
Religiöse Erfahrungen im Alltag
Kinder in ihren religiösen Bedürfnissen verstehen, begleiten und fördern
Gebet als religiöse Äußerung
Kind und Gebet
Bedeutung von Symbolen und religiöser Sprache
Religiöse Erfahrungen in (kindgerechte) Sprache fassen
Religiöse Bekenntnisse
Neue religiöse Gruppierungen (Esoterik) und Sonderformen (Sekten)
Hoffnung
Der christliche Hoffnungsbegriff und dessen Auswirkungen
Hoffnung als Lebenselement
Apokalyptik und Offenbarung
Propheten
Zukunftsentwürfe und Weltvorstellungen
Christliche Rechtfertigungslehre
Reich Gottes
Kinder als Zeichen der Hoffnung
Gebet als Ausdruck der Hoffnung
Beziehungen und Gemeinschaft
Menschliche Beziehungen in ihren vielfältigen Formen kennen lernen
Eigene Beziehungsvorstellungen erkennen und reflektieren
Gesellschaftlicher Wandel von Lebens- und Gesellschaftsformen und aktualisierte christliche Antworten
Erwachsenen-Kind- und Eltern-Kind-Beziehung
Freundschaft, Partnerschaft, Liebe, Sexualität, Ehe und Familie
Geschichtliche Gebundenheit von Rollenbildern und deren christliche Reflexion
Christliche Wertvorstellungen als Beitrag für das Leben des Einzelnen und der Gesellschaft
Gewissen und Möglichkeiten der Urteilsfindung aus christlicher Sicht
Stellenwert von Religion/Kirche
Kirche und Macht
Religion und Kirche in ihrem Verhältnis zum Staat
Die Rolle der Kirche im Laufe der Geschichte
Grundkenntnisse der Weltreligionen
Anforderungen und Anfragen einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft
Lebensgeschichte und Schülerpersönlichkeit
Reflexion des eigenen Lebensweges und Ausblick
Persönliche Religiosität reflektieren
Den eigenen Standpunkt bestimmen können
Verschiedene Möglichkeiten von Lebensgestaltung und Sinngebung
Leistungsdenken in Schule und Beruf und dessen Auswirkung auf den Menschen
Freiheit und Bindung
Einfluss von Medien auf die (eigene) Lebensgestaltung Medienangebote auf weltanschauliche und religiöse Motive hinterfragen lernen
Kinder
Gottesdienst für Kinder/mit Kindern
Methodik und Praxis biblischen Erzählens
Bibeln und Vorlesebücher für Kinder
Kinderliturgie
Kinderoffenes Abendmahl
Religionspädagogische Ansätze und Konzepte
Kind und Tod
Kind und Krankheit/Leid/Krieg
Gewalt gegen Kinder
Religiöse Bilderbücher
Religiöse Kinderlieder
Gebetbücher für Kinder
Beten mit Kindern
Kindgerechte kreative Umsetzung religiöser Inhalte
Kindgerechter Einsatz von Medien
Kindgemäßes Feiern religiöser Feste
Methodik und Praxis des Jahresfestkreises für Kinder umzusetzen
Fremde Kinder
Kinder in verschiedenen Religionen
Leben und Umwelt
Das christlicher Menschenbild und seine Konsequenzen
Wert und Würde des Lebens
Bedrohtes Leben: Abtreibung, Todesstrafe, Suizid und Euthanasie
Menschenrechte und Christentum
Die 10 Gebote als Regeln für das Leben
Friedensethik und Gewaltlosigkeit
Jesu Handeln und Reden als Lebensmaßstab
Rassismus
Optionen für Randgruppen
Formen des Widerstands
Mensch, Umwelt und Natur
Die biblische Rede von der Schöpfung als Zu- und Anspruch
Der Mensch als Geschöpf Gottes
Problematik der Gentechnik
Eine Welt
Diakonie – Auftrag für das Leben
Tod und Sterben
Sinnstiftende Lebenskomponenten
Arbeit, Arbeitslosigkeit, Freizeit, Erholung
Umgang mit Macht
Mensch und Technik (Gentechnik ua.)
3. ALTKATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe BGBl. Nr. 514/1992.
4. LEHRPLAN FÜR DEN ISLAMISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Islamische Religionsunterricht leistet im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule einen eigenständigen Beitrag. Er trägt der religiösen Dimension von Bildung und Erziehung Rechnung und versteht sich als Angebot an die zukünftigen KindergärtnerInnen. Er greift die Lebenssituation dieser jungen Menschen auf und gibt Hilfen, das Leben bewusst und sinnerfüllt wahrzunehmen, indem er auf altersgemäße Weise in die elementaren religiösen Grundlagen des Islam einführt.
Er geht ein auf grundlegende Lebensumstände und menschliche Erfahrungen wie Freude, Traurigkeit, Krankheit, Tod, Leben, Geborgenheit, Sicherheit, Freiheit, Vertrauen, Zuversicht und thematisiert Eigenschaften wie Großzügigkeit, Bescheidenheit, Gerechtigkeit, Mitgefühl, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Liebe, Fürsorge und Respekt, Toleranz und Geduld.
Der Islamische Religionsunterricht:
- –motiviert und leitet dazu an, die Frage nach Gott zu stellen, und sich mit der Frage nach Sinn und Ziel allen Lebens und allen Daseins auseinander zu setzen. Er eröffnet und reflektiert die Antworten des Korans und des Islam. Er führt darauf hin, in Orientierung auf Gott und in Bezug auf die Schöpfung, die Verantwortung als Mensch zu erkennen, den Zusammenhang von Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung wahrzunehmen und sich einzusetzen für ein Leben in Freiheit und sozialer Verantwortung.
- –erschließt hinterfragend die religiösen Wahrheiten. Durch die Verbindung von Wissen und Erfahrungen der Menschen erzieht er zu Kritik- und Urteilsfähigkeit und befähigt, das Religiöse bewusst als wesentliches Element von Lebensführung wahrzunehmen.
- –macht aufmerksam auf die islamische Prägung und bildet somit eine Brücke zur muslimischen Kultur und zu islamisch geprägten Ländern und Regionen. Er klärt die Bedeutung und den Beitrag der Religionen zur Zivilisation der Menschheit und zur Prägung der Gesellschaften. Er befähigt dazu, eigene Standpunkte zu entwickeln und zu vertreten, mit anderen zusammen die Frage nach allgemeiner Ethik zu erörtern, andere Auffassungen zu tolerieren und von anderen Menschen zu lernen.
- –gibt Hoffnung, nimmt Zukunftsängste und stärkt für das Leben einzustehen. Er motiviert zu religiösem Leben, weckt Liebe und Respekt zur Schöpfung und zu den Menschen und dient der Bindung der Menschen untereinander über alle Grenzen hinweg.
Das Anliegen des islamischen Religionsunterrichts ist es, den Blick zu schärfen für das Wesentliche sowohl im Dies- als auch im Jenseits. Gegenüber einem rein materiellen Weltbild bringt er die Frage nach dem einen Gott und nach seinen Attributen zur Sprache und führt zu einem ganzheitlichen Denken. Er beschäftigt sich mit existenziellen Daseinsfragen: „Woher komme ich? Wohin gehe ich? Wozu sind wir auf der Welt?“ und sucht rational und vernünftig die Antworten aus dem Islam zu vermitteln. Er befähigt dazu, die Grundpositionen und Grundlagen des Islam zu erfassen, um dabei zu einem ausgewogenen Maß zu kommen.
Anhand der Hauptthemen des Korans und der Sunna und unter vielerlei Aspekten, Lebenssituationen und Zielen thematisiert er das Gemeinsame und Verbindende in unserer pluralistischen Gesellschaft.
Er fördert dadurch die religiöse Sprachfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und motiviert zu gegenseitigem Austausch und Gespräch.
Die Aspekte bezüglich der Stiftung von Sinn, Freude, Vertrauen, Frieden und Gerechtigkeit sowie der Vorstellungen über Schutz der Schöpfung und des Schwächeren, von Würde des Menschen und Freiheit als eine Glaubensbedingung im Islam werden vertieft.
Er führt auf elementare Weise in den Islam ein und eröffnet eine altersgemäße Begegnung und Beschäftigung mit ihm. Anhand praktischer Beispiele wird den Schülerinnen und Schülern der Zusammenhang von schulischem Lernen und islamischem Leben erfahrbar gemacht.
Der Islam spricht den Menschen ganzheitlich an und dementsprechend sollen die unterschiedlichen Glaubenseinstellungen erfahrbar gemacht werden. Besonders soll dabei die koranische Methode „Siehe und begreife“, dem Beobachten und Nachdenken mit offenem Weitblick, Anwendung finden. Somit erschließt der Unterricht die Erlebniswelt für religiöse Erfahrungen. Von den Alltagserfahrungen ausgehend wird die koranische Botschaft in der Realität grundlegend begreiflich. Kognitives wie auch erlebnis- und handlungsbetontes Lernen sind miteinander verbunden. Kreatives Gestalten in unterschiedlichen Sozialformen und Medien werden einbezogen, um der Aufgabe dieser Erzieher bei der Betreuung der Kinder im Kindergarten Rechnung zu tragen. Diverse Beobachtungen und Eindrücke werden emotional und rational verarbeitet sowie soziale Kompetenzen erworben.
Beide Geschlechter sollten durch den islamischen Religionsunterricht Impulse bekommen, sich in ihren Verhaltensweisen nicht auf einengende geschlechtsspezifische Rollenmuster reduzieren zu lassen.
Somit trägt der islamische Religionsunterricht im Rahmen seiner schulischen Möglichkeiten zur Charakterschulung und Gewissensbildung bei, bemüht sich so der Jugend, Werte und Orientierung zu geben, zeigt Möglichkeiten und Wege ihr Leben am Koran auszurichten, ermutigt situationsbezogen auch gegen eingefahrene Gepflogenheiten und Auffassungen neue Möglichkeiten zu finden, die der Koran für ein besseres und friedvolleres Zusammenleben der Menschen offeriert. Auf diese Weise leistet er seinen Beitrag zur Gestaltung des eigenen wie des gesellschaftlichen Lebens. Er vermittelt die für das Zusammenleben und zur besseren Verständigung notwendigen Verhaltensweisen und Normen. Meinungsvielfalt und Interessengegensätze bilden eine Dynamik in der Gesellschaft, die der islamische Religionsunterricht positiv beeinflusst.
Den Lebens- und Erfahrungsraum der Schule gestaltet der islamische Religionsunterricht mit, insbesondere bei Anlässen wie Feste, Feiern und Gottesdiensten, um Religiosität erfahrbar zu machen.
Die Inhalte des Lehrplanes sind handlungsorientiert, die den jungen Menschen begründete, verantwortliche Impulse für Ihre Lebensweise geben.
Die Lehrplaneinheiten sind tragende Grundlagen. Sie sind Ausgangslage für die Vertiefungen und Weiterführungen in den kommenden Schulstufen.
Integriert in die Erfahrenswelt der Schülerinnen und Schüler thematisieren die Einheiten Islam und Muslimsein, Gott und Gebet, die inhaltliche Bedeutung des Korans, Fürsorge und Liebe, Freude, Fest und Traurigkeit, Schöpfung und Verantwortung und lassen über die Beispiele der Gottesgesandten und unter vielerlei Aspekten menschliche Ideale und schöne Eigenschaften erfahren. Sie wirken identitätsstiftend und tragen den menschlichen Bedürfnissen nach Geborgenheit, sich aufgehoben und in Sicherheit wissen, bei Gott und bei Menschen, Rechnung und lassen Vergewisserung erfahren. Das Erkennen seiner Selbst und die des Anderen wird angebahnt, und es wird zu individueller Wahrnehmung und Vertriefung innerer Dimensionen hingeführt.
Da die Schülerinnen und Schüler befähigt werden sollen, sich selbst und andere zu reflektieren, Herausforderungen und Problemsituationen zu begegnen, finden entsprechende Inhalte in den Lehrplaneinheiten Eingang.
Unter den in diesem Bildungs- und Erziehungsauftrag dargelegten Gesichtspunkten sind die Lehrplaneinheiten erstellt und sachlogisch geordnet. Jede Lehrplaneinheit bildet mit ihren Inhalten eine thematische Einheit und versucht durch Verschränkung mit der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler einen oder zwei der folgenden Bereiche schwerpunktmäßig und meistens unter Einbezug von Aspekten der anderen Bereiche zu bearbeiten:
- 1. Gott und die Welt als Gottes wunderbare Schöpfung kennen lernen und wahrnehmen
- 2. Den Koran kennen lernen
- 3. Die Gottesgesandten und ihre Botschaft kennen lernen
- 4. Von Mohammad (sallal-lahu `alaihi wa sallam) erzählen und hören wie er Gott und Religion den Menschen nahe bringt
- 5. Sich selbst und andere erkennen und im Zusammenleben wirken
- 6. Die ethisch-moralischen Werte im religiösen Kontext erfahrbar machen
- 7. Das Bewusstsein in der religiösen Dimension erweitern
- 8. Erfahrbar machen wie Religiösität eine Stütze, eine Bereicherung im Leben ist
- 9. Ausdrucksformen individueller und gemeinsamer Religiösität erleben und verstehen (Gebet, Feste, religiöse Praxis)
- 1 0.Andere Religionen und Lebensweisen kennen lernen
- 11. Die Verantwortlichkeit des Einzelnen für seine Mitmenschen sowie Geschwisterlichkeit, Frieden, Gerechtigkeit, Barmherzigkeit fördern
- 12. Personen der islamischen Geschichte kennen lernen
- 13. Geschichte der muslimischen Völker kennen lernen
Didaktische Grundsätze:
Die allgemein gültigen didaktischen Grundsätze des III. Abschnittes des Lehrplanes der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik sind auch für den Religionsunterricht anzuwenden, soweit dies dessen Eigenart zulässt. Besonders Augenmerk ist darauf zu legen, dass die Schülerinnen und Schüler den Bezug der Lehrinhalte zu ihrem eigenen Leben und ihrem späteren Beruf erkennen und fähig werden, das Gelernte in ihrem Leben und im späteren Beruf anzuwenden.
Dieser Lehrplan soll als Rahmenplan verstanden werden, wobei auf das unterschiedliche Ausmaß islamischer Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung bei der Auswahl der Schwerpunkte im Lehrprogramm Rücksicht zu nehmen ist.
Die Unterrichtsthemen sollen bei der Umsetzung möglichst aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet werden:
- –Was bedeutet das Thema für die Schülerinnen und Schüler?
- –Was bedeutete das Thema für Kinder in den Vorschuleinrichtungen?
- –Was bedeutete das Thema für Kinder mit Migrantenhintergrund?
Die Lehrinhalte sind von Gedanken des Dialogs getragen – eine Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer aller Unterrichtsgegenstände, insbesondere im Rahmen von fächerverbindenden Themen und Projekten ist anzustreben.
In der Reihenfolge der Behandlung der angeführten Lehrplaneinheiten ist der Jahreslauf der Feste zu berücksichtigen. Um eine Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände zu ermöglichen, verweisen einige Lehrplaneinheiten auf fächerverbindende Themen. Einzelne Punkte und Themen der Lehrplaneinheiten können jederzeit im Zusammenhang mit den Themen späterer Lehrplaneinheiten erneut eingebracht, wiederholt, vertieft und gefestigt werden, was im pädagogischen Ermessen der Lehrerin bzw. des Lehrers liegt.
Lehrstoff:
Der Lehrstoff ist in „Iman“ – die Ebene der Innerlichkeit – und in „religiöse Praxis“ und „Moral- und Werteerziehung“ als Ebene der Praxisbezogenheit gruppiert.
Iman | Praxisbezogenheit | ||
religiöse Praxis | Moral- und Werteerziehung | ||
1. Klasse | ALLAH (ta'ala) ist unser Schöpfer. Der Quran ist unser edles Buch. „DIR dienen wir und DICH bitten wir um Hilfe!“ Ibrahim ('alaihis-salam) ist ein Hanif, dem Wahren Zugeneigter! | ALLAH (ta'ala) liebt jeden, der sich reinigt. Islamische Reinheit – At-Tahara „Wudu“ – Die rituelle Gebetswaschung Fasten ist die Heilung. | Tiere, Pflanzen und Steine haben Namen. Natur als Zeichen ALLAHs schützen Wir sind und die Natur Muslime. Wir sind eine kleine Gemeinschaft. Ibrahim und Ismail erbauten die Ka’ba. Die Moscheen Der Gartenbesitzer |
2. Klasse | „Es gibt nichts Seinesgleichen!“ Die Engel Die Buchreligionen „Ahlul Kitab“ Musa ('alaihis-salam) erhält die Botschaft ALLAHs. | Das Gebet Im Ramadan werden die Tore des Paradieses geöffnet. Und entrichte den Anteil der Armen, die Zakat! | Die Höhlenfreunde „As-habul kahf“ Tauba „Reue“ ALLAHs Segen mit der Gemeinschaft Muslime suchen Asyl bei den Christen. „O Muslime seid gerecht!“ Muslime in Europa heute. |
3. Klasse | Iman und Vertrauen auf ALLAH (ta'ala) „So bin ICH (euch) nahe!“ Muhammad (sallal-lahu 'alaihi wa sallam) wird Gesandter ALLAHs. | Der Koran führt uns auf den richtigen Weg. Leben in Madina Musa ('alaihis-salam) trifft Khidr. „Und ER erlaubte euch die guten Dinge!“ Halal und Haram im Islam | Muhammad (sallal-lahu 'alaihi wa sallam) liebte die Kinder. Wir leben mit Christen zusammen. Die Hingabe ist unsere Lebensweise. Muslime verlassen sich auf ALLAH (ta'ala) „Ashabul Uchdud“ Lukman und sein Sohn Familie des Propheten |
4. Klasse | Wir kommen von ALLAH (ta'ala) und zu IHM kehren wir zurück. ALLAH (ta'ala) liebt seine Geschöpfe. Die Propheten überbringen ALLAHs Botschaft. | Das Freitagsgebet Die Fiqh-Schulen Frauen und Männer sind miteinander der Khalifa. Fundamente des Islam | Seid gütig zu den Eltern! Ein Tag mit Muhammad (sallallahu 'alaihi wa sallam) Anstrengung auf dem Wege Gottes Die Geduld Tiere und Menschen leben in Gemeinschaft Verantwortung für die Familie |
5. Klasse | Es gibt keine Gottheit außer ALLAH (ta'ala) „Tauhid“. Jeder wird zur Verantwortung gezogen (Abrechnung in Akhira). Wir sind Mukallaf. Tod und Leben danach | Die Hauptquellen unserer Religion „Koran und Sunna“ Die Hadsch „Einheit der Muslime“ Hörst du nicht den Hilferuf der Menschen. Al-khulafa-ur Raschidun Der Islamischer Staat in Madina | Die Menschen sind vielfältig. Die Sahaba von Muhammad (sallal-lahu 'alaihi wa sallam) Islamische Errungenschaften für Europa Islamische Kunst und Literatur |
5. NEUAPOSTOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe BGBl. Nr. 269/1986.
6. BUDDHISTISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe BGBl. Nr. 255/1992.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, LEHRSTOFF
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. PÄDAGOGIK
(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnisse/Einsichten:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –fachbezogene Grundlagen,
- –Verständnis für das Phänomen der menschlichen Entwicklung,
- –Kenntnis der für das Kind relevanten Institutionen,
- –Einsicht in die Vorläufigkeit von (wissenschaftlichen) Erkenntnissen,
- –Einsicht in die besondere Natur des Menschen und in die sich daraus ergebenden Konsequenzen sowie
- –Einsicht in die Möglichkeit, Notwendigkeit und Begrenztheit pädagogischen Handelns
- erwerben.
Fertigkeiten/Fähigkeiten:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –für das Kind relevante Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen,
- –pädagogisches Handeln auf argumentative Basis stellen,
- –altersgemäß und situationsorientiert intervenieren,
- –pädagogische Aussagesysteme auf ihren Entstehungszusammenhang beziehen und auf aktuelle Relevanz überprüfen,
- –Bezüge zwischen Einzelerfahrungen und Gesetzmäßigkeiten herstellen,
- –Wertangebote auf mögliche Konsequenzen überprüfen,
- –sich kritisch mit sozialen Strukturen, Rollen und Handlungsmustern auseinandersetzen,
- –Phänomene unterschiedlich fokussieren sowie
- –das eigene Handeln und Denken auf einer Metaebene betrachten
- k önnen.
Haltungen/Bereitschaften:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –offen gegenüber Neuem sein,
- –Fragen stellen und sich in Frage stellen,
- –bereit sein, ihre eigene Erziehungsgeschichte und Sozialisation zu reflektieren,
- –Kritik aushalten und adäquat reagieren,
- –Menschen mit Toleranz und Wertschätzung begegnen,
- –im Umgang mit Menschen kultur- und geschlechtssensibel agieren,
- –lösungs- und zukunftsorientierte Wege planen und erproben,
- –aktiv an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen mitwirken und
- –lebensbegleitendes Lernen als wichtigen Bestandteil der persönlichen Entwicklung auffassen
- k önnen.
Didaktische Grundsätze:
Lernen ist grundsätzlich als ein über die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsgegenstände hinausgehendes selbstverantwortetes Handeln zu verstehen.
Fächerübergreifende Projekte sind durchzuführen.
Der Unterricht ist unter Berücksichtigung integrativer und interkultureller Aspekte zu gestalten.
Die Vermittlung der Inhalte hat nach dem aktuellen Stand der Lernforschung mit angemessenen Methoden zu erfolgen. Medien sind in vielfältiger Form im Unterricht einzusetzen.
Auf der Basis des Grundlagenwissens ist fachliches Lernen, Erfahrungslernen, sozialkommunikatives Lernen und autonomes Lernen anzustreben.
Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind:
- –Aktualität,
- –Situationsorientiertheit,
- –Prozessorientiertheit,
- –Ganzheitlichkeit,
- –Exemplarität.
Hinführung der Schülerinnen und Schüler zu:
- –selbständigem Arbeiten,
- –eigenständigem Wissenserwerb,
- –wissenschaftsorientiertem Arbeiten,
- –Umgang mit Fachliteratur,
- –effizienten Präsentationen.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Einführung in den Unterrichtsgegenstand „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“,
Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung, Bildung und Sozialisation,
Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens,
Leistungsmotivation und Anspruchsniveau der Lernenden,
Grundsätze des Lernens,
Psychologie und Pädagogik des Spiels,
Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Menschen,
pädagogisch relevante Beobachtungskriterien,
Pädagogische Anthropologie,
Wechselwirkung von Verhaltensweisen der am Erziehungsprozess Beteiligten,
Bedingungsfeld der Erziehung,
Institutionen der Erziehung und Bildung,
sozialpädagogische Einrichtungen sowie
Einführung in wissenschaftliche und projektorientierte Arbeitsweisen.
3. Klasse:
Entwicklung des Menschen in den ersten Lebensjahren,
Pädagogische Psychologie,
Grundlagen der Allgemeinen Psychologie,
Motivationspsychologie,
Lernpsychologie,
Tiefenpsychologie,
Pädagogische Soziologie,
Zugänge zum Philosophieren,
der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen,
die Stellung der Philosophie,
Grundlagen der Erkenntnistheorie, der Logik, der Sprachphilosophie, der Ontologie, der Ethik und der Ästhetik,
Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsmethodologie und erste praktische sowie fächerübergreifende Bezüge sowie
fachspezifische Medienarbeit.
4. Klasse:
Entwicklung des Menschen bis ins Erwachsenenalter,
Freizeitpädagogik,
Erziehung und Bildung als kulturanthropologisches Geschehen,
Wertgrundlagen und Zielsetzungen des pädagogischen Handelns,
Deklaration der Menschenrechte sowie der UN-Charta über die Rechte der Kinder (Kinderrechtskonvention – KRK),
Phänomen Gewalt,
besondere pädagogische Bedürfnisse,
Rollenbild und Selbstverständnis, Erwartungshaltungen und Erfahrungen der Pädagoginnen und Pädagogen in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen,
Möglichkeiten der Psychohygiene der Erzieherinnen und Erzieher,
Prinzipien des Verhaltenstrainings, der Gesprächsführung und der Teamarbeit,
Bildungswesen in Österreich und Europa,
Erwachsenenbildung,
interkulturelle Erziehung und Bildung,
Integrationspädagogik,
geschlechtssensible Pädagogik,
Kommunikations- und Zeichensysteme bei Mensch und Tier,
ausgewählte Probleme der Logik und der Sprachphilosophie,
neue Lernkultur,
Forschungsdesigns sowie
Strategien der wissenschaftlichen Erarbeitung pädagogisch relevanter Sachverhalte.
5. Klasse:
Arbeits- und Organisationspsychologie,
Projektmanagement,
konstituierende Faktoren der Erwachsenenpersönlichkeit,
pädagogische Aspekte humanwissenschaftlicher Erkenntnisse (an Fallstudien),
Kriterien zur strukturellen Erfassung und Bewertung von pädagogisch relevanten Zusammenhängen,
Aufarbeitung von Erziehungsproblemen,
pädagogische Aussagesysteme in Vergangenheit und Gegenwart,
Persönlichkeitspsychologie:
- –Theorien und Methoden wissenschaftlicher Individualitätserfassung,
philosophische Problemstellungen aus den Bereichen Ethik, Religionsphilosophie, Rechtsphilosophie, Ontologie und Anthropologie sowie
Bildung und Erziehung in der Informationsgesellschaft – Globalisierung und Zukunftsvisionen.
