Anlage Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2012

Anlage

LEHRPLAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK

I. ART UND GLIEDERUNG DES LEHRPLANS

Der Lehrplan der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der unterrichtliche Ziele und Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ermöglicht, aber sogleich in ihrem Ausmaß begrenzt.

Der Lehrplan umfasst

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik haben gemäß § 94 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine fundierte Allgemeinbildung und jene Haltungen und Fähigkeiten zu vermitteln, die für eine professionelle pädagogische Arbeit im Berufsfeld Kindergarten und Hort bei Absolvierung der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Hortpädagogik) erforderlich sind und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen folgende Persönlichkeitsmerkmale entwickeln sowie über die angeführten allgemeinen und speziellen berufsrelevanten Kompetenzen verfügen:

Persönlichkeitsmerkmale:

Allgemeine berufsrelevante Kompetenzen:

Spezielle Kompetenzen für die beruflichen Erfordernisse:

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Auswahl des Lehrstoffes und der Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.

Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:

Unterrichtsplanung:

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.

Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen innerhalb des Lehrkörpers und andere Kommunikationsformen ermöglicht.

Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.

Entsprechend den Erfordernissen sind inhaltlich und methodisch zu beachten:

Im Rahmen der inneren Differenzierung sind besondere Begabungen, Interessen, Defizite, aktuelle Lernvoraussetzungen sowie die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu beachten.

Bei der Unterrichtsplanung sind je nach Aufgabenstellung neben den traditionellen Unterrichtsformen auch besondere Organisationsformen wie zB seminaristisches und projektorientiertes Arbeiten vorzusehen.

In jenen Unterrichtsgegenständen, für die Schularbeiten im Abschnitt VII (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) mit einem vorgegebenen Rahmen vorgesehen sind, hat die jeweilige Lehrerin oder der jeweilige Lehrer den Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Schularbeiten festzulegen – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen gemäß den Bestimmungen des IV. Abschnittes.

Durchführung des Unterrichts:

Eine ausgewogene Balance zwischen Theorie und Praxis ist unerlässlich. Zu ihrer Gewährleistung können fallweise außerschulische Kontakte hergestellt, außerschulische Lernorte gewählt und Expertinnen und Experten einbezogen werden.

Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache ist in der Unterrichtsarbeit besonders zu achten.

Orientiert am neuesten Stand der Wissenschaft ist exemplarischem und projektorientiertem Lehren und Lernen ein großer Stellenwert einzuräumen. Hiebei ist allerdings darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern auch das nötige Ausmaß an Systematik und Überblickswissen vermittelt wird, das ihnen eine sinnvolle Einordnung des erworbenen Wissens ermöglicht.

Besondere Aspekte des Unterrichts:

Sicherung des Unterrichtsertrages:

Als geeignete Formen sind anzuwenden:

Der Zusammenhang von Lehrplan, Lernzielen und verschiedenen Formen der Leistungsfeststellung ist in der jeweils gegebenen Situation transparent zu machen.

Förderunterricht:

Ein Förderunterricht kann in den in der Stundetafel vorgesehenen Pflichtgegenständen und im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden angeboten werden.

Hinsichtlich der Organisation und des Ausmaßes des Förderunterrichtes wird auf die achte Fußnote zur Stundentafel (Abschnitt V) und hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und des Lehrstoffes wird auf die Bestimmungen im Abschnitt VII, Unterabschnitt F verwiesen.

Evaluation des Unterrichts:

Die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsarbeit gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes hat die Qualitätsentwicklung zu berücksichtigen. Wichtiger Bestandteil der Qualitätsentwicklung ist Selbstevaluation. Auf individueller Ebene haben die Lehrerinnen und Lehrer durch Feedback seitens der Schülerinnen und Schüler, der Erziehungsberechtigten sowie anderer Lehrerinnen und Lehrer ihre Unterrichtsarbeit zu evaluieren. Im Sinne umfassender Qualitätssicherung kann auch eine Fremdevaluation erfolgen.

IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten sind zu beachten.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Besondere Bestimmungen:

Abweichungen von der Stundentafel können unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze und die Lehrstoffumschreibung zu enthalten.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und der verbindlichen Übung abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie Lehrstoffumschreibungen schulautonom festzulegen.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 5. Klasse) festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu den von der Schulleiterin/vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für die Schülerinnen und Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden; die entsprechende Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung sind im Abschnitt VII geregelt.

Im Rahmen des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache“ kann schulautonom jede lebende Fremdsprache bzw. jede Volksgruppensprache angeboten werden. Die Bestimmungen betreffend die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache“ können im Hinblick auf sprachspezifische Besonderheiten adaptiert werden. Bei Festlegung einer Volksgruppensprache sind die Bestimmungen betreffend die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache“ im Hinblick auf volksgruppenrelevante Erfordernisse zu adaptieren. Für den Fall, dass schulautonom keine lebende Fremdsprache oder Volksgruppensprache festgelegt wird, ist als Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)“ vorgesehen.

Wenn zusätzlich eine weitere lebende Fremdsprache oder eine weitere Volksgruppensprache auf einem niedrigeren Niveau angeboten wird, ist dies in der Bezeichnung eines solchen Pflichtgegenstandes anzuführen.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können anstelle und/oder zusätzlich zu den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und der unverbindlichen Übung angeboten werden. Diese sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes (Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) und Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen. Beim Angebot einer lebenden Fremdsprache bzw. einer Volksgruppensprache finden die Bestimmungen des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache“ Anwendung; für den Fall, dass als Freigegenstand oder unverbindliche Übung eine lebende Fremdsprache oder eine Volksgruppensprache auf einem niedrigeren Niveau angeboten wird, ist dies nach entsprechender Änderung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und der Lehrstoffumschreibung in der Bezeichnung des Unterrichtsgegenstandes anzuführen.

Wird das Wochenstundenausmaß von im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und der unverbindlichen Übung abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie Lehrstoffumschreibungen schulautonom festzulegen

Ferner kann der Unterricht teilweise in geblockter Form angeboten werden, sofern es pädagogisch und organisatorisch zweckmäßig ist. Im Falle der Blockung des Unterrichts in den Pflichtgegenständen „Kindergartenpraxis“ und „Hortpraxis“ sind insbesondere die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Besuchsstätten zu berücksichtigen.

Im Bereich der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) und im Bereich „Früherziehung“ können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen alle oder einzelne Unterrichtsgegenstände dieses Ausbildungsbereiches geblockt oder in seminaristischer Unterrichtsform angeboten werden.

V. STUNDENTAFEL 1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstundenzahl

Summe

Lehrver-pflich-tungs-gruppe 1a

Klasse

1.

2.

3.

4.

5.

1.

Religion

2

2

2

2

2

10

(III)

2.

Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)

-

2

2

3

3

10

II

3.

Heil- und Sonderpädagogik

-

-

-

1

1

2

II

4.

Didaktik

2

2

2

2

2

10

II

5.

Kindergartenpraxis 2

2

2

4

4

4

16

III

6.

Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)

4

3

3

3

2

15

I

7.

Lebende Fremdsprache/ Volksgruppensprache 3

3

3

2

2

2

12

I

8.

Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung

2

1

2

-

2

7

III

9.

Geographie und Wirtschaftskunde

2

-

2

2

-

6

(III)

10.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

10

(I)

11.

Physik

-

2

-

2

-

4

(III)

12.

Chemie

-

2

2

-

-

4

(III)

13.

Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)

2

2

1

2

-

7

III

14.

Musikerziehung

2

1

1

2

2

8

(IVa)

15.

Instrumentalunterricht 1. Instrument (Gitarre/Klavier/Akkordeon) 4

2

1

1

1/0

-

5/4

 
 

2. Instrument (Flöte/Violine) 4

-

1

1

0/1

-

2/3

IV

16.

Rhythmisch-Musikalische Erziehung

-

1

1

-

1

3

IV

17.

Bildnerische Erziehung

2

2

2

-

-

6

(IVa)

18.

Werkerziehung

1

1

1

-

-

3

(IV)

19.

Textiles Gestalten

1

1

1

-

-

3

IV

20.

Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten

     

6

 
 

Schwerpunkt Bildnerische Erziehung

-

-

-

1

1

 

IVa

 

Schwerpunkt Werkerziehung

-

-

-

1

1

 

IV

 

Schwerpunkt Textiles Gestalten

-

-

-

1

1

 

IV

21.

Bewegungserziehung; Bewegung und Sport

2

2

2

2

3

11

IVa

22.

Informatik und Medien

1

1

-

-

-

2

II

23.

Seminar Organisation, Management und Recht

-

-

-

1

1

2

II

24.

Seminar Ernährung mit praktischen Übungen

1

1

-

-

-

2

V

         

 

Wochenstundenzahl

Summe

Lehrver-pflich-tungs-gruppe 1a

Klasse

1.

2.

3.

4.

5.

B. Verbindliche Übung

       

25.

Seminar Kommunikationspraxis und Gruppendynamik

-

-

-

-

2

2

III

Gesamtwochenstundenzahl

33

35

35

34

31

168

 
         

Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) 5

Wochenstundenzahl

Summe

Lehrver-pflich-tungs-gruppe 1a

Klasse

1.

2.

3.

4.

5.

26.

Pädagogik/Hort

-

-

-

1

-

1

II

27.

Didaktik der Horterziehung

-

-

1

1

2

4

II

28.

Hortpraxis 2

-

-

1

2

2

5

III

29.

Deutsch (Lernhilfe)

-

-

-

-

1

1

I

30.

Lebende Fremdsprache (Lernhilfe)

-

-

-

-

1

1

(I)

31.

Mathematik (Lernhilfe)

-

-

-

-

1

1

(II)

Summe (Zusatzausbildung Hortpädagogik)

-

-

2

4

7

13

 

Gesamtwochenstundenzahl inklusive Zusatzausbildung Hortpädagogik

33

35

37

38

38

181

 
         

D. Freigegenstände

       
 

Seminar Stimmbildung

-

1

-

-

-

1

V

Früherziehung6

       
 

Physiologische Grundlagen

-

-

-

-

1

1

III

 

Pädagogik und Didaktik der Früherziehung

-

-

-

2

2

4

II

 

Didaktik der Früherziehung

-

-

1

-

-

1

II

 

Früherziehungspraxis

-

-

1

2

1

3

III

Schulautonome Freigegenstände 7

      
         

E. unverbindliche Übungen

       

Früherziehung 6

       
 

Früherziehungspraxis, Kommunikation und Persönlichkeitsbildung

-

-

-

-

3

3

III

Schulautonome unverbindliche Übungen7

     
         

F. Förderunterricht 8

       
        

_____________________________

1 Von der Verteilung der Wochenstunden kann schulautonom abgewichen werden; hinsichtlich der Aufteilung auf die einzelnen Klassen sowie der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit siehe Abschnitt IV (Schulautonome Lehrplanbestimmungen).

1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung in die jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppen grundsätzlich an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und sind dabei folgende Kriterien anzuwenden:

2 Praxiswochen: 8 Wochen, auf die einzelnen Klassen laut Lehrplan verteilt, bei zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) davon 2 Wochen im Hort.

3 Siehe Abschnitt IV (Schulautonome Lehrplanbestimmungen).

4 Festlegung des Instrumentes erfolgt durch die Schulleiterin/den Schulleiter.

5 Falls diese Zusatzausbildung Hortpädagogik gemäß § 94 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes angeboten wird, können sich die Schülerinnen und Schüler spätestens am Beginn des Schuljahres der dritten Klasse hiezu anmelden. Die Anmeldung darf nur dann erfolgen, wenn sich die Schülerin bzw. der Schüler nicht zu den Bereich „Früherziehung“ (Freigegenstände und unverbindliche Übung) angemeldet hat.

6 Falls die Freigegenstände und die unverbindliche Übung des Bereiches „Früherziehung“ angeboten werden, dürfen sich die Schülerinnen und Schüler spätestens am Beginn des Schuljahres der dritten Klasse nur für alle Freigegenstände und die unverbindliche Übung des Bereiches „Früherziehung“ anmelden und nur dann, wenn sie sich nicht zur „Zusatzausbildung Hortpädagogik“ angemeldet haben. 7 Schulautonome Festlegung (siehe Abschnitt IV und Abschnitt VII).

8 Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Unterrichtjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden. Eine Schülerin oder ein Schüler darf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt vier Kurse besuchen.

VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

(Anm.: siehe auch Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, BGBl. II Nr. 83/2015)

1. LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (nach § 2 des Schulorganisationsgesetzes). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule. Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und kirchlichen Tradition seinen Standpunkt. Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen. Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts ist daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte. Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert. Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch. Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

Stellung des Religionsunterrichts an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages dieser Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung sowie der beruflichen Bildung. Die Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik ist eine Anstalt der Lehrerbildung und der Erzieherbildung. Gemäß § 94 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes können an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik Schülerinnen und Schüler auch zu Erzieherinnen und Erziehern an Horten ausgebildet werden. Daher wird an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik mit Rücksicht auf den besonderen Charakter des Lehrbetriebes auch Religionspädagogik unterrichtet.

Im Kontext eines integrativen Ansatzes dieser Aspekte versteht sich der Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik mit seinen Beiträgen zur Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil im Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler. Die Zusammenarbeit der Religionslehrerinnen und der Religionslehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere Pädagogik, Didaktik und Kindergartenpraxis ist anzustreben.

Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig unsere Kultur mit ihren jüdisch-christlichen Wurzeln zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung heutiger Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu soll die Sprache der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz erhellt, eingeübt werden.

Im Bereich der Persönlichkeitsbildung sind die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Biographie und ihren vielfältigen Entfaltungsmöglichkeiten zu achten. Entsprechende methodisch-didaktische Angebote der sozialpädagogischen Arbeit werden als Grundlage für die Persönlichkeitsentwicklung einbezogen.

Im Bereich der spezifischen Berufsausbildung sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Die persönlich biographische Auseinandersetzung mit den eigenen Werthaltungen, die die zukünftigen Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen zu Verantwortung und Authentizität befähigen soll.

Die Förderung der Sensibilität dafür, was dem Leben aller dient, aber auch, was Leben zerstört.

Die Unterstützung der zukünftigen Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen, die religiöse Entwicklung von Kindern kompetent zu begleiten.

Das Erkennen des christlichen Glaubenlernens im Sinne des Jesus von Nazaret als einen wechselseitigen Prozess liebevoller Kommunikation, in der die Hoffnungen, Freuden, Ängste und Sorgen der Beteiligten zum Ausdruck gebracht und im Lichte des Evangeliums interpretiert werden.