Schularbeiten:
- 2. Klasse: zwei Schularbeiten,
- 3. Klasse: zwei Schularbeiten,
- 4. Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten,
- 5. Klasse: zwei Schularbeiten, davon eine zweistündig und eine
- dreist ündig.
3. HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichts ist die Entwicklung einer toleranten, offenen und aktiven Haltung gegenüber Kindern mit physischen oder psychischen Behinderungen (Kindern mit besonderen Bedürfnissen).
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –fachbezogene Grundlagen erwerben,
- –die für zusätzlichen Förderbedarf relevanten Institutionen kennen,
- –das Phänomen der Behinderung in seiner Vielfältigkeit verstehen,
- –individuell bedeutsame Problemkreise erkennen, beurteilen und bewältigen können,
- –kompetent beraten, sensibel agieren und gegebenenfalls intervenieren können und
- –zukunftsorientierte Handlungsmöglichkeiten eröffnen und stützen können.
Didaktische Grundsätze:
Individuelle Entwicklungsverläufe und besondere Entwicklungsbedürfnisse von Mädchen und Knaben sind transparent zu machen.
Der Unterricht hat so zu erfolgen, dass für die Schülerinnen und Schüler sensibles und ausgewogenes Urteilen unter Berücksichtigung des Bedingungsfeldes der Behinderung möglich wird.
Mit Hilfe von Fallbeispielen, externen Referentinnen und Referenten, Exkursionen und durch Zusammenarbeit mit Personen aus dem schulischen und außerschulischen Bereich ist ein praxisnaher Unterricht sicherzustellen. Dabei sind Medien in ausgewählter Form einzusetzen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen angehalten werden, aktuelle Fragestellungen durch selbständige Studien und Beobachtungen abzuklären.
Lehrstoff:
4. Klasse:
Grundbegriffe und Grundprobleme,
Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen,
multifaktorielle Bedingtheit von Behinderungen,
Arten von Behinderungen und
spezifische Behinderungen und Auffälligkeiten (Fallstudien).
5. Klasse:
Wahrnehmungsstörungen,
Teilleistungsstörungen,
Verhaltensauffälligkeiten,
Behindertenintegration,
Institutionen zur Diagnose, Bildung, Förderung und Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen,
Umgang mit Eltern und mögliche Hilfestellungen,
Möglichkeiten der Psychohygiene,
Bedingungsfeld der Therapie und
grundlegende Verhaltensmaßnahmen in Krisenfällen.
4. DIDAKTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –Wertekompetenz entwickeln,
- –die Erziehungs- und Bildungsarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend planen, vorbereiten, umsetzen und reflektieren können,
- –Einsicht in die Komplexität des Bildungs- und Erziehungsgeschehens gewinnen sowie Fachkompetenz und Flexibilität in Entscheidungsprozessen erwerben,
- –erkennen und reflektieren können, wie in Erziehungs- und Bildungsprozessen oftmals geschlechtsspezifische Rollenzuschreibungen unbewusst tradiert werden,
- –methodisch-didaktische Kompetenz entwickeln, die geeignet ist, den Handlungsspielraum von Mädchen und Knaben unabhängig von traditionellen geschlechtsspezifischen Rollenklischees zu erweitern,
- –fachspezifische und fächerübergreifende Aspekte als Grundlage für interdisziplinäre Zusammenarbeit erkennen und integrieren können,
- –durch vielfältige Lernformen und Unterrichtstechnologien Methodenkompetenz erwerben,
- –Bildungsmittel kennen, kritisch auswählen und gezielt einsetzen können,
- –zur kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen gelangen,
- –zu kompetenter fachspezifischer Anwendung von Informationstechnologie befähigt und auf wissenschaftliches Arbeiten vorbereitet sein,
- –zu kritischer Urteilsbildung, eigenverantwortlichem Handeln, zum Wahrnehmen der eigenen Möglichkeiten und Grenzen sowie zu effizientem Nutzen vorhandener Ressourcen befähigt sein,
- –Erlebnisfähigkeit, individuelle Ausdrucksfähigkeit und Kreativität entfalten,
- –im Sinne der Sozialkompetenz mit einzelnen Kindern, der Gruppe, mit anderen Interaktionspartnerinnen und -partnern innerhalb der Institution Wertschätzung, Empathie, Interaktions- und Kommunikationsfähigkeiten entwickeln sowie
- –Feldkompetenz in Bezug auf Interaktionsprozesse zwischen Kindern, Eltern und anderen Bezugspersonen der Kinder sowie der Öffentlichkeit erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Zum Erreichen einer engen Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis besonders in der 1. und in der 2. Klasse wäre es zweckmäßig, dass die Unterrichtsgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ von einer Lehrerin/einem Lehrer unterrichtet werden.
Vorrangige Kriterien beider Auswahl des Lehrstoffes:
Orientierung am Erlebnis- und Erfahrungshintergrund der Schülerinnen und Schüler und an Erfordernissen der Kindergartenpraxis,
aufbauende, kontinuierliche Strukturierung und
Basis für „lebensbegleitendes Lernen“.
Bei der Unterrichtsgestaltung sind zu berücksichtigen:
Methodenvielfalt und Methodengerechtheit,
Handlungsorientierung,
Situationsorientierung,
Prozessorientierung,
offene Lehr- und Lernformen,
exemplarisches Lernen,
fächerübergreifendes Lernen,
ganzheitliches Lernen,
multimediales Lernen,
Berücksichtigung schulautonomer Schwerpunktsetzungen,
gelegentliche Einbeziehung von Expertinnen und Experten,
Einbeziehen von Lehrausgängen und Exkursionen sowie
Stundenblockungen und seminaristisches Arbeiten.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände, speziell der Pflichtgegenstände „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“‚ „Heil- und Sonderpädagogik“, allenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) sowie mit den Praxisstätten ist unerlässlich.
Für die Persönlichkeitsbildung sind insbesondere folgende Prozesse, Haltungen und Fähigkeiten zu fördern:
Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, Fähigkeit zur Empathie,
Reflexion,
Objektivierung,
Wertorientierung in der Alltagskultur,
Interaktion und Kommunikation in verschiedenen Sozialformen,
Initiierung kreativer und innovativer Prozesse sowie
Psychohygiene.
Die Transferwirkung zwischen Kindergartenpraxis und Didaktik ist besonders zu beachten.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Begriffe der Didaktik,
Institutionen der Kleinkindpädagogik,
Raum- und Zeitstruktur im Kindergarten,
Kennenlernen von Spielen, Materialien und Medien für die einzelnen Bildungs- und Erziehungsbereiche,
exemplarisch ausgewählte didaktische Modelle,
sozial-emotionale Prozesse,
Bedeutung der Motivation,
Ordnungssysteme für berufsspezifische Medien und
Aspekte der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens.
2. Klasse:
Bedingungs- und Entscheidungsfelder der Kindergartenarbeit,
Aufgabenbereiche im zukünftigen Berufsfeld,
geschlechtsrollenfixierende Faktoren im Kindergartenalltag,
kurzfristige Planung,
Sozialformen,
Spielbereiche,
Spiel im Freien,
frühkindliche Lernformen,
Kriterien für das Wahrnehmen kindlicher Verhaltensweisen und Reflektieren von sozialen Beziehungssystemen,
realitätsbezogene Auseinandersetzung mit kindlichen Lebenswelten, aktuellen Situationen und Erlebnissen,
Methoden der Förderung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Mädchen und Knaben unter Berücksichtigung von Bildungs- und Erziehungszielen,
Kriterien zur Beurteilung von Fachliteratur,
Modelle der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens mit Erziehungsberechtigten und anderen Bezugspersonen sowie
Einblick in verschiedene Institutionen der Bildung und Erziehung.
3. Klasse:
Didaktische Modelle für den Aufbau der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Bereichen:
- –Spracherziehung – einschließlich Handpuppen und Figurenspiel,
- –elementare Musikerziehung,
- –Bewegungserziehung,
- –Umwelt (Wahrnehmung, Erfahrung, Bewältigung, Verkehrserziehung),
qualitative Kriterien für die Auswahl von Medien,
Auseinandersetzung mit Fachliteratur,
didaktische Prinzipien,
Aspekte der Integration und der Inneren Differenzierung,
exemplarische Methoden und Modelle zur Förderung von Mädchen und Knaben in der frühen Kindheit,
Kriterien für kurz-, mittel- und langfristige Planungs- und Reflexionsprozesse,
weiterführende Modelle der Kommunikation und Kooperation im pädagogischen Feld,
Kriterien der Beobachtung,
kritische Auseinandersetzung mit Faktoren, welche die institutionelle Kleinkinderziehung beeinflussen und
Geschichte des Kindergartens.
4. Klasse:
Didaktische Modelle für den Aufbau weiterer grundlegender Bereiche der Bildungs- und Erziehungsarbeit:
- –emotionale Erziehung,
- –soziale Erziehung,
- –Wertorientierung,
- –Erziehung zur Chancengleichheit,
- –religiöse Erziehung,
- –Sexualerziehung,
- –ästhetische Erziehung,
- –Förderung der Kreativität,
Vernetzung von Kindergarten und Schule:
- –Modelle der Kommunikation und Kooperation,
Modelle der Integration,
didaktische Modelle zur Förderung von Mädchen und Knaben mit besonderen Bedürfnissen im Kindergarten,
Methoden der Erwachsenenbildung und Modelle der Öffentlichkeitsarbeit,
Reflexion von Spiel- und Arbeitsprozessen, Methodenanalysen,
Beobachtung individueller kindlicher Verhaltensweisen und kritische Auseinandersetzung mit der Wechselwirkung von Erziehungsverhalten und Gruppenprozessen,
Bestimmungen über die Aufgaben des Kindergartens in den einschlägigen Landesgesetzen,
bildungspolitische Trends,
administrative Aufgaben und
eigenständige Auseinandersetzung mit Fachliteratur.
5. Klasse:
Didaktische Modelle zur Orientierung in der Umwelt und zur Bewältigung von aktuellen Situationen. Auseinandersetzung mit didaktischen Modellen im Hinblick auf gegenwartsbezogene Problemfelder:
- –Veränderungen kindlicher Lebenswelten,
- –interkulturelle Erziehung,
- –geschlechtssensible Erziehung,
- –Suchtprävention,
- –Integration,
- –Medienerziehung,
Vergleich von aktuellen Modellen im In- und Ausland,
Konzeption, Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung,
Wandel von Methoden und Materialien im historischen Kontext,
vergleichende Auseinandersetzung mit Fachliteratur,
grundlegende Techniken zur Anbahnung von wissenschaftlichem Arbeiten und
Zusammenschau und Strukturierung des Fachbereiches.
Schularbeiten:
- 1. Klasse: zwei Schularbeiten,
- 2. Klasse: zwei Schularbeiten,
- 3. Klasse: zwei Schularbeiten (zweistündig),
- 4. Klasse: zwei Schularbeiten (zweistündig),
- 5. Klasse: zwei Schularbeiten (davon eine zweistündig und eine dreistündig).
5. KINDERGARTENPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –Achtung vor dem Eigenwert der Persönlichkeit des Kindes entwickeln,
- –als Erziehungspersönlichkeit Rollenflexibilität (Rollenkompetenz) und Handlungskompetenz erwerben,
- –für eine bewusste Auseinandersetzung mit Einstellungen und Werthaltungen im Sinne der Berufsethik sensibel werden,
- –ihr Erziehungsverhalten hinsichtlich Geschlechtsrollenstereotypen hinterfragen,
- –die Erziehungs- und Bildungsarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend gestalten, systematisch beobachten, analysieren und reflektieren können,
- –Teamfähigkeit und Konfliktkultur erwerben,
- –Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten kompetent gestalten können,
- –befähigt werden, Erziehungs- und Bildungsarbeit im Sinne der Qualitätssicherung transparent machen zu können und
- –zu einem Selbstverständnis für interdisziplinäre Zusammenarbeit gelangen.
Didaktische Grundsätze:
Zum Erreichen einer engen Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis besonders in der 1. und in der 2. Klasse wäre es zweckmäßig, dass die Unterrichtsgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ von einer Lehrerin/einem Lehrer unterrichtet werden. Unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten sind Blockungen im Pflichtgegenstand „Kindergartenpraxis“ anzustreben. Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller fach- und berufsrelevanter Unterrichtsgegenstände sowie mit dem Fachpersonal an den Praxisstätten ist erforderlich. Schülerinnen und Schüler, die einen Unterricht in einer Volksgruppensprache besuchen, sollen nach Möglichkeit ab der 3. Klasse auch in zweisprachig geführten Kindergärten praktizieren. Sie haben ab der 3. Klasse jeweils eine der vorgesehenen Praxiswochen, sofern nach Organisation und Ausstattung geeignete Kindergärten vorhanden sind, in einem zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren. Eine Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Zweitsprache ist anzustreben.
Im Hinblick auf Interkulturalität soll Zweisprachigkeit generell gefördert, aber nicht nur theoretisch unterrichtet, sondern auch in der Kindergartenpraxis erprobt werden.
Praktizieren in integrativ geführten Kindergärten ist anzustreben.
Im Unterricht und bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler sowohl an den Praxisstätten als auch im Klassenverband sind für die Planungs- Übungs-, Reflexions- und Evaluationsphasen zu berücksichtigen:
- –Begleitung von Planung, Vorbereitung, Umsetzung sowie Reflexion und Evaluation,
- –verschiedene Methoden zur Förderung von Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Problembewusstsein und Selbstreflexion unter Anwendung auch von Methoden der Erwachsenenbildung,
- –Aufbau eines verantwortungsbewussten Erziehungsverhaltens und
- –Hilfestellung bei Reflexionen der Schülerinnen und Schüler über ihre Berufsmotivation.
Kontinuierliche Begleitung der Schülerinnen und Schüler bei ihrer Sozialisation im Berufsfeld (Leitbild) auch durch außer schulische Kontakte bzw. Schulveranstaltungen:
Methodenvielfalt und Methodengerechtheit,
Handlungsorientierung,
Aufbau von Praxiserfahrungen durch Lernen am Modell und Erfahrungslernen,
Situationsorientierung,
Prozessorientierung,
offene Lehr- und Lernformen,
exemplarisches Lernen,
fächerübergreifendes Lernen,
ganzheitliches Lernen und
multimediales Lernen.
Die Transferwirkung zwischen „Kindergartenpraxis“ und „Didaktik“ ist besonders zu beachten.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Auseinandersetzung mit der Institution Kindergarten,
Teilnahme an Spielprozessen im Kindergarten,
Hospitieren,
erstes Praktizieren,
Anbahnung und Reflexion von Kontakten und Beziehungen,
Einführung in Bibliothek, Ludothek und Materialsammlung,
Erproben von Bildungs- und Spielmitteln sowie von Materialien und Medien; beginnender Aufbau entsprechender berufsspezifischer Sammlungen,
Wahrnehmen didaktischen Vorgehens und erzieherischen Handelns sowie kindlichen Verhaltens,
bewusste Selbstwahrnehmung,
Erstellen und Auswerten schriftlicher und mündlicher Berichte und
Aspekte der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens.
2. Klasse:
Einführung in Teilbereiche der Planung und Reflexion darüber,
Hospitationen mit spezieller Aufgabenstellung,
praktisches Arbeiten in verschiedenen Sozialformen, Spiel- und Arbeitsbereichen,
Einsatz von Medien,
Besuche verschiedener Institutionen der Bildung und Erziehung,
schriftliche Aufzeichnungen von Beobachtungen mit engumgrenzten Aufgabenstellungen und
Modelle der Kommunikation und Kooperation mit Eltern.
Eine Praxiswoche im Kindergarten.
3. Klasse:
Hospitieren mit differenzierten Aufgabenstellungen,
Analyse der Bedingungs- und Entscheidungsfelder der Bildungs- und Erziehungsarbeit,
Erweitern der situationsorientierten Handlungskompetenz,
praktisches Arbeiten mit Teilgruppen,
kurz-, mittel- und langfristige Planung,
aufbauende Vorgangsweisen: Vorbereitung, Umsetzung und Reflexion,
Formen und Methoden der Beobachtung; Darstellung der Beobachtungsergebnisse,
Methoden der Praxisreflexion,
Reflexion kindlichen Spielverhaltens in Bezug auf Geschlechterrollen,
Modelle zur Transparenz von Bildungs- und Erziehungsarbeit,
weiterführende Modelle der Kommunikation und Kooperation im pädagogischen Feld,
Besuche von berufsbezogenen Institutionen und
Aufgabenbereiche des pädagogischen Teams im Kindergarten.
Zwei Praxiswochen im Kindergarten.
4. Klasse:
Weitgehend eigenständige kurz-, mittel- und langfristige Planungen auf der Grundlage von Beobachtung und Reflexion,
Praktizieren bei weiterer Steigerung der Selbstständigkeit – autonomes Nutzen von Freiräumen,
Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen,
Hospitieren in unterschiedlichen Kindergärten und anderen berufsbezogenen Institutionen,
Eingehen auf gesellschaftspolitische Strömungen und kindliche Lebenswelten unter Berücksichtigung folgender exemplarisch genannter Aspekte:
- –Integration,
- –Kooperation von Kindergarten und Schule,
- –interkulturelle Erziehung,
- –geschlechtssensible Erziehung,
Reflexion des eigenen Erziehungsverhaltens hinsichtlich der Selbst-, Sozial-, Sach- und Methodenkompetenz,
Einblick in Kompetenzbereiche des pädagogischen Teams gewinnen und
Planung, Vorbereitung, Durchführung und Reflexion von Teilaufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten in Koordination mit dem pädagogischen Team des Kindergartens.
Drei Praxiswochen im Kindergarten; bei „zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik)“ davon eine Woche in einschlägigen Einrichtungen.
5. Klasse:
Eigenständiges Praktizieren als verantwortliches Mitglied des pädagogischen Teams,
Anwenden effektiver Planungs- und Reflexionsformen,
Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht in sozialpädagogische Zusammenhänge,
eigenständige systematische Beobachtungen und zweckmäßige Aufzeichnungen,
gezielte Förderung einzelner Kinder und Kindergruppen,
Dokumentations- und Präsentationstechniken und
Projekt- und Konfliktmanagement (allenfalls unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten), Qualitätsstandards sowie Qualitätssicherung.
Zwei Praxiswochen im Kindergarten; bei zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) davon eine Woche in einschlägigen Einrichtungen.
6. DEUTSCH
(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –sprachlich korrekt, situationsadäquat, geschlechtssensibel, zielgruppen- und problemorientiert schriftlich und mündlich kommunizieren,
- –Texte emotional, ästhetisch und kognitiv verstehen und sich mit ihnen handlungs- und produktionsorientiert auseinandersetzen,
- –eigenständig verschiedenste Informationsquellen nützen (zB Bibliothek, Medien, Informationstechnologien) und entsprechende Arbeitstechniken einsetzen und
- –in der Auseinandersetzung mit Texten und in der Interaktion unterschiedliche Werte, Lebenshaltungen und Weltanschauungen kennen lernen und reflektieren und damit eine Basis für ein sinnerfülltes, eigenverantwortliches Leben schaffen sowie verantwortungsvoll ihr Berufsethos aufbauen
- k önnen.
Didaktische Grundsätze:
Die Bereiche (schriftliches und mündliches Gestalten, Sprecherziehung, Literatur- und Textbetrachtung, Medien- und Massenkommunikation, Sprachbetrachtung und Rechtschreibung und berufspraktische Inhalte) sollen einander im Unterricht durchdringen und ergänzen. Sie sind gleichwertig; die Gewichtung erfolgt durch die Lehrerinnen und Lehrer und soll den Bedürfnissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden bzw. auf schulstandortrelevante Besonderheiten Rücksicht nehmen (zB schulautonome Schwerpunkte, Projekte).
Bei Themen, die sowohl Gegenstand des Deutschunterrichtes als auch anderer Unterrichtsgegenstände sind, ist fächerübergreifendes und fächerverbindendes Lehren und Lernen anzustreben.
Auf Können und Verstehen ist mehr Wert zu legen als auf bloß reproduzierbares Wissen.
Im Sinne der Selbsttätigkeit sollen die Schülerinnen und Schüler dazu angeleitet werden, verschiedenste Informationsquellen zu nutzen.
Dem Prinzip der Methodenvielfalt ist bei Planung und Durchführung des Unterrichts Rechnung zu tragen.
Bei unterschiedlichen Lernvoraussetzungen auf Grund der Herkunft der Schülerinnen und Schüler aus anderen Kulturkreisen sind insbesondere bei daraus resultierender eingeschränkter Sprachkompetenz geeignete Fördermaßnahmen zu setzen.
Schriftliches und mündliches Gestalten:
Die Schülerinnen und Schüler sollen vielfältige Gesprächs-, Rede- und Schreibsituationen durch Erleben und Erproben kennen- und erfolgreich gestalten lernen.
Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung helfen, das Gesprächs- und Redeverhalten zu beschreiben, bewusst zu machen und zu bewerten; auf Reflexion geschlechtsspezifischen Kommunikationsverhaltens und auf eine geschlechtergerechte Sprache ist Wert zu legen.
Regelmäßiges Schreibtraining soll zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen, unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen und situationsadäquat anzuwenden.
Das betrifft
- –das handlungsbezogene Schreiben, das je nach Situation stärker auf das Thema, die Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Leser ausgerichtet sein kann,
- –das sachliche, themenbezogene Schreiben,
- –das Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen,
- –das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens und
- –das Schreiben als kreativen Umgang mit Sprache (auf der Laut-, Wort-, Satz- und Textebene).
Geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) sind gezielt einzusetzen, um Schreibprozesse zu unterstützen.
Die Verwendung von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten zu gestatten.
Sprecherziehung:
Die Sprecherziehung ist tragendes Prinzip für alle Klassen und hat, ausgehend von der Herkunftssprache, das Verfügen über die Standardsprache anzustreben.
Gegebenenfalls ist mit den Lehrerinnen und Lehrern des Freigegenstandes „Seminar Stimmbildung“ zusammenzuarbeiten.
Literatur- und Textbetrachtung:
Im Bereich der Literatur und Textbetrachtung ist von einem erweiterten Literaturbegriff auszugehen.
Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, sollen einen Schwerpunkt des Deutschunterrichtes bilden.
Bei der Literaturauswahl sind das Prinzip der Altersgemäßheit und der Lebensnähe sowie die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Es ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit sowohl Texte von Autoren als auch von Autorinnen verwendet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, die in literarischen Texten vorhandenen Frauen- und Männerbilder auch kritisch zu reflektieren bzw. sie im jeweiligen gesellschaftshistorischen Kontext wahrzunehmen.
Literatur ist als Möglichkeit zu intellektueller Herausforderung zu sehen, sie soll die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenhängen, Wertvorstellungen und persönlichen Erfahrungen bewirken und analytisches Denken fördern.
Textanalyse sowie Literaturkritik sind nicht Selbstzweck, sondern Mittel, die das Verständnis eines Textes ermöglichen und erweitern.
Die Auseinandersetzung mit literarischen Werken und Biographien von Autorinnen und Autoren aus den verschiedenen Epochen kann chronologisch, unter thematischen Gesichtspunkten oder in Längsschnitten erfolgen. Schwerpunktsetzungen sollen die Lehrerin und der Lehrer im Hinblick auf die Erfordernisse der jeweiligen Unterrichtssituation (zB Interessenslage der Schülerinnen und Schüler, kulturelle Gegebenheiten, Projekte) autonom setzen. Voraussetzung dafür ist die Sicherung eines literarhistorischen Grundrasters, der einen Überblick über die literarischen Strömungen und ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten gewährleistet.
Medien und Massenkommunikation:
Dem Grundsatz der Vielfalt ist Rechnung zu tragen. Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsgegenstandes „Informatik und Medien“ ist unerlässlich.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:
Fundierte Kenntnisse in Grammatik- und Rechtschreibung sollen die sprachliche Kompetenz erweitern und sind Bedingung für erfolgreiche Lernhilfe im Hort.
Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten. Hilfsmittel wie das Wörterbuch sind heranzuziehen.
Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit ist aufzuzeigen.
Berufspraktische Inhalte:
Für diesen Bereich ist die enge Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“ und „Informatik und Medien“ sowie gegebenenfalls „Hortpraxis“ unerlässlich.
Lehrstoff:
1. bis 5. Klasse:
Sprecherziehung:
Übungen zur Sensibilisierung für die eigene Sprechweise (zB bei Rollenspielen, mit Videoaufnahmen, mit Artikulationsübungen) und Übungen zur kompetenten Anwendung der Standardsprache.
1. Klasse:
Schriftliches und mündliches Gestalten:
Erlebnisse, Erfahrungen und Gefühle situationsgerecht mitteilen,
Sachverhalte und Texte zusammenfassend wiedergeben und verständlich erklären,
Argumentieren (eigene Interessen ausdrücken, Anliegen vorbringen, Standpunkte vertreten; zu Handlungen auffordern, appellieren) und
Techniken der Ideenfindung (zB mindmapping, cluster).
Nur mündliches Gestalten:
Gesprächsverhalten üben (Gesprächsregeln erarbeiten und anwenden),
verschiedene Gesprächsformen erproben (zB Paar-, Kleingruppen-, Klassengespräch, Referat, Rollenspiel) und
einfache Erzähltechniken kennen lernen und anwenden.
Nur schriftliches Gestalten:
Schreiben über sich und andere, erzählen, schildern und beschreiben sowie berichten,
Inhaltsangabe,
einfache argumentierende Textsorten und
Formen kreativen Schreibens.
Literatur und Textbetrachtung:
Literarische Textformen kennen lernen (Übersicht über die wichtigsten Gattungen),
persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden,
individuelle Lesefertigkeit weiterentwickeln (stilles Lesen sowie auch das Vortragen von Texten),
Kinder und Jugendliteratur:
- –Adoleszenzliteratur, Beispiele zu weiteren Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur (Märchen).
Medien und Massenkommunikation:
Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler mit Massenkommunikationsmitteln thematisieren und
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien (zB Werbung).
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:
Erwerb und Ausbau einer persönlichen Rechtschreibkompetenz,
Einblick in das Regelsystem der Rechtschreibung,
Einblick in Text-, Satz- und Wortgrammatik,
Erwerb und Üben von Nachschlagetechniken sowie
Lerntechniken und Übungsformen zu Grammatik und Rechtschreibung.
Berufspraktische Inhalte:
Einer Gruppe erzählen,
gestaltendes Vorlesen,
Spielregeln und Anleitungen formulieren und
Erlebnisberichte.
2. Klasse:
Schriftliches und mündliches Gestalten:
Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der 1. Klasse,
Dialogisieren,
Argumentationstechniken kennen lernen und anwenden – Wandel von Ich-bezogenen Inhalten zu sachbezogenen Themen und
produktive Auseinandersetzung mit literarischen Texten als Vorstufe für das Interpretieren.
Nur mündliches Gestalten:
Weitere Gesprächsformen erproben (zB Interview),
Strukturieren von Sachverhalten (zB als Weiterführung eines Brainstormings),
Erzähltechniken erweitern und
Dramatisieren von Texten, szenisches Gestalten.
Nur schriftliches Gestalten:
Dialogisches Schreiben,
Charakterisieren,
argumentierende Textformen (Fünf-Satz-Technik, Erörterung), Strukturierungs- und Gliederungsübungen,
Technik des Exzerpierens,
Protokollieren und
Formen kreativen Schreibens.
Literatur und Textbetrachtung:
Anfänge bis Vorklassik – ausgewählte Beispiele im jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontext,
Beispiele aus der Gegenwartsliteratur,
Grundlagen der Analyse literarischer Texte,
Kinder- und Jugendliteratur:
- –Übersicht über die Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur,
- –kreativ-produktive Auseinandersetzung mit dem Bilderbuch und
- –Adoleszenzliteratur.
Medien und Massenkommunikation:
Produktive und analytische Auseinandersetzung mit Printmedien.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:
Vertiefung und Erweiterung des Lehrstoffes der 1. Klasse.
Berufspraktische Inhalte:
Exzerpieren von Fachartikeln,
Beobachten und Beschreiben,
ausgewählte Werke für das Kindergartenkind sowie
Erfinden und Erzählen von Geschichten für das Kleinkind.
3. Klasse:
Schriftliches und mündliches Gestalten:
Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der 1. und 2. Klasse,
projektorientiertes Arbeiten im Team sowie
Kenntnis und Anwendung verschiedener Präsentationsmethoden (auch unter Verwendung neuer Informationstechnologien).
Nur mündliches Gestalten:
Weitere Gesprächsformen erarbeiten (zB Debatte, Podiumsdiskussion),
Gesprächsrunde leiten,
Feedback geben und annehmen sowie
Referieren unter Einbeziehung verschiedener Präsentationsmethoden.
Nur schriftliches Gestalten:
Produktive und analytische Auseinandersetzung mit literarischen Texten,
erörterndes Schreiben und Auseinandersetzung mit argumentativen Textsorten,
(zB Pro und Kontra-Argumentation, Begriffserläuterungen, Leserbrief) und
Formen kreativen Schreibens.
Literatur und Textbetrachtung:
Sturm und Drang, Klassik, Romantik, Vormärz und Biedermeier – ausgewählte Beispiele im jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontext,
Beispiele aus der Gegenwartsliteratur,
poetologische Verfahrensweisen,
Kinder- und Jugendliteratur:
- –analytische und kreativ-produktive Auseinandersetzung mit dem Bilderbuch.
Medien und Massenkommunikation:
Produktive Auseinandersetzung mit Medien unter Einsatz neuer Technologien.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:
Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich der Rechtschreibung und Grammatik und
Bewusstmachen von Stilvarianten, vor allem in Bezug auf die eigene Sprachkompetenz.
Berufspraktische Inhalte:
Grundkenntnisse eines dramatischen Aufbaues als Grundlage für das Figurenspiel,
Dramatisieren von Texten,
Leitung einer Gesprächsrunde,
Bilderbuchanalyse sowie
Kriterien einer geschlechtergerechten Kinderliteratur.
4. Klasse:
Schriftliches und mündliches Gestalten:
Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der 1., 2. und 3. Klasse,
Interpretation literarischer Texte (Kenntnis und Anwendung analytischer Verfahren mit Verarbeitung von ausgewählter Sekundärliteratur),
Grundlagen zur Hinführung auf wissenschaftliches Arbeiten (zB Bibliographieren, Internetrecherche),
Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen und berufsbezogenen Themen, (zB Texterörterung, Leserbrief, Kommentar, Problemarbeit),
Referieren und Präsentieren (Steigerung des Abstraktions- und Argumentationsniveaus),
Problemarbeit, literarische Facharbeit,
Weiterführung verschiedener Diskussionsformen,
Schriftverkehr mit Behörden (formale Aspekte); Bewerbung, Lebenslauf und
Formen kreativen Schreibens.
Literatur- und Textbetrachtung:
Beispiele der Literatur von 1848 bis zum 1. Weltkrieg im historischen und soziokulturellen Kontext,
Beispiele aus der Gegenwartsliteratur, Interpretationsmethoden,
Kinder- und Jugendliteratur:
- –Entwicklung der Kinderlyrik, Vergleich von Kinder- und Erwachsenenlyrik und
- –Beurteilungskriterien für Kinder- und Jugendliteratur.
Medien- und Massenkommunikation:
Literatur und Film,
Filmanalyse, auch von Kinderfilmen sowie
Fernsehspiel und Hörspiel (4. oder 5. Klasse).
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:
Weitere Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich der Rechtschreibung und Grammatik; Übungsschwerpunkte im Hinblick allfälliger Defizite der Schülerinnen und Schüler sowie
Sprachwandel und Sprachnorm.
Berufspraktische Inhalte:
Technik des wissenschaftlichen Arbeitens,
Fachartikel aus Didaktik, Pädagogik als Anlass für Texterörterungen,
Internetrecherche,
Analyse von Medien für Kinder (zB Film, Hörspiel, CD Rom) und
Kriterien geschlechtergerechter Medien für Kinder.
5. Klasse:
Schriftliches und mündliches Gestalten:
Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der 1. bis 4. Klasse,
spontane und vorbereitete Reden zu ausgewählten Situationen und Anlässen (Anwenden rhetorischer Mittel und geeigneter Redetechniken),
Moderation von Diskussionen,
Problemarbeit, literarische Facharbeit, Interpretation, Texterörterung,
Verfassen von Rezensionen (besonders von Kinderbüchern),
Formen kreativen Schreibens und
formale Kriterien der Textgestaltung bei wissenschaftlichen Arbeiten.
Literatur- und Textbetrachtung:
Beispiele aus der Literatur des 20. Jahrhundert in ihrem historischen und soziokulturellen Kontext,
Entwicklungen und Tendenzen in der Gegenwartsliteratur,
Interpretationsmethoden,
Literaturkritik,
Kinder- und Jugendliteratur:
- –Beurteilungskriterien für Kinder- und Jugendliteratur.
Medien und Massenkommunikation:
Literatur und Film,
Filmanalyse sowie
Fernsehspiel und Hörspiel (4. oder 5. Klasse).
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:
Analyse und Vergleich von Texten unter stilistischen Gesichtspunkten (zB in Zeitung, Trivialliteratur).
Berufspraktische Inhalte:
Redesituationen aus der Berufspraxis für den Bereich „mündliches Gestalten“ sowie
Rezensionen von Kinderbüchern für eine Zeitung oder Zeitschrift.
Schularbeiten:
- 1. Klasse: vier Schularbeiten
- 2. Klasse: drei Schularbeiten (davon zwei Schularbeiten zweistündig)
- 3. Klasse: drei Schularbeiten (zweistündig)
- 4. Klasse: drei Schularbeiten (zweistündig)
- 5. Klasse: zwei bis drei Schularbeiten (davon eine dreistündig und eine vierstündig)
7. LEBENDE FREMDSPRACHE/VOLKSGRUPPENSPRACHE
(Alternativ; siehe Abschnitt IV)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –die rezeptiven und produktiven vier Grundfertigkeiten (Hörverstehen und Lesen, Sprechen und Schreiben) in der Fremdsprache in realitätsnahen Kommunikationsprozessen situationsgerecht einsetzen können,
- –sich die vielfältigen Möglichkeiten zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologien in der Fremdsprache zum kontinuierlichen Wissenserwerb und zur Auseinandersetzung mit anderen Kulturen im Alltag nutzbar machen können,
- –Themen unter dem vorrangigen Aspekt der Förderung von Sprachkompetenz erarbeiten und dabei Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie in anderen Unterrichtsgegenständen erworben haben, in Beziehung setzen können,
- –berufsfeldbezogene Themen und Situationen sprachlich bewältigen können,
- –über die Fremdsprache soziale und kulturelle Gegebenheiten anderer Länder kennen lernen, um deren Kulturen und Wertsysteme auf der Basis von gegenseitiger Toleranz und Wertschätzung zu respektieren und eine kritische Distanz zur eigenen Weltsicht zu erwerben. Darauf aufbauend sollen sie zur Mitarbeit an der europäischen Integration sowie zu internationaler Verständigung bereit und fähig sein,
- –bei der Auseinandersetzung mit aktuellen Themen das Bewusstsein erlangen, dass Fremdsprachenkenntnisse den Zugang zu Informationen aus allen Lebensbereichen und Wissensgebieten erleichtert und
- –Arbeitstechniken anwenden können, die den weiteren selbstständigen Fremdsprachenerwerb im Sinne des lebensbegleitenden, autonomen Lernens ermöglichen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen am Ende der zweiten Kasse zumindest das Niveau des Independent Users B1 gemäß den in den Richtlinien des Europarates festgelegten Standards für Sprachkompetenz (siehe Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) erreichen:
Sie sollen zumindest
- –die Hauptpunkte verstehen können, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge wie aus Arbeit, Schule, Freizeit geht,
- –die meisten Situationen bewältigen können, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet,
- –sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern können und
- –über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen bis zum Ende der fünften Klasse das Niveau Effectivnes C1, zumindest jedoch das Niveau Independent Users Vantage B2 gemäß den in den Richtlinien des Europarates festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreichen:
Sie sollen zumindest
- –die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können,
- –im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen verstehen können,
- –sich so spontan und fließend verständigen können, dass ein normales Gespräch mit einem „native speaker“ ohne Belastung für beide Gesprächspartner möglich ist und
- –sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einem Problem erklären und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben können.
Didaktische Grundsätze:
Die Unterrichtssprache ist die lebende Fremdsprache, mit Ausnahme jener Fälle, in denen Deutsch dem Zweck kontrastiver Sprachbetrachtung in Wortschatz, Syntax und Grammatik dient. Mündliche und schriftliche Übersetzungen von Texten sind punktuell zur Klärung komplizierter Sachverhalte einzusetzen und nicht als eigenständige Übungsform. Auf geschlechtergerechte Sprache und gleichberechtigte Kommunikation ist zu achten.
Der Lehrstoffauswahl hat eine Analyse der Situation in der Klasse und der Rahmenbedingungen voranzugehen.
Bei der Auswahl der Arbeitstechniken ist dem Prinzip der Methodenvielfalt unter Berücksichtigung der verschiedenen Lerntypen Rechnung zu tragen.
Durch das Erleben vielfältiger Methoden sollen den Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf autonomes Lernen und als Grundlage für das Erlernen weiterer Fremdsprachen die persönlich relevanten Lernstrategien bewusst gemacht werden. Ein breites Spektrum von Strategien und Techniken dient dazu, dass diese auch selbstständig zielgerichtet angewendet werden können.
Bei der Auswahl der Textsorten haben literarische Texte gleichberechtigt neben Gebrauchstexten Verwendung zu finden. Bei literarischen Texten ist nach Möglichkeit darauf zu achten, dass sowohl Texte von Autoren als auch von Autorinnen verwendet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, die in literarischen Texten vorhandenen Frauen- und Männerbilder auch kritisch zu reflektieren bzw. sie im jeweiligen gesellschaftshistorischen Kontext wahrzunehmen.
Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Textauswahl fördert deren Motivation und Interesse.
Bei der Erarbeitung von literarischen Texten ist dem emotionalen und lebensbezogenen Zugang besondere Bedeutung beizumessen. Schülerinnen und Schüler sollen ihren Erfahrungshorizont erweitern und ihre Kritik- und Reflexionsfähigkeit entwickeln.
Die Erweiterung der sprachlichen Kompetenz steht beim Austausch über Werte, Interessen und persönliche Erfahrungen im Vordergrund. Strategien der Textanalyse oder Literaturkritik sollen nicht Selbstzweck sein, sondern nur dort angewendet werden, wo sie das Verständnis eines Textes erleichtern.
Beim Umgang mit der Interlanguage als natürlicher Entwicklungsstufe beim Fremdsprachenerwerb sind in der Unterrichtsarbeit Fehler als Anlass für konstruktives Feedback zu betrachten. Kommunikativer Kompetenz ist gegenüber sprachlichem Perfektionismus der Vorrang zu geben.
Die vier Grundfertigkeiten sollen sowohl schwerpunktmäßig und gezielt als auch integrativ geübt werden.
Themenorientierte Wortschatzerweiterung ist ein zentrales Anliegen und hat in kontextueller Form (zB Kollokationen, implizite Grammatik, Redewendungen) zu erfolgen. Die Beschäftigung mit Grammatik ist nicht als Selbstzweck, sondern im Sinne eines zirkulären Spracherwerbs zu verstehen.
Prinzipiell ist beim Einsatz von zB Englisch als Arbeitssprache die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände möglich und wünschenswert, sofern sich aus der Unterrichtsarbeit sinnvolle Verbindungen anbieten, die sprachliche Kompetenz dabei gefördert wird und der organisatorische Rahmen gegeben ist. Dies gilt auch für Intensivsprachwochen, Schülerinnen- und Schüleraustausch sowie für berufsbezogene Projekte im fremdsprachigen Ausland.
Beim fächerübergreifenden, projektorientierten Arbeiten ist die Kooperation mit anderen Lehrerinnen und Lehrern, besonders bei berufsspezifischen Inhalten, unerlässlich.
Die Verwendung von Wörterbüchern auch bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu gestatten.
Lehrstoff:
1. und 2. Klasse:
Vier Grundfertigkeiten:
Vorführen, Erarbeiten und Einüben verschiedenster Arbeitstechniken des Fremdsprachenerwerbs wie
- –Lesetechniken (zB: skimming, scanning, reading for detail),
- –Schreibformen (zB: summary, letter, argumentative writing),
- –Techniken beim Hörverstehen (zB: listening for gist, listening for detail) und
- –Sprechsituationen (zB: interviews, discussions, presentations).
Sprachstrukturen und Wortschatzarbeit:
Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grundgrammatik (zB Zeitformen, Adjektiv – Adverb, indirekte Rede),
Erweiterung des Wortschatzes im Einklang mit den nachfolgend genannten Themenschwerpunkten,
Arbeitstechniken (zB Lerntraining: Formen der Wortschatzerweiterung).
Themenschwerpunkte:
Aktuelle Themen aus dem persönlichen Erfahrungsbereich und dem sozialen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,
altersspezifische und geschlechtssensible Fragestellungen (zB Familie, Freundinnen und Freunde, Partnerbeziehungen, Freizeitgestaltung, Berufsorientierung, Lebensplanung),
aktuelle landeskundliche Themen,
altersadäquate, der Interessenslage der Schülerinnen und Schüler entsprechende Literatur,
berufsbezogene Themen:
- –Aktivitäten, die im Berufsfeld in Verbindung mit der Fremdsprache besonders geeignet sind (zB Lieder, Reime, Spiele, Bilderbücher, einfache Anleitungen),
- Filme und Fernsehprogramme für Kinder.
3. bis 5. Klasse:
Vier Grundfertigkeiten:
Erweiterung der Fertigkeiten, Übungen auf anspruchsvollerem Niveau.
Sprachstrukturen und Wortschatzarbeit:
Erarbeitung und Wiederholung von Strukturen zur Bewältigung der Themen,
Erweiterung des Wortschatzes im Einklang mit den nachfolgend genannten Themenschwerpunkten,
Erweiterung der Arbeitstechniken (Lerntraining: zB eigenverantwortlicher Umgang mit immer wiederkehrenden grammatikalischen Fehlern).
Themenschwerpunkte:
Aktuelle Themen an Hand anspruchsvollerer, längerer Texte entsprechend der Interessenslage der Schülerinnen und Schüler (zB Phänomene unterschiedlicher Jugendkulturen, Beziehungsthematik, Lebensplanung, allgemeine psychologische Fragestellungen),
landeskundliche, kulturspezifische und sozialpolitische Themen,
altersadäquate, der Interessenslage der Schülerinnen und Schüler entsprechende Literatur mit gehobenem Niveau, vorzugsweise Originaltexte und
berufsbezogene Themen:
- –Gegenüberstellung von pädagogischen Konzepten in verschiedenen Ländern, Auseinandersetzung mit den Arbeitsbereichen im zukünftigen Berufsfeld der Schülerinnen und Schüler.
Schularbeiten:
- 1. Klasse: zwei bis vier Schularbeiten
- 2. Klasse: zwei bis vier Schularbeiten
- 3. Klasse: zwei bis vier Schularbeiten (ein- oder zweistündig)
- 4. Klasse: zwei bis vier Schularbeiten (zweistündig)
- 5. Klasse: im ersten Semester ein bis zwei Schularbeiten (zwei- oder dreistündig), im zweiten Semester eine Schularbeit (dreistündig)
8. GESCHISCHTE UND SOZIALKUNDE, POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –historische, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge erkennen können,
- –zwischen historischen und politischen Fakten und deren Interpretationen differenzieren können,
- –aktuelle Probleme und Konflikte durch die Kenntnis ihrer Ursachen besser verstehen und den Verlauf von Auseinandersetzungen nachvollziehen können,
- –gegenwärtige soziale und politische Situationen durch das Wissen um ähnliche oder unterschiedliche Situationen in vergangenen Zeiten besser bewältigen können,
- –als verantwortungsbewusste und mündige Menschen sich in die Welt von heute einbringen und diese mitgestalten können,
- –auf Grund der Kenntnis ihrer politischen Rechte und Pflichten fähig sein, am öffentlichen und kulturellen Leben teilzunehmen und als erwachsene Frauen und Männer sowohl politische als auch soziale Verantwortung zu tragen,
- –erkennen, dass Geschlechterrollen und -verhältnisse im historischen und kulturellen Konnex unterschiedlich definiert und veränderbar sind,
- –durch das Kennenlernen unterschiedlicher Kulturen, sozialer Gruppen und individueller Lebensweisen integrativ wirken können und
- –ihre eigene pädagogische Tätigkeit in Folge des erlangten historischen Wissens und der gewonnenen gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Kenntnisse sach- und situationsgerecht auf der Grundlage von Humanität und Toleranz gestalten können.
Didaktische Grundsätze:
Durch exemplarischen Unterricht ist die Kenntnis eines historischen Grundrasters zu sichern.
Einerseits sollen historische Vorgänge unter Beachtung ihrer Auswirkungen auf die Welt von heute betrachtet, andererseits sollen ausgehend von Ereignissen der Gegenwart deren Ursachen aufgezeigt werden.
Die Verwendung von unterschiedlichen Quellen und deren kritische Beurteilung ist unerlässlich; bei historischen Längs- und Querschnitten sind lokale bis globale Dimensionen zu berücksichtigen.
Die exemplarische Auseinandersetzung mit einzelnen Themenbereichen ist erforderlich.
Die Alltagsgeschichte ist unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Geschlechter, der Familie und anderer sozialer und ethnischer Gruppen zu betrachten. Der Geschichte der Kindheit ist entsprechend Raum zu bieten.
Politische Verhaltensweisen sollen den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht werden und ihnen Orientierungshilfe für persönliches politisches und soziales Engagement geben.
Eine möglichst große Vielfalt unterschiedlicher Lehr- und Lernformen ist anzuwenden, wobei in der Zeitgeschichte nach Möglichkeit Oral History einbezogen werden sollte.
Historische und aktuelle Gegebenheiten sind möglichst fächerübergreifend zu behandeln, insbesondere in den Pflichtgegenständen „Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder-Jugendliteratur)“, „Bildnerische Erziehung“, „Musikerziehung“, „Geographie und Wirtschaftskunde“, „Physik“, „Religion“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls in den Pflichtgegenständen der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Quellen und Methoden der Geschichte,
historischer Grundraster; Probleme der Periodisierung,
Welt (Staaten, Gesellschaften, Kulturen),
zentrale Errungenschaften der Ur- und Frühgeschichte,
wesentliche Merkmale von Hochkulturen,
die Antike,
das Frühmittelalter,
die Weltreligionen,
Vergleich von Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen sowie
unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Menschen.
2. Klasse:
Mittelalter – Feudalismus, Verhältnis Kaisertum – Papsttum, Entstehung von Nationalstaaten, die Entwicklung der österreichischen Länder, Romanik und Gotik,
Übergang Mittelalter zu Neuzeit – geisteswissenschaftliches und naturwissenschaftliches neues Weltbild, Renaissance, Humanismus, Expansion Europas und deren Folgen, religiöse Reformbewegungen,
Absolutismus und Aufklärung,
Barock und
unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Strukturen.
3. Klasse:
Revolutionäre Prozesse am Ende des 18. Jahrhunderts und restaurative Gegenbewegungen,
Liberalismus, Nationalismus,
industrielle Revolution und die soziale Frage, Lösungsmodelle (insbesondere soziale Emanzipationsbewegungen),
Imperialismus, Kapitalismus, Sozialismus,
Österreich im 19. Jahrhundert (Politik, Kunst und Kultur),
Ursachen, Verlauf und Folgen des 1. Weltkriegs,
Entwicklung und Erscheinungsbild von Parteien, Entstehen und unterschiedliche Formen von Diktaturen in Europa und deren Auswirkungen (insbesondere Nationalsozialismus, Holocaust, Widerstand und Verfolgung), die Entwicklung Österreichs in der Zwischenkriegszeit,
Ursachen, Verlauf und Folgen des 2. Weltkriegs sowie
Grund-, Bürger- und Menschenrechte und ihre Entstehung, politische und soziale Benachteiligungen in verschiedenen politischen Systemen.
5. Klasse:
Die Teilung der Welt von 1945 bis 1989 – der Kalte Krieg, Stellvertreterkriege, Unabhängigkeitsbewegungen, Rüstungswettlauf und friedliche Lösungsansätze,
die Welt seit 1989 (weltpolitische Situation),
exemplarische Behandlung aktueller Konflikte und Probleme – Ursachen, Verlauf und Lösungsansätze (Theorie und Praxis), Völkerrecht,
Österreich, die 2. Republik – Grundlagen, Entwicklung und aktuelle politische und gesellschaftliche Situation (Verfassung, Staatsvertrag, Neutralität, Parteien, Regierungsformen, Sozialpartnerschaft, Einbindung in die Europäische Union und in andere übernationale Organisationen, österreichische und europäische Identität, direkte und indirekte Demokratie),
soziale und politische Bewegungen (zB Friedensbewegung, neue Frauenbewegung, Ökologiebewegung) und
Grundlage, Wesen und Instrumente der Demokratie, Grund- und Bürgerrechte, Migration und Integration.
9. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –räumliche, wirtschaftliche und soziale Strukturen und Prozesse erkennen können,
- –regionale und globale topographische Kenntnisse in Beruf und Freizeit anwenden können,
- –sich zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendige Informationen beschaffen und auswerten können,
- –grundlegende weltwirtschaftliche Zusammenhänge und wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten verstehen können,
- –die Komplexität von Beziehungsgeflechten zwischen Natur- und Humanfaktoren und die Auswirkungen menschlicher Eingriffe in die Natur wahrnehmen, um daraus verantwortungsbewusstes, ökologisches und soziales Verhalten entwickeln zu können,
- –unterschiedliche Lebensbedingungen in der Welt analysieren und deren sozioökonomische Auswirkungen verstehen sowie
- –Flexibilität, Mobilitätsbereitschaft und kritisches Konsumverhalten entwickeln.
Didaktische Grundsätze:
Alle Themenbereiche sind mit entsprechender topographischer Zuordnung zu behandeln.
Notwendig ist die regelmäßige Verwendung fachspezifischer Materialien (zB Kompass, Atlanten, Karten).
Vor allem bei lokalen und österreichischen Themenbereichen ist der Bezug zum Naturraum herzustellen.
Die Vielfalt der Kulturräume als Bereicherung ist hervorzuheben.
Im Bereich der sozialgeographischen Themen ist besonders die Situation von Mädchen und Knaben weltweit zu berücksichtigen.
Besonderes Augenmerk ist auf die Anwendbarkeit der Kenntnisse und Fähigkeiten in der beruflichen Praxis zu legen.
Eine möglichst große Vielfalt unterschiedlicher Lehr- und Lernformen ist anzuwenden.