Als zentrale religionspädagogische Kompetenz, die Stärkung der Fähigkeit, die religiös-christlichen Dimensionen im eigenen Leben und im Zusammenleben mit den Kindern wahr zu nehmen und zu kommunizieren.

Ziele und Themenbereiche

Die Ziele im Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik beziehen sich auch auf die religionspädagogische Arbeit der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Kindergartenpraxis.

Der Religionsunterricht soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler ...

... sich in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen der Sinnfrage stellen, verschiedene Wege der Bewältigung von Leid, Schuld und Tod kennen lernen und mit der erlösenden Verheißung im Christentum vertraut werden,

insbesondere auch Kinder mit ihren Chancen und Grenzen, in ihren Lebenssituationen und in ihrem Scheitern wahrnehmen und Möglichkeiten suchen, wie sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinne der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleitet werden können. Heil – Unheil – Erlösung

... sich selbst mit all ihren Sehnsüchten, Hoffnungen und Ängsten annehmen, sowie ihre Fragen nach Gott ausdrücken lernen,

insbesondere ausgehend von der persönlichen Auseinandersetzung auch die philosophisch – theologischen Fragen von Kindern wahrnehmen und aufgreifen. Gott – Gottesfrage

... ihre Sozialität unter dem Anspruch der Liebe entfalten, Feste als Ausdruck der Gemeinschaft verstehen, insbesondere die Bedeutung von grenzüberschreitenden Gemeinschaftserlebnissen in der Arbeit mit den Kindern erkennen und sich darin einüben, Rituale und religiöse Feste gemeinschaftlich zu gestalten. Glaube – Kirche – Feste

... zu ethisch begründetem Urteilen, Argumentieren und Handeln aus christlichem Verständnis fähig werden,

sich besonders mit der Frage der Gewissensbildung, dem Verständnis von Gut und Böse bei Kindern auseinander setzen und dabei den Gerechtigkeitssinn von Kindern sowie ihre Empathiefähigkeit Schwächeren und Hilfsbedürftigen gegenüber unterstützen. Freiheit – Verantwortung

... das Humanum als Maß für Arbeitswelt, Wirtschaft und den Einsatz von Technik erkennen und diese Bereiche aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten können,

insbesondere marktwirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten und gesellschaftspolitische Entwicklungen verstehen lernen, in ihrer Arbeit im Rahmen der Kindergartenpraxis berücksichtigen, aufzeigen, wie diese das Leben der Kinder beeinflussen und sich dabei am Beispiel Jesu orientieren. Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

... den Kosmos als von Gott anvertraut sowie sich selbst als Geschöpf Gottes erfahren und für die Schöpfung Sorge tragen,

insbesondere die ursprüngliche Fähigkeit von Kindern stärken, staunend das Wunder der Schöpfung wahrzunehmen und sich in einen geschlechterbewussten Umgang mit Mädchen und Buben, Frauen und Männern, Müttern und Vätern einzuüben. Schöpfung – Geschöpflichkeit

.... Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, im biblischen Offenbarungswort und in der kirchlichen Überlieferung begegnen,

insbesondere ausgehend von einer geleiteten persönlichen Auseinandersetzung mit den biblischen Schriften im religionspädagogischen Umgang mit der Bibel kompetenter werden und die befreiende Kraft dieser Texte in der Arbeit mit den Kindern vermitteln können. Bibel – Tradition

... sich mit der säkularen Bilder- und Medienwelt auch in ihrer religiösen Dimension auseinander setzen, mit der Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seiner vielfältigen Kultur prägenden Kraft vertraut werden und sich in unterschiedliche Formen von Spiritualität einüben,

insbesondere durch das reflektierte Erleben von Alltagsritualen, Gebetsformen, Stilleübungen usw. ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung erkennen, Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes erfahren und dadurch die Grundlage erwerben für die Fähigkeit zur Vermittlung an das Kleinkind. Symbole – Rituale – Sakramente

... wichtige Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen kennen lernen und sich im Geiste Jesus und des II. Vatikanums respektvoll und kritisch mit ihnen auseinander setzen,

insbesondere die Individualität der Kinder in Bezug auf ihre Interessen, Stärken, Schwächen sowie religiösen Zugänge wert schätzen und sie auch in ihrer Unterschiedlichkeit bezüglich Herkunftsfamilie und religiöser Kulturen wahr- und ernst nehmen und angesichts der gegenwärtigen kulturellen und religiösen Vielfalt religionspädagogische Modelle kennen lernen, die schon bei Kindern nicht nur die Toleranz, sondern auch den Respekt gegenüber anderen Kulturen und Religionen zu fördern verstehen. Kultur – Religion – Religionen

Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan für den Religionsunterricht an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter.

Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Pädagogik und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Im Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik ist besonders darauf Wert zu legen, dass die Themenbereiche als verbindliche Unterrichtsinhalte in allen Klassen sowohl theologisch als auch religionspädagogisch erarbeitet, wiederholt, vertieft und im Zusammenhang mit der fortschreitenden Praxis reflektiert und von ihr her besser verstanden werden. Dabei ist auf den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu achten.

Die Einzelthemen können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Anforderungen ihrer praktischen Ausbildung in denjeweiligen Einrichtungen besonders herausgefordert, weil sie die Situation des Kindes in den Blick nehmen, psychologische und religionspädagogische Inhalte sehen müssen und selbst noch im eigenen, auch religiösen Entwicklungsprozess stehen.

Das Prinzip der Praxisbezogenheit will die Schülerinnen und Schüler in dieser Situation ernst nehmen und ihnen helfen, die religionspädagogischen Bezüge zu sehen und umzusetzen. Besonders im Bereich der Elternarbeit sollen die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit entfalten, über religionspädagogische Zugänge offen informieren zu können und Eltern zu ermutigen, die Religiosität ihrer Kinder ernst zu nehmen.

Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Abschnitt III, Allgemeine didaktische Grundsätze, nachzulesen.

Religionsdidaktische Prinzipien

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung ...

... der Korrelationsdidaktik

... des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache

... die geschichtliche Dimension der Themen

... der Ökumene

... des interreligiösen Dialogs

... der Spiritualität

... der religiösen Entwicklung

... des Lernens an Hand von Lebens- und Glaubensgeschichten

... des biblischen Lernens

... des Lernens durch religiöse Übungen.

Religionspädagogische Prinzipien für die Praxis religiöser Erziehung in den Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung ...

... der Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf die Selbstoffenbarung Gottes im alltäglichen Zusammenleben mit den Kindern in den Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.

... der Kompetenz im Umgang mit dem situativen Ansatz, zB Situationen, die spirituell-religiöses Lernen begünstigen, aufgreifen und in die Weiterarbeit einbeziehen.

... der Multireligiosität und der konfessionellen Vielfalt, zB Beachtung des Kindes in seiner individuellen Religiosität, Beachtung seiner Lebenswelt in seiner je spezifischen Kultur und Religion.

... der Fähigkeit, die theologischen sowie philosophischen Fragen und Gedanken der Kinder im Sinne eines Theologisierens mit Kindern wertschätzend aufgreifen zu können.

... der Reflexion und kritischen Auseinandersetzung mit den neuesten Erkenntnissen in der Religionspädagogik und Entwicklungspsychologie und mit relevanten Bildungskonzepten.

... der Handlungsorientierung, zB das Bemühen darum, spirituell-religiöse Grunderfahrungen im pädagogischen Handeln, im alltäglichen Zusammenleben erlebbar werden zu lassen.

... der religionspädagogischen Elementarisierung, dh. altersgemäße und zielgruppenorientierte Adaptierung ohne Verkürzung des Inhaltes.

Lehrstoff:

1. Klasse

Heil – Unheil – Erlösung

Jenseitsvorstellungen der Schülerinnen und Schüler

Jenseitsvorstellungen in den Weltreligionen

Eschatologie – Himmel, Hölle und ihre Bilder

Gott – Gottesfrage

Gottesbilder der Schülerinnen und Schüler

Gottesfrage in den Religionen

Vielfalt der biblischen Gottesbilder

Jesus Christus, Sohn Gottes

Glaube – Kirche – Feste

Freizeit gestalten – das Leben feiern

Festkultur innerhalb und/oder außerhalb der Kirche

Sonntag – Tag des Herrn, Tag des Menschen

Kirchenjahr – Liturgie der zentralen Feste

Unterwegs sein – Wallfahrten

Freiheit und Verantwortung

Leben in sozialen Bezügen – vom Ich zum Du zum Wir

Erfahrungen in der Herkunftsfamilie

Gewalterfahrung – Konflikte – Konfliktbewältigung

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Glaubensgeschichten

Vorbilder im Glauben und im Leben

Heilige – Frauen und Männer

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Staunen über den Kosmos – Furcht und Ehrfurcht

Der Mensch als Geschöpf und Mitschöpfer

Individualität – Identität – Würde des Menschen

Bibel – Tradition

Heilige Schrift – Erfahrungen und Zugänge

Abraham – Vater des Glaubens

Bibeltexte im Kirchenjahr

Symbole – Rituale – Sakramente

Was Jugendlichen „heilig“ ist – Symbolerfahrung

Rituale und Symbole im Alltag der Schülerinnen und Schüler

Liturgische Riten – Liturgieverständnis

Das Sakrament der Eucharistie

Kultur – Religion – Religionen

Erscheinungsformen des Religiösen

Heilige Zeichen, Orte, Zeiten

Kirchen, Religionen und religiöse Gemeinschaften

2. Klasse

Heil – Unheil – Erlösung

Heils- und Unheilserfahrungen Jugendlicher

Die Passion Jesu

Tod und Auferstehung in der Liturgie

Gott – Gottesfrage

Biographische Auseinandersetzung mit dem eigenen Gottesbild

Orientierung am Gottesbild Jesu

Förderung eines positiven Gottesbildes

Offenbarung und Wirken Gottes in der Geschichte und der Glaube an den dreifaltigen Gott

Glaube – Kirche – Feste

Geschichte der Kirche

Christliche Kirchen – Ökumene

Glaubensbekenntnisse

Weihnachtsfestkreis – Osterfestkreis

Freiheit und Verantwortung

Leben in Entscheidungen

Werte und Normen vor dem Hintergrund der Freiheit

Klärung der Begriffe: gut – böse, Ethik –Moral, Gewissen – Verantwortung

Verantwortungsvoller Umgang mit der Freiheit

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Das Leben und die Lebenspraxis Jesu

Menschenfreundlichkeit Gottes

„Jesuanische Pädagogik“

Schöpfung – Geschöpflichkeit

In Beziehung mit der Schöpfung leben – Spiritualität und Verantwortung

Wesen, Wert, Chancen, Gefahren und Entwicklungen von Beziehungen

Peer group, Freundschaft, Partnerschaft

Auf dem Weg zur Intimität

Bibel – Tradition

Evangelium – Evangelien

Von Jesus zum Christentum, der zweiten abrahamitischen Religion

Grundzüge biblischer Ethik

Symbole – Rituale – Sakramente

Gebetserziehung

Formen des Gebetes, Haltungen, meditative Übungen, religiöse Sprache

Kräfteschulung – ganzheitlich-sinnorientierte Pädagogik

Christliche Symbole in unserer Lebenswelt

Verwendung religiöser Symbole in einer säkularisierten Welt

Kultur – Religion – Religionen

Das Volk Israel als Empfänger des Ersten Testaments

Das Judentum als erste abrahamitische Religion

Aufbruchbewegungen in der Kirche

Religiöse Sondergemeinschaften, okkulte Phänomene, Esoterik

3. Klasse

Heil – Unheil – Erlösung

Erfahrung von Schuld und Leid

Umgang mit Krisen und deren Bewältigung

Mit Kindern Versöhnung feiern

Gott – Gottesfrage

Zuspruchserfahrungen von Gottes Liebe im eigenen Leben und in der Geschichte

Gottes- und Nächstenliebe als Antwort

Gottesbilder der Kinder

Aufbau einer Gottesbeziehung – mit Kindern von Gott reden

Glaube – Kirche – Feste

Dienst am Menschen, Diakonia – Martyria – Liturgia

Weltethos, das Gebot der Nächstenliebe

Mit Kindern das Kirchenjahr gestalten

Kinder im Gottesdienst

Freiheit und Verantwortung

Menschenwürde – Menschenrechte – Menschenpflichten

Verantwortung für das ungeborene Leben, Humangenetik

Einstellung zur Krankheit, Alter, Tod – menschenwürdiges Sterben

Aktuelle Fragen angewandter Ethik

Erziehung zum mündigen Christen

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Die Abba-Beziehung Jesu

Kultkritik – Sozialkritik – christliche Soziallehre

Prophetinnen und Propheten des Ersten Testaments

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Fragestellungen ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit

Pädagogik der Langsamkeit

Bibel – Tradition

Mose und die Exoduserzählung

Dekalog und Bergpredigt

Paulus und die neutestamentlichen Briefe

Symbole – Rituale – Sakramente

Symbolerziehung

Symbole des Verzeihens, des Versöhnens und des Neubeginns

Sakrament der Taufe und der Firmung

Sakrament der Versöhnung, Sakrament der Krankensalbung

Kultur – Religion – Religionen

Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit

Islam als dritte abrahamitische Religion

Die religiöse Entwicklung des Kindes, religiöse Entwicklungsstufen

4. Klasse

Heil – Unheil – Erlösung

Erfahrungen des Scheiterns, des Schuldigwerdens, der Sünde

Mit Kindern über den Tod reden

Entwicklung der kindlichen Todesvorstellung

Gott – Gottesfrage

Reich Gottes – Barmherzigkeit, Vergebung und Versöhnung als Zeichen des Gottesreiches

Radikale Lebens- und Gottsuche

Philosophieren und Theologisieren mit Kindern

Glaube – Kirche – Feste

Ausdruck des Glaubens

Vielfalt der Kirchenbilder

Kunst und Kirche

Freiheit und Verantwortung

Gewissen – Gewissensentfaltung

Gewissensbildung und Werteerziehung im Kindergarten und anderen pädagogischen Einrichtungen

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Zivilcourage in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kirche

Aufbrüche und Umbrüche – Umgang mit Neuem

Religionspädagogische Innovationen und Entwicklungen

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Als Mann und Frau geschaffen, Frau sein – Mann sein

Körperlichkeit und Sexualität, Vielfalt sexueller Orientierungen

Sexualerziehung im Kindergarten und anderen pädagogischen Einrichtungen

Partnerschaft und Familie, Singleleben, Ehelosigkeit

Sakrament der Ehe

Bibel – Tradition

Literarische Gattungen

Psalmen

Biblische Geschichten (Erstes Testament – Zweites Testament)