Raum, Gesellschaft und Wirtschaft sind möglichst fächerübergreifend zu behandeln, insbesondere in den Pflichtgegenständen „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“, „Physik“, „Chemie“, „Informatik und Medien“, „Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls in den Pflichtgegenständen der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Die Erde und ihre Darstellungsmöglichkeiten,
exogener und endogener Formenschatz,
landschaftsökologische Zonen – Klima- und Vegetationszonen und deren Interpretation,
Menschen und ihre Lebensumstände in unterschiedlichen Lebensräumen und
Bevölkerungsstrukturen und Prozesse – Beziehung zum Naturraum und regionale Unterschiede, Interpretation demographischer Kennziffern, Exemplarischer Vergleich von Ballungsräumen weltweit, Mobilität.
3. Klasse:
Grundlagen des Wirtschaftens, exemplarische Behandlung der Wirtschaftssektoren und Produktionsfaktoren, geschlechtsspezifische Aspekte von Arbeit und Wirtschaft,
Raum, Gesellschaft und Wirtschaft Österreichs – naturräumliche Grundlagen; Bevölkerungsentwicklung; ökonomische Strukturen und Prozesse sowie
Ökologie und Umwelt – globale und regionale Vernetzungen und Auswirkungen, Umweltschutz, Raumordnung, Dorferneuerung, Stadtsanierung.
4. Klasse:
Gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge – Marktmodelle und reale Wirtschaftssysteme sowie deren mögliche Auswirkungen auf das Leben von Frauen und Männern, Globalisierung und Disparitäten, Wirtschaftspolitik unter besonderer Berücksichtigung Österreichs,
Entwicklungspolitik,
Migration,
Konsumethik und
Europäische Integration – Europäische Union und andere supranationale Organisationen.
10. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler erreichen folgende Lernziele:
- –Übersetzen von Problemstellungen in die mathematische Symbolsprache,
- –exaktes Arbeiten und Argumentieren,
- –planmäßiges und konsequentes Vorgehen beim Lösen von Aufgaben,
- –präzise Darstellung von Ergebnissen,
- –Herstellen des Transfers von bereits gelernten Fertigkeiten und Methoden auf neue Aufgabenstellungen,
- –zweckmäßiges Umgehen mit technischen Hilfsmitteln,
- –korrektes Anwenden der Rechengesetze,
- –exakte graphische Darstellung von mathematischen Zusammenhängen,
- –Überprüfen und Abschätzen von Ergebnissen auf ihre Richtigkeit,
- –Entwickeln von logischen Denkstrukturen durch Lösen mathematischer Probleme,
- –Erwerb von Wissen über die Entwicklung mathematischen Verständnisses (Grundsätze und Prinzipien des frühpädagogischen Handelns in Bezug auf mathematische Vorläuferfertigkeiten),
- –Herstellen von Zusammenhängen zwischen mathematischen Strukturen und den ihnen zugrunde liegenden frühen Grundkompetenzen,
- –Vertraut sein mit den Inhaltsdimensionen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsdimensionen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz (Mindestanforderung ist ein grafikfähiger Taschenrechner), Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln die folgenden Einsichten:
- –Die Überzeugung, dass mathematisches Grundwissen und Denken bereits im Kleinkindalter und bei Mädchen und Knaben in gleicher Weise erfolgen sollte,
- –die Erkenntnis, dass Argumentieren und Kommunizieren in Angewandter Mathematik charakteristisch sind,
- –die Erfahrung, dass das Lösen von Aufgaben Freude und Selbstvertrauen bringen kann,
- –das Bewusstsein, dass mathematisches Denken und mathematische Erkenntnisse in den unterschiedlichen Lebens-, Wissens- und Berufsbereichen angewendet werden können.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Kompetenzbereich „Zahlen und Maße“
Rechnen mit Zahlen und Zahlenmengen
- –Die Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen, reellen und komplexen Zahlen kennen und ihre Zusammenhänge argumentieren können;
- –Zahlen und Intervalle auf der Zahlengeraden darstellen;
- –Zahlen im Dezimalsystem in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen können;
- –Zahlenangaben in Prozent verstehen und anwenden können;
- –Runden und Überschlagsrechnen beherrschen.
Rechnen mit Maßen
- –Zahlen als Maßzahlen von Größen verstehen, die Maßzahlen zwischen verschiedenen Einheiten umrechnen,
- –Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen können.
Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“
Variablen und Terme
- –Mit Variablen und Termen (Klammern, Binomischen Formeln und Brüchen) rechnen können;
- –Potenzgesetze mit ganzzahligen Exponenten verstehen, sie begründen und anwenden können.
Gleichungen und Formeln
- –Lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen auflösen und die Lösungsmenge interpretieren können;
- –Formeln nach einer ihrer Variablen umformen können;
- –Probleme aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen in Form einer Gleichung modellieren und die Ergebnisse in Bezug auf die Problemstellung interpretieren und dokumentieren können.
Lineare Gleichungssysteme
- –Gleichungssysteme anwendungsbezogen aufstellen und lösen können;
- –die Bedingungen für die Lösbarkeit von linearen Gleichungssystemen mit zwei Variablen argumentieren, grafisch veranschaulichen und interpretieren können.
Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“
Funktionen
- –Die Definitionen der Funktion und Relation kennen und argumentieren können;
- –Funktionen als Modelle zur Beschreibung der Abhängigkeit zwischen zwei Größen verstehen und interpretieren können.
Lineare Funktionen
- –Die Funktionsgleichung für die lineare Funktion (f(x) = k x +d) kennen, den Graphen im Koordinatensystem darstellen und den Anstieg k sowie den Ordinatenabschnitt d rechnerisch und grafisch ermitteln können;
- –den Begriff der Umkehrfunktion kennen und die Gleichung der Umkehrfunktion rechnerisch und grafisch ermitteln können;
- –die Nullstelle der linearen Funktion berechnen, grafisch bestimmen und als Lösung einer linearen Gleichung interpretieren können;
- –den Schnittpunkt zweier linearer Funktionen grafisch bestimmen und berechnen können.
Schulartenspezifischer Kompetenzbereich
Empirische Funktionen
- –aus berufsfeldbezogenen Untersuchungen grafisch darstellen können;
- –grafische Darstellungen von empirischen berufsfeldbezogenen Funktionen interpretieren und argumentieren können.
Mengen
- –Verknüpfungen von Mengen (Durchschnitt, Vereinigung und Differenz) ermitteln, grafisch darstellen und interpretieren können; Mengendiagramme anwenden und interpretieren können.
Modelle für frühe mathematische Bildung (Vorläuferfertigkeiten)
- –Zahlen und Mengen verstehen, beschreiben, anwenden und präsentieren können
- –Modelle für die Entwicklung des Zählens, Zählstrategien; Zählprinzipien im Kleinkindalter;
- –Komponenten des frühen Mengen- und Zahlbegriffs (Klassifikation, Seriation, Mengenvergleich, Zählfertigkeiten, Zahlenwissen, erste Rechenfertigkeiten), Fertigkeiten des Wägens, Messens und Vergleichens.
Schularbeiten: zwei einstündige Schularbeiten
Portfolio zur frühen mathematischen Bildung
2. Klasse
Kompetenzbereich „Zahlen und Maße“
Komplexe Zahlen
- –in der Gauß’schen Ebene darstellen können und die Addition bzw. Subtraktion durchführen und veranschaulichen können.
Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“
Gleichungen
- –Quadratische Gleichungen aufstellen, lösen und die verschiedenen reellen und komplexen Lösungsfälle argumentieren können; Formeln der elementaren Geometrie anwenden und umformen können;
- –zur Lösung von Gleichungen höheren Grades Technologie angemessen einzusetzen wissen.
Potenzgesetze
- –Potenzgesetze mit rationalen Exponenten verstehen, sie begründen und in Beispielen veranschaulichen und anwenden können;
- –Potenz- und Wurzelschreibweise ineinander überführen können.
Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“
Funktionen
- –Quadratische Funktionen, Potenzfunktionen (vom Typ f(x) = xn mit ganzzahligem n) und die Wurzelfunktion (f(x) = x1/2) darstellen sowie ihre Eigenschaften interpretieren können.
- –Schnittpunkte zweier Funktionen grafisch bestimmen und berechnen können
Kompetenzbereich „Stochastik“
Beschreibende Statistik
- –Häufigkeiten (absolut, relativ und prozentuell) grafisch darstellen und interpretieren und die Auswahl einer bestimmten Darstellungsweise in Anwendungsaufgaben argumentieren können;
- –Mittelwerte und Streuungsmaße berechnen und interpretieren können (Arithmetisches Mittel, Median, Modus, Standardabweichung, Spannweite, Quartile und Quartilsabstand);
- –Regression und Korrelation von zweidimensionalen Datenmengen anschaulich erklären, mit Technologieeinsatz bestimmen und die Ergebnisse interpretieren können.
Schulartenspezifischer Kompetenzbereich
Statistik
- –Daten erheben können und den Unterschied bei der Bearbeitung von qualitativen und quantitativen Merkmalen kennen;
- –Datenmanipulierbarkeit argumentieren können;
- –die beschreibende Statistik auf berufsfeldbezogene Untersuchungen anwenden können.
Modelle für frühe mathematische Bildung (Vorläuferfertigkeiten)
- –Formen und Mustern verstehen, beschreiben, anwenden und präsentieren können;
- –Visuell-räumliche Fähigkeiten, Vergleichen von Muster und Strukturen zum Verständnis von geometrischen Begriffen, räumliche und zeitliche Orientierung, Symmetrie.
Schularbeiten: zwei einstündige Schularbeiten
Portfolio zur frühen mathematischen Bildung
3. Klasse
Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“
Vektoren und Matrizen
- –Die Definitionen von Vektor und Matrix kennen;
- –zweidimensionale Vektoren im Koordinatensystem darstellen können;
- –Addition, Subtraktion, Multiplikation mit einem Skalar sowie Skalarprodukt von zweidimensionalen Vektoren geometrisch interpretieren und in praktischen Aufgabenstellungen anwenden können;
- –Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mittels Technologieeinsatzes lösen können.
Exponentialgleichungen und Logarithmen
- –Exponentialgleichungen (vom Typ a x = b bzw. e λx = c, wobei a, b, λ, c reelle Zahlen sind) mit Logarithmieren lösen können;
- –logarithmische Rechengesetze kennen und anwenden können;
- –für das Lösen von komplexeren Exponentialgleichungen Technologie adäquat einsetzen können.
Trigonometrie
- –Sinus, Kosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren können;
- –rechtwinklige Dreiecke auflösen können;
- –Gleichungen mit trigonometrischen Funktionen mit Einsatz von Technologie lösen können.
Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“
Exponentialfunktion und Logarithmusfunktion
- –Graphen von Exponentialfunktionen (vom Typ f(x) = a · bx; b ist eine positive reelle Zahl) mit ihren charakteristischen Eigenschaften kennen und im Kontext deuten können;
- –die Begriffe „Halbwertszeit“ und „Verdoppelungszeit“ kennen, ermitteln und im Kontext deuten können;
- –die Logarithmusfunktion als Umkehrfunktion der Exponentialfunktion kennen.
Folgen und Reihen
- –Das Bildungsgesetz von arithmetischen und geometrischen Folgen kennen und anwenden können;
- –die Definition der Reihe wissen.
Schulartenspezifischer Kompetenzbereich
Modelle für Zu- und Abnahmeprozesse
- –Lineare Funktionen und Exponentialfunktionen als Modelle für die Beschreibung von Zu- und Abnahmeprozessen vergleichen und sinnvoll einsetzen können;
- –den Zusammenhang von linearen Funktionen mit arithmetischen Folgen und von Exponentialfunktionen mit geometrischen Folgen bei der Beschreibung von Zu- und Abnahmevorgängen argumentieren können;
- –Berechnungen von praxisrelevanten Zu- und Abnahmeprozessen durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren können.
Modelle für frühe mathematische Bildung (Vorläuferfertigkeiten)
- –Seriation und Modellvorstellungen zur Zahlenverarbeitung und mathematischen Kompetenzentwicklung verstehen, beschreiben, anwenden und präsentieren können.
Schularbeiten: zwei Schularbeiten, mindestens eine davon zweistündig
Portfolio zur frühen mathematischen Bildung
4. Klasse
Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“
Trigonometrie
- –Einfache Aufgabenstellungen mit Sinus- und Kosinussatz lösen und die Ergebnisse interpretieren können.
Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“
Trigonometrische Funktionen
- –Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß) darstellen und an Hand des Einheitskreises argumentieren können.
Kompetenzbereich „Analysis“
Differenzialrechnung
- –Über einen intuitiven Grenzwertbegriff und einen intuitiven Stetigkeitsbegriff einer Funktion verfügen;
- –Monotonie und Polstellen der Funktion diskutieren können;
- –die Begriffe Differenzenquotient (mittlere Änderungsrate) und Differentialquotient („momentane“ Änderungsrate) verstehen und zur Lösung von Aufgaben einsetzen können;
- –den Begriff der Ableitungsfunktion kennen;
- –Potenz-, Polynom- und einfache Exponentialfunktionen differenzieren und das Ergebnis interpretieren können;
- –Ableitung von zusammengesetzten Potenz-, Polynom- und einfachen Exponentialfunktionen mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summe-, Faktor-, Produkt- und Kettenregel) berechnen können;
- –lokale Extrema, Krümmungsverhalten, Wendepunkte von Potenz- und Polynomfunktionen mit Hilfe der Ableitung(sfunktion) berechnen und beschreiben können;
- –Funktionsgleichungen aus anwendungsbezogenen Kontexten aufstellen können (Umkehraufgaben).
Kompetenzbereich „Stochastik“
Wahrscheinlichkeitsrechnung
- –Den klassischen und statistischen Wahrscheinlichkeitsbegriff verwenden und deuten können;
- –die Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse anwenden;
- –bedingte Wahrscheinlichkeiten für einfache Sachverhalte über Baumdiagramme darstellen und berechnen können;
- –den Begriff der Zufallsvariablen kennen und anwenden, die Verteilungsfunktion und die Kenngrößen (Erwartungswert und Varianz) einer Zufallsvariablen bestimmen und argumentieren können.
Schulartenspezifischer Kompetenzbereich
Extremwertprobleme
- –Extremwertprobleme modellieren und transferieren, Rechnungen durchführen und Ergebnisse argumentieren können (Nebenbedingungen: Text, Ähnlichkeit und Pythagoreischer Lehrsatz).
Modelle für frühe mathematische Bildung (Vorläuferfertigkeiten)
- –Grunderfahrungen von Kleinkindern mit der Zeitdauer, zeitlicher Abfolgen und von Rhythmen verstehen, beschreiben, anwenden und präsentieren können.
Schularbeiten: zwei zweistündige Schularbeiten
Portfolio zur frühen mathematischen Bildung
5. Klasse
Kompetenzbereich „Analysis“
Integralrechnung
- –Den Begriff Stammfunktion kennen sowie den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion in deren grafischer Darstellung erkennen und beschreiben können;
- –Stammfunktionen von Potenz- und Polynomfunktionen berechnen können;
- –den Begriff des bestimmten Integrals auf der Grundlage eines intuitiven Grenzwertbegriffes als Grenzwert einer Ober- und Untersumme deuten können;
- –das bestimmte Integral als orientierten Flächeninhalt deuten können;
- –das bestimmte Integral von Potenz- und Polynomfunktionen zur Berechnung des Flächeninhalts nutzen.
Kompetenzbereich „Stochastik“
Wahrscheinlichkeitsrechnung
- –Die Binomialverteilung kennen und im Kontext nutzen und interpretieren können;
- –Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung modellieren, Wahrscheinlichkeiten berechnen, graphisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren können.
Schulartenspezifischer Kompetenzbereich
Stetige Wahrscheinlichkeitsverteilung
- –Die Normalverteilung kennen und im Kontext nutzen und interpretieren können;
- –die Bedeutung von Erwartungswert und Standardabweichung in Bezug auf die Normalverteilungskurve kennen und veranschaulichen können;
- –Situationen erkennen und beschreiben können, in denen mit Binomialverteilung bzw. mit Normalverteilung modelliert werden kann;
- –die Wahrscheinlichkeitsrechnung auf berufsbezogene Problemstellungen anwenden können.
Modelle für frühe mathematische Bildung (Vorläuferfertigkeiten)
- –Erfahrung mit den Begriffen Zufall, Wahrscheinlichkeit und Häufigkeiten verstehen, beschreiben, anwenden und präsentieren können.
Wiederholung aller Themengebiete
Schularbeiten: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten
Portfolio zur frühen mathematischen Bildung
11. PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Staunen über Vorgänge in der Natur soll als Motiv für naturwissenschaftliches Forschen erkannt und erhalten werden.
Denken in Modellen und Lösen von Aufgaben (auch in Experimenten) sollen Erfolgserlebnisse ermöglichen und das Selbstvertrauen stärken.
Fähigkeiten:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –Wechselwirkungen zwischen Naturwissenschaft, Technik, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Alltagsleben erkennen und kritisch beurteilen können,
- –Forschung und Verantwortung als untrennbar erkennen,
- –Bewusstsein über die Stellung des Menschen in der Natur und im Kosmos erlangen,
- –naturwissenschaftliche Probleme erkennen, physikalische Modellvorstellungen entwickeln und ihre Aussagekraft abschätzen können,
- –genau beobachten, Einzelheiten sehen und das Beobachtete sprachlich richtig wiedergeben können,
- –aus erworbenen physikalischen Kenntnissen Analogieschlüsse ziehen können,
- –Informationen selbständig aufsuchen, kritisch beurteilen und einsetzen können,
- –konstruktiven Umgang mit der grundsätzlichen Unabschließbarkeit von Wissen pflegen.
Einsichten:
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Einsicht gewinnen in die
- –Notwendigkeit der Unterstützung und Kontrolle der Forschung durch die Öffentlichkeit,
- –Verantwortlichkeit sich selbst, den anderen und der Umwelt gegenüber,
- –wirtschaftliche und soziale Bedeutung technologischer Prozesse,
- –Wichtigkeit der Bereitschaft zu Kommunikation und Kooperation beim Experimentieren und Forschen,
- –Bedeutung der Mathematik für die exakte Beschreibung physikalischer Phänomene und deren Zusammenhänge,
- –Notwendigkeit zur Modifizierung physikalischer Denkweisen, sobald die Forschung neue Erkenntnisse liefert und
- –Relevanz physikalischen Wissens für demokratische Entscheidungsprozesse.
Didaktische Grundsätze:
Der Behandlung exemplarisch und aktuell ausgewählter Lehrinhalte ist grundsätzlich der Vorzug gegenüber der Vermittlung eines oberflächlichen Gesamtbildes der Physik zu geben.
Die Physik hat für die Schülerinnen und Schüler in allen Klassen die Grundlagen für naturwissenschaftliche Beobachtung in anschaulichen Versuchen zu liefern. Der Transfer dieser Inhalte für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“, sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ zu ermöglichen.
Logisches Denkens und Beobachtungsfähigkeit sind durch entsprechende Experimente und Aufgabenstellungen konsequent zu fördern.
Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Weise zu eigenständigem und exaktem Arbeiten anzuleiten.
Individuelle Leistungs- und Erfahrungsunterschiede sowie verschiedene Lebenswelten und geschlechtsspezifische Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler sind zu beachten.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Mechanik:
- –die physikalische Größen: Länge, Zeit, Masse (Messreihen und Messfehler),
- –Geschwindigkeit, Beschleunigung,
- –Bewegungsformen,
- –Kräfte und Wechselwirkungen, Gleichgewicht,
- –Energie, Arbeit und Leistung,
Wärmelehre:
- –Temperatur und Temperaturmessung,
- –Wärmemenge, spezifische Wärme,
- –Hauptsätze der Wärmelehre,
- –Wärmekraftmaschinen,
Gasgesetze,
Energiehaushalt der Erde,
Grundlagen der Wetterkunde,
Weltbilder:
- –Gravitationsgesetz, Keplergesetze,
- –Erde, Sonnensystem, Universum,
Raumfahrt, Satelliten.
4. Klasse:
Schwingungen und Wellen:
- –Harmonische Schwingung, Eigenschwingung, Resonanz,
- –Rückkopplung,
Akustik:
- –Schall, Spektrum,
- –akustische Wahrnehmung (Ton, Klang, Geräusch),
- –Schallschutz,
- –Tonaufnahme und -wiedergabe,
- –Dopplereffekt,
Optik:
- –Lichtquellen und Ausbreitung des Lichtes,
- –Optische Wahrnehmung (Bild, Bilderzeugung),
- –Reflexion, Brechung (Spiegel, Linsen),
- –Spektrum, Farbentheorie,
Elektrischer Strom:
- –elektrische Ladung, bewegte Ladungen,
- –Elektrisches und magnetisches Feld,
Induktion, Generator, Motor Kraftwerke und Elektrizitätsversorgung:
- –Elektromagnetische Strahlung,
- –Massenmedien und deren physikalische Grundlagen,
Elemente der Kernphysik:
- –Zerfallsgesetz und Reaktor,
- –Kernwaffenproblematik,
- –Strahlenschutz.
12. CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –die Bedeutung und Stellung der Chemie im Rahmen der Naturwissenschaften erkennen und Querverbindungen zu den anderen Unterrichtsgegenständen herstellen,
- –stoffliche Vorgänge in Natur und Technik, sowie den Umgang mit und die Veränderung von Materialien des täglichen Gebrauchs in Theorie und Praxis verstehen,
- –Stoffeigenschaften und Veränderungen der Stoffe, die bezüglich ihrer Anwendung im täglichen Leben und bezüglich ihrer Auswirkungen auf den menschlichen Organismus und die Umwelt von Bedeutung sind, verstehen,
- –chemische Sachverhalte in die chemische Fachsprache umsetzen,
- –Modellvorstellungen zur Deutung der Struktur und der davon abhängigen Eigenschaften der Stoffe entwickeln und verstehen,
- –die Bedeutung von analytischen Methoden und Verfahren zur Strukturaufklärung erfassen (zur Ableitung des Verhaltens der Stoffe aus ihrem Aufbau, von den einfachsten Molekülen bis zu biochemischen Systemen),
- –beim Arbeiten mit Materialien (Chemikalien) und Geräten im Alltag und im Labor, besonders im Hinblick auf das vorgesehene Arbeiten mit Kindern, entsprechendes Sicherheitsbewusstsein entwickeln und umsetzen
- k önnen.
Didaktische Grundsätze:
Eine möglichst große Vielfalt der Lehr- und Lernmethoden ist unter Berücksichtigung neuer Medien anzustreben. Dabei soll exaktes Beobachten und sprachlich richtiges Beschreiben von Sachverhalten ständig geübt werden.
Den Fragestellungen der Chemie (zB die Wahl von Materialien, Umgang mit Reinigungsmitteln und Nahrungsmittel) mit denen die Schülerinnen und Schüler bei ihrer zukünftiger Tätigkeit täglich konfrontiert werden, ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Kindgemäße Zugänge zur Chemie sind zu erarbeiten.
Der Praxisbezug zu anderen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen: zB mit den Pflichtgegenständen „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“, „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“, „Seminar Ernährung mit praktischen Übungen“, „Kindergartenpraxis“ und „Didaktik“ sowie gegebenenfalls mit den Pflichtgegenständen der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“.
Der lebenspraktische Nutzen der Chemie soll im Vordergrund stehen. Berufs- und Alltagsbezug sind exemplarisch herzustellen.
Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.
Neben Demonstrationsexperimenten sollen Experimente der Schülerinnen und Schüler deren Selbsttätigkeit fördern und ihnen helfen, Gefahrenmomente abzuschätzen und ein Sicherheitsgefühl aufzubauen.
Aktualität, Lebensnähe und Praxisbezug sind auch durch Schulveranstaltungen unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten sowie der Interessen der Schülerinnen und Schüler herzustellen.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Seminar Ernährung mit praktischen Übungen“ und „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“ ist erforderlich (insbesondere ist die Lehrstoffverteilung gemeinsam zu erstellen).
Lehrstoff:
2. Klasse:
Erarbeitung und Ableitung chemischer Arbeitsweisen und Begriffe aus der täglichen Erlebniswelt,
Atombau, Radioaktivität,
Periodensystem der Elemente,
Verschiedenartigkeit von Stoffklassen und deren chemische Bindungen und
Abläufe chemischer Reaktionen und deren praktische Bedeutung in Alltag und Technik.
3. Klasse:
Chemie und Umwelt (mit Bezug zu ökologischen Fragestellungen),
Grundlagen der organischen Chemie und Aspekte der Biochemie,
ausgewählte organische Verbindungen aus Industrie, Landwirtschaft und unmittelbarer Mitwelt und
Materialkunde mit Bezug zum beruflichen Umfeld.
13. BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
(einschließlich Gesundheit und Ernährung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichts ist es, Menschen heranzubilden, die auf Grund gewonnener Erkenntnisse und Einsichten in biologische Zusammenhänge in ihrem späteren Wirkungsbereich Entscheidungen verantwortungsbewusst treffen können. Diese Erkenntnisse und Einsichten sollen sie darüber hinaus dazu befähigen, Umwelt- und Gesundheitsanliegen im zukünftigen Berufsfeld effizient wahrzunehmen, und Kinder hierfür zu sensibilisieren.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –Informationen zu naturwissenschaftlichen Themen selbsttätig finden, fachlich richtig darstellen und kritisch beurteilen können,
- –fundiertes biologisches Wissen in Argumentation und Diskussion nutzen können,
- –komplexe Sachverhalte wahrnehmen, darin das Wesentliche erkennen und anschaulich wiedergeben können,
- –einfache naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden beherrschen,
- –Einblick in die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen der Naturwissenschaften erhalten und diese kognitiv und ethisch bewerten können,
- –Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein entwickeln, insbesondere sollen ihnen Natur- und Umweltschutzthemen ein Anliegen sein.
Didaktische Grundsätze:
Methodenvielfalt ist unter Einbeziehung adäquater Medien anzustreben.
Exaktes Beobachten und fachsprachlich richtiges Beschreiben soll konsequent geübt werden.
Ausgehend vom Natur-Erleben soll durch den Einsatz naturwissenschaftlicher Methoden und Arbeitsweisen ein Verstehen der Natur erzielt werden.
Aktualität, Lebensnähe und Praxisbezug sind auch durch Schulveranstaltungen unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten sowie der Interessen der Schülerinnen und Schüler herzustellen.
Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.
Für Ausgewogenheit zwischen dem Erlernen fachlicher Inhalte und praxisbezogener Umsetzung ist durch Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ insbesondere im Bereich des Beobachtens und Experimentierens zu sorgen.
Aktuelle Themen und zentrale Anliegen der Biologie und Umweltkunde (zB Umweltschutz, Artenkenntnis, Gesundheitsfragen) sind durchgehend und ausgewogen zu berücksichtigen.
Es ist auch darauf zu achten, dass die grundlegenden Kenntnisse der Biologie des Menschen und seiner Umwelt als Basiswissen für andere Fachbereiche dienen.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Seminar Ernährung mit praktischen Übungen“ und „Chemie“ ist erforderlich (insbesondere ist die Lehrstoffverteilung gemeinsam zu erstellen).
Lehrstoff:
1. Klasse:
Zelle, Gewebe, Organ und Organsysteme,
Bau, Funktion und Entwicklung menschlicher Organsysteme mit besonderem Aspekt der Gesunderhaltung,
die menschliche Sexualität: biologische und soziale Aspekte und
Hygiene und biologische Grundlagen der ersten Hilfe.
2. Klasse:
- Organe der Pflanzen und ihre Funktion an Hand ausgewählter Arten unter Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge,
- Energiefluss und Stoffkreisläufe und Anatomie und Physiologie ausgewählter Tiergruppen.
3. Klasse:
- Ökologie – Grundlagen,
- geologische und mineralogische Aspekte und
- ausgew ählte Ökosysteme, insbesondere mit Bezug zu heimischen
- Lebensräumen.
4. Klasse:
- Grundlagen der vergleichenden Verhaltensforschung,
- Genetik (klassische Genetik, Molekulargenetik),
- Gentechnik und Biotechnologie und Entstehung des Lebens und Evolution.
14. MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –sich zu einer eigenständigen musikalischen Persönlichkeit entwickeln musikalische Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben und kontinuierliches Üben als Grundlage dafür erkennen,
- –erfahren, dass die Freude am eigenen Musizieren die Voraussetzung ist, Kinder und Jugendliche für Musik zu begeistern,
- –sich mit den didaktischen und entwicklungspsychologischen Grundlagen der musikalischen Früh- und Jugenderziehung auseinandersetzen und in der Praxis anwenden können,
- –erfahren und erkennen, dass durch Beschäftigung mit Musik Konzentration, Leistungsbereitschaft, Gemeinschaftssinn, Kommunikationsfähigkeit, Rücksichtnahme, Toleranz und Kritikfähigkeit gefördert werden kann,
- –sich der vielfältigen Wirkungen und Funktionen der Musik bewusst werden,
- –sich emotional und kognitiv mit Musik auseinandersetzen können,
- –sich im beruflichen und privaten Bereich weiterführend mit Musik beschäftigen und
- –die musikalische Bedeutung verschiedener Kulturkreise unter besonderer Gewichtung Österreichs im historischen und internationalen Zusammenhang kennen und bewerten können.
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrplanbereiche „Musikalische Praxis“ und „Musikkunde“ sind ständig zu vernetzen.
Singen, Musizieren, Bewegen und Hören sind als Grundlage für den Erwerb theoretischen Wissens zu nutzen.
Fächerverbindendes Arbeiten der Lehrerinnen und Lehrer der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Rhyth misch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ ist unerlässlich.
Möglichkeiten für fächerübergreifendes, insbesondere auch projektbezogenes Arbeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern aller anderen Unterrichtsgegenstände sind wahrzunehmen; speziell sind Einblicke in die Kindergarten- und Hortarbeit auf musikalischem Gebiet zu ermöglichen.
Ein vielfältiges musikalisches Angebot unter Einbeziehung zeitgenössischer Musik ist vorzusehen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zur kritischen Auseinandersetzung mit Sprache, transportiertem Inhalt und Bedeutung traditioneller und zeitgenössischer Kinderlieder (soziale, kulturelle und geschlechts-spezifische Aspekte) herausgefordert werden.
Auf Qualität in der musikalischen Praxis im Hinblick auf Präzision und Ausdruck ist Wert zu legen.
Auswendiges Singen und Musizieren muss im entsprechenden Ausmaß gefordert werden.
Gelegenheiten für Präsentationen und Auftritte bei schulischen Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit sind wahrzunehmen.
Künstlerinnen und Künstler, Expertinnen und Experten sind nach Möglichkeit in den Unterricht aktiv miteinzubeziehen.
Verbindungen zum regionalen und überregionalen Kulturleben sind herzustellen, aktuelle Anlässe zu berücksichtigen.
Neue Medien und Technologien sind zu nutzen.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Musikalische Praxis:
Stimmbildung, Repertoireerwerb – Aufbau der stimmlichen Kondition sowohl anhand eines altersadäquaten Liedrepertoires als auch anhand von Kinderliedern mit und ohne Begleitung,
ständige Schulung des Gehörs, des rhythmischen Empfindens und des musikalischen Gedächtnisses. Hinführen zum bewussten Hören,
Erweiterung der Hörerfahrung,
Improvisationen mit elementaren Musikinstrumenten – auch Einbeziehung der instrumentalen Vorkenntnisse von Schülerinnen und Schülern,
Bewegung als Grundlage für Stimmbildung,
Wechselbeziehung zwischen Musik und Bewegung sowie
Textvertonungen im melodischen Bereich des Kinderliedes.
Musikkunde:
Notenschrift,
Metrum, Takt, Rhythmus (Grundlagen der Schlagtechnik),
Tonsysteme (Dur, Moll, Pentatonik),
Intervalle und Akkorde (einfache Akkordverbindungen als Vorbereitung zur Liedbegleitung) und
Grundbegriffe der Formenlehre (formbildende Elemente, Gestaltungsprinzipien).
Didaktischer Beitrag:
Materialiensammlung (zB Kinderlieder, Verse und Geschichten zum Vertonen, Kriterien für die Liedauswahl) in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Didaktik“.
2. Klasse:
Musikalische Praxis:
Fortsetzung des vokalen und instrumentalen Musizierens mit gesteigerten Anforderungen,
Hinführen zum „Blatt-Singen“ in Verbindung mit Gehörbildung,
Anleitungen zum selbstständigen Erarbeiten von Liedern und
Erfindungsübungen und Kompositionsversuche in Zusammenhang mit der Formenlehre.
Musikkunde:
Kadenz im Hinblick auf Liedbegleitung – Bassschlüssel,
die Stimme – die gebräuchlichsten Musikinstrumente und
musikalische Formen (jedenfalls Variation, Rondo, große Liedform).
Didaktischer Beitrag:
Fortsetzung der Materialiensammlung (siehe 1. Klasse) in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Didaktik“.
3. Klasse:
Musikalische Praxis:
Vokales und instrumentales Musizieren aus verschiedenen Stilrichtungen und Kulturkreisen,
Ensembleleitung im Hinblick auf Aufgaben im Kindergarten (zB Einsätze geben, Gruppenbildung) und
erste Liedarrangements für kindgerechtes Musizieren (leichte rhythmische Begleitungen, Bordun, Ostinato).
Musikkunde:
Festigen musiktheoretischer Kenntnisse und Fertigkeiten,
Polyphonie und polyphone Formen und
ausgewählte Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik.
Didaktischer Beitrag:
Methoden zur Liederarbeitung mit Kindern,
Ideen und Anleitungen zur Improvisation in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Rhythmisch-musikalische Erziehung“,
Klanggeschichten – in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Instrumentalunterricht“ und „Rhythmisch-musikalische Erziehung“ und
Hinweise auf Fachliteratur – erstes Kennenlernen von Fachliteratur.
4. Klasse:
Musikalische Praxis:
Vokales und instrumentales Musizieren aus verschiedenen Epochen,
Improvisationen auf elementaren Instrumenten mit gesteigerten Anforderungen,
Weiterführung der Kompositionsversuche mit traditioneller bzw. grafischer Notation (auch unter Einbeziehung neuer Medien und Technologien) und
leichte Liedarrangements für kindgerechtes Musizieren als Fortsetzung zur 3. Klasse.
Musikkunde:
Stilepochen und Stilrichtungen der Musik im kulturellen, gesellschaftlichen und historischen Kontext unter Berücksichtigung musiktheoretischer und formaler Aspekte und
Kennenlernen einfacher Computer-Musikprogramme.
Didaktischer Beitrag:
Hörerziehung,
Wecken der Hörsensibilität und der Hörlust,
Spiele und Aufgaben für differenziertes Hören,
Vermittlung von Zugängen zu Musik (zB durch Bewegen, Malen, „Spiel-mit-Sätze“) und
Kennenlernen von geeigneter Literatur für das Musikhören mit Kindern.
5. Klasse:
Musikalische Praxis:
Vokales und instrumentales Musizieren aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen (in Verbindung mit Musikgeschichte),
eigenständiges musikalisches Erarbeiten von vorgegebener oder selbstgewählter Literatur und
Programme für Fest- und Feiergestaltung.
Musikkunde:
Weitere Auseinandersetzung mit allen Stilepochen in Fortsetzung zur 4. Klasse.
Didaktischer Beitrag:
Interkulturelle Erziehung und
musikalische Entwicklung und Förderungsmöglichkeiten im Kindesalter.
15. INSTRUMENTALUNTERRICHT
1. Instrument: Gitarre, Klavier, Akkordeon;
2. Instrument: Flöte (Blockflöte, Querflöte, Bambusflöte), Violine;
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –technische Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit auf dem Instrument erwerben und kontinuierliches Üben als Grundlage dafür erkennen,
- –einen Überblick über die verschiedenen Stilrichtungen gewinnen,
- –vielfältige Möglichkeiten des Musizierens kennen lernen,
- –durch Gruppenunterricht teamfähig werden,
- –Instrumente kreativ und improvisatorisch einsetzen können,
- –das Instrumentalspiel als persönliches Ausdrucksmittel entdecken,
- –sich mit den didaktischen Grundlagen der musikalischen Früh- und Jugenderziehung auseinandersetzen und diese in der Praxis anwenden können und
- –die Instrumente in ihre Praxisausbildung integrieren und im künftigen Berufsfeld kompetent einsetzen können.
Didaktische Grundsätze:
Der Instrumentalunterricht ist grundsätzlich als Gruppenunterricht zu gestalten, wobei auch auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht zu nehmen ist.
Die Schülerinnen und Schüler gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen.
Als Gestaltungsmöglichkeiten des Gruppenunterrichtes sind zu nutzen:
- –Einsatz der Stimme,
- –rhythmische Begleitung mit Percussions – und Körperinstrumenten,
- –Bewegung zur und durch Musik,
- –Improvisation in der Gruppe,
- –audiovisuelle Medien (auch zur Selbstkontrolle).
Das Zusammenspiel mit anderen Instrumenten ist zu pflegen.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ ist unerlässlich und mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände anzustreben.
Solo- und Ensembleliteratur und berufspraktisches Spiel sind in einem entsprechenden Verhältnis anzubieten.
Projekte und Veranstaltungen sollen die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Der Besuch einschlägiger Musikveranstaltungen soll für Schülerinnen und Schüler beispielgebend und motivierend sein.
1. Instrument (Gitarre)
Lehrstoff:
1. Klasse:
Haltung und Stimmen des Instrumentes technische Übungen für die linke und rechte Hand:
Tonleiter- und Melodiespiel in verschiedenen Lagen,
Lagen- und Saitenwechsel,
Übungen im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe,
rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten,
Singen und Spielen einstimmiger Melodien,
zweistimmiges Spiel mit leeren und gegriffenen Saiten,
Erarbeiten von leichten Solostücken,
Blattspielübungen,
Akkordanschlag, verschiedene Zerlegungsarten, einfache Schlagtechniken,
einfache Kadenzen in Dur und Moll und
praktische Umsetzung elementarer musiktheoretischer Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,
Melodiespiel anhand der Liedsammlung,
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges nach Gehör und nach Noten und
Anleitung zum zielführenden Üben.
2. Klasse:
Fortsetzung der technischen Übungen und des Blattspielens,
Festigung der rhythmischen Fähigkeiten, auch in Bezug auf Schlagtechniken,
erweiterte Kadenzen in Dur und Moll,
Barrégriffe; Anwendung des Kapodasters, Transpositionsübungen,
Liedbegleitung, vor allem des eigenen Gesanges, in verschiedenen Techniken nach Gehör und nach Noten,
Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen,
Improvisation und kreatives Gestalten mit dem Instrument,
Auseinandersetzung mit verschiedenen Notationsformen,
Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten,
leichte Etüden und Sololiteratur und
praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 2. Instrument“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,
Transponieren von Melodie und Begleitung unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme und
Anleitung zum solistischen Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.
3. Klasse:
Technische Übungen und Blattspielübungen mit gesteigerten Anforderungen,
Wechselbässe und Bassdurchgänge,
Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte,
Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten,
Improvisation und kreatives Gestalten,
Liedbegleitung, vor allem des eigenen Gesanges, in verschiedenen Tonarten und Tongeschlechtern,
Verwendung von Nebenstufen und Akkorden aus der Popularmusik,
Begleitung von Volks- und Kunstliedern, Liedern aus der Popularmusik und
nach Möglichkeit Einbeziehung von E-Gitarre und E-Bass.
Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 2. Instrument“, „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“.
selbstständiges Erarbeiten von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagarten,
unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme,
instrumentale Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und
solistischer Einsatz des Instrumentes in der Praxis.
4. Klasse:
Technische Übungen als Vorbereitung zur Erweiterung des Repertoires,
Interpretation von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen,
Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten,
Improvisation mit gesteigerten Anforderungen und
Anwendung der musiktheoretischen Kenntnisse in einfachen Kompositionsversuchen.
Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:
Einsatz des Instrumentes bei Fest- und Feiergestaltung und
differenzierte musikalische Ausgestaltung von Texten und Bilderbüchern.
1. Instrument (Klavier)
Lehrstoff:
1. Klasse:
Körperhaltung; Hand- und Fingerhaltung,
Fingerübungen (Tonleitern, Akkorde),
Anschlagtechnik,
Artikulation und Phrasierung,
Anleitungen zum selbstständigen Üben und zum Erstellen von Fingersätzen,
einfache homophone und polyphone Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen,
einfache Kadenzen und ihre Anwendung – Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten,
Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien, Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und Nachspiele,
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung und
gegebenenfalls auch Einbeziehung des Keyboards (ohne Verwendung der Begleitautomatik).
Didaktik des Klavierspiels für die berufliche Praxis:
Die im Lehrplan für „Gitarre“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht „Klavier“.
2. Klasse:
Fortsetzung der elementartechnischen Übungen,
Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen in Verbindung mit formaler Betrachtung und stilistischen Eigenheiten der jeweiligen Epochen,
Blattspielübungen, vor allem im Bereich der Kinderlieder,
Liedbegleitung, insbesondere für den Einsatz in der Praxis,
einfache Transpositionsübungen im Zusammenhang mit Liedbegleitung und
Improvisations- und Gestaltungsübungen unter Berücksichtigung formaler Gestaltungsprinzipien (Motiv, Wiederholung, Sequenz, Fortspinnung, Kontrast, Veränderung).
Didaktik des Klavierspiels für die berufliche Praxis:
Die im Lehrplan für „Gitarre“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht „Klavier“.
3. Klasse:
Fortsetzung der elementartechnischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen unter Berücksichtigung von Spielstücken, die auch in der beruflichen Praxis verwendbar sind (zB Tanzsätze),
Anleitungen zum selbstständigen Erarbeiten einer Liedbegleitung sowie von Vor und Zwischenspielen (auch unter Einbeziehung einfacher Rhythmusinstrumente),
Transpositionsübungen und
Improvisations- und Gestaltungsübungen sowie Klanggeschichten.
Didaktik des Klavierspiels für die berufliche Praxis:
Die im Lehrplan für „Gitarre“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht „Klavier“.
4. Klasse:
Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten,
Anleitungen zum selbstständigen Erarbeiten von Klavierstücken (Fingersatz, Artikulation, Phrasierung, Dynamik, Agogik),
das Klavier als Solo-, Kammermusik- und Begleitinstrument im Rahmen von Fest- und Feiergestaltung,
Hörbeispiele ausgewählter Klavierliteratur, die in der beruflichen Praxis verwendbar ist und
Improvisationsübungen, Klanggeschichten.
Didaktik des Klavierspiels für die berufliche Praxis:
Die im Lehrplan für „Gitarre“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht „Klavier“.
1. Instrument (Akkordeon)
Lehrstoff:
1. Klasse:
Haltung, Balgführung,
elementartechnische Übungen für die linke und rechte Hand,
Grundlagen des Zusammenspiels beider Hände,
spielerisches Erkunden der klangtechnischen Möglichkeiten des Instruments,
Erweiterung des Tonraumes vom Fünftonraum vorerst bis zur Oktave, später darüber hinaus (Übergreifen, Untersetzen, Spreizen der Finger, Fingerwechsel, Stummer Fingerwechsel),
Tonleiter- und Melodiespiel in verschiedenen Tonarten,
Begleitmöglichkeiten und -modelle der linken Hand,
Artikulation und Phrasierung sowie Übungen zur Dynamik,
Anwendung der verschiedenen Registrierungsmöglichkeiten,
rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten,
Literatur – Etüden, österreichische und internationale Folklore, Spielstücke leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrades, Einführung in die Popularmusik, Einführung in die konzertante Originalliteratur, Duo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten mit Schwerpunkt auf die Fest- und Feiergestaltung,
Hörproben, die die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Instruments dokumentieren,
Anleitung zum zielführenden Üben und
theoretisches Fachwissen – Aufbau des Instruments und seine Geschichte, Einführung in die Reparaturkunde.
Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:
Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den Jahresfestkreis, Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore im elementaren Schwierigkeitsgrad),
selbständiges Finden von Begleitungsmodellen, Erfinden einfacher Vor- und Zwischenspiele,
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges nach Gehör und nach Noten und
Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen und Geräuschen des Instruments, Vertonen von Versen und Reimen, Gestalten von Klanggeschichten einfacher Art).
2. Klasse:
Wiederholung und Festigung der erworbenen Fähigkeiten,
Fortsetzung der technischen Übungen,
Primavistaspiel,
Ausbau des Spiels im Diskant – Erweiterung des Tonraums über zwei Oktaven, mehrstimmiges Spiel (zB Spiel in Terzen und Sexten, Spiel mit gefesseltem Finger),
Akkordspiel,
Kadenzen,
Liedbegleitung, vor allem des eigenen Gesanges, in verschiedenen Tonarten, nach Gehör und nach Noten,
Erweiterung des Bassspiels – Wechselbass mit Dur-, Moll- und Septakkorden, Erarbeiten gängiger Bassfiguren, Einführung des Terzbasses Melodiespiel mit der linken Hand,
Improvisation und kreatives Gestalten mit dem Instrument und
Literatur – Solo- und Ensembleliteratur gesteigerter Anforderung unterschiedlicher Stilrichtungen, Kammermusik, auch mit anderen Instrumenten, mit Schwerpunkt auf die Fest- und Feiergestaltung.
Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 2. Instrument“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,
Ausbau des Spielrepertoires mit Schwerpunkt auf Kindertänze,
Transponieren von Melodie und Begleitung unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme und
Improvisations- und Gestaltungsübungen.
3. Klasse:
Fortsetzung der technischen Übungen und des Vom-Blatt-Spiels mit gesteigerten Anforderungen,
Einführung in instrumentenspezifische Techniken (zB „Bellow Shake“),
Verzierungen (Vorschlag, Pralltriller, Mordent, Triller, Glissando),
Verwendung von Nebenstufen und Akkorden aus der Popularmusik zu entsprechenden Beispielen,
vertiefende Übungen zur Artikulation,
Einführung in die Polyphonie,
Improvisation und kreatives Gestalten von Versen und Klanggeschichten mit gesteigerten Anforderungen und
Sololiteratur- und Ensembleliteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen mit gesteigerter Anforderung unterschiedlicher Stilrichtungen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte).
Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:
Erweiterung des Spielrepertoires (zB Lieder, Tänze) in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 2. Instrument“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“,
selbständiges Erarbeiten von Liedbegleitungen mit Vor-, Zwischen und Nachspiel unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme,
Förderung der Eigenständigkeit beim kreativen Gestalten (Improvisationsübungen mit höheren Anforderungen, Erfinden von Vor- und Zwischenspielen, Untermalen von literarischen Vorgaben wie Reimen, Geschichten und Bilderbüchern) und
solistischer Einsatz des Instrumentes in der Praxis (Fest- und Feiergestaltung).
4. Klasse:
Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten,
Anleitung zu selbstständiger Erarbeitung von Spielliteratur und ihrer Interpretation,
Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten,
Erarbeitung von Originalliteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte,
Improvisation mit gesteigerten Anforderungen,
Begleitung von Liedern ohne Angabe von Akkordbezeichnungen,
Anwendung der musiktheoretischen Kenntnisse in einfachen Kompositionsversuchen und
Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Besetzungen.
Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:
Erproben der verschiedenen Möglichkeiten des Instrumenteneinsatzes für die unterschiedlichen Erfordernisse im zukünftigen Beruf,
Ausbau des Spielrepertoires für die berufliche Praxis,
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires,
Improvisation und kreatives Gestalten: zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken und
differenzierte musikalische Gestaltung von Texten und Bilderbüchern.
2. Instrument (Flöte/Blockflöte)
Lehrstoff:
2. Klasse:
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf einer C- oder F-Flöte,
Anleitung zum zielführenden Üben,
Intonationsübungen,
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe,
rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten,
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen,
Improvisation im Bereich der Pentatonik,
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten,
Blattspielübungen,
Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten und
praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,
Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Noten und aus dem Gedächtnis und
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
3. Klasse:
Spielen einer zweiten Flöte im Quintabstand,
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne und moderner Spieltechniken,
Intonationsübungen,
Tonleitern und Akkordzerlegungen,
Improvisation und kreatives Gestalten unter Einbeziehung von Versvertonungen und Klanggeschichten,
Spielen, Transponieren und Singen nach Noten und Gehör,
Blattspielübungen,
Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung des Liedrepertoires mit Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ und
häufiges solistisches Spiel im Kindergarten und im Hort.
4. Klasse:
Technische Übungen zur Atmung, Tonbildung, Intonation, Artikulation und Phrasierung,
ausdrucksvolles Spiel, auch Verzierungstechniken,
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und
Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires,
Improvisation und kreatives Gestalten (zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken),
musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und
Bewegungsbegleitung auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.
2. Instrument (Flöte/Querflöte)
Lehrstoff:
2. Klasse:
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,
Erarbeiten des Tonraumes c1 bis d3,
Anleitung zum zielführenden Üben,
Intonationsübungen,
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe,
rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten,
Gestaltungsversuche in verschiedenen Tonräumen,
Blattspielübungen,
Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten nach dem technischen Können und
praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmischmusikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,
Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Noten und aus dem Gedächtnis und
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
3. Klasse:
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,
Erweiterung des Tonraumes,
Intonationsübungen,
Tonleitern und Akkordzerlegungen,
Improvisation und kreatives Gestalten unter Einbeziehung von Versgestaltung und Klanggeschichten,
Spielen, Transponieren und Singen nach Noten und Gehör,
Blattspielübungen,
Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung des Liedrepertoires mit Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“,
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung und
häufiges solistisches Spiel im Berufsfeld.
4. Klasse:
Technische Übungen zur Atmung, Tonbildung, Intonation, Artikulation und Phrasierung,
ausdrucksvolles Spiel, auch Verzierungstechniken,
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und
Ensemblespiel, auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires,
Improvisation und kreatives Gestalten: zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken,
häufiges solistisches Spiel im Berufsfeld,
musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und
Bewegungsbegleitung auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.
2. Instrument (Flöte/Bambusflöte)
Lehrstoff:
2. Klasse:
Bau einer Bambusflöte in Sopran- oder Altlage,
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf dem gebauten Instrument,
Anleitung zum zielführenden Üben,
Intonationsübungen,
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe,
rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten,
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen,
Improvisation im Bereich der Pentatonik,
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten,
Blattspielübungen,
Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten und
praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmischmusikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,
Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Noten und aus dem Gedächtnis und
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
3. Klasse:
Bauen und Spielen einer zweiten Bambusflöte (im Quintabstand),
Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau,
Beheben von kleinen Schäden,
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne und moderner Spieltechniken,
Intonationsübungen,
Tonleitern und Akkordzerlegungen,
Improvisation und kreatives Gestalten unter Einbeziehung von Versvertonungen und Klanggeschichten,
Spielen, Transponieren und Singen nach Noten und Gehör,
Blattspielübungen,
Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung des Liedrepertoires mit Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ und
häufiges solistisches Spiel im Kindergarten und Hort.