Biblisches Erzählen – Narrative Theologie

Symbole – Rituale – Sakramente

Die Bedeutung von Symbolen in der modernen Welt für die kindliche Entwicklung

Symbolgeschichten und Symbolgestalten

Kultur – Religion – Religionen

Multikulturelles und interkulturelles Lernen

Respekt – Begegnung – Vorschriften – Rituale

Kultur als schöpferische Lebensäußerung, Kunst und Religion

Religionskritik

5. Klasse

Heil – Unheil – Erlösung

Reflexion der persönlichen Glaubens- und Zweifelsgeschichte

Theodizee

Befreiende Antworten aus der Bibel

Kinderfreuden – Kinderleiden – Kinderkultur

Gott – Gottesfrage

Vom Urvertrauen zum Gottvertrauen

Zusammenhang zwischen Grundvertrauen und Gottesglauben

Geschäft mit existentiellen Sehnsüchten

Glaube – Kirche – Feste

Struktur der Kirche, kirchliche Ämter für Frauen und Männer

Dienst am Kind und am Jugendlichen

Einrichtungen kirchlicher Trägerschaft und ihr Engagement für Kinder und Jugendliche

Freiheit und Verantwortung

Berufsethik

Beruf – Berufung

Macht und Ohnmacht, Erfolg und Misserfolg in der Arbeit mit Kindern

Elternarbeit zu religiösen Themen

Religiöse Weiterbildung – Notwendigkeit und Angebote

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Der Umgang von Jesus mit Frauen und Kindern

Der Priester als Zeichen – das Sakrament der Priesterweihe

Frauen in Bibel, Kirche und Gesellschaft

Feministische Theologie

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Schöpfung und Evolution – religiöse und philosophische Zugänge

Schöpfung mit Kindern erleben und feiern

Bibel – Tradition

Bibel und Literatur

Kinderbibeln – Auswahlkriterien

Symbole – Rituale – Sakramente

Sakramentenverständnis

Liturgische Feiern mit Kindern und Jugendlichen

Theologie und Feier der Sakramente

Formen der Marienverehrung – Maria

Kultur – Religion – Religionen

Weltreligionen im Dialog

Arbeiten mit multikulturellen und multireligiösen Kindergruppen

Religiöse Praxis im Alltag einer säkularisierten Gesellschaft

Erscheinungsformen des Atheismus

Das Bild des Kindes, die Stellung der Frau in den Weltreligionen

2. LEHRPLAN FÜR DEN EVANGELISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler und Schülerinnen sollen befähigt werden,

Didaktische Grundsätze

Die Einteilung des Unterrichtsstoffes erfolgt nach Bausteinen/Modulen ohne Klassenzuordnung, wobei eine Beschränkung auf wesentliche religiöse Inhalte unter besonderer Berücksichtigung evangelischer Spezifika erfolgt. Deshalb ist die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen im gegenständlichen Lehrplan nicht mehr enthalten. Sie soll in Zukunft je nach Unterrichtssituation und autonom erfolgen, wobei die Fachinspektoren darauf zu achten haben, dass § 6 Abs. 2 lit. d des Schulorganisationsgesetzes berücksichtigt wird.

Eine Vernetzung der verschiedenen Module ist möglich und wünschenswert, dabei kann ein Thema unter verschiedenen Aspekten erarbeitet werden.

Inhaltliche Schwerpunkte und die Reihung des Stoffes wählt der/die Lehrer/in gruppenspezifisch und kann so gegebenenfalls der Form des klassenübergreifenden wie des fächerübergreifenden Unterrichts gerecht werden.

Die einzelnen inhaltlichen Punkte verstehen sich als Möglichkeiten. Es liegt in der fachlichen Kompetenz des/der Lehrers/in aus der Vielfalt der vorliegenden, möglichen Lehrinhalte jeweils der Unterrichtssituation entsprechend auszuwählen.

Der Unterricht in der 1. und 2. Klasse hat einen persönlichkeitsbildenden Schwerpunkt und behandelt vor allem religiöse Inhalte, die auf die Lebenssituation und altersspezifische Fragen der Schüler/innen eingehen.

Ab der 3. Klasse wird religionspädagogischen Themen verstärkt Raum gegeben.

Durch das Modulsystem wird ein fächerübergreifender Unterricht erleichtert, außerdem berücksichtigen die Themen-Bausteine die von anderen Unterrichtsgegenständen vorgeschlagenen Anknüpfungsmöglichkeiten.

Die Zuordnung der Themenbereiche erfolgt vor allem unter Berücksichtigung religionspädagogischer Aspekte für die Praxis im Kindergarten und im Hinblick auf die Bedürfnisse des Kindes, wodurch auch der Themenbereich „Kind“ eine Ausweitung erfahren hat.

Christliche Grundzüge wie Toleranz und gegenseitige Akzeptanz werden sowohl im Umgang miteinander als auch mit den Kindern als unverzichtbar angesehen für das Miteinander in einer zunehmend multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft.

Weiters soll der Beitrag des Christentums für die Aufarbeitung und Bewältigung verschiedenster Lebens- und Weltsituationen relevant sein.

Lehrstoff

1. bis 5. Klasse

Gott

Der biblische/christliche Gottesbegriff

Gottesvorstellungen und Gottesbilder

Umgang mit der eigenen Gottesvorstellung

Kind und Gott / kindliche Gottesvorstellungen

Atheismus und Religionskritik

Spiele und Feste

  1. als Teil menschlichen Lebens
  1. als Bestandteil religiösen Lebens

Lebensfeste und Feste in Kirchenjahr und Jahreskreis

Feste in der Kirche (Ort)

Der Gottesdienst als Fest

Ritualisierung von christlichen Festen

Feiern mit Kindern /Kinderoffenes Abendmahl

Theoretische und praktische Umsetzung von Feiern

„Neue“ Feste als Anfrage und Aufgabe

Interreligiöses und multikulturelles Feiern

Feiern in einer „Fun“- und „Action“-Gesellschaft

Feier- und Ruhetage (Sabbat/Sonntag)

Glauben kennen lernen, erfahren und weitergeben

Glaubensformen, -begriffe und -definitionen

Die Reformation und deren Auswirkung auf christlichen Glauben

Evangelische Glaubensvorstellung benennen können

Christliche Konfessionen in ihren Gemeinsamkeiten und Unterschieden

Umgang mit anderen Konfessionen

Die Evangelische Kirche in Österreich und ihre Geschichte

Glauben in ganzheitlicher Sicht

Problematik der Vermittlung von Religion

Religionspädagogische Konzepte

Die Glaubenswelt und -möglichkeiten von Kindern

Faktoren „religiöser“ Erziehung

Die religiösen Entwicklungsstufen im Leben des Kindes

Die Bibel als Grundquelle christlichen Glaubens

Der biblische Kanon

Historischer Jesus und seine Umwelt

Jesu Rede von Gott und sein Handeln

Grundzüge paulinischer Theologie

Die Aufnahme biblischer/christlicher Inhalte und Traditionen in diversen Medien

Die jüdischen Wurzeln des christlichen Glaubens

Wahrheitsfrage

Religiöse Ausdrucksformen

Formen religiöser Äußerungen verstehen

Religiöse Erfahrungen im Alltag

Kinder in ihren religiösen Bedürfnissen verstehen, begleiten und fördern

Gebet als religiöse Äußerung

Kind und Gebet

Bedeutung von Symbolen und religiöser Sprache

Religiöse Erfahrungen in (kindgerechte) Sprache fassen

Religiöse Bekenntnisse

Neue religiöse Gruppierungen (Esoterik) und Sonderformen (Sekten)

Hoffnung

Der christliche Hoffnungsbegriff und dessen Auswirkungen

Hoffnung als Lebenselement

Apokalyptik und Offenbarung

Propheten

Zukunftsentwürfe und Weltvorstellungen

Christliche Rechtfertigungslehre

Reich Gottes

Kinder als Zeichen der Hoffnung

Gebet als Ausdruck der Hoffnung

Beziehungen und Gemeinschaft

Menschliche Beziehungen in ihren vielfältigen Formen kennen lernen

Eigene Beziehungsvorstellungen erkennen und reflektieren

Gesellschaftlicher Wandel von Lebens- und Gesellschaftsformen und aktualisierte christliche Antworten

Erwachsenen-Kind- und Eltern-Kind-Beziehung

Freundschaft, Partnerschaft, Liebe, Sexualität, Ehe und Familie

Geschichtliche Gebundenheit von Rollenbildern und deren christliche Reflexion

Christliche Wertvorstellungen als Beitrag für das Leben des Einzelnen und der Gesellschaft

Gewissen und Möglichkeiten der Urteilsfindung aus christlicher Sicht

Stellenwert von Religion/Kirche

Kirche und Macht

Religion und Kirche in ihrem Verhältnis zum Staat

Die Rolle der Kirche im Laufe der Geschichte

Grundkenntnisse der Weltreligionen

Anforderungen und Anfragen einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft

Lebensgeschichte und Schülerpersönlichkeit

Reflexion des eigenen Lebensweges und Ausblick

Persönliche Religiosität reflektieren

Den eigenen Standpunkt bestimmen können

Verschiedene Möglichkeiten von Lebensgestaltung und Sinngebung

Leistungsdenken in Schule und Beruf und dessen Auswirkung auf den Menschen

Freiheit und Bindung

Einfluss von Medien auf die (eigene) Lebensgestaltung Medienangebote auf weltanschauliche und religiöse Motive hinterfragen lernen

Kinder

Gottesdienst für Kinder/mit Kindern

Methodik und Praxis biblischen Erzählens

Bibeln und Vorlesebücher für Kinder

Kinderliturgie

Kinderoffenes Abendmahl

Religionspädagogische Ansätze und Konzepte

Kind und Tod

Kind und Krankheit/Leid/Krieg

Gewalt gegen Kinder

Religiöse Bilderbücher

Religiöse Kinderlieder

Gebetbücher für Kinder

Beten mit Kindern

Kindgerechte kreative Umsetzung religiöser Inhalte

Kindgerechter Einsatz von Medien

Kindgemäßes Feiern religiöser Feste

Methodik und Praxis des Jahresfestkreises für Kinder umzusetzen

Fremde Kinder

Kinder in verschiedenen Religionen

Leben und Umwelt

Das christlicher Menschenbild und seine Konsequenzen

Wert und Würde des Lebens

Bedrohtes Leben: Abtreibung, Todesstrafe, Suizid und Euthanasie

Menschenrechte und Christentum

Die 10 Gebote als Regeln für das Leben

Friedensethik und Gewaltlosigkeit

Jesu Handeln und Reden als Lebensmaßstab

Rassismus

Optionen für Randgruppen

Formen des Widerstands

Mensch, Umwelt und Natur

Die biblische Rede von der Schöpfung als Zu- und Anspruch

Der Mensch als Geschöpf Gottes

Problematik der Gentechnik

Eine Welt

Diakonie – Auftrag für das Leben

Tod und Sterben

Sinnstiftende Lebenskomponenten

Arbeit, Arbeitslosigkeit, Freizeit, Erholung

Umgang mit Macht

Mensch und Technik (Gentechnik ua.)

3. ALTKATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe BGBl. Nr. 514/1992.

4. LEHRPLAN FÜR DEN ISLAMISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Islamische Religionsunterricht leistet im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule einen eigenständigen Beitrag. Er trägt der religiösen Dimension von Bildung und Erziehung Rechnung und versteht sich als Angebot an die zukünftigen KindergärtnerInnen. Er greift die Lebenssituation dieser jungen Menschen auf und gibt Hilfen, das Leben bewusst und sinnerfüllt wahrzunehmen, indem er auf altersgemäße Weise in die elementaren religiösen Grundlagen des Islam einführt.

Er geht ein auf grundlegende Lebensumstände und menschliche Erfahrungen wie Freude, Traurigkeit, Krankheit, Tod, Leben, Geborgenheit, Sicherheit, Freiheit, Vertrauen, Zuversicht und thematisiert Eigenschaften wie Großzügigkeit, Bescheidenheit, Gerechtigkeit, Mitgefühl, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Liebe, Fürsorge und Respekt, Toleranz und Geduld.

Der Islamische Religionsunterricht:

Das Anliegen des islamischen Religionsunterrichts ist es, den Blick zu schärfen für das Wesentliche sowohl im Dies- als auch im Jenseits. Gegenüber einem rein materiellen Weltbild bringt er die Frage nach dem einen Gott und nach seinen Attributen zur Sprache und führt zu einem ganzheitlichen Denken. Er beschäftigt sich mit existenziellen Daseinsfragen: „Woher komme ich? Wohin gehe ich? Wozu sind wir auf der Welt?“ und sucht rational und vernünftig die Antworten aus dem Islam zu vermitteln. Er befähigt dazu, die Grundpositionen und Grundlagen des Islam zu erfassen, um dabei zu einem ausgewogenen Maß zu kommen.

Anhand der Hauptthemen des Korans und der Sunna und unter vielerlei Aspekten, Lebenssituationen und Zielen thematisiert er das Gemeinsame und Verbindende in unserer pluralistischen Gesellschaft.

Er fördert dadurch die religiöse Sprachfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und motiviert zu gegenseitigem Austausch und Gespräch.

Die Aspekte bezüglich der Stiftung von Sinn, Freude, Vertrauen, Frieden und Gerechtigkeit sowie der Vorstellungen über Schutz der Schöpfung und des Schwächeren, von Würde des Menschen und Freiheit als eine Glaubensbedingung im Islam werden vertieft.

Er führt auf elementare Weise in den Islam ein und eröffnet eine altersgemäße Begegnung und Beschäftigung mit ihm. Anhand praktischer Beispiele wird den Schülerinnen und Schülern der Zusammenhang von schulischem Lernen und islamischem Leben erfahrbar gemacht.

Der Islam spricht den Menschen ganzheitlich an und dementsprechend sollen die unterschiedlichen Glaubenseinstellungen erfahrbar gemacht werden. Besonders soll dabei die koranische Methode „Siehe und begreife“, dem Beobachten und Nachdenken mit offenem Weitblick, Anwendung finden. Somit erschließt der Unterricht die Erlebniswelt für religiöse Erfahrungen. Von den Alltagserfahrungen ausgehend wird die koranische Botschaft in der Realität grundlegend begreiflich. Kognitives wie auch erlebnis- und handlungsbetontes Lernen sind miteinander verbunden. Kreatives Gestalten in unterschiedlichen Sozialformen und Medien werden einbezogen, um der Aufgabe dieser Erzieher bei der Betreuung der Kinder im Kindergarten Rechnung zu tragen. Diverse Beobachtungen und Eindrücke werden emotional und rational verarbeitet sowie soziale Kompetenzen erworben.