4. Klasse:
Spielen und allenfalls Bauen weiterer Bambusflöten nach Bedarf,
erweiterte Kenntnisse zum Beheben von Schäden,
technische Übungen zur Atmung, Tonbildung, Intonation, Artikulation und Phrasierung,
ausdrucksvolles Spiel, auch Verzierungstechniken,
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und
Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires,
Improvisation und kreatives Gestalten (zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken),
musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und
Bewegungsbegleitung auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.
2. Instrument (Violine)
Lehrstoff:
2. Klasse:(aufbauend auf Vorkenntnissen)
Kinder- und Tanzlieder in den ersten drei Lagen (auswendig),
Unterhaltungsliteratur,
Austerzen von Liedern, Dazuspielen der Bassstimme,
1. Stimme einfacher Lieder singen – 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen),
Kammermusik und ihre Interpretation aus verschiedenen Stilepochen im Zusammenwirken mit Musikerziehung,
technische Übungen,
Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit,
Tonleitern und Zerlegungen über drei Oktaven, Flageolettspiel und
einfaches Doppelgriffspiel.
Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis:
Die im Lehrplan für „Blockflöte“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht „Violine“.
3. Klasse:
Fortsetzung der technischen Übungen,
Ausbau des Repertoires für die berufliche Praxis,
Tänze und rhythmische Übungen,
Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten),
Erarbeiten eines Tanzmusikrepertoires – Kindertanzlieder, Volkstänze,
Transpositionsübungen anhand von Liedern und
Literatur aus verschiedenen Stilepochen.
Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis:
Die im Lehrplan für „Blockflöte“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht „Violine“.
4. Klasse:
Fortsetzung der technischen Übungen,
Festigung und Erweiterung des Repertoires, insbesondere für die berufliche Praxis,
Solo- und Kammermusikwerke aus verschiedene Stilepochen und
Stilrichtungen in Zusammenarbeit mit Musikerziehung.
Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis:
Die im Lehrplan für „Blockflöte“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht „Violine“.
16. RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler erreichen folgende Lernziele:
- –Wahrnehmen, Verstehen und Ausdrücken der Wechselwirkung von Musik und Bewegung im künstlerisch-pädagogischen und kommunikativen Kontext,
- –Erwerb theoretischer Grundlagen und Reflexion zur Umsetzung rhythmisch-musikalischer Inhalte in das pädagogische Berufsfeld,
- –Sensibilisierung der Sinne und Differenzierung der Wahrnehmung als Grundlage für Beobachtungs- und Handlungsprozesse,
- –Entwicklung und Einsatz des individuellen künstlerischen Ausdrucks in Musik und Bewegung,
- –Bewusstmachen der Vernetzung motorischer, sozial-affektiver und kognitiver Lernprozesse.
Lehrstoff:
2. Klasse
Kompetenzbereich „Wahrnehmung und Körperbewusstsein“
- –Seinen eigenen Körper bewusst wahrnehmen können;
- –verschiedene Sinne sensibilisieren und Wahrnehmungsbereiche differenzieren können;
- –Beziehung und Wechselbeziehung von Musik und Bewegung (Zeit/Kraft/Raum/Form) erfassen können.
Kompetenzbereich „Kreativität und Ausdruck“
- –Ausdrucksfähigkeit durch Musik und Bewegung entwickeln und das Bewegungsrepertoire erweitern können;
- –mit den Mitteln der Rhythmik (Musik/Instrumente, Bewegung, Sprache/Stimme, Material/Objekte) unter Anleitung improvisieren und gestalten können;
- –Metrum, Takt, Rhythmus, Form, Dynamik erfassen und ausdrücken können;
- –sich unter Anleitung zu freien und gebundenen Tanzformen bewegen können;
- –einfache Choreografien in verschiedenen Sozialformen entwickeln können.
Kompetenzbereich „Interaktion und Kommunikation“
- –Mit anderen Mitschülerinnen und Mitschülern in unterschiedlichen Sozialformen in Interaktion treten und gemeinsam Lösungen finden können;
- –verschiedene Rollen (führend/folgend, mitwirkend, anleitend) in kreativen und pädagogischen Prozessen einnehmen können;
- –die Wirkung von Stimme in der Kommunikation wahrnehmen können.
Kompetenzbereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
- –Selbst erlebte Rhythmikeinheiten reflektieren können.
3. Klasse
Kompetenzbereich „Wahrnehmung und Körperbewusstsein“
- –Freie und gebundene Bewegungsformen zu unterschiedlicher Musik differenziert ausführen können.
Kompetenzbereich „Kreativität und Ausdruck“
- –Verschiedene Instrumente und Materialien kreativ einsetzen können (zB bei Improvisationen, Klanggeschichten, Bewegungs-/Liedbegleitung, Gestaltung von Bilderbüchern);
- –Stimme und Sprache vielfältig einsetzen und verschiedene Textsorten (Nonsensreime, Texte und Sprüche) erfinden und gestalten können;
- –sich ausdauernd, differenziert und konzentriert mit rhythmisch-musikalischen Aufgaben auseinander setzen können;
- –interkulturelle Elemente aus Musik, Bewegung und Sprache kennen und umsetzen können.
Kompetenzbereich „Interaktion und Kommunikation“
- –Elementare Musikinstrumente und Rhythmikmaterialien zur Förderung der Interaktion und nonverbalen Kommunikation einsetzen können.
Kompetenzbereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
- –Ziele und Inhalte der rhythmisch-musikalischen Erziehung verstehen und diskutieren können;
- –verschiedene Materialien im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen anwenden können;
- –methodische Grundkenntnisse zum Aufbau von Liedern, Texten, Klanggeschichten und Tänzen exemplarisch anwenden können;
- –mit einführender Fachliteratur umgehen können;
- –bei Hospitationen im Übungskindergarten, Übungshort gezielte Aufgabenstellungen und Beobachtungsaufgaben mittels Reflexionskriterien erfüllen können;
- –Rhythmikeinheiten exemplarisch planen und durchführen können.
5. Klasse
Kompetenzbereich „Wahrnehmung und Körperbewusstsein“
- –Spannung und Entspannung im Sinne der Psychohygiene im persönlichen und beruflichen Kontext integrieren können.
Kompetenzbereich „Kreativität und Ausdruck“
- –Das eigene kreative Potential improvisatorisch und gestaltend mit Stimme, Sprache, Bewegung, Musik und Material bewusst einsetzen und reflektieren können.
Kompetenzbereich „Interaktion und Kommunikation“
- –Empathisch und wertschätzend agieren können;
- –persönliche Meinungen situationsadäquat einbringen und annehmen können;
- –emotionales und sachliches Agieren unterscheiden können;
- –kooperativ, kommunikativ und teamorientiert handeln und Verantwortung übernehmen können.
Kompetenzbereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
- –Rhythmik als Methode zur Förderung der Kinder in ihrer emotionalen, sozialen, kognitiven und motorischen Schulfähigkeit einsetzen können;
- –Rhythmik als Lernhilfe im Hort (auch fächerübergreifend) anbieten können;
- –Kinder verschiedener Altersstufen mit unterschiedlichen Entwicklungsvoraussetzungen und Verhaltensdispositionen mit den Mitteln von Musik und Bewegung in Gruppenprozesse integrieren können;
- –Gemeinsamkeiten und Unterschiede verwandter Fachbereiche (Psychomotorik/Motopädagogik, Elementare Musikpädagogik, Sensorische Integration, Musiktherapie) kennen;
- –sich mit Fachliteratur eigenständig auseinandersetzen, diese kritisch beurteilen und adäquat einsetzen können;
- –Projekte (auch fächerübergreifend) planen, durchführen und präsentieren können.
17. BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –Sach- und Methodenkenntnis für eine theoretische und praktische Auseinandersetzung mit kulturellen Phänomenen der bildenden und angewandten Kunst erwerben, sowie Verständnis für die Verschiedenheit von Kultur und Kulturen sowie deren Wertefelder entwickeln können,
- –Darstellungsmittel differenziert, effizient und zielgerichtet einsetzen können,
- –bei Werk- und Gestaltungsprozessen emotive Vorgänge als besonderes Element persönlicher, allgemeiner und beruflicher Bildung erfahren, verinnerlichen und reflektieren können,
- –soziale Kompetenz im Zuge von Teamarbeit entwickeln und sich ökonomische Kompetenz bei der Umsetzung von Ideen in organisatorischen und gestalterischen Bereichen aneignen können,
- –sich der eigenen Wertvorstellung gegenüber künstlerischer Arbeit bewusst werden und so die persönliche Geschmacksfrage als alleinige Argumentationsgrundlage in der fachlichen Auseinandersetzung relativieren können,
- –bei ihrer Arbeit Qualitätskriterien hinsichtlich gestalterischer Anforderungen im Bereich der bildlichen Kommunikation formulieren und durchsetzen können,
- –spielerisch-experimentelle Aktivitäten des Kindes, auch unter Einbeziehung des Zufalls, als sinnstiftende Momente und als mögliche Voraussetzung für Umsetzungsstrategien kreativer Prozesse erkennen können,
- –Fähigkeiten zum Konzipieren und Umsetzen von Aufgabenstellungen aus dem Bereich der bildlichen Gestaltung allgemein und insbesondere für die visuelle Kommunikation im Bereich Kindergarten und Hort erwerben und
- –Einblick in Lebenswelt und Entwicklung des Kindes erlangen, seine bildlich-gestalterischen Darstellungsweisen erkennen, verstehen und interpretieren können.
Didaktische Grundsätze:
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden; ausschließliches Erproben von Materialien und Verfahren ist zu meiden.
Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbstständigkeit und die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation zu fördern.
Im Sinne eines professionellen Anspruchs sollen die Ergebnisse der praktischen Arbeit und die Ergebnisse des theoretisch-reflektiven Anteils jahrgangsgemäß und in repräsentativer Form zusammengestellt werden.
Die Fähigkeit, die eigene Arbeit in angemessener Fachterminologie darstellen zu können, ist durch mündliche Reflexionen, Zusammenfassungen und Referate zu entwickeln.
Verschiedene Formen der Präsentation dienen der Sicherung des Unterrichtsertrages und sollen als Voraussetzung für eine Selbstpräsentation auch im Hinblick auf die Reife- und Diplomprüfung angesehen werden.
Um den Transfer in die berufliche Praxis sicher zu stellen, ist auf den fachdidaktischen Bezug im Unterricht größter Wert zu legen. Zu diesem Zwecke ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ unerlässlich.
Die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologie ist in didaktisch und inhaltlich sinnvoller Weise einzusetzen.
Lehrstoff:
Der Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse bildet die Basis für den Schwerpunkt „Bildnerische Erziehung“ im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.
1. bis 3. Klasse:
Bildende und angewandte Kunst:
Malerei,
Grafik, Druckgrafik,
Architektur,
zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen,
Illustration, Bildgeschichte, Bilderbuch, Comics,
Bildfunktionen, Bildsujets, Bildauffassungen,
Bildordnung: Bildelemente und Struktur,
Farbe – Licht, Farbwahrnehmung, Kontrastlehre, Farbsemiotik,
Farbtheorien, Maltechniken,
Kunst – semantische, syntaktische, sigmatische und pragmatische Parameter,
Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte,
Kunst und Psyche, Geschlechterrollen in der bildenden Kunst, Biographische Zugänge (Biographien von Künstlerinnen und Künstlern) und
Kunstvermittlung – Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien, Kunstwerke als Massenmedium, Kulturtourismus.
Visuelle Medien
Zeichnung als Informationsträger (zB Skizze, Plan),
Schrift, Typografie, Lay-out, Graphic Design – visuelle Aspekte der Werbung,
Sprache und Bild – Präsentation und
Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation, Internet, Webdesign).
Phänomenologie der bildlichen Repräsentation beim Kind
Motorische, physiologische, psychologische Aspekte,
Umweltgestaltung und Alltagsästhetik,
visuelle Aspekte der Architektur, des Design und ästhetisch geprägter Situationen und Prozesse (zB öffentliche und private Räume, Identität des Ortes, kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen),
Selbstdarstellung, Körpersprache, Body-styling (auch unter geschlechtsspezifischen Aspekten) und
Erscheinungsformen von Kitsch.
18. WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –fachtypische und fachdidaktische Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen für die eigene Werktätigkeit und in ihrem Berufsfeld systematisch, gegenstandsgerecht und planvoll einsetzen können,
- –die Umsetzung von Ideen, beginnend von der Beschaffung und dem Einsatz der Arbeitsmittel bis zur zeitlichen Organisation ökonomisch und sachgerecht gestalten können,
- –von sich aus Problemstellungen in den Unterricht einbringen, Informationsmaterial beschaffen, einschlägige Fachliteratur und das Angebot von zB Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Internet, Zeitschriften eigenständig nutzen,
- –Werkstoffe, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren der Fachterminologie entsprechend benennen, sachgemäß und zweckentsprechend einsetzten können,
- –im Umgang mit Werkzeug und Maschinen grundlegende Sicherheit erlangen,
- –über eigene Erfahrung grundlegende Einsichten in Gestaltungs- und Produktionsprozesse gewinnen,
- –das Zusammenwirken von Form, Funktion, Material und Verfahren als wesentlichen Faktor des Ausdrucks und als notwendige gestalterische Einheit erkennen,
- –durch Qualitätskriterien für die gestaltete Umwelt zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung finden,
- –Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft erwerben,
- –im Zuge des Werk- und Gestaltungsprozesses affektive Bereiche, Haltungen und Wertschätzungen bewusst erleben,
- –das erworbene Bildungsgut für ihre Tätigkeit im Berufsfeld didaktisch sinnvoll auswählen und aufbereiten können,
- –Planung, Gestalt und Methodik eigener Werktätigkeit und des Unterrichtsgeschehens im Hinblick auf spätere werkbezogene Aktivitäten im Berufsfeld reflektieren und umsetzen können,
- –Kenntnisse und Einblicke in die Entwicklungsstufen und Gestaltungsweisen der werkenden Mädchen und Knaben erlangen und berufsbezogen einsetzen können und
- –die Bedeutung des Werkens für die Integration von Mädchen und Knaben mit unterschiedlichen Verhaltensweisen, Begabungen und speziellen Bedürfnissen erkennen und berücksichtigen.
Didaktische Grundsätze:
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.
Es ist an geschlechtsrollenspezifische Vorerfahrungen anzuknüpfen und das Erweitern von Handlungsspielräumen anzustreben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden; ausschließliches Erproben von Materialien und Verfahren ist zu meiden.
Die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologie ist in didaktisch und inhaltlich sinnvoller Weise einzusetzen.
Sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Reflexion und theoretischer Auseinandersetzung haben die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund zu stehen.
Werken ist ein projektorientierter und kreativer Prozess, offene Unterrichtsformen sind fachimmanent und daher als unverzichtbar anzusehen.
Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung sollen von eigenen praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen.
Der Bezug zu werkpädagogisch relevanten Phänomenen der erlebbaren Welt (zB Natur, Kunst, Produktionsstätten) ist im besonderen Maße durch Unterrichtsaktivitäten auch außerhalb des Schulstandortes zu gewährleisten.
Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit in den Unterricht einzubeziehen.
Die Freude am Schaffensprozess und die Sinnlichkeit im Umgang mit Materialien und Werkstoffen sollen als fachimmanente Möglichkeiten der Motivation erkannt und gefördert werden.
Die Problematik einer unreflektierten Übernahme von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülerinnen und Schüler bewusst zu machen.
Improvisationsfähigkeit, Experimentierfreude und Neugierverhalten sollen durch den – auch spielerischen – Umgang mit Materialien gefördert werden.
Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülerinnen und Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Der Unfallverhütung ist besonderes Augenmerk zu schenken.
Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben. Wenn möglich ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Künstlerinnen und Künstlern zu achten.
Um den Transfer in die berufliche Praxis sicher zu stellen, ist auf den fachdidaktischen Bezug im Unterricht größter Wert zu legen. Zu diesem Zweck ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ unerlässlich.
Verschiedene Formen der Präsentation dienen der Sicherung des Unterrichtsertrages und sollen als Voraussetzung für eine Selbstpräsentation auch im Hinblick auf die Reife- und Diplomprüfung angesehen werden.
Lehrstoff:
Der Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse bildet die Basis für den Schwerpunkt „Werkerziehung“ im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.
1. bis 3. Klasse:
Körperhaftes Gestalten:
Skulpturale und plastische Gestaltungstechniken mit leicht formbaren Materialien,
Montageverfahren, Gussverfahren, Abdruckverfahren,
Formen der Räumlichkeit vom Relief bis zur Vollplastik,
Körper-Raum-Beziehung; Kernplastik; raumoffene Plastik; Raumlineatur,
exemplarische Werke der dreidimensionalen Kunst,
Möglichkeiten der körperhaften Gestaltung in Kindergarten und Hort,
Spielfiguren (inklusive Bühnengestaltung und Bühnentechnik), Masken,
Betrachten beispielhafter Lösungen von Spielfiguren, Bühnengestaltung und Bühnendekoration und
verschiedene Kunstintentionen und ihre Ausdruckformen an Hand von exemplarischen Werken der plastischen Kunst; Objektkunst.
Produktgestaltung/Design:
Keramisches Gebrauchsgut; Aufbaukeramik,
Spielzeug; Schmuck; eventuell Fertigung von einfachen Klangkörpern,
Hinweise zur Herstellung von Spielzeug und didaktischem Material in Kindergarten und Hort,
Materialkunde-Werkzeugkunde-Verfahren der wesentlichen Werkstoffe wie Papier, Holz, Ton, Metall und Kunststoff,
Verständnis für handwerkliche Anforderungen verschiedener Techniken,
Zusammenhang von Material, Form, Funktion und Ausdruck,
Produktanalyse, subjektive und objektive Kriterien für die Bewertung von Produkten,
kritisches Konsumverhalten und
exemplarische Auseinandersetzung sowohl mit Werken des industriellen Design als auch der handwerklichen Fertigung; soziales Design.
Raumgestaltung:
Grundelemente von Bauwerken und Raumgestaltung; archetypische Formen des Bauens (zB Umschließen, Überdachen, Durchbrechen),
Raumfunktionen, Raumempfinden, Wohnbedürfnisse; Zusammenhang von Raumform, Raumausstattung und Raumwirkung. Geschlechtsspezifische Raumaneignung und -nutzung,
Bau- und Wohnformen für Kinder,
Möglichkeiten des Bauens unter Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug in Kindergarten und Hort und
räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen in Kindergarten und Hort (zB Spielplatzgestaltung, Gruppenraumgestaltung) und ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen auf das Spiel- und Sozialverhalten von Mädchen und Knaben; räumliche Gestaltung insbesondere für Alltag, Feste und Feiern (zB Ausstattung, Dekoration, Zeichensetzung); Auseinandersetzung an Hand beispielhafter Lösungen.
19. TEXTILES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –soziale Kompetenz im Zuge von Teamarbeit entwickeln und sich ökonomische Kompetenz bei der Umsetzung von Ideen in organisatorischen und gestalterischen Bereichen aneignen,
- –durch praktische und theoretische Auseinandersetzung textile Werke als ästhetisch erleben und an Hand von Werken aus Vergangenheit und Gegenwart erkennen, dass Textiles ein wesentlicher Teil der Gesamtkultur ist,
- –Arbeitsmittel, wie Werkzeuge und Geräte, Materialien und Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen können,
- –durch Kombination von Techniken, Verfahren und Gestaltungsweisen Einblicke in das vielfältige Zusammenwirken von textilen Materialien gewinnen,
- –Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Herstellung textiler Produkte kennen lernen,
- –Probleme der Produktgestaltung erkennen und in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Wege zu ihrer Lösung finden,
- –zu verantwortungsbewusstem Konsumverhalten, kritischer Auseinandersetzung mit der Alltagskultur sowie zur Gestaltung ihrer persönlichen und beruflichen Umwelt fähig sein,
- –im Berufsfeld zur Förderung der Selbstständigkeit und Alltagsbewältigung von Mädchen und Knaben beitragen können und
- –in selbstständiger, eigenverantwortlicher pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl von Aufgabenstellungen zum textilen Gestalten im Berufsfeld treffen können.
Didaktische Grundsätze:
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.
Den unterschiedlichen individuellen Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler soll durch weitgehende Flexibilität in der Unterrichtsführung Rechnung getragen werden. Es ist an geschlechtsrollenspezifische Vorerfahrungen anzuknüpfen und das Erweitern von Handlungsspielräumen anzustreben.
Bei der Auswahl von Aufgabenstellungen ist zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Zielsetzungen unter Anwendung verschiedener Techniken und Fertigungsweisen an einzelnen Werkstücken kombiniert werden können.
Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten, im Sinne einer exemplarischen Konfrontation, ist einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben.
Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters auch in Hinblick auf das spätere Berufsfeld in den Unterricht einzubeziehen.
Durch Experimentieren und spielerisches Erproben soll die Freude am gestalterischen Tun geweckt werden.
Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.
Die theoretische Auseinandersetzung mit ästhetischen, technischen, ökonomischen, ökologischen und kulturhistorischen Aspekten textiler Kultur und deren Produkten soll von praktischer Tätigkeit ausgehen und sie begleiten.
Die Begegnung mit Originalen ist der Darbietung von Reproduktionen vorzuziehen. Dafür sollen Lehrausgänge in handwerkliche und industrielle Produktionsstätten genutzt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen angeleitet werden, einschlägige Fachliteratur und das Angebot von zB Museen und Ausstellungen selbstständig zu nutzen.
Apparative Medien, zeitgemäße Technologien und Arbeitshilfen sind sinnvoll heranzuziehen.
Aufbauend sollen in jeder Klasse sowohl Ergebnisse der praktischen Arbeit als auch deren theoretisch-reflektorische Auseinandersetzung in repräsentativer Form zusammengestellt werden. Diese Form der Präsentation dient der Sicherung des Unterrichtsertrages und auch als mögliche Vorbereitung auf die abschließende Prüfung. In diesem Sinne sollen die erforderlichen rhetorischen Fähigkeiten unter Anwendung der Fachterminologie in Form von mündlichen Zusammenfassungen und Referaten geübt werden.
Durch transparente Unterrichtsgestaltung und -organisation sollen den Schülerinnen und Schülern unter Einbeziehung der Fachdidaktik die Transfermöglichkeiten ins Berufsfeld bewusst gemacht werden. Zu diesem Zweck ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ unerlässlich.
Lehrstoff:
Der Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse bildet die Basis für den Schwerpunkt „Textiles Gestalten“ im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.
1. bis 3. Klasse:
Produktgestaltung:
Gestaltungsaufgaben unter Anwendung von flächenbildenden, flächenverändernden und flächenverarbeitenden Verfahren.
Textil und Körper:
Formen des Umhüllens, Schützens, Veränderns und Aspekte von geschlechts- und kulturspezifischen Kleidernormen in ihrer historischen Entwicklung.
Textil und Raum – Textil in der Raumgestaltung:
Formen des Abgrenzens,
Formen des Entspannens und des Ruhens,
Formen des Betrachtens,
textile Wohnformen und
begehbare Objekte.
Textil und Spiel – Textile Spielfiguren:
Spiele zum Erlernen verschiedener manueller Fähigkeiten,
Spiele zum Sensibilisieren des haptischen Empfindens,
Spiele, die zur Bewegung anregen,
Ausstattungsobjekte für alle Formen des Theater- und Rollenspieles und
Werkzeichnungen, Schnitt und Entwurf.
Werkbetrachtung – Reflexion:
Auseinandersetzung mit textilen Werken aus verschiedenen Zeiten und Kulturen unter Bedachtnahme auf Textilberufe im Wandel der Zeiten in ihrer geschlechts- und kulturspezifischen Bedeutung,
Analyse von Produkten und Produktionsprozessen unter Berücksichtigung von Funktionszusammenhängen, sowie gestalterischer, ökonomischer, soziokultureller und kulturhistorischer Aspekte,
Verbrauchslehre,
Textildesign und
Textiltechnologie.
20. SEMINAR BILDNERISCHE ERZIEHUNG, WERKERZIEHUNG, TEXTILES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die im Lehrplan der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“ und „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ angeführten jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben gelten auch für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.
Didaktische Grundsätze:
Die im Lehrplan der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ angeführten jeweiligen didaktischen Grundsätze gelten auch für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“ jedoch mit Zielrichtung auf größere Selbstständigkeit und die Bewältigung von komplexeren selbstgewählten Aufgabenstellungen.
Besonderer Wert ist auf seminaristische Arbeitsformen zu legen (zB offener Unterricht, Kursmodelle, Projekte).
Lehrstoff:
Der jeweilige Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ bildet die Basis für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.
4. Klasse:
Erweiterung:
Teilweise selbst gewählte Aufgabenstellungen mit erhöhten Anforderungen aufbauend auf den jeweiligen Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“.
Orientierung:
Kleinere, fächerübergreifende Projekte als Grundlage zur Wahl der fachlichen Vertiefung und Schwerpunktsetzung in der 5. Klasse.
5. Klasse:
Vertiefung:
Vertiefte fachliche Auseinandersetzung nach Wahl der Schülerinnen und Schüler als projektorientierte Arbeit mit praktischen und theoretischen Anteilen unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes und fächerübergreifender Aspekte.