Beide Geschlechter sollten durch den islamischen Religionsunterricht Impulse bekommen, sich in ihren Verhaltensweisen nicht auf einengende geschlechtsspezifische Rollenmuster reduzieren zu lassen.

Somit trägt der islamische Religionsunterricht im Rahmen seiner schulischen Möglichkeiten zur Charakterschulung und Gewissensbildung bei, bemüht sich so der Jugend, Werte und Orientierung zu geben, zeigt Möglichkeiten und Wege ihr Leben am Koran auszurichten, ermutigt situationsbezogen auch gegen eingefahrene Gepflogenheiten und Auffassungen neue Möglichkeiten zu finden, die der Koran für ein besseres und friedvolleres Zusammenleben der Menschen offeriert. Auf diese Weise leistet er seinen Beitrag zur Gestaltung des eigenen wie des gesellschaftlichen Lebens. Er vermittelt die für das Zusammenleben und zur besseren Verständigung notwendigen Verhaltensweisen und Normen. Meinungsvielfalt und Interessengegensätze bilden eine Dynamik in der Gesellschaft, die der islamische Religionsunterricht positiv beeinflusst.

Den Lebens- und Erfahrungsraum der Schule gestaltet der islamische Religionsunterricht mit, insbesondere bei Anlässen wie Feste, Feiern und Gottesdiensten, um Religiosität erfahrbar zu machen.

Die Inhalte des Lehrplanes sind handlungsorientiert, die den jungen Menschen begründete, verantwortliche Impulse für Ihre Lebensweise geben.

Die Lehrplaneinheiten sind tragende Grundlagen. Sie sind Ausgangslage für die Vertiefungen und Weiterführungen in den kommenden Schulstufen.

Integriert in die Erfahrenswelt der Schülerinnen und Schüler thematisieren die Einheiten Islam und Muslimsein, Gott und Gebet, die inhaltliche Bedeutung des Korans, Fürsorge und Liebe, Freude, Fest und Traurigkeit, Schöpfung und Verantwortung und lassen über die Beispiele der Gottesgesandten und unter vielerlei Aspekten menschliche Ideale und schöne Eigenschaften erfahren. Sie wirken identitätsstiftend und tragen den menschlichen Bedürfnissen nach Geborgenheit, sich aufgehoben und in Sicherheit wissen, bei Gott und bei Menschen, Rechnung und lassen Vergewisserung erfahren. Das Erkennen seiner Selbst und die des Anderen wird angebahnt, und es wird zu individueller Wahrnehmung und Vertriefung innerer Dimensionen hingeführt.

Da die Schülerinnen und Schüler befähigt werden sollen, sich selbst und andere zu reflektieren, Herausforderungen und Problemsituationen zu begegnen, finden entsprechende Inhalte in den Lehrplaneinheiten Eingang.

Unter den in diesem Bildungs- und Erziehungsauftrag dargelegten Gesichtspunkten sind die Lehrplaneinheiten erstellt und sachlogisch geordnet. Jede Lehrplaneinheit bildet mit ihren Inhalten eine thematische Einheit und versucht durch Verschränkung mit der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler einen oder zwei der folgenden Bereiche schwerpunktmäßig und meistens unter Einbezug von Aspekten der anderen Bereiche zu bearbeiten:

  1. 1. Gott und die Welt als Gottes wunderbare Schöpfung kennen lernen und wahrnehmen
  2. 2. Den Koran kennen lernen
  3. 3. Die Gottesgesandten und ihre Botschaft kennen lernen
  4. 4. Von Mohammad (sallal-lahu `alaihi wa sallam) erzählen und hören wie er Gott und Religion den Menschen nahe bringt
  5. 5. Sich selbst und andere erkennen und im Zusammenleben wirken
  6. 6. Die ethisch-moralischen Werte im religiösen Kontext erfahrbar machen
  7. 7. Das Bewusstsein in der religiösen Dimension erweitern
  8. 8. Erfahrbar machen wie Religiösität eine Stütze, eine Bereicherung im Leben ist
  9. 9. Ausdrucksformen individueller und gemeinsamer Religiösität erleben und verstehen (Gebet, Feste, religiöse Praxis)
  10. 1 0.Andere Religionen und Lebensweisen kennen lernen
  11. 11. Die Verantwortlichkeit des Einzelnen für seine Mitmenschen sowie Geschwisterlichkeit, Frieden, Gerechtigkeit, Barmherzigkeit fördern
  12. 12. Personen der islamischen Geschichte kennen lernen
  13. 13. Geschichte der muslimischen Völker kennen lernen

Didaktische Grundsätze:

Die allgemein gültigen didaktischen Grundsätze des III. Abschnittes des Lehrplanes der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik sind auch für den Religionsunterricht anzuwenden, soweit dies dessen Eigenart zulässt. Besonders Augenmerk ist darauf zu legen, dass die Schülerinnen und Schüler den Bezug der Lehrinhalte zu ihrem eigenen Leben und ihrem späteren Beruf erkennen und fähig werden, das Gelernte in ihrem Leben und im späteren Beruf anzuwenden.

Dieser Lehrplan soll als Rahmenplan verstanden werden, wobei auf das unterschiedliche Ausmaß islamischer Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung bei der Auswahl der Schwerpunkte im Lehrprogramm Rücksicht zu nehmen ist.

Die Unterrichtsthemen sollen bei der Umsetzung möglichst aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet werden:

Die Lehrinhalte sind von Gedanken des Dialogs getragen – eine Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer aller Unterrichtsgegenstände, insbesondere im Rahmen von fächerverbindenden Themen und Projekten ist anzustreben.

In der Reihenfolge der Behandlung der angeführten Lehrplaneinheiten ist der Jahreslauf der Feste zu berücksichtigen. Um eine Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände zu ermöglichen, verweisen einige Lehrplaneinheiten auf fächerverbindende Themen. Einzelne Punkte und Themen der Lehrplaneinheiten können jederzeit im Zusammenhang mit den Themen späterer Lehrplaneinheiten erneut eingebracht, wiederholt, vertieft und gefestigt werden, was im pädagogischen Ermessen der Lehrerin bzw. des Lehrers liegt.

Lehrstoff:

Der Lehrstoff ist in „Iman“ – die Ebene der Innerlichkeit – und in „religiöse Praxis“ und „Moral- und Werteerziehung“ als Ebene der Praxisbezogenheit gruppiert.

 

Iman

Praxisbezogenheit

  

religiöse Praxis

Moral- und Werteerziehung

1. Klasse

ALLAH (ta'ala) ist unser Schöpfer.

Der Quran ist unser edles Buch. „DIR dienen wir und DICH bitten wir um Hilfe!“

Ibrahim ('alaihis-salam) ist ein Hanif, dem Wahren Zugeneigter!

ALLAH (ta'ala) liebt jeden, der sich reinigt.

Islamische Reinheit – At-Tahara „Wudu“ – Die rituelle Gebetswaschung

Fasten ist die Heilung.

Tiere, Pflanzen und Steine haben Namen.

Natur als Zeichen ALLAHs schützen

Wir sind und die Natur Muslime.

Wir sind eine kleine Gemeinschaft.

Ibrahim und Ismail erbauten die Ka’ba.

Die Moscheen

Der Gartenbesitzer

2. Klasse

„Es gibt nichts Seinesgleichen!“

Die Engel

Die Buchreligionen „Ahlul Kitab“

Musa ('alaihis-salam) erhält die Botschaft ALLAHs.

Das Gebet

Im Ramadan werden die Tore des Paradieses geöffnet.

Und entrichte den Anteil der Armen, die Zakat!

Die Höhlenfreunde „As-habul kahf“

Tauba „Reue“

ALLAHs Segen mit der Gemeinschaft

Muslime suchen Asyl bei den Christen.

„O Muslime seid gerecht!“

Muslime in Europa heute.

3. Klasse

Iman und Vertrauen auf ALLAH (ta'ala)

„So bin ICH (euch) nahe!“

Muhammad (sallal-lahu 'alaihi wa sallam) wird Gesandter ALLAHs.

Der Koran führt uns auf den richtigen Weg.

Leben in Madina

Musa ('alaihis-salam) trifft Khidr.

„Und ER erlaubte euch die guten Dinge!“

Halal und Haram im Islam

Muhammad (sallal-lahu 'alaihi wa sallam) liebte die Kinder.

Wir leben mit Christen zusammen.

Die Hingabe ist unsere Lebensweise.

Muslime verlassen sich auf ALLAH (ta'ala) „Ashabul Uchdud“

Lukman und sein Sohn

Familie des Propheten

4. Klasse

Wir kommen von ALLAH (ta'ala) und zu IHM kehren wir zurück.

ALLAH (ta'ala) liebt seine Geschöpfe.

Die Propheten überbringen ALLAHs Botschaft.

Das Freitagsgebet

Die Fiqh-Schulen

Frauen und Männer sind miteinander der Khalifa.

Fundamente des Islam

Seid gütig zu den Eltern!

Ein Tag mit Muhammad (sallallahu 'alaihi wa sallam)

Anstrengung auf dem Wege Gottes

Die Geduld

Tiere und Menschen leben in Gemeinschaft

Verantwortung für die Familie

5. Klasse

Es gibt keine Gottheit außer ALLAH (ta'ala) „Tauhid“.

Jeder wird zur Verantwortung gezogen (Abrechnung in Akhira).

Wir sind Mukallaf.

Tod und Leben danach

Die Hauptquellen unserer Religion „Koran und Sunna“

Die Hadsch „Einheit der Muslime“

Hörst du nicht den Hilferuf der Menschen.

Al-khulafa-ur Raschidun

Der Islamischer Staat in Madina

Die Menschen sind vielfältig.

Die Sahaba von Muhammad (sallal-lahu 'alaihi wa sallam)

Islamische Errungenschaften für Europa

Islamische Kunst und Literatur

    

5. NEUAPOSTOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe BGBl. Nr. 269/1986.

6. BUDDHISTISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe BGBl. Nr. 255/1992.

VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, LEHRSTOFF

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse/Einsichten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  1. erwerben.

Fertigkeiten/Fähigkeiten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  1. k önnen.

Haltungen/Bereitschaften:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  1. k önnen.

Didaktische Grundsätze:

Lernen ist grundsätzlich als ein über die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsgegenstände hinausgehendes selbstverantwortetes Handeln zu verstehen.

Fächerübergreifende Projekte sind durchzuführen.

Der Unterricht ist unter Berücksichtigung integrativer und interkultureller Aspekte zu gestalten.

Die Vermittlung der Inhalte hat nach dem aktuellen Stand der Lernforschung mit angemessenen Methoden zu erfolgen. Medien sind in vielfältiger Form im Unterricht einzusetzen.

Auf der Basis des Grundlagenwissens ist fachliches Lernen, Erfahrungslernen, sozialkommunikatives Lernen und autonomes Lernen anzustreben.

Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind:

Hinführung der Schülerinnen und Schüler zu:

Lehrstoff:

2. Klasse:

Einführung in den Unterrichtsgegenstand „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“,

Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung, Bildung und Sozialisation,

Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens,

Leistungsmotivation und Anspruchsniveau der Lernenden,

Grundsätze des Lernens,

Psychologie und Pädagogik des Spiels,

Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Menschen,

pädagogisch relevante Beobachtungskriterien,

Pädagogische Anthropologie,

Wechselwirkung von Verhaltensweisen der am Erziehungsprozess Beteiligten,

Bedingungsfeld der Erziehung,

Institutionen der Erziehung und Bildung,

sozialpädagogische Einrichtungen sowie

Einführung in wissenschaftliche und projektorientierte Arbeitsweisen.

3. Klasse:

Entwicklung des Menschen in den ersten Lebensjahren,

Pädagogische Psychologie,

Grundlagen der Allgemeinen Psychologie,

Motivationspsychologie,

Lernpsychologie,

Tiefenpsychologie,

Pädagogische Soziologie,

Zugänge zum Philosophieren,

der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen,

die Stellung der Philosophie,

Grundlagen der Erkenntnistheorie, der Logik, der Sprachphilosophie, der Ontologie, der Ethik und der Ästhetik,

Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsmethodologie und erste praktische sowie fächerübergreifende Bezüge sowie

fachspezifische Medienarbeit.

4. Klasse:

Entwicklung des Menschen bis ins Erwachsenenalter,

Freizeitpädagogik,

Erziehung und Bildung als kulturanthropologisches Geschehen,

Wertgrundlagen und Zielsetzungen des pädagogischen Handelns,

Deklaration der Menschenrechte sowie der UN-Charta über die Rechte der Kinder (Kinderrechtskonvention – KRK),

Phänomen Gewalt,

besondere pädagogische Bedürfnisse,

Rollenbild und Selbstverständnis, Erwartungshaltungen und Erfahrungen der Pädagoginnen und Pädagogen in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen,

Möglichkeiten der Psychohygiene der Erzieherinnen und Erzieher,

Prinzipien des Verhaltenstrainings, der Gesprächsführung und der Teamarbeit,

Bildungswesen in Österreich und Europa,

Erwachsenenbildung,

interkulturelle Erziehung und Bildung,

Integrationspädagogik,

geschlechtssensible Pädagogik,

Kommunikations- und Zeichensysteme bei Mensch und Tier,

ausgewählte Probleme der Logik und der Sprachphilosophie,

neue Lernkultur,

Forschungsdesigns sowie

Strategien der wissenschaftlichen Erarbeitung pädagogisch relevanter Sachverhalte.

5. Klasse:

Arbeits- und Organisationspsychologie,

Projektmanagement,

konstituierende Faktoren der Erwachsenenpersönlichkeit,

pädagogische Aspekte humanwissenschaftlicher Erkenntnisse (an Fallstudien),

Kriterien zur strukturellen Erfassung und Bewertung von pädagogisch relevanten Zusammenhängen,

Aufarbeitung von Erziehungsproblemen,

pädagogische Aussagesysteme in Vergangenheit und Gegenwart,

Persönlichkeitspsychologie:

philosophische Problemstellungen aus den Bereichen Ethik, Religionsphilosophie, Rechtsphilosophie, Ontologie und Anthropologie sowie

Bildung und Erziehung in der Informationsgesellschaft – Globalisierung und Zukunftsvisionen.