21. BEWEGUNGSERZIEHUNG; BEWEGUNG UND SPORT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen vor allem
- –die Funktion und Bedeutung von Bewegung für die Gesamtentwicklung von Mädchen und Knaben erkennen,
- –Bewegungsangebote in Form von Spiel und Sport planen, vorbereiten, durchführen und reflektieren,
- –die Freude von Mädchen und Knaben an Bewegung, Spiel und Sport wecken und fördern,
- –gezielte Maßnahmen zur individuellen Entwicklungsförderung setzen und
- –sich mit aktuellen Entwicklungen (zB Psychomotorik, Motopädagogik) kritisch auseinandersetzen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen weiters als Grundlage für die berufsbezogene didaktisch-methodische Ausbildung möglichst vielfältige Bewegungshandlungen im praktischen Tun erfahren (siehe dazu sinngemäß die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung).
Didaktische Grundsätze:
Bei der Vermittlung der Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch- methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten. Insbesondere in der 2. und 3. Klasse ist die Vermittlung ausgewählter Inhalte des Lehrstoffes (vor allem „Grundlagen des beruflichen Handelns“ und „Methodische Mittel“) unmittelbar mit dem praktischen Tun im Bereich „Bewegung und Sport“ zu verknüpfen.
Zudem ist die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände, im Besonderen von „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der relevanten Pflichtgegenstände der „zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik)“ unerlässlich.
Je nach Neigung und Interesse der Schülerinnen und Schüler sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des Unterrichts und Projektunterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich zu wählen.
Teambildung (Lehrerinnen und Lehrer der ausgewählten Unterrichtsgegenstände und/oder Schülerinnen und Schüler), gemeinsame Diskussion und Planung bis zur Konkretisierung der Lernziele sind nach Möglichkeit vorzusehen. Dabei sind auch Hospitationen im Kindergarten und Hort in Absprache und gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrer der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ zu gewährleisten.
Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein, den Kenntnissen der Ersten Hilfe in Theorie und Praxis, sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutung zu.
Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Kinderskilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, kindgemäße Entspannungsübungen).
Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien (Park, Wasser, Wiese, Wald, Eis, Schnee) erfolgen.
Die didaktischen Grundsätze sind gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung zusätzlich sinngemäß heranzuziehen.
Lehrstoff Bewegungserziehung:
Die Inhalte sind in Abstimmung mit den Lehrinhalten anderer Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls „Pädagogik/Hort“, „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“, im Sinne eines Spiralcurriculums ein oder mehrere Male auf die einzelnen Klassen aufzuteilen.
2. bis 5. Klasse:
Grundlagen des beruflichen Handelns:
Ziele und Aufgaben der Bewegungserziehung im Kindergarten und im Hort,
Materialien- und Gerätekunde,
Alltagsmaterialien als Bewegungsanreiz,
Fachsprache, Fachliteratur und
Sicherheitsmaßnahmen und Unfallverhütung, Erste Hilfe.
Methodische Mittel:
Planung, Organisation und Gestaltung von offenen und angeleiteten Bewegungsangeboten,
methodische Wege,
Möglichkeiten der Motivierung zum Bewegen und Spielen,
psychomotorische Arbeitsweisen,
freie Bewegungsmöglichkeiten,
Anbahnen sportlichen Handelns sowie
Differenzierung und Integration.
Grundlagen der Bewegungserziehung im Berufsfeld:
Praxisrelevante Ergänzung der anatomisch-physiologischen Grundlagen,
Leistungs- und Belastungsfähigkeit im Kleinkind-, Kindes- und Jugendalter,
Bedeutung der Motorik für die Persönlichkeitsentwicklung,
geschlechtsspezifisches Körperbewusstsein und Raumaneignungsverhalten – Möglichkeiten des Ausgleichs,
Erkennen von Auffälligkeiten im Bewegungs- und Sozialverhalten,
soziales Lernen in Bewegungssituationen,
Gesundheitsförderung durch Bewegung und
Sicherheit im Straßenverkehr.
Kreatives Bewegen, Spielen und Tanze:
Bewegungsspiele,
Spielleitung,
Spielfeste, Sportfeste und
einfache Tänze für Kindergarten und Hort.
Bewegter Kindergarten – Bewegter Hort:
Bewegung und Sport im Jahresablauf,
Bewegung und Lernen,
Bewegungspause,
Bewegungsräume,
Bewegungslandschaften,
Eltern und andere Partner in der Bewegungserziehung und
Bewegung in der Freizeitgestaltung.
Lehrstoff Bewegung und Sport:
Siehe sinngemäß die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
22. INFORMATIK UND MEDIEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler erreichen folgende Lernziele:
- –Kenntnis informatischer und informationstechnischer Grundkenntnisse zur Lösung einfacher Problemstellungen.
- –Selbstbestimmte und zielführende Nutzung von Informationstechnologien und Medien.
- –Fähigkeit, Kinder und Jugendliche fachkundig im kritischen Umgang mit Informationstechnologien zu unterstützen.
- –Fertigkeit, Informationen zielgerichtet zu gewinnen, aufzubereiten und mediengerecht zu präsentieren.
- –Erwerb von Medienkompetenzen um sie im Unterricht anderer Unterrichtsgegenstände anwenden und weiterentwickeln zu können.
Lehrstoff:
1. Klasse
Kompetenzbereich „Textverarbeitung“
- –Formatierung und Layout von einfachen Dokumenten nach definierten Standards erstellen können.
Kompetenzbereich „Verwalten und Darstellen von Daten“
- –Einfache Berechnungen mit Standardprogrammen durchführen können (Tabellenkalkulation);
- –Daten lesbar aufbereiten und in Diagrammen darstellen können.
Kompetenzbereich „Grundlagen der EDV“
- –Eine einfache Dateiorganisation erstellen können;
- –Datensicherungen durchführen können;
- –grundlegende Dateiformate und ihre Bedeutung kennen;.
- –Wesentliche Komponenten der Hardware benennen und bedienen können;
- –Grundlagen der Bedienung und Verwendung von Software kennen.
Kompetenzbereich „Präsentation“
- –Mittels geeigneter Medien eine einfache Präsentation ausführen können;
- –wesentliche Qualitätskriterien für Präsentationen kennen und anwenden können.
Kompetenzbereich „Netzwerke“ (Web, Internet, Netzwerke)
- –Möglichkeiten der Suche im Internet kennen und ihre Grenzen berücksichtigen können.
Kompetenzbereich „Medien“
- –Grundlegende Werkzeuge der Bildbearbeitung anwenden können.
2. Klasse
Kompetenzbereich „Textverarbeitung“
- –Zweckmäßige Gestaltung eines mehrseitigen Dokumentes durchführen können.
Kompetenzbereich „Verwalten und Darstellen von Daten“
- –Praktische Anwendungen im Bereich der Datenverarbeitung erstellen können.
Kompetenzbereich „Grundlagen der EDV“
- –Mit eigenen und fremden Daten verantwortungsvoll umgehen können;
- –Einfache Probleme mit Hard- und Software lösen können.
Kompetenzbereich „Präsentation“
- –Eine multimediale Präsentation erstellen und vorführen können.
Kompetenzbereich „Netzwerke“ (Web, Internet, Netzwerke)
- –Plattformen für Kommunikation und Wissenserwerb nutzen können.
Kompetenzbereich „Medien“
- –Ein Medienprojekt durchführen können.
23. SEMINAR ORGANISATION, MANAGEMENT UND RECHT
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler erreichen folgende Lernziele:
- –Erwerb grundlegender Kenntnisse über betriebliches Management insbesondere sozialpädagogischer Einrichtungen und Anwendung im Berufsfeld.
- –Beurteilen grundlegender rechtlicher Fragestellungen im sozialpädagogischen Umfeld durch den Erwerb von Kenntnissen berufsspezifischer Rechtsbereiche.
- –Kennenlernen und Erfahren der Besonderheiten der Führung von Dienstleistungsorganisationen mit starker Mitarbeiterführung.
- –Befähigen zum zielgerichteten Handeln in Organisationen zur bewussten Gestaltung der beruflichen Entwicklung.
Lehrstoff:
4. Klasse
Kompetenzbereich „Recht“
- –Wesentliche gesetzliche Bestimmungen aus dem Berufsfeld kennen.
Kompetenzbereich „Projektmanagement“
- –Elemente und Methoden des Projektmanagements kennen und anwenden können.
Kompetenzbereich „Marketing und Management“
- –Instrumente der Evaluation und des Qualitätsmanagements kennen;
- –verschiedene Formen von Personalentwicklung beurteilen können;
- –verschiedene Instrumente des Weitergebens und Speicherns von Informationen nutzen können.
5. Klasse
Kompetenzbereich „Marketing und Management“
- –Verschiedene Formen von Öffentlichkeitsarbeit kennen und organisieren können;
- –Unternehmenskultur, -ziele, Leitbild analysieren können.
Kompetenzbereich „Organisation und Management“
- –Den Begriff Organisation in seinen verschiedenen Bedeutungen definieren und erklären können;
- –organisationstheoretische Grundbegriffe kennen und erklären können;
- –Management- und Führungsaufgaben im sozialpädagogischen Bereich kennen und verstehen.
Kompetenzbereich „Betriebswirtschaftliche Grundlagen“
- –Grundkenntnisse des Rechnungswesens im berufsbezogenen Kontext anwenden können.
24. SEMINAR ERNÄHRUNG MIT PRAKTISCHEN ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –ernährungswirtschaftlich-gesundheitliche Erkenntnisse vor allem in Hinblick auf die Erfordernisse im künftigen Beruf theoretisch und praktisch umsetzen können,
- –gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten und Tischkultur zu einem allgemeinen Anliegen machen,
- –geschlechtsspezifische Aspekte im Bereich der Alltagsversorgung thematisieren,
- –multikulturelle Gegebenheiten der Ernährung kennen und berücksichtigen können,
- –das Warenangebot hinsichtlich ernährungsphysiologischer Wertigkeit und ökologischer Aspekte prüfen und bewerten können,
- –Mahlzeiten und Getränke nach ernährungsphysiologischen, saisonalen und lokalen Gesichtspunkten zusammenstellen, herstellen, analysieren und eventuell aufwerten können sowie
- –hygienische Maßnahmen setzen können.
Didaktische Grundsätze:
Über eigenes Erleben sollen die Schülerinnen und Schüler im Schulalltag zu bewusstem Ernährungsverhalten hingeführt werden.
Zur Durchführung des praktischen Teils sind geblockte Unterrichtseinheiten vorzusehen.
Der Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ zu ermöglichen.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“ und „Chemie“ ist erforderlich (insbesondere ist die Lehrstoffverteilung gemeinsam zu erstellen).
Lehrstoff:
1. Klasse:
Bestandteile der Nahrung, grundlegende chemische Begriffe,
gesunde Ernährung, Essverhalten,
Individual- und Betriebshygiene und
praktische Übungen zur gesunden Ernährung.
2. Klasse:
Gemeinschaftsverpflegung,
Tischkultur,
Individual- und Betriebshygiene,
Abfallwirtschaft und
berufsbezogene praktische Übungen.
B. VERBINDLICHE ÜBUNG
25. SEMINAR KOMMUNIKATIONSPRAXIS UND GRUPPENDYNAMIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –sprachliche und nichtsprachliche Zeichensysteme verstehen, bewerten und einsetzen,
- –Präsentations- und Moderationstechniken kennen und gezielt anwenden,
- –intra- und interpersonale Vorgänge und Konflikte differenziert wahrnehmen und steuern,
- –geschlechtsspezifische Aspekte in Kommunikations- und Gruppenprozessen reflektieren und bearbeiten,
- –Rahmenbedingungen in ihrer Wirksamkeit für die Kommunikation erkennen und gegebenenfalls verändern,
- –eigenständige Strategien der Konfliktlösung entwickeln können sowie
- –Kompetenzen in Bezug auf Weiterentwicklung der Persönlichkeit erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Vertiefung, Erweiterung und individuelle praktische Umsetzung kommunikativer und kooperativer Modelle und Techniken sollen durch seminaristisches Arbeiten gewährleistet werden.
Gruppendynamische Prozesse sind theoriegeleitet zu beobachten und den Schülerinnen und Schülern als Hilfestellung zur Entwicklung von eigenständigen Konfliktlösungsstrategien und im Hinblick auf Persönlichkeitsentwicklung transparent zu machen.
Lernen am Projekt ist als bevorzugte Methode heranzuziehen.
Lehrstoff:
5. Klasse:
Kommunikation:
Sprache und ihre Kommunikationsfunktionen,
Kommunikationsmodelle,
Rhetorik und freie Rede,
sprachliche und bildhafte Kommunikationsmittel und
mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen
Kooperation:
Grundlagen und Techniken des Miteinander-Redens,
Zeit- und Selbstmanagement,
Konfliktlösungsmodelle,
Supervisionsmodelle,
Grundlagen der Mediation und
Verhaltenstraining.
Gruppendynamik:
Mechanismen in Gruppen,
kompensatorische Maßnahmen zur Stressbewältigung,
Gruppenentwicklungsmodelle,
Lenkung von Gruppenprozessen und
Methoden der Reflexion.
C. PFLICHTGEGENSTÄNDE DER ZUSÄTZLICHEN AUSBILDUNG ZUR ERZIEHERIN/ZUM ERZIEHER AN HORTEN (ZUSATZAUSBILDUNG HORTPÄDAGOGIK)
26. PÄDAGOGIK/HORT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –strukturell förderliche und hinderliche Faktoren für Lernen erkennen,
- –ihr persönliches Lernen bewusst steuern,
- –gruppendynamische Prozesse erfahren, verstehen und bewerten und
- –individuelle emotionale Bedürfnisse ausgleichend abdecken
- k önnen.
Didaktische Grundsätze:
Eine enge Vernetzung der Lehrstoffe der Pflichtgegenstände „Pädagogik/Hort“, „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ ist unbedingt erforderlich.
Querverbindungen zum Lehrstoff anderer relevanter Unterrichtsgegenstände sind herzustellen.
Lehrstoff:
4. Klasse:
Der Hort und seine sozialpädagogischen Aufgaben,
die soziale und geschlechtsspezifische Entwicklung im Schulalter,
unterschiedliche Familienformen und sonstige Formen des Zusammenlebens,
Auseinandersetzung mit später Kindheit und Pubertät bei Mädchen und Knaben in der Hortgruppe;
Gegenwartsprobleme, Freizeitverhalten, Lern- und Leistungsverhalten von Mädchen und Knaben,
Leistungsbeurteilung in der Schule,
Berufswahl, Bildungs- und Lebensplanung auch unter geschlechtsspezifischen Aspekten.
Schularbeiten:
Eine Schularbeit pro Semester.
27. DIDAKTIK DER HORTERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –Mädchen und Knaben zu kreativer, eigenständiger und sinnvoller Gestaltung der Freizeit führen,
- –Lernstrategien zum Aufbau einer positiven Arbeitshaltung entwickeln,
- –bei der Planung des Hortalltages den Wechsel zwischen intensiven Lern-, Arbeits- und Entspannungsphasen berücksichtigen,
- –Maßnahmen zur Vermeidung von Über- bzw. Unterforderung der Kinder durch Kenntnis verschiedener Methoden kompensatorischer Hilfestellung setzen,
- –durch das Erproben verschiedener kommunikativer Techniken Diskussionen leiten und Gespräche führen,
- –das Gemeinschaftsbewusstsein der Gruppe fördern,
- –Mädchen und Knaben erweiterte Handlungsspielräume jenseits von Geschlechterrollenstereotypen eröffnen
- und dadurch
- –die Anforderungen an die Institution Hort als Freizeitraum, Lernstätte und Ort der sozialen Begegnung bewältigen
- k önnen.
Didaktische Grundsätze:
Das Prinzip der Selbsterfahrung ist als eine wesentliche Voraussetzung eigenen pädagogischen Handelns im Unterricht bevorzugt anzuwenden.
Die dabei gewonnene Einsicht in die Notwendigkeit einer aufbauenden Strukturierung von Lerninhalten soll zu wirksamer Lernhilfe befähigen.
Die Bedeutung einer adäquaten Arbeitsatmosphäre (gekennzeichnet zB durch Abwechslung, Humor, Anerkennung und Ermutigung) soll bewusst gemacht werden. Die Wichtigkeit von Querverbindungen zu anderen Fachbereichen bei der Sicherung, Vertiefung, Übung und Bearbeitung von Lerninhalten ist deutlich darzustellen.
Als Voraussetzung für spätere Teamarbeit im Hort sind kooperative Lern- und Arbeitsformen nach dem Prinzip der Selbsterfahrung im Unterricht zu erproben.
Die Bedeutung des Einbringens der eigenen Persönlichkeit beim Wecken und Verfolgen von Interessen, sowie bei Fragen der Persönlichkeitsbildung und Werthaltung, ist für pädagogisches Handeln im Berufsfeld bewusst zu machen. Das Hinterfragen persönlicher Werthaltungen und Geschlechtsrollenbilder ist dabei unerlässlich.
Eine enge Vernetzung der Lehrstoffe der Pflichtgegenstände „Didaktik der Horterziehung“, „Hortpraxis“ und „Pädagogik/Hort“ ist unbedingt erforderlich.
Querverbindungen zum Lehrstoff anderer relevanter Unterrichtsgegenstände sind herzustellen.
Lehrstoff:
3. Klasse:
Erster Einblick in die sozialpädagogischen Aufgaben des Hortes im Hinblick auf
- –Freizeitgestaltung,
- –Lernstätte und
- –Ort der sozialen Begegnung.
Kennenlernen verschiedener Horte,
Differenzierung und Strukturierung jener Faktoren, die das Erziehungsfeld im Hort beeinflussen zB Erhalter, Lage, Gruppen- bzw. Zeitstruktur, Einrichtung und Gestaltung der einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche,
erstes Kennenlernen von Inhalten und Methoden der Hortarbeit und
erste Auseinandersetzung mit der Didaktik der Spiel- und Freizeitpädagogik.
4. Klasse:
Gezielte Auseinandersetzung mit den sozialpädagogischen Aufgaben des Hortes,
Kennenlernen von Organisationsformen und Methoden für die Schaffung geeigneter Lernsituationen im Hort,
Auswahl von Inhalten, die den Bedürfnissen, Interessen von Mädchen und Knaben hinsichtlich emotionaler und sozialer Erziehung unter Berücksichtigung von Werthaltungen entsprechen,
Methoden für und Analyse von Spiel- und Arbeitsprozessen, die für die Kinder im Hort geeignet sind,
vertiefte Auseinandersetzung mit der Spiel- und Freizeitpädagogik und
Kriterien für kurz-, mittel- und längerfristige Planungsformen.
5. Klasse:
Weiterführende Auseinandersetzung mit der Didaktik der Freizeitpädagogik,
Auseinandersetzung mit Gegenwartsproblemen wie
- –Ökologie und Umweltschutz,
- –Suchtprävention,
- –veränderte Familiensituation,
- –interkulturelle Erziehung,
- –Integration,
- –Medienerziehung,
- –Gewalt und
- –Geschlechtsrollenbilder,
unterschiedliche pädagogisch-didaktische Konzepte der Hortarbeit,
Wechselwirkung: Schule – Hort – Elternhaus,
Methoden der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und anderen Bezugspersonen und
administrative Aufgaben im zukünftigen Berufsfeld.
Schularbeiten:
4. Klasse: zwei Schularbeiten
5. Klasse: zwei Schularbeiten oder eine zweistündige Schularbeit
28. HORTPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –die Erziehungs- und Bildungsaufgaben im Hort dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend gestalten,
- –die Zusammenarbeit mit Eltern, Erziehungsberechtigten, Lehr- und anderen Bezugspersonen pflegen und
- –die aktuellen Berufsanforderungen bewältigen
- k önnen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtungs-Ergebnisse vorbildlich gestalteter Hortarbeit und des eigenen Tuns sind eine wesentliche Lernvoraussetzung.
Der Unterrichtsertrag ist durch Besprechung der Vorbereitungen vor und nach dem Praktizieren, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und fallweise durch schriftliches Festhalten der Ergebnisse zu sichern.
Das eigene Erzieherverhalten soll durch gezieltes Verhaltenstraining bewusst gemacht und reflektiert werden.
Die Praxiswochen sind gewissenhaft vorzubereiten und begleitend zu kontrollieren.
Unter Einbeziehung regionaler Begebenheiten sind Blockungen der Hortpraxis anzustreben.
Eine enge Vernetzung der Lehrstoffe der Pflichtgegenstände „Hortpraxis“, „Didaktik der Horterziehung“ und „Pädagogik/Hort“ ist unbedingt erforderlich.
Querverbindungen zum Lehrstoff anderer relevanter Unterrichtsgegenstände sind herzustellen.
Die Schülerinnen und Schüler, die einen Unterricht in einer Volksgruppensprache besuchen, sollten nach Möglichkeit auch in einem zweisprachig geführten Hort praktizieren.
Lehrstoff:
3. Klasse:
Einführung in die Hortarbeit und deren Planung,
erstes Erproben von hortspezifischen Methoden,
Anleitung zur Erstellung erster schriftlicher Protokolle für die Hortarbeit,
Hospitieren und erstes spontanes, praktisches Arbeiten im Hort,
erste Beobachtungsaufgaben,
Vertrautmachen mit Materialien und Bildungsmitteln, die gezielt auf die Erziehungs- und Bildungsaufgaben im Hort abgestimmt sind und
exemplarische Angebote als ersten Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse der Mädchen und Knaben im Pflichtschulalter.
4. Klasse:
Praktizieren in verschiedenen Hortgruppen unter Steigerung der Selbstständigkeit hinsichtlich der Planung und der verantwortungsbewussten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppe,
gezielter Einsatz von Medien, Bildungs- und Arbeitsmitteln,
vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung,
Hospitieren mit gezielten Aufgabenstellungen und
weiterführende Beobachtungsaufgaben (zB geschlechtsspezifisches Spielverhalten, Kommunikation in interkulturellen Gruppen).
Eine Praxiswoche.
5. Klasse:
Weitgehend selbstständiges Praktizieren im Hort nach eigenständiger, methodengerechter Planung,
gelegentliches Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte der Hortarbeit einerseits und des Ablaufs von Gruppenprozessen andererseits,
Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Anfertigung pädagogisch relevanter Aufzeichnungen für die Reflexion und
Mitwirkung bei der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Schule und Hort sowie Auseinandersetzung mit allenfalls unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Horten.
Eine Praxiswoche.
29. DEUTSCH (LERNHILFE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –abgestimmt auf Grenzen und Möglichkeiten der Institution Hort Mädchen und Knaben im Pflichtschulalter Lernhilfe geben
- und dabei
- –die emotionale und soziale Seite des Lernprozesses,
- –sprachliche Kompetenz,
- –Lesefähigkeit, sinnerfassendes Lesen und Lesefreude,
- –Schreibfähigkeit, Schreibrichtigkeit und Schreibfreude,
- –Rechenrichtigkeit und Rechenfreude sowie
- –über Können und Wissen hinaus kreatives und logisches Denken
- f ördern können.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll sich weitgehend an konkreten Beispielen orientieren. Daher ist eine Kooperation mit der Schule anzustreben.
Lernprobleme und Fehlerursachen sind in methodischer Vielfalt zu analysieren und zu diskutieren.
Beratungsgespräche sind zu üben.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit geeigneten Hilfsmitteln und Methoden für besondere Lernbedürfnisse vertraut zu machen.
Interkulturelle Lerntechniken sollten berücksichtigt werden.
Lehrstoff:
5. Klasse:
Einblick in verschiedene Methoden der schulischen Lehrstoffaufbereitung und -erarbeitung,
Übungen im gezielten Einsatz kreativer Arbeits- und Übungsformen wie
- –im Anwenden von Gedächtnishilfen,
- –im Anfertigen und Einsetzen didaktischer Spiele,
- –im Erstellen und Einsetzen einfacher Arbeitsblätter,
- –im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse und
- –im Erstellen fachbezogener Aufgabenstellungen unter Anwendung multimedialer Übungsmaterialien,
Einblick in die einschlägigen Lehrplanbestimmungen des Pflichtgegenstandes „Deutsch“ im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschule (APS) sowie im Bereich der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule (AHS), Kenntnis der wesentlichen Zielsetzungen in Grammatik, Vokabular und für die Erstellung von Textsorten,
Umgang mit Unterrichtsbehelfen der APS/AHS, entsprechendem Übungsmaterial und Fachliteratur,
kreative Techniken kommunikativen Spracherwerbs und -gebrauchs,
Gestaltungskriterien für unterschiedliche Textsorten, kreative Ansätze zur Textproduktion,
Korrekturübungen anhand von Schülerarbeiten betreffend Wortschatz, Zeichensetzung, Grammatik und Ausdruck,
Erkennen und Anwenden verschiedener Übungstypen,
Leseerziehung und -förderung (Erstleser), Lesemotivation,
Motivationsmethoden zu kreativem Sprachgebrauch und
Bewusstmachen sprachlicher Vorbilder.
30. LEBENDE FREMDSPRACHE (LERNHILFE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –abgestimmt auf Grenzen und Möglichkeiten der Institution Hort Mädchen und Knaben im Pflichtschulalter Lernhilfe geben
- und dabei
- –die emotionale und soziale Seite des Lernprozesses,
- –sprachliche Kompetenz,
- –Lesefähigkeit, sinnerfassendes Lesen und Lesefreude sowie
- –Schreibfähigkeit, Schreibrichtigkeit und Schreibfreude
- f ördern können.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll sich weitgehend an konkreten Beispielen orientieren. Daher ist eine Kooperation mit der Schule anzustreben.