Schularbeiten:

  1. 2. Klasse: zwei Schularbeiten,
  2. 3. Klasse: zwei Schularbeiten,
  3. 4. Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten,
  4. 5. Klasse: zwei Schularbeiten, davon eine zweistündig und eine
  1. dreist ündig.

3. HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts ist die Entwicklung einer toleranten, offenen und aktiven Haltung gegenüber Kindern mit physischen oder psychischen Behinderungen (Kindern mit besonderen Bedürfnissen).

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Individuelle Entwicklungsverläufe und besondere Entwicklungsbedürfnisse von Mädchen und Knaben sind transparent zu machen.

Der Unterricht hat so zu erfolgen, dass für die Schülerinnen und Schüler sensibles und ausgewogenes Urteilen unter Berücksichtigung des Bedingungsfeldes der Behinderung möglich wird.

Mit Hilfe von Fallbeispielen, externen Referentinnen und Referenten, Exkursionen und durch Zusammenarbeit mit Personen aus dem schulischen und außerschulischen Bereich ist ein praxisnaher Unterricht sicherzustellen. Dabei sind Medien in ausgewählter Form einzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen angehalten werden, aktuelle Fragestellungen durch selbständige Studien und Beobachtungen abzuklären.

Lehrstoff:

4. Klasse:

Grundbegriffe und Grundprobleme,

Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen,

multifaktorielle Bedingtheit von Behinderungen,

Arten von Behinderungen und

spezifische Behinderungen und Auffälligkeiten (Fallstudien).

5. Klasse:

Wahrnehmungsstörungen,

Teilleistungsstörungen,

Verhaltensauffälligkeiten,

Behindertenintegration,

Institutionen zur Diagnose, Bildung, Förderung und Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen,

Umgang mit Eltern und mögliche Hilfestellungen,

Möglichkeiten der Psychohygiene,

Bedingungsfeld der Therapie und

grundlegende Verhaltensmaßnahmen in Krisenfällen.

4. DIDAKTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Zum Erreichen einer engen Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis besonders in der 1. und in der 2. Klasse wäre es zweckmäßig, dass die Unterrichtsgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ von einer Lehrerin/einem Lehrer unterrichtet werden.

Vorrangige Kriterien beider Auswahl des Lehrstoffes:

Orientierung am Erlebnis- und Erfahrungshintergrund der Schülerinnen und Schüler und an Erfordernissen der Kindergartenpraxis,

aufbauende, kontinuierliche Strukturierung und

Basis für „lebensbegleitendes Lernen“.

Bei der Unterrichtsgestaltung sind zu berücksichtigen:

Methodenvielfalt und Methodengerechtheit,

Handlungsorientierung,

Situationsorientierung,

Prozessorientierung,

offene Lehr- und Lernformen,

exemplarisches Lernen,

fächerübergreifendes Lernen,

ganzheitliches Lernen,

multimediales Lernen,

Berücksichtigung schulautonomer Schwerpunktsetzungen,

gelegentliche Einbeziehung von Expertinnen und Experten,

Einbeziehen von Lehrausgängen und Exkursionen sowie

Stundenblockungen und seminaristisches Arbeiten.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände, speziell der Pflichtgegenstände „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“‚ „Heil- und Sonderpädagogik“, allenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) sowie mit den Praxisstätten ist unerlässlich.

Für die Persönlichkeitsbildung sind insbesondere folgende Prozesse, Haltungen und Fähigkeiten zu fördern:

Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, Fähigkeit zur Empathie,

Reflexion,

Objektivierung,

Wertorientierung in der Alltagskultur,

Interaktion und Kommunikation in verschiedenen Sozialformen,

Initiierung kreativer und innovativer Prozesse sowie

Psychohygiene.

Die Transferwirkung zwischen Kindergartenpraxis und Didaktik ist besonders zu beachten.

Lehrstoff:

1. Klasse:

Begriffe der Didaktik,

Institutionen der Kleinkindpädagogik,

Raum- und Zeitstruktur im Kindergarten,

Kennenlernen von Spielen, Materialien und Medien für die einzelnen Bildungs- und Erziehungsbereiche,

exemplarisch ausgewählte didaktische Modelle,

sozial-emotionale Prozesse,

Bedeutung der Motivation,

Ordnungssysteme für berufsspezifische Medien und

Aspekte der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens.

2. Klasse:

Bedingungs- und Entscheidungsfelder der Kindergartenarbeit,

Aufgabenbereiche im zukünftigen Berufsfeld,

geschlechtsrollenfixierende Faktoren im Kindergartenalltag,

kurzfristige Planung,

Sozialformen,

Spielbereiche,

Spiel im Freien,

frühkindliche Lernformen,

Kriterien für das Wahrnehmen kindlicher Verhaltensweisen und Reflektieren von sozialen Beziehungssystemen,

realitätsbezogene Auseinandersetzung mit kindlichen Lebenswelten, aktuellen Situationen und Erlebnissen,

Methoden der Förderung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Mädchen und Knaben unter Berücksichtigung von Bildungs- und Erziehungszielen,

Kriterien zur Beurteilung von Fachliteratur,

Modelle der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens mit Erziehungsberechtigten und anderen Bezugspersonen sowie

Einblick in verschiedene Institutionen der Bildung und Erziehung.

3. Klasse:

Didaktische Modelle für den Aufbau der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Bereichen:

qualitative Kriterien für die Auswahl von Medien,

Auseinandersetzung mit Fachliteratur,

didaktische Prinzipien,

Aspekte der Integration und der Inneren Differenzierung,

exemplarische Methoden und Modelle zur Förderung von Mädchen und Knaben in der frühen Kindheit,

Kriterien für kurz-, mittel- und langfristige Planungs- und Reflexionsprozesse,

weiterführende Modelle der Kommunikation und Kooperation im pädagogischen Feld,

Kriterien der Beobachtung,

kritische Auseinandersetzung mit Faktoren, welche die institutionelle Kleinkinderziehung beeinflussen und

Geschichte des Kindergartens.

4. Klasse:

Didaktische Modelle für den Aufbau weiterer grundlegender Bereiche der Bildungs- und Erziehungsarbeit:

Vernetzung von Kindergarten und Schule:

Modelle der Integration,

didaktische Modelle zur Förderung von Mädchen und Knaben mit besonderen Bedürfnissen im Kindergarten,

Methoden der Erwachsenenbildung und Modelle der Öffentlichkeitsarbeit,

Reflexion von Spiel- und Arbeitsprozessen, Methodenanalysen,

Beobachtung individueller kindlicher Verhaltensweisen und kritische Auseinandersetzung mit der Wechselwirkung von Erziehungsverhalten und Gruppenprozessen,

Bestimmungen über die Aufgaben des Kindergartens in den einschlägigen Landesgesetzen,

bildungspolitische Trends,

administrative Aufgaben und

eigenständige Auseinandersetzung mit Fachliteratur.

5. Klasse:

Didaktische Modelle zur Orientierung in der Umwelt und zur Bewältigung von aktuellen Situationen. Auseinandersetzung mit didaktischen Modellen im Hinblick auf gegenwartsbezogene Problemfelder:

Vergleich von aktuellen Modellen im In- und Ausland,

Konzeption, Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung,

Wandel von Methoden und Materialien im historischen Kontext,

vergleichende Auseinandersetzung mit Fachliteratur,

grundlegende Techniken zur Anbahnung von wissenschaftlichem Arbeiten und

Zusammenschau und Strukturierung des Fachbereiches.

Schularbeiten:

  1. 1. Klasse: zwei Schularbeiten,
  2. 2. Klasse: zwei Schularbeiten,
  3. 3. Klasse: zwei Schularbeiten (zweistündig),
  4. 4. Klasse: zwei Schularbeiten (zweistündig),
  5. 5. Klasse: zwei Schularbeiten (davon eine zweistündig und eine dreistündig).

5. KINDERGARTENPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Zum Erreichen einer engen Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis besonders in der 1. und in der 2. Klasse wäre es zweckmäßig, dass die Unterrichtsgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ von einer Lehrerin/einem Lehrer unterrichtet werden. Unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten sind Blockungen im Pflichtgegenstand „Kindergartenpraxis“ anzustreben. Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller fach- und berufsrelevanter Unterrichtsgegenstände sowie mit dem Fachpersonal an den Praxisstätten ist erforderlich. Schülerinnen und Schüler, die einen Unterricht in einer Volksgruppensprache besuchen, sollen nach Möglichkeit ab der 3. Klasse auch in zweisprachig geführten Kindergärten praktizieren. Sie haben ab der 3. Klasse jeweils eine der vorgesehenen Praxiswochen, sofern nach Organisation und Ausstattung geeignete Kindergärten vorhanden sind, in einem zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren. Eine Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Zweitsprache ist anzustreben.

Im Hinblick auf Interkulturalität soll Zweisprachigkeit generell gefördert, aber nicht nur theoretisch unterrichtet, sondern auch in der Kindergartenpraxis erprobt werden.

Praktizieren in integrativ geführten Kindergärten ist anzustreben.

Im Unterricht und bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler sowohl an den Praxisstätten als auch im Klassenverband sind für die Planungs- Übungs-, Reflexions- und Evaluationsphasen zu berücksichtigen:

Kontinuierliche Begleitung der Schülerinnen und Schüler bei ihrer Sozialisation im Berufsfeld (Leitbild) auch durch außer schulische Kontakte bzw. Schulveranstaltungen:

Methodenvielfalt und Methodengerechtheit,

Handlungsorientierung,

Aufbau von Praxiserfahrungen durch Lernen am Modell und Erfahrungslernen,

Situationsorientierung,

Prozessorientierung,

offene Lehr- und Lernformen,

exemplarisches Lernen,

fächerübergreifendes Lernen,

ganzheitliches Lernen und

multimediales Lernen.

Die Transferwirkung zwischen „Kindergartenpraxis“ und „Didaktik“ ist besonders zu beachten.

Lehrstoff:

1. Klasse:

Auseinandersetzung mit der Institution Kindergarten,

Teilnahme an Spielprozessen im Kindergarten,

Hospitieren,

erstes Praktizieren,

Anbahnung und Reflexion von Kontakten und Beziehungen,

Einführung in Bibliothek, Ludothek und Materialsammlung,

Erproben von Bildungs- und Spielmitteln sowie von Materialien und Medien; beginnender Aufbau entsprechender berufsspezifischer Sammlungen,

Wahrnehmen didaktischen Vorgehens und erzieherischen Handelns sowie kindlichen Verhaltens,

bewusste Selbstwahrnehmung,

Erstellen und Auswerten schriftlicher und mündlicher Berichte und

Aspekte der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens.

2. Klasse:

Einführung in Teilbereiche der Planung und Reflexion darüber,

Hospitationen mit spezieller Aufgabenstellung,

praktisches Arbeiten in verschiedenen Sozialformen, Spiel- und Arbeitsbereichen,

Einsatz von Medien,

Besuche verschiedener Institutionen der Bildung und Erziehung,

schriftliche Aufzeichnungen von Beobachtungen mit engumgrenzten Aufgabenstellungen und

Modelle der Kommunikation und Kooperation mit Eltern.

Eine Praxiswoche im Kindergarten.

3. Klasse:

Hospitieren mit differenzierten Aufgabenstellungen,

Analyse der Bedingungs- und Entscheidungsfelder der Bildungs- und Erziehungsarbeit,

Erweitern der situationsorientierten Handlungskompetenz,

praktisches Arbeiten mit Teilgruppen,

kurz-, mittel- und langfristige Planung,

aufbauende Vorgangsweisen: Vorbereitung, Umsetzung und Reflexion,

Formen und Methoden der Beobachtung; Darstellung der Beobachtungsergebnisse,

Methoden der Praxisreflexion,

Reflexion kindlichen Spielverhaltens in Bezug auf Geschlechterrollen,

Modelle zur Transparenz von Bildungs- und Erziehungsarbeit,

weiterführende Modelle der Kommunikation und Kooperation im pädagogischen Feld,

Besuche von berufsbezogenen Institutionen und

Aufgabenbereiche des pädagogischen Teams im Kindergarten.

Zwei Praxiswochen im Kindergarten.

4. Klasse:

Weitgehend eigenständige kurz-, mittel- und langfristige Planungen auf der Grundlage von Beobachtung und Reflexion,

Praktizieren bei weiterer Steigerung der Selbstständigkeit – autonomes Nutzen von Freiräumen,

Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen,

Hospitieren in unterschiedlichen Kindergärten und anderen berufsbezogenen Institutionen,

Eingehen auf gesellschaftspolitische Strömungen und kindliche Lebenswelten unter Berücksichtigung folgender exemplarisch genannter Aspekte:

Reflexion des eigenen Erziehungsverhaltens hinsichtlich der Selbst-, Sozial-, Sach- und Methodenkompetenz,

Einblick in Kompetenzbereiche des pädagogischen Teams gewinnen und

Planung, Vorbereitung, Durchführung und Reflexion von Teilaufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten in Koordination mit dem pädagogischen Team des Kindergartens.

Drei Praxiswochen im Kindergarten; bei „zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik)“ davon eine Woche in einschlägigen Einrichtungen.

5. Klasse:

Eigenständiges Praktizieren als verantwortliches Mitglied des pädagogischen Teams,

Anwenden effektiver Planungs- und Reflexionsformen,

Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht in sozialpädagogische Zusammenhänge,

eigenständige systematische Beobachtungen und zweckmäßige Aufzeichnungen,

gezielte Förderung einzelner Kinder und Kindergruppen,

Dokumentations- und Präsentationstechniken und

Projekt- und Konfliktmanagement (allenfalls unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten), Qualitätsstandards sowie Qualitätssicherung.

Zwei Praxiswochen im Kindergarten; bei zusätzlicher Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) davon eine Woche in einschlägigen Einrichtungen.

6. DEUTSCH

(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  1. k önnen.

Didaktische Grundsätze:

Die Bereiche (schriftliches und mündliches Gestalten, Sprecherziehung, Literatur- und Textbetrachtung, Medien- und Massenkommunikation, Sprachbetrachtung und Rechtschreibung und berufspraktische Inhalte) sollen einander im Unterricht durchdringen und ergänzen. Sie sind gleichwertig; die Gewichtung erfolgt durch die Lehrerinnen und Lehrer und soll den Bedürfnissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden bzw. auf schulstandortrelevante Besonderheiten Rücksicht nehmen (zB schulautonome Schwerpunkte, Projekte).

Bei Themen, die sowohl Gegenstand des Deutschunterrichtes als auch anderer Unterrichtsgegenstände sind, ist fächerübergreifendes und fächerverbindendes Lehren und Lernen anzustreben.

Auf Können und Verstehen ist mehr Wert zu legen als auf bloß reproduzierbares Wissen.

Im Sinne der Selbsttätigkeit sollen die Schülerinnen und Schüler dazu angeleitet werden, verschiedenste Informationsquellen zu nutzen.

Dem Prinzip der Methodenvielfalt ist bei Planung und Durchführung des Unterrichts Rechnung zu tragen.

Bei unterschiedlichen Lernvoraussetzungen auf Grund der Herkunft der Schülerinnen und Schüler aus anderen Kulturkreisen sind insbesondere bei daraus resultierender eingeschränkter Sprachkompetenz geeignete Fördermaßnahmen zu setzen.

Schriftliches und mündliches Gestalten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen vielfältige Gesprächs-, Rede- und Schreibsituationen durch Erleben und Erproben kennen- und erfolgreich gestalten lernen.

Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung helfen, das Gesprächs- und Redeverhalten zu beschreiben, bewusst zu machen und zu bewerten; auf Reflexion geschlechtsspezifischen Kommunikationsverhaltens und auf eine geschlechtergerechte Sprache ist Wert zu legen.

Regelmäßiges Schreibtraining soll zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen, unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen und situationsadäquat anzuwenden.

Das betrifft

Geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) sind gezielt einzusetzen, um Schreibprozesse zu unterstützen.

Die Verwendung von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten zu gestatten.

Sprecherziehung:

Die Sprecherziehung ist tragendes Prinzip für alle Klassen und hat, ausgehend von der Herkunftssprache, das Verfügen über die Standardsprache anzustreben.

Gegebenenfalls ist mit den Lehrerinnen und Lehrern des Freigegenstandes „Seminar Stimmbildung“ zusammenzuarbeiten.

Literatur- und Textbetrachtung:

Im Bereich der Literatur und Textbetrachtung ist von einem erweiterten Literaturbegriff auszugehen.

Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, sollen einen Schwerpunkt des Deutschunterrichtes bilden.

Bei der Literaturauswahl sind das Prinzip der Altersgemäßheit und der Lebensnähe sowie die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Es ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit sowohl Texte von Autoren als auch von Autorinnen verwendet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, die in literarischen Texten vorhandenen Frauen- und Männerbilder auch kritisch zu reflektieren bzw. sie im jeweiligen gesellschaftshistorischen Kontext wahrzunehmen.

Literatur ist als Möglichkeit zu intellektueller Herausforderung zu sehen, sie soll die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenhängen, Wertvorstellungen und persönlichen Erfahrungen bewirken und analytisches Denken fördern.

Textanalyse sowie Literaturkritik sind nicht Selbstzweck, sondern Mittel, die das Verständnis eines Textes ermöglichen und erweitern.

Die Auseinandersetzung mit literarischen Werken und Biographien von Autorinnen und Autoren aus den verschiedenen Epochen kann chronologisch, unter thematischen Gesichtspunkten oder in Längsschnitten erfolgen. Schwerpunktsetzungen sollen die Lehrerin und der Lehrer im Hinblick auf die Erfordernisse der jeweiligen Unterrichtssituation (zB Interessenslage der Schülerinnen und Schüler, kulturelle Gegebenheiten, Projekte) autonom setzen. Voraussetzung dafür ist die Sicherung eines literarhistorischen Grundrasters, der einen Überblick über die literarischen Strömungen und ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten gewährleistet.

Medien und Massenkommunikation:

Dem Grundsatz der Vielfalt ist Rechnung zu tragen. Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsgegenstandes „Informatik und Medien“ ist unerlässlich.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Fundierte Kenntnisse in Grammatik- und Rechtschreibung sollen die sprachliche Kompetenz erweitern und sind Bedingung für erfolgreiche Lernhilfe im Hort.

Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten. Hilfsmittel wie das Wörterbuch sind heranzuziehen.

Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit ist aufzuzeigen.

Berufspraktische Inhalte:

Für diesen Bereich ist die enge Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“ und „Informatik und Medien“ sowie gegebenenfalls „Hortpraxis“ unerlässlich.

Lehrstoff:

1. bis 5. Klasse:

Sprecherziehung:

Übungen zur Sensibilisierung für die eigene Sprechweise (zB bei Rollenspielen, mit Videoaufnahmen, mit Artikulationsübungen) und Übungen zur kompetenten Anwendung der Standardsprache.

1. Klasse:

Schriftliches und mündliches Gestalten:

Erlebnisse, Erfahrungen und Gefühle situationsgerecht mitteilen,

Sachverhalte und Texte zusammenfassend wiedergeben und verständlich erklären,

Argumentieren (eigene Interessen ausdrücken, Anliegen vorbringen, Standpunkte vertreten; zu Handlungen auffordern, appellieren) und

Techniken der Ideenfindung (zB mindmapping, cluster).

Nur mündliches Gestalten:

Gesprächsverhalten üben (Gesprächsregeln erarbeiten und anwenden),

verschiedene Gesprächsformen erproben (zB Paar-, Kleingruppen-, Klassengespräch, Referat, Rollenspiel) und

einfache Erzähltechniken kennen lernen und anwenden.

Nur schriftliches Gestalten:

Schreiben über sich und andere, erzählen, schildern und beschreiben sowie berichten,

Inhaltsangabe,

einfache argumentierende Textsorten und

Formen kreativen Schreibens.

Literatur und Textbetrachtung:

Literarische Textformen kennen lernen (Übersicht über die wichtigsten Gattungen),

persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden,

individuelle Lesefertigkeit weiterentwickeln (stilles Lesen sowie auch das Vortragen von Texten),

Kinder und Jugendliteratur:

Medien und Massenkommunikation:

Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler mit Massenkommunikationsmitteln thematisieren und

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien (zB Werbung).

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Erwerb und Ausbau einer persönlichen Rechtschreibkompetenz,

Einblick in das Regelsystem der Rechtschreibung,

Einblick in Text-, Satz- und Wortgrammatik,

Erwerb und Üben von Nachschlagetechniken sowie

Lerntechniken und Übungsformen zu Grammatik und Rechtschreibung.

Berufspraktische Inhalte:

Einer Gruppe erzählen,

gestaltendes Vorlesen,

Spielregeln und Anleitungen formulieren und

Erlebnisberichte.

2. Klasse:

Schriftliches und mündliches Gestalten:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der 1. Klasse,

Dialogisieren,

Argumentationstechniken kennen lernen und anwenden – Wandel von Ich-bezogenen Inhalten zu sachbezogenen Themen und

produktive Auseinandersetzung mit literarischen Texten als Vorstufe für das Interpretieren.

Nur mündliches Gestalten:

Weitere Gesprächsformen erproben (zB Interview),

Strukturieren von Sachverhalten (zB als Weiterführung eines Brainstormings),

Erzähltechniken erweitern und

Dramatisieren von Texten, szenisches Gestalten.

Nur schriftliches Gestalten:

Dialogisches Schreiben,

Charakterisieren,

argumentierende Textformen (Fünf-Satz-Technik, Erörterung), Strukturierungs- und Gliederungsübungen,

Technik des Exzerpierens,

Protokollieren und

Formen kreativen Schreibens.

Literatur und Textbetrachtung:

Anfänge bis Vorklassik – ausgewählte Beispiele im jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontext,

Beispiele aus der Gegenwartsliteratur,

Grundlagen der Analyse literarischer Texte,

Kinder- und Jugendliteratur:

Medien und Massenkommunikation:

Produktive und analytische Auseinandersetzung mit Printmedien.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Vertiefung und Erweiterung des Lehrstoffes der 1. Klasse.

Berufspraktische Inhalte:

Exzerpieren von Fachartikeln,

Beobachten und Beschreiben,

ausgewählte Werke für das Kindergartenkind sowie

Erfinden und Erzählen von Geschichten für das Kleinkind.

3. Klasse:

Schriftliches und mündliches Gestalten:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der 1. und 2. Klasse,

projektorientiertes Arbeiten im Team sowie

Kenntnis und Anwendung verschiedener Präsentationsmethoden (auch unter Verwendung neuer Informationstechnologien).

Nur mündliches Gestalten:

Weitere Gesprächsformen erarbeiten (zB Debatte, Podiumsdiskussion),

Gesprächsrunde leiten,

Feedback geben und annehmen sowie

Referieren unter Einbeziehung verschiedener Präsentationsmethoden.

Nur schriftliches Gestalten:

Produktive und analytische Auseinandersetzung mit literarischen Texten,

erörterndes Schreiben und Auseinandersetzung mit argumentativen Textsorten,

(zB Pro und Kontra-Argumentation, Begriffserläuterungen, Leserbrief) und

Formen kreativen Schreibens.

Literatur und Textbetrachtung:

Sturm und Drang, Klassik, Romantik, Vormärz und Biedermeier – ausgewählte Beispiele im jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontext,

Beispiele aus der Gegenwartsliteratur,

poetologische Verfahrensweisen,

Kinder- und Jugendliteratur:

Medien und Massenkommunikation:

Produktive Auseinandersetzung mit Medien unter Einsatz neuer Technologien.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich der Rechtschreibung und Grammatik und

Bewusstmachen von Stilvarianten, vor allem in Bezug auf die eigene Sprachkompetenz.

Berufspraktische Inhalte:

Grundkenntnisse eines dramatischen Aufbaues als Grundlage für das Figurenspiel,

Dramatisieren von Texten,

Leitung einer Gesprächsrunde,

Bilderbuchanalyse sowie

Kriterien einer geschlechtergerechten Kinderliteratur.

4. Klasse:

Schriftliches und mündliches Gestalten:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der 1., 2. und 3. Klasse,

Interpretation literarischer Texte (Kenntnis und Anwendung analytischer Verfahren mit Verarbeitung von ausgewählter Sekundärliteratur),

Grundlagen zur Hinführung auf wissenschaftliches Arbeiten (zB Bibliographieren, Internetrecherche),

Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen und berufsbezogenen Themen, (zB Texterörterung, Leserbrief, Kommentar, Problemarbeit),

Referieren und Präsentieren (Steigerung des Abstraktions- und Argumentationsniveaus),

Problemarbeit, literarische Facharbeit,

Weiterführung verschiedener Diskussionsformen,

Schriftverkehr mit Behörden (formale Aspekte); Bewerbung, Lebenslauf und

Formen kreativen Schreibens.

Literatur- und Textbetrachtung:

Beispiele der Literatur von 1848 bis zum 1. Weltkrieg im historischen und soziokulturellen Kontext,

Beispiele aus der Gegenwartsliteratur, Interpretationsmethoden,

Kinder- und Jugendliteratur:

Medien- und Massenkommunikation:

Literatur und Film,

Filmanalyse, auch von Kinderfilmen sowie

Fernsehspiel und Hörspiel (4. oder 5. Klasse).

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Weitere Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich der Rechtschreibung und Grammatik; Übungsschwerpunkte im Hinblick allfälliger Defizite der Schülerinnen und Schüler sowie

Sprachwandel und Sprachnorm.

Berufspraktische Inhalte:

Technik des wissenschaftlichen Arbeitens,

Fachartikel aus Didaktik, Pädagogik als Anlass für Texterörterungen,

Internetrecherche,

Analyse von Medien für Kinder (zB Film, Hörspiel, CD Rom) und

Kriterien geschlechtergerechter Medien für Kinder.

5. Klasse:

Schriftliches und mündliches Gestalten:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der 1. bis 4. Klasse,

spontane und vorbereitete Reden zu ausgewählten Situationen und Anlässen (Anwenden rhetorischer Mittel und geeigneter Redetechniken),

Moderation von Diskussionen,

Problemarbeit, literarische Facharbeit, Interpretation, Texterörterung,

Verfassen von Rezensionen (besonders von Kinderbüchern),

Formen kreativen Schreibens und

formale Kriterien der Textgestaltung bei wissenschaftlichen Arbeiten.

Literatur- und Textbetrachtung:

Beispiele aus der Literatur des 20. Jahrhundert in ihrem historischen und soziokulturellen Kontext,

Entwicklungen und Tendenzen in der Gegenwartsliteratur,

Interpretationsmethoden,

Literaturkritik,

Kinder- und Jugendliteratur:

Medien und Massenkommunikation:

Literatur und Film,

Filmanalyse sowie

Fernsehspiel und Hörspiel (4. oder 5. Klasse).

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung:

Analyse und Vergleich von Texten unter stilistischen Gesichtspunkten (zB in Zeitung, Trivialliteratur).

Berufspraktische Inhalte:

Redesituationen aus der Berufspraxis für den Bereich „mündliches Gestalten“ sowie

Rezensionen von Kinderbüchern für eine Zeitung oder Zeitschrift.

Schularbeiten:

  1. 1. Klasse: vier Schularbeiten
  2. 2. Klasse: drei Schularbeiten (davon zwei Schularbeiten zweistündig)
  3. 3. Klasse: drei Schularbeiten (zweistündig)
  4. 4. Klasse: drei Schularbeiten (zweistündig)
  5. 5. Klasse: zwei bis drei Schularbeiten (davon eine dreistündig und eine vierstündig)

7. LEBENDE FREMDSPRACHE/VOLKSGRUPPENSPRACHE

(Alternativ; siehe Abschnitt IV)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Die Schülerinnen und Schüler sollen am Ende der zweiten Kasse zumindest das Niveau des Independent Users B1 gemäß den in den Richtlinien des Europarates festgelegten Standards für Sprachkompetenz (siehe Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) erreichen:

Sie sollen zumindest

Die Schülerinnen und Schüler sollen bis zum Ende der fünften Klasse das Niveau Effectivnes C1, zumindest jedoch das Niveau Independent Users Vantage B2 gemäß den in den Richtlinien des Europarates festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreichen:

Sie sollen zumindest

Didaktische Grundsätze:

Die Unterrichtssprache ist die lebende Fremdsprache, mit Ausnahme jener Fälle, in denen Deutsch dem Zweck kontrastiver Sprachbetrachtung in Wortschatz, Syntax und Grammatik dient. Mündliche und schriftliche Übersetzungen von Texten sind punktuell zur Klärung komplizierter Sachverhalte einzusetzen und nicht als eigenständige Übungsform. Auf geschlechtergerechte Sprache und gleichberechtigte Kommunikation ist zu achten.

Der Lehrstoffauswahl hat eine Analyse der Situation in der Klasse und der Rahmenbedingungen voranzugehen.

Bei der Auswahl der Arbeitstechniken ist dem Prinzip der Methodenvielfalt unter Berücksichtigung der verschiedenen Lerntypen Rechnung zu tragen.