Lernprobleme und Fehlerursachen sind in methodischer Vielfalt zu analysieren und zu diskutieren.
Beratungsgespräche sind zu üben.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit geeigneten Hilfsmitteln und Methoden für besondere Lernbedürfnisse vertraut zu machen.
Interkulturelle Lerntechniken sollten berücksichtigt werden.
Lehrstoff:
5. Klasse:
Einblick in verschiedene Methoden der schulischen Lehrstoffaufbereitung und -erarbeitung,
Übungen im gezielten Einsatz kreativer Arbeits- und Übungsformen wie
- –im Anwenden von Gedächtnishilfen,
- –im Anfertigen und Einsetzen didaktischer Spiele,
- –im Erstellen und Einsetzen einfacher Arbeitsblätter,
- –im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse und
- –im Erstellen fachbezogener Aufgabenstellungen unter Anwendung multimedialer Übungsmaterialien,
Einblick in die einschlägigen Lehrplanbestimmungen des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache“ im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschule (APS) sowie im Bereich der allgemein bildenden höheren Schule (AHS), Kenntnis der wesentlichen Zielsetzungen in Grammatik, Vokabular und für die Erstellung von Textsorten,
Umgang mit Unterrichtsbehelfen der APS/AHS, entsprechendem Übungsmaterial und Fachliteratur,
kreative Techniken kommunikativen Spracherwerbs und -gebrauchs,
häufige Fehler in Rechtschreibung, Grammatik und Aussprache erkennen und beheben,
Korrekturübungen anhand von Schülerarbeiten betreffend Wortschatz, Grammatik, Ausdruck,
Erklärungsmodelle zur Grammatik mit entsprechenden Übungen,
Motivation und Hilfestellung zum richtigen Einsatz von Wörterbüchern,
effektive Vorbereitung auf Schularbeiten,
Erkennen und Erarbeiten verschiedener Übungstypen,
Motivationsmethoden für das Lesen fremdsprachlicher Texte,
Motivationsmethoden zu kreativem Sprachgebrauch,
Bewusstmachen sprachlicher Vorbilder sowie
Kennenlernen von und Umgang mit neuen Medien (zB zur Ausspracheverbesserung, Vokabel- und Grammatiktrainer).
31. MATHEMATIK (LERNHILFE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –abgestimmt auf Grenzen und Möglichkeiten der Institution Hort Mädchen und Knaben im Pflichtschulalter Lernhilfe geben
- und dabei
- –die emotionale und soziale Seite des Lernprozesses,
- –sinnerfassendes Lesen,
- –Rechenrichtigkeit und Rechenfreude sowie
- –über Können und Wissen hinaus kreatives und logisches Denken
- f ördern können.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll sich weitgehend an konkreten Beispielen orientieren. Daher ist eine Kooperation mit der Schule anzustreben.
Lernprobleme und Fehlerursachen sind in methodischer Vielfalt zu analysieren und zu diskutieren.
Beratungsgespräche sind zu üben.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit geeigneten Hilfsmitteln und Methoden für besondere Lernbedürfnisse vertraut zu machen.
Interkulturelle Lerntechniken sollten berücksichtigt werden.
Lehrstoff:
5. Klasse:
Einblick in verschiedene Methoden der schulischen Lehrstoffaufbereitung und -erarbeitung,
Übungen im gezielten Einsatz kreativer Arbeits- und Übungsformen wie
- –im Anwenden von Gedächtnishilfen,
- –im Anfertigen und Einsetzen didaktischer Spiele,
- –im Erstellen und Einsetzen einfacher Arbeitsblätter,
- –im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse und
- –im Erstellen fachbezogener Aufgabenstellungen unter Anwendung multimedialer Übungsmaterialien,
Entwicklungsstufen des mathematischen Denkens,
Einblick in die einschlägigen Lehrplanbestimmungen des Pflichtgegenstandes „Mathematik“ im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschule (APS) sowie im Bereich der allgemein bildenden höheren Schule (AHS),
Umgang mit Unterrichtsbehelfen der APS/AHS, entsprechendem Übungsmaterial und Fachliteratur,
Methoden zur Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens (Größenordnungen),
Erarbeiten von Hilfestellungen beim Schätzen und Beurteilen von Maßen, Zeiten und Rechenergebnissen,
Korrekturübungen anhand von Schülerarbeiten (Erkennen und Beheben häufiger Fehler im mathematischen Denken),
Lösungsabläufe erkennen und beschreiben und
unterschiedliche Zugänge und Wege zur Lösung von Aufgabenstellungen.
D. FREIGEGENSTÄNDE
SEMINAR STIMMBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –die Stimme als Schlüsselqualifikation für die berufliche Praxis erfassen,
- –den Zusammenhang von Stimme und Persönlichkeit erkennen,
- –die eigenen stimmlich-musikalischen Fähigkeiten verbessern und Stimme ökonomisch einsetzen
- k önnen,
- –Singen als selbstverständliche musikalische und emotionale Äußerung erfahren,
- –zu einer gut geführten Sprech- und Singstimme angeleitet werden,
- –stimmliche Schwierigkeiten (Probleme) erkennen und stimmhygienische Maßnahmen kennen lernen,
- –Textverständnis als Grundlage für stimmlichen Ausdruck erfahren,
- –das Gehör im Hinblick auf Intonation und Klang sensibilisieren können,
- –die Inhalte der folgenden Bereiche und ihre Auswirkung auf die Stimmgebung kennen lernen: Haltung, Atmung, Artikulation, Resonanz und Register sowie
- –die Stimme als Mittel zu einer verbesserten Kommunikation einsetzen können.
Didaktische Grundsätze:
Das theoretische Wissen der anatomischen und physiologischen Grundlagen der Stimme ist aus der praktischen Arbeit erkennbar und ableitbar zu machen.
Auf die Einhaltung der Reihenfolge „Haltung“ – „Atmung“ – „Artikulation“ – „Resonanz“ ist zu achten und „Register“ als methodischer Leitfaden einzusetzen, wobei alle Bereiche immer vernetzt zu sehen sind.
Bilder als Vorstellungshilfen sind heranzuziehen.
Kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalischer Erziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“, „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“, sowie mit „Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)“ und „Lebende Fremdsprache/ Volksgruppensprache“, sowie anderer relevanter Unterrichtsgegenstände ist anzustreben.
Außerschulische Experten und Expertinnen (zB Fachärzte und -ärztinnen, Logopäden und Logopädinnen, Sänger und Sängerinnen) können einbezogen werden.
Auf ganzheitliche Stimmbildung ist größter Wert zu legen.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Technisch richtiges Singen und Sprechen:
Arbeit an der Haltung:
Eutonus; Aufbau einer Muskelkonditionierung im Zusammenhang mit der Haltung,
Erkennen und Korrigieren von Bewegungsblockaden:
Entspannungstechniken; Sensibilisierung von Bewegungsabläufen,
Atmung und Atemtypen:
reflektorische Atmung (Abspannen); Erlernen der Tiefatmung; der minimale Luftverbrauch als Grundlage für eine ökonomische Stimmgebung,
Artikulation:
Lippen, Zunge, Unterkiefer als Artikulationswerkzeuge,
Bildung und Eigenschaften der Konsonanten und der Vokale,
die Tiefatmung als Voraussetzung für eine körpergeführte Artikulation,
Resonanz:
Unterscheiden von Kopf- und Brustresonanz,
Kopfresonanz:
Differenzieren von Kuppel- und Maskenklang; Stimmsitz,
Register:
Unterscheidung der Stimmlippenaktivität in Rand- und Vollstimme bzw. deren Mischungsverhältnisse mit dem Ziel des Einregisters, Stimmeinsatz und Stimmabsatz sowie
Ausweitung des Stimmumfanges.
Anwendung in der beruflichen Praxis:
Stimmbildung mit Kindern anhand von Liedern,
Erkennen von Stimmschwierigkeiten und Stimmstörungen,
Setzen von stimmhygienischen Maßnahmen:
Korrektur unökonomischer Stimmleistungen und der eigene richtige Stimmgebrauch als Vorbild für die Kinder.
Früherziehung
PHYSIOLOGISCHE GRUNDLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –Verständnis für physiologische, psychologische und soziale Zusammenhänge speziell in der Entwicklung des Kleinstkindes gewinnen und
- –in ihrem späteren Wirkungsbereich für die Gesunderhaltung der ihnen anvertrauten Kinder in optimalem Ausmaß sorgen können.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte der Betreuung des Kleinstkindes zu vermitteln.
Außerschulischer Fachkräfte können für spezielle Schwerpunkte eingebunden werden.
Lehrstoff:
5. Klasse:
Schwangerschaft und Geburt – aufbauend auf dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“ – unter besonderer Berücksichtigung der intrauterinen Entwicklung sowie pränatale, perinatale und postnatale Schädigungen),
ausgewogene und gesunde Ernährung des Kindes unter drei Jahren unter besonderer Berücksichtigung von Themen wie Ernährungsbedarf, Stillen, Flaschenernährung, spezielle Ernährungsformen, Diäten, Speisepläne,
Körperpflege, Hautpflege (Themen wie Wickeltechniken, spezielle Hauterkrankungen),
präventive und prophylaktische Maßnahmen gegen Erkrankungen im Kleinstkindalter,
Unfallverhütung und
Erste Hilfe speziell für das junge Kind.
PÄDAGOGIK UND DIDAKTIK DER FRÜHERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –mit den relevanten Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut sein, dass sie die für die Entwicklung, Erziehung und Bildung des Kleinstkindes wesentliche Problemkreise erkennen, verstehen und beurteilen und sie auf dieser Basis handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen,
- –durch Vorbereitung auf die komplexen Aufgaben und Anforderungen im zukünftigen Berufsfeld reflektiert handeln,
- –kleinkindcharakteristische, prozesshafte Abläufe erkennen und verstehen,
- –Rahmenbedingungen für ein anregendes Lernumfeld schaffen,
- –Angebote zur individuellen Förderung initiieren, planen, durchführen und evaluieren,
- –fachspezifische und fächerübergreifender Aspekte berücksichtigen,
- –eigenständig und kritisch zu berufsspezifischen Themen Stellung nehmen,
- –ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Kleinstkinder bzw. im pädagogischen Geschehen erkennen sowie Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen wahrnehmen und
- –sensibel Auswirkungen ihres pädagogisch-didaktischen Agierens für die Entwicklung des Kindes erkennen, einschätzen und es allenfalls entsprechend modifizieren
- k önnen.
Didaktische Grundsätze:
Um die notwendige Konzentration der Unterrichtsgegenstände des Bereiches „Früherziehung“ zu gewährleisten, ist die Zusammenarbeit aller beteiligten Lehrerinnen und Lehrer unbedingt erforderlich.
Fächerübergreifende Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung sind ebenso wie Projektunterricht im Sinne einer ganzheitlichen Ausrichtung im Bereich „Früherziehung“ zu berücksichtigen.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu mündlicher und schriftlicher Darstellung von pädagogischen und didaktischen Sachverhalten, individuellen Wahrnehmungen und Problemen unter richtiger Verwendung von Fachausdrücken anzuleiten.
Der Lehrstoff ist als didaktische Einheit zu betrachten.
Durch die Auseinandersetzung mit vielfältigen Methoden ist für die Schülerinnen und Schüler ein eigenverantwortliches und erfahrungsbezogenes Lernen zu ermöglichen und anzustreben.
Der Einsatz von modernen Medien zur Beobachtung von Verhaltensweisen der Mädchen und Buben ist für eine kritische Auseinandersetzung und die fachliche Qualifizierung einzuplanen.
Einschlägige Fachliteratur ist in die Unterrichtsarbeit mit einzubeziehen.
Lehrstoff:
4. und 5. Klasse:
Pädagogik der Früherziehung:
Prä- und perinatale Entwicklung,
Entwicklung in den ersten vier Lebensjahren,
Einflussfaktoren (zB integrative, interkulturelle, religiöse, geschlechtssensible),
spezielle Interaktions- und Kommunikationsmöglichkeiten des Säuglings und Kleinkindes,
Mutter-Kind-Interaktion,
Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeit des Kindes in den ersten Lebensjahren,
theoretische Erziehungskonzepte in Bezug auf das Kleinkind,
gesellschaftliche Veränderungen und Auswirkungen auf die prä-, peri- und postnatale Entwicklung,
die emotionale Entwicklung des Säuglings und des Kleinkindes,
Individuum – Gruppe (Möglichkeiten und Grenzen bei Kindern unter drei Jahren),
Hilfestellung zur Früherkennung von Abweichungen in unterschiedlichen Entwicklungsbereichen und
Prävention im Hinblick auf Verwahrlosung, Missbrauch, Gewalt, Aggression und Sucht.
Didaktik der Früherziehung:
Gestaltungsmöglichkeiten von förderlichen Situationen zur Entwicklung und Entfaltung der sensorischen, motorischen und sprachlichen, wie auch der kognitiven und emotionalen Fähigkeiten und Fertigkeiten des jungen Kindes unter Berücksichtigung des ganzheitlichen und bedürfnisorientierten Prinzips,
situationsorientierte Planung, Durchführung und Reflexion,
familienergänzende und familienunterstützende Formen von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren (Qualitätskriterien),
verschiedene Modelle der Zusammenarbeit mit Eltern, Erziehungsberechtigten und anderen Bezugspersonen,
Modelle zur individuellen Gestaltung der Eingewöhnungsphase,
Auseinandersetzung mit Dimensionen des Erzieherverhaltens, Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes,
kritische Auseinandersetzung mit bestehenden und in Entwicklung befindlichen didaktisch-pädagogischen Konzepten, Methoden und Modellen für das Kind unter drei Jahren im Vergleich mit anderen Ländern,
Einblick in die Erstellung von Konzeptionen für Betreuungseinrichtungen,
Öffentlichkeitsarbeit,
Beobachten als Grundlage für das Wahrnehmen von individuellen Befindlichkeiten, Entwicklungsständen und Bedürfnissen,
Auseinandersetzung mit dem zukünftigen Berufsfeld (Anforderungsprofil, Erwartungen, Umgang mit Belastungen, psychohygienische Maßnahmen, interdisziplinäre und integrative Formen der Zusammenarbeit) und
Auseinandersetzung mit Fachliteratur.
Schriftliche Arbeiten:
Eine Schularbeit je Semester oder eine Schularbeit (zweistündig) im Jahr.
DIDAKTIK DER FRÜHERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –kleinkindcharakteristische, prozesshafte Abläufe erkennen und verstehen,
- –durch Vorbereitung auf die komplexen Aufgaben und Anforderungen im zukünftigen Berufsfeld reflektiert handeln und
- –Auswirkungen ihres pädagogisch-didaktischen Agierens für die Entwicklung des Kindes sensibel erkennen, einschätzen und es allenfalls entsprechend modifizieren
- k önnen.
Didaktische Grundsätze:
Um die notwendige Konzentration der Unterrichtsgegenstände „Didaktik der Früherziehung“ und „Früherziehungspraxis“ zu gewährleisten, ist die intensive Zusammenarbeit der beteiligten Lehrerinnen und Lehrer erforderlich. Fächerübergreifende Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung sind ebenso wie Projektunterricht im Sinne einer ganzheitlichen Ausrichtung im Bereich „Früherziehung“ zu berücksichtigen.
Durch die Auseinandersetzung mit vielfältigen Methoden ist für die Schülerinnen und Schüler ein eigenverantwortliches und erfahrungsbezogenes Lernen zu ermöglichen und anzustreben.
Der Einsatz von modernen Medien zur Beobachtung von Verhaltensweisen der Mädchen und Buben ist für eine kritische Auseinandersetzung und die fachliche Qualifizierung einzuplanen.
Lehrstoff:
3. Klasse:
Einblick in die geschichtliche Entwicklung der Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren in Österreich,
Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen außerfamiliärer Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren,
Gestaltung und Nutzung räumlicher Bedingungen unter Berücksichtigung individueller entwicklungspsychologischer Besonderheiten,
Gestaltung des Tagesablaufes unter Berücksichtigung didaktischer Grundlagen, entwicklungspsychologischer Kenntnisse, sowie individueller Befindlichkeiten der Kinder (besondere Gewichtung beispielsweise auf Essen, Schlafen, Wickeln),
Auseinandersetzung mit didaktischen Prinzipien, die für ein kindzentriertes und situationsorientiertes Handeln zu beachten sind,
Methoden und Modelle zur Gestaltung von charakteristischen Spielprozessen für das junge Kind unter Berücksichtigung von altersentsprechendem Spiel- und Sozialverhalten,
Kennenlernen von altersadäquaten Spielmaterialen,
Qualitätsmerkmale und Kriterien zur Auswahl von Spielmaterialien und
Auseinandersetzung mit Fachliteratur.
FRÜHERZIEHUNGSPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –die Erziehungs- und Bildungsarbeit für Kinder unter drei Jahren dem aktuellen Stand der Erkenntnisse der Didaktik und der Pädagogik entsprechend gestalten und
- –die Bedürfnisse des jungen Kindes erfassen können, um einerseits psychisches und physisches Wohlbefinden sicherzustellen und andererseits individuelle Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen,
- –zur konstruktiven Zusammenarbeit mit Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Expertinnen und Experten befähigt werden sowie
- –gesellschaftspolitische Strömungen und Entwicklungen einschätzen und beurteilen können.
Didaktische Grundsätze:
Die fächerübergreifende Zusammenarbeit aller im Bereich „Früherziehung“ beteiligten Lehrerinnen und Lehrer ist erforderlich, um die persönliche und fachliche Befähigung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Die intensive Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal der Praxisstätten ist Voraussetzung für einen bestmöglichen Transfer der Theorie in die Praxis. Die Früherziehungspraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren. Da die Berufspraxis ein extrem differenziertes Feld darstellt, muss der Unterricht ganz besonders von individuellen Erfahrungen und Beobachtungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen.
Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtungen einzelner Kinder und der methodischen Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsarbeit stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar. Mündliches Reflektieren, sowie regelmäßige Betreuung der praktischen Arbeit, sollen zu einer kritischen Einschätzung des eigenen Tuns führen. Um den gegenwärtigen und zukünftigen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind die Schülerinnen und Schüler für den Umgang mit verschiedenen Kulturen zu sensibilisieren.
Die Blockung von Praxisstunden ist im Sinne der Kontinuität der Praxiserfahrungen sinnvoll.
Die vorgesehene Praxiswoche in außerfamiliären Betreuungseinrichtungen ist so vorzubereiten und durchzuführen, dass ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist.
Lehrstoff:
3. Klasse:
Hospitieren in außerfamiliären Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren unter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen vorwiegend in Krippen (Krabbelstuben, Vorkindergartengruppen), Kindergruppen, Kinderhäusern, Säuglings- und Kinderheimen sowie bei Tagesmüttern,
Einblick in spezielle Bedürfnisse des Kindes, sowie in das frühkindliche Spielverhalten durch Beobachtungen, Kontaktanbahnungen und aktives Mitspielen,
Kennenlernen von adäquaten Spielmaterialien und Bildungsmitteln,
gezielte Beobachtungen der Durchführung von bedürfnisorientierten und kindzentrierten Angeboten,
erstes Praktizieren mit einzelnen Kindern und/oder Kleingruppen,
Aufarbeiten und Reflektieren individueller Erlebnisse, Erfahrungen und Beobachtungen, Erstellen von schriftlichen Reflexionen als Grundlage für die Analyse von Prozessen und für die Auswirkungen erzieherischen Handelns und
Anlegen ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen und Praxisanregungen.
4. Klasse:
Praktizieren in außerfamiliären Betreuungseinrichtungen für das Kleinstkind unter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen,
durch gezielte und differenzierte Beobachtungsaufgaben Erfassen der Individuallage und des Entwicklungsstandes des einzelnen Kindes,
Erstellen und Auswerten von schriftlichen Beobachtungsprotokollen,
Planen, Praktizieren und Reflektieren unter Bedachtnahme von adäquaten methodischen Grundsätzen und didaktischen Prinzipien,
Methoden zur Entwicklungsanregung und Persönlichkeitsentfaltung mit besonderer Gewichtung der sensorischen, motorischen und sprachlichen Förderung,
Kennenlernen und Erproben von unterschiedlichen Methoden der Zusammenarbeit mit Eltern besonders im Loslösungs- und Eingewöhnungsprozess,
Pflegerische Handlungen unter Berücksichtigung der emotionalen und physischen Grundbedürfnisse und
Erweiterung der fachspezifischen Sammlung und der Praxisanregungen.
Eine Praxiswoche in außerfamiliären Betreuungseinrichtungen.
Schulautonome Freigegenstände
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –ergänzende berufspezifische Kenntnisse oder Fertigkeiten erwerben und
- –sich in Spezialgebieten des Berufsfeldes vertiefen.
Lehrstoff:
Ausgewählte Fachbereiche für die vertiefende oder ergänzende Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.
Die nähere Beschreibung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.
E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Früherziehung
FRÜHERZIEHUNGSPRAXIS, KOMMUNIKATION UND PERSÖNLICHKEITSBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –Einsicht in relevante Problemkreise des persönlichen und interaktiven Bereiches gewinnen, damit sie mögliche Konflikte in der Zusammenarbeit mit Fachkräften, Eltern, im Team und in der Kindergruppe erkennen, beurteilen und bewältigen können,
- –eigenes und fremdes Verhalten reflektieren und Handlungskompetenz für Kommunikation und Kooperation erlangen und
- –die Bedeutung der Zusammenarbeit mit allen am Erziehungsprozess beteiligen Personen erkennen und dadurch einen erweiterten Einblick in die vielfältigen Arbeitsbereiche und Möglichkeiten der interdisziplinären Zusammenarbeit gewinnen.
Didaktische Grundsätze
Lehrausgänge, Exkursionen und Teilnahme an Fachveranstaltungen zum Thema Früherziehung (zB Tagungen, Kongresse, Vorträge, Ausstellungen, Messen, Beratungsstellen, Kliniken) sollen die Lehrinhalte der übrigen Unterrichtgegenstände des Bereiches „Früherziehung“ unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinärer Aspekte ergänzen und vertiefen.
Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen anzustreben.
Methoden der Selbsterfahrung sind anzuwenden, um eigenständiges, kritisches und kreatives Handeln zu ermöglichen.
Um gruppendynamische Prozesse zu erkennen, personale Kompetenzen und Ressourcen zu erweitern und Lösungsstrategien zu entwickeln, sind geeignete Übungen durchzuführen.
Die fächerübergreifende Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer der Unterrichtsgegenstände des Bereiches „Früherziehung“ ist im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes unumgänglich.
Lehrstoff:
5. Klasse:
Früherziehungspraxis:
Fortsetzung der praktischen Erfahrungen und Kennenlernen weiterer Einrichtungen unter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen (zB Hospitieren bzw. Praktizieren in Alternativkinderkrippen, Kinderstationen in Krankenhäusern, Geburtenstationen, Elternberatungsstellen),
Kennenlernen weiterer Einrichtungen wie Beratungsstellen für Schwangerschaftsbetreuung und für Krisensituationen, klinische Einrichtungen für Gynäkologie, Neonatologie, Pädiatrie,
Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters, integrative sonder- und heilpädagogische Einrichtungen,
Einblick in den Arbeitsbereich von Frühförderinnen und Frühförderern, Sonderkindergärtnerinnen und Sonderkindergärtnern, Therapeutinnen und Therapeuten.
Weitgehend selbstständiges Planen und Praktizieren in Zusammenarbeit mit dem Team der Praxisstätte,
Erkennen von Faktoren, die sich auf die Zusammenarbeit im Team förderlich oder hemmend auswirken,
Erstellen und Auswerten von schriftlichen Reflexionen,
Wahrnehmen und Erkennen besonders sensibler Phasen in veränderten Lebenssituationen (zB im integrativen, interkulturellen, religiösen oder geschlechtssensiblen Kontext),
Beobachtungsmethoden (unter Verwendung zB von audio-visuellen Medien, Beobachtungsbögen, Tagebuchaufzeichnungen) und
Einblick in administrative und organisatorische Arbeiten unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen.
Eine Praxiswoche in außerfamiliären Betreuungseinrichtungen.
Kommunikation und Persönlichkeitsbildung:
Gesprächsführung mit besonderer Berücksichtigung von partnerzentriertem Gesprächsstil,
Gruppendynamik, Gruppenprozesse,
Kommunikation als Prozess der Interaktion – Möglichkeiten und Grenzen beim jungen Kind,
Strukturanalyse von Arbeitsprozessen,
Teamentwicklung, Teamarbeit, Konflikte und Konfliktbewältigung,
Beratungs-, Problem- und Konfliktgespräche mit Eltern und Erziehungsberechtigten,
Umgang mit Belastungen, Psychohygiene der Erziehenden,
Praxisbegleitung, Supervision und
Weiterbildungsmöglichkeiten.
Schulautonome unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –ergänzende berufspezifische Kenntnisse oder Fertigkeiten erwerben und
- –sich in Spezialgebieten des Berufsfeldes vertiefen.
Lehrstoff:
Ausgewählte Fachbereiche für die vertiefende oder ergänzende Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.
Die nähere Beschreibung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.
F. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze, Lehrstoff:
Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes in der jeweiligen Klasse durchgenommenen Lehrstoffs für die Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, dass es sich um geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 256/2012
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2018
Gesetzesnummer
10008819
Dokumentnummer
NOR40141677
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