Durch das Erleben vielfältiger Methoden sollen den Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf autonomes Lernen und als Grundlage für das Erlernen weiterer Fremdsprachen die persönlich relevanten Lernstrategien bewusst gemacht werden. Ein breites Spektrum von Strategien und Techniken dient dazu, dass diese auch selbstständig zielgerichtet angewendet werden können.

Bei der Auswahl der Textsorten haben literarische Texte gleichberechtigt neben Gebrauchstexten Verwendung zu finden. Bei literarischen Texten ist nach Möglichkeit darauf zu achten, dass sowohl Texte von Autoren als auch von Autorinnen verwendet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, die in literarischen Texten vorhandenen Frauen- und Männerbilder auch kritisch zu reflektieren bzw. sie im jeweiligen gesellschaftshistorischen Kontext wahrzunehmen.

Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Textauswahl fördert deren Motivation und Interesse.

Bei der Erarbeitung von literarischen Texten ist dem emotionalen und lebensbezogenen Zugang besondere Bedeutung beizumessen. Schülerinnen und Schüler sollen ihren Erfahrungshorizont erweitern und ihre Kritik- und Reflexionsfähigkeit entwickeln.

Die Erweiterung der sprachlichen Kompetenz steht beim Austausch über Werte, Interessen und persönliche Erfahrungen im Vordergrund. Strategien der Textanalyse oder Literaturkritik sollen nicht Selbstzweck sein, sondern nur dort angewendet werden, wo sie das Verständnis eines Textes erleichtern.

Beim Umgang mit der Interlanguage als natürlicher Entwicklungsstufe beim Fremdsprachenerwerb sind in der Unterrichtsarbeit Fehler als Anlass für konstruktives Feedback zu betrachten. Kommunikativer Kompetenz ist gegenüber sprachlichem Perfektionismus der Vorrang zu geben.

Die vier Grundfertigkeiten sollen sowohl schwerpunktmäßig und gezielt als auch integrativ geübt werden.

Themenorientierte Wortschatzerweiterung ist ein zentrales Anliegen und hat in kontextueller Form (zB Kollokationen, implizite Grammatik, Redewendungen) zu erfolgen. Die Beschäftigung mit Grammatik ist nicht als Selbstzweck, sondern im Sinne eines zirkulären Spracherwerbs zu verstehen.

Prinzipiell ist beim Einsatz von zB Englisch als Arbeitssprache die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände möglich und wünschenswert, sofern sich aus der Unterrichtsarbeit sinnvolle Verbindungen anbieten, die sprachliche Kompetenz dabei gefördert wird und der organisatorische Rahmen gegeben ist. Dies gilt auch für Intensivsprachwochen, Schülerinnen- und Schüleraustausch sowie für berufsbezogene Projekte im fremdsprachigen Ausland.

Beim fächerübergreifenden, projektorientierten Arbeiten ist die Kooperation mit anderen Lehrerinnen und Lehrern, besonders bei berufsspezifischen Inhalten, unerlässlich.

Die Verwendung von Wörterbüchern auch bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu gestatten.

Lehrstoff:

1. und 2. Klasse:

Vier Grundfertigkeiten:

Vorführen, Erarbeiten und Einüben verschiedenster Arbeitstechniken des Fremdsprachenerwerbs wie

Sprachstrukturen und Wortschatzarbeit:

Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grundgrammatik (zB Zeitformen, Adjektiv – Adverb, indirekte Rede),

Erweiterung des Wortschatzes im Einklang mit den nachfolgend genannten Themenschwerpunkten,

Arbeitstechniken (zB Lerntraining: Formen der Wortschatzerweiterung).

Themenschwerpunkte:

Aktuelle Themen aus dem persönlichen Erfahrungsbereich und dem sozialen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,

altersspezifische und geschlechtssensible Fragestellungen (zB Familie, Freundinnen und Freunde, Partnerbeziehungen, Freizeitgestaltung, Berufsorientierung, Lebensplanung),

aktuelle landeskundliche Themen,

altersadäquate, der Interessenslage der Schülerinnen und Schüler entsprechende Literatur,

berufsbezogene Themen:

3. bis 5. Klasse:

Vier Grundfertigkeiten:

Erweiterung der Fertigkeiten, Übungen auf anspruchsvollerem Niveau.

Sprachstrukturen und Wortschatzarbeit:

Erarbeitung und Wiederholung von Strukturen zur Bewältigung der Themen,

Erweiterung des Wortschatzes im Einklang mit den nachfolgend genannten Themenschwerpunkten,

Erweiterung der Arbeitstechniken (Lerntraining: zB eigenverantwortlicher Umgang mit immer wiederkehrenden grammatikalischen Fehlern).

Themenschwerpunkte:

Aktuelle Themen an Hand anspruchsvollerer, längerer Texte entsprechend der Interessenslage der Schülerinnen und Schüler (zB Phänomene unterschiedlicher Jugendkulturen, Beziehungsthematik, Lebensplanung, allgemeine psychologische Fragestellungen),

landeskundliche, kulturspezifische und sozialpolitische Themen,

altersadäquate, der Interessenslage der Schülerinnen und Schüler entsprechende Literatur mit gehobenem Niveau, vorzugsweise Originaltexte und

berufsbezogene Themen:

Schularbeiten:

  1. 1. Klasse: zwei bis vier Schularbeiten
  2. 2. Klasse: zwei bis vier Schularbeiten
  3. 3. Klasse: zwei bis vier Schularbeiten (ein- oder zweistündig)
  4. 4. Klasse: zwei bis vier Schularbeiten (zweistündig)
  5. 5. Klasse: im ersten Semester ein bis zwei Schularbeiten (zwei- oder dreistündig), im zweiten Semester eine Schularbeit (dreistündig)

8. GESCHISCHTE UND SOZIALKUNDE, POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Durch exemplarischen Unterricht ist die Kenntnis eines historischen Grundrasters zu sichern.

Einerseits sollen historische Vorgänge unter Beachtung ihrer Auswirkungen auf die Welt von heute betrachtet, andererseits sollen ausgehend von Ereignissen der Gegenwart deren Ursachen aufgezeigt werden.

Die Verwendung von unterschiedlichen Quellen und deren kritische Beurteilung ist unerlässlich; bei historischen Längs- und Querschnitten sind lokale bis globale Dimensionen zu berücksichtigen.

Die exemplarische Auseinandersetzung mit einzelnen Themenbereichen ist erforderlich.

Die Alltagsgeschichte ist unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Geschlechter, der Familie und anderer sozialer und ethnischer Gruppen zu betrachten. Der Geschichte der Kindheit ist entsprechend Raum zu bieten.

Politische Verhaltensweisen sollen den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht werden und ihnen Orientierungshilfe für persönliches politisches und soziales Engagement geben.

Eine möglichst große Vielfalt unterschiedlicher Lehr- und Lernformen ist anzuwenden, wobei in der Zeitgeschichte nach Möglichkeit Oral History einbezogen werden sollte.

Historische und aktuelle Gegebenheiten sind möglichst fächerübergreifend zu behandeln, insbesondere in den Pflichtgegenständen „Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder-Jugendliteratur)“, „Bildnerische Erziehung“, „Musikerziehung“, „Geographie und Wirtschaftskunde“, „Physik“, „Religion“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls in den Pflichtgegenständen der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“.

Lehrstoff:

1. Klasse:

Quellen und Methoden der Geschichte,

historischer Grundraster; Probleme der Periodisierung,

Welt (Staaten, Gesellschaften, Kulturen),

zentrale Errungenschaften der Ur- und Frühgeschichte,

wesentliche Merkmale von Hochkulturen,

die Antike,

das Frühmittelalter,

die Weltreligionen,

Vergleich von Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen sowie

unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Menschen.

2. Klasse:

Mittelalter – Feudalismus, Verhältnis Kaisertum – Papsttum, Entstehung von Nationalstaaten, die Entwicklung der österreichischen Länder, Romanik und Gotik,

Übergang Mittelalter zu Neuzeit – geisteswissenschaftliches und naturwissenschaftliches neues Weltbild, Renaissance, Humanismus, Expansion Europas und deren Folgen, religiöse Reformbewegungen,

Absolutismus und Aufklärung,

Barock und

unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Strukturen.

3. Klasse:

Revolutionäre Prozesse am Ende des 18. Jahrhunderts und restaurative Gegenbewegungen,

Liberalismus, Nationalismus,

industrielle Revolution und die soziale Frage, Lösungsmodelle (insbesondere soziale Emanzipationsbewegungen),

Imperialismus, Kapitalismus, Sozialismus,

Österreich im 19. Jahrhundert (Politik, Kunst und Kultur),

Ursachen, Verlauf und Folgen des 1. Weltkriegs,

Entwicklung und Erscheinungsbild von Parteien, Entstehen und unterschiedliche Formen von Diktaturen in Europa und deren Auswirkungen (insbesondere Nationalsozialismus, Holocaust, Widerstand und Verfolgung), die Entwicklung Österreichs in der Zwischenkriegszeit,

Ursachen, Verlauf und Folgen des 2. Weltkriegs sowie

Grund-, Bürger- und Menschenrechte und ihre Entstehung, politische und soziale Benachteiligungen in verschiedenen politischen Systemen.

5. Klasse:

Die Teilung der Welt von 1945 bis 1989 – der Kalte Krieg, Stellvertreterkriege, Unabhängigkeitsbewegungen, Rüstungswettlauf und friedliche Lösungsansätze,

die Welt seit 1989 (weltpolitische Situation),

exemplarische Behandlung aktueller Konflikte und Probleme – Ursachen, Verlauf und Lösungsansätze (Theorie und Praxis), Völkerrecht,

Österreich, die 2. Republik – Grundlagen, Entwicklung und aktuelle politische und gesellschaftliche Situation (Verfassung, Staatsvertrag, Neutralität, Parteien, Regierungsformen, Sozialpartnerschaft, Einbindung in die Europäische Union und in andere übernationale Organisationen, österreichische und europäische Identität, direkte und indirekte Demokratie),

soziale und politische Bewegungen (zB Friedensbewegung, neue Frauenbewegung, Ökologiebewegung) und

Grundlage, Wesen und Instrumente der Demokratie, Grund- und Bürgerrechte, Migration und Integration.

9. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Alle Themenbereiche sind mit entsprechender topographischer Zuordnung zu behandeln.

Notwendig ist die regelmäßige Verwendung fachspezifischer Materialien (zB Kompass, Atlanten, Karten).

Vor allem bei lokalen und österreichischen Themenbereichen ist der Bezug zum Naturraum herzustellen.

Die Vielfalt der Kulturräume als Bereicherung ist hervorzuheben.

Im Bereich der sozialgeographischen Themen ist besonders die Situation von Mädchen und Knaben weltweit zu berücksichtigen.

Besonderes Augenmerk ist auf die Anwendbarkeit der Kenntnisse und Fähigkeiten in der beruflichen Praxis zu legen.

Eine möglichst große Vielfalt unterschiedlicher Lehr- und Lernformen ist anzuwenden.

Raum, Gesellschaft und Wirtschaft sind möglichst fächerübergreifend zu behandeln, insbesondere in den Pflichtgegenständen „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“, „Physik“, „Chemie“, „Informatik und Medien“, „Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls in den Pflichtgegenständen der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“.

Lehrstoff:

1. Klasse:

Die Erde und ihre Darstellungsmöglichkeiten,

exogener und endogener Formenschatz,

landschaftsökologische Zonen – Klima- und Vegetationszonen und deren Interpretation,

Menschen und ihre Lebensumstände in unterschiedlichen Lebensräumen und

Bevölkerungsstrukturen und Prozesse – Beziehung zum Naturraum und regionale Unterschiede, Interpretation demographischer Kennziffern, Exemplarischer Vergleich von Ballungsräumen weltweit, Mobilität.

3. Klasse:

Grundlagen des Wirtschaftens, exemplarische Behandlung der Wirtschaftssektoren und Produktionsfaktoren, geschlechtsspezifische Aspekte von Arbeit und Wirtschaft,

Raum, Gesellschaft und Wirtschaft Österreichs – naturräumliche Grundlagen; Bevölkerungsentwicklung; ökonomische Strukturen und Prozesse sowie

Ökologie und Umwelt – globale und regionale Vernetzungen und Auswirkungen, Umweltschutz, Raumordnung, Dorferneuerung, Stadtsanierung.

4. Klasse:

Gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge – Marktmodelle und reale Wirtschaftssysteme sowie deren mögliche Auswirkungen auf das Leben von Frauen und Männern, Globalisierung und Disparitäten, Wirtschaftspolitik unter besonderer Berücksichtigung Österreichs,

Entwicklungspolitik,

Migration,

Konsumethik und

Europäische Integration – Europäische Union und andere supranationale Organisationen.

10. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler erreichen folgende Lernziele:

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln die folgenden Einsichten:

Lehrstoff:

1. Klasse:

Kompetenzbereich „Zahlen und Maße“

Rechnen mit Zahlen und Zahlenmengen

Rechnen mit Maßen

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“

Variablen und Terme

Gleichungen und Formeln

Lineare Gleichungssysteme

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“

Funktionen

Lineare Funktionen

Schulartenspezifischer Kompetenzbereich

Empirische Funktionen

Mengen

Modelle für frühe mathematische Bildung (Vorläuferfertigkeiten)

Schularbeiten: zwei einstündige Schularbeiten

Portfolio zur frühen mathematischen Bildung

2. Klasse

Kompetenzbereich „Zahlen und Maße“

Komplexe Zahlen

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“

Gleichungen

Potenzgesetze

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“

Funktionen

Kompetenzbereich „Stochastik“

Beschreibende Statistik

Schulartenspezifischer Kompetenzbereich

Statistik

Modelle für frühe mathematische Bildung (Vorläuferfertigkeiten)

Schularbeiten: zwei einstündige Schularbeiten

Portfolio zur frühen mathematischen Bildung

3. Klasse

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“

Vektoren und Matrizen

Exponentialgleichungen und Logarithmen

Trigonometrie

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“

Exponentialfunktion und Logarithmusfunktion

Folgen und Reihen

Schulartenspezifischer Kompetenzbereich

Modelle für Zu- und Abnahmeprozesse

Modelle für frühe mathematische Bildung (Vorläuferfertigkeiten)

Schularbeiten: zwei Schularbeiten, mindestens eine davon zweistündig

Portfolio zur frühen mathematischen Bildung

4. Klasse

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“

Trigonometrie

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“

Trigonometrische Funktionen

Kompetenzbereich „Analysis“

Differenzialrechnung

Kompetenzbereich „Stochastik“

Wahrscheinlichkeitsrechnung

Schulartenspezifischer Kompetenzbereich

Extremwertprobleme

Modelle für frühe mathematische Bildung (Vorläuferfertigkeiten)

Schularbeiten: zwei zweistündige Schularbeiten

Portfolio zur frühen mathematischen Bildung

5. Klasse

Kompetenzbereich „Analysis“

Integralrechnung

Kompetenzbereich „Stochastik“

Wahrscheinlichkeitsrechnung

Schulartenspezifischer Kompetenzbereich

Stetige Wahrscheinlichkeitsverteilung

Modelle für frühe mathematische Bildung (Vorläuferfertigkeiten)

Wiederholung aller Themengebiete

Schularbeiten: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten

Portfolio zur frühen mathematischen Bildung

11. PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Staunen über Vorgänge in der Natur soll als Motiv für naturwissenschaftliches Forschen erkannt und erhalten werden.

Denken in Modellen und Lösen von Aufgaben (auch in Experimenten) sollen Erfolgserlebnisse ermöglichen und das Selbstvertrauen stärken.

Fähigkeiten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Einsichten:

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Einsicht gewinnen in die

Didaktische Grundsätze:

Der Behandlung exemplarisch und aktuell ausgewählter Lehrinhalte ist grundsätzlich der Vorzug gegenüber der Vermittlung eines oberflächlichen Gesamtbildes der Physik zu geben.

Die Physik hat für die Schülerinnen und Schüler in allen Klassen die Grundlagen für naturwissenschaftliche Beobachtung in anschaulichen Versuchen zu liefern. Der Transfer dieser Inhalte für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“, sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ zu ermöglichen.

Logisches Denkens und Beobachtungsfähigkeit sind durch entsprechende Experimente und Aufgabenstellungen konsequent zu fördern.

Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Weise zu eigenständigem und exaktem Arbeiten anzuleiten.

Individuelle Leistungs- und Erfahrungsunterschiede sowie verschiedene Lebenswelten und geschlechtsspezifische Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler sind zu beachten.

Lehrstoff:

2. Klasse:

Mechanik:

Wärmelehre:

Gasgesetze,

Energiehaushalt der Erde,

Grundlagen der Wetterkunde,

Weltbilder:

Raumfahrt, Satelliten.

4. Klasse:

Schwingungen und Wellen:

Akustik:

Optik:

Elektrischer Strom:

Induktion, Generator, Motor Kraftwerke und Elektrizitätsversorgung:

Elemente der Kernphysik:

12. CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  1. k önnen.

Didaktische Grundsätze:

Eine möglichst große Vielfalt der Lehr- und Lernmethoden ist unter Berücksichtigung neuer Medien anzustreben. Dabei soll exaktes Beobachten und sprachlich richtiges Beschreiben von Sachverhalten ständig geübt werden.

Den Fragestellungen der Chemie (zB die Wahl von Materialien, Umgang mit Reinigungsmitteln und Nahrungsmittel) mit denen die Schülerinnen und Schüler bei ihrer zukünftiger Tätigkeit täglich konfrontiert werden, ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Kindgemäße Zugänge zur Chemie sind zu erarbeiten.

Der Praxisbezug zu anderen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen: zB mit den Pflichtgegenständen „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“, „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“, „Seminar Ernährung mit praktischen Übungen“, „Kindergartenpraxis“ und „Didaktik“ sowie gegebenenfalls mit den Pflichtgegenständen der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“.

Der lebenspraktische Nutzen der Chemie soll im Vordergrund stehen. Berufs- und Alltagsbezug sind exemplarisch herzustellen.

Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.

Neben Demonstrationsexperimenten sollen Experimente der Schülerinnen und Schüler deren Selbsttätigkeit fördern und ihnen helfen, Gefahrenmomente abzuschätzen und ein Sicherheitsgefühl aufzubauen.

Aktualität, Lebensnähe und Praxisbezug sind auch durch Schulveranstaltungen unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten sowie der Interessen der Schülerinnen und Schüler herzustellen.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Seminar Ernährung mit praktischen Übungen“ und „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“ ist erforderlich (insbesondere ist die Lehrstoffverteilung gemeinsam zu erstellen).

Lehrstoff:

2. Klasse:

Erarbeitung und Ableitung chemischer Arbeitsweisen und Begriffe aus der täglichen Erlebniswelt,

Atombau, Radioaktivität,

Periodensystem der Elemente,

Verschiedenartigkeit von Stoffklassen und deren chemische Bindungen und

Abläufe chemischer Reaktionen und deren praktische Bedeutung in Alltag und Technik.

3. Klasse:

Chemie und Umwelt (mit Bezug zu ökologischen Fragestellungen),

Grundlagen der organischen Chemie und Aspekte der Biochemie,

ausgewählte organische Verbindungen aus Industrie, Landwirtschaft und unmittelbarer Mitwelt und

Materialkunde mit Bezug zum beruflichen Umfeld.

13. BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

(einschließlich Gesundheit und Ernährung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts ist es, Menschen heranzubilden, die auf Grund gewonnener Erkenntnisse und Einsichten in biologische Zusammenhänge in ihrem späteren Wirkungsbereich Entscheidungen verantwortungsbewusst treffen können. Diese Erkenntnisse und Einsichten sollen sie darüber hinaus dazu befähigen, Umwelt- und Gesundheitsanliegen im zukünftigen Berufsfeld effizient wahrzunehmen, und Kinder hierfür zu sensibilisieren.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Methodenvielfalt ist unter Einbeziehung adäquater Medien anzustreben.

Exaktes Beobachten und fachsprachlich richtiges Beschreiben soll konsequent geübt werden.

Ausgehend vom Natur-Erleben soll durch den Einsatz naturwissenschaftlicher Methoden und Arbeitsweisen ein Verstehen der Natur erzielt werden.

Aktualität, Lebensnähe und Praxisbezug sind auch durch Schulveranstaltungen unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten sowie der Interessen der Schülerinnen und Schüler herzustellen.

Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.

Für Ausgewogenheit zwischen dem Erlernen fachlicher Inhalte und praxisbezogener Umsetzung ist durch Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ insbesondere im Bereich des Beobachtens und Experimentierens zu sorgen.

Aktuelle Themen und zentrale Anliegen der Biologie und Umweltkunde (zB Umweltschutz, Artenkenntnis, Gesundheitsfragen) sind durchgehend und ausgewogen zu berücksichtigen.

Es ist auch darauf zu achten, dass die grundlegenden Kenntnisse der Biologie des Menschen und seiner Umwelt als Basiswissen für andere Fachbereiche dienen.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Seminar Ernährung mit praktischen Übungen“ und „Chemie“ ist erforderlich (insbesondere ist die Lehrstoffverteilung gemeinsam zu erstellen).

Lehrstoff:

1. Klasse:

Zelle, Gewebe, Organ und Organsysteme,

Bau, Funktion und Entwicklung menschlicher Organsysteme mit besonderem Aspekt der Gesunderhaltung,

die menschliche Sexualität: biologische und soziale Aspekte und

Hygiene und biologische Grundlagen der ersten Hilfe.

2. Klasse:

3. Klasse:

  1. geologische und mineralogische Aspekte und
  1. ausgew ählte Ökosysteme, insbesondere mit Bezug zu heimischen

4. Klasse:

14. MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrplanbereiche „Musikalische Praxis“ und „Musikkunde“ sind ständig zu vernetzen.

Singen, Musizieren, Bewegen und Hören sind als Grundlage für den Erwerb theoretischen Wissens zu nutzen.

Fächerverbindendes Arbeiten der Lehrerinnen und Lehrer der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Rhyth misch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ ist unerlässlich.

Möglichkeiten für fächerübergreifendes, insbesondere auch projektbezogenes Arbeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern aller anderen Unterrichtsgegenstände sind wahrzunehmen; speziell sind Einblicke in die Kindergarten- und Hortarbeit auf musikalischem Gebiet zu ermöglichen.

Ein vielfältiges musikalisches Angebot unter Einbeziehung zeitgenössischer Musik ist vorzusehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zur kritischen Auseinandersetzung mit Sprache, transportiertem Inhalt und Bedeutung traditioneller und zeitgenössischer Kinderlieder (soziale, kulturelle und geschlechts-spezifische Aspekte) herausgefordert werden.

Auf Qualität in der musikalischen Praxis im Hinblick auf Präzision und Ausdruck ist Wert zu legen.

Auswendiges Singen und Musizieren muss im entsprechenden Ausmaß gefordert werden.

Gelegenheiten für Präsentationen und Auftritte bei schulischen Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit sind wahrzunehmen.

Künstlerinnen und Künstler, Expertinnen und Experten sind nach Möglichkeit in den Unterricht aktiv miteinzubeziehen.

Verbindungen zum regionalen und überregionalen Kulturleben sind herzustellen, aktuelle Anlässe zu berücksichtigen.

Neue Medien und Technologien sind zu nutzen.

Lehrstoff:

1. Klasse:

Musikalische Praxis:

Stimmbildung, Repertoireerwerb – Aufbau der stimmlichen Kondition sowohl anhand eines altersadäquaten Liedrepertoires als auch anhand von Kinderliedern mit und ohne Begleitung,

ständige Schulung des Gehörs, des rhythmischen Empfindens und des musikalischen Gedächtnisses. Hinführen zum bewussten Hören,

Erweiterung der Hörerfahrung,

Improvisationen mit elementaren Musikinstrumenten – auch Einbeziehung der instrumentalen Vorkenntnisse von Schülerinnen und Schülern,

Bewegung als Grundlage für Stimmbildung,

Wechselbeziehung zwischen Musik und Bewegung sowie

Textvertonungen im melodischen Bereich des Kinderliedes.

Musikkunde:

Notenschrift,

Metrum, Takt, Rhythmus (Grundlagen der Schlagtechnik),

Tonsysteme (Dur, Moll, Pentatonik),

Intervalle und Akkorde (einfache Akkordverbindungen als Vorbereitung zur Liedbegleitung) und

Grundbegriffe der Formenlehre (formbildende Elemente, Gestaltungsprinzipien).

Didaktischer Beitrag:

Materialiensammlung (zB Kinderlieder, Verse und Geschichten zum Vertonen, Kriterien für die Liedauswahl) in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Didaktik“.

2. Klasse:

Musikalische Praxis:

Fortsetzung des vokalen und instrumentalen Musizierens mit gesteigerten Anforderungen,

Hinführen zum „Blatt-Singen“ in Verbindung mit Gehörbildung,

Anleitungen zum selbstständigen Erarbeiten von Liedern und

Erfindungsübungen und Kompositionsversuche in Zusammenhang mit der Formenlehre.

Musikkunde:

Kadenz im Hinblick auf Liedbegleitung – Bassschlüssel,

die Stimme – die gebräuchlichsten Musikinstrumente und

musikalische Formen (jedenfalls Variation, Rondo, große Liedform).

Didaktischer Beitrag:

Fortsetzung der Materialiensammlung (siehe 1. Klasse) in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Didaktik“.

3. Klasse:

Musikalische Praxis:

Vokales und instrumentales Musizieren aus verschiedenen Stilrichtungen und Kulturkreisen,

Ensembleleitung im Hinblick auf Aufgaben im Kindergarten (zB Einsätze geben, Gruppenbildung) und

erste Liedarrangements für kindgerechtes Musizieren (leichte rhythmische Begleitungen, Bordun, Ostinato).

Musikkunde:

Festigen musiktheoretischer Kenntnisse und Fertigkeiten,

Polyphonie und polyphone Formen und

ausgewählte Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik.

Didaktischer Beitrag:

Methoden zur Liederarbeitung mit Kindern,

Ideen und Anleitungen zur Improvisation in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Rhythmisch-musikalische Erziehung“,

Klanggeschichten – in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Instrumentalunterricht“ und „Rhythmisch-musikalische Erziehung“ und

Hinweise auf Fachliteratur – erstes Kennenlernen von Fachliteratur.

4. Klasse:

Musikalische Praxis:

Vokales und instrumentales Musizieren aus verschiedenen Epochen,

Improvisationen auf elementaren Instrumenten mit gesteigerten Anforderungen,

Weiterführung der Kompositionsversuche mit traditioneller bzw. grafischer Notation (auch unter Einbeziehung neuer Medien und Technologien) und

leichte Liedarrangements für kindgerechtes Musizieren als Fortsetzung zur 3. Klasse.

Musikkunde:

Stilepochen und Stilrichtungen der Musik im kulturellen, gesellschaftlichen und historischen Kontext unter Berücksichtigung musiktheoretischer und formaler Aspekte und

Kennenlernen einfacher Computer-Musikprogramme.

Didaktischer Beitrag:

Hörerziehung,

Wecken der Hörsensibilität und der Hörlust,

Spiele und Aufgaben für differenziertes Hören,

Vermittlung von Zugängen zu Musik (zB durch Bewegen, Malen, „Spiel-mit-Sätze“) und

Kennenlernen von geeigneter Literatur für das Musikhören mit Kindern.

5. Klasse:

Musikalische Praxis:

Vokales und instrumentales Musizieren aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen (in Verbindung mit Musikgeschichte),

eigenständiges musikalisches Erarbeiten von vorgegebener oder selbstgewählter Literatur und

Programme für Fest- und Feiergestaltung.

Musikkunde:

Weitere Auseinandersetzung mit allen Stilepochen in Fortsetzung zur 4. Klasse.

Didaktischer Beitrag:

Interkulturelle Erziehung und

musikalische Entwicklung und Förderungsmöglichkeiten im Kindesalter.

15. INSTRUMENTALUNTERRICHT

1. Instrument: Gitarre, Klavier, Akkordeon;

2. Instrument: Flöte (Blockflöte, Querflöte, Bambusflöte), Violine;

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Der Instrumentalunterricht ist grundsätzlich als Gruppenunterricht zu gestalten, wobei auch auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht zu nehmen ist.

Die Schülerinnen und Schüler gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen.

Als Gestaltungsmöglichkeiten des Gruppenunterrichtes sind zu nutzen:

Das Zusammenspiel mit anderen Instrumenten ist zu pflegen.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ ist unerlässlich und mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände anzustreben.

Solo- und Ensembleliteratur und berufspraktisches Spiel sind in einem entsprechenden Verhältnis anzubieten.

Projekte und Veranstaltungen sollen die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.

Der Besuch einschlägiger Musikveranstaltungen soll für Schülerinnen und Schüler beispielgebend und motivierend sein.

1. Instrument (Gitarre)

Lehrstoff:

1. Klasse:

Haltung und Stimmen des Instrumentes technische Übungen für die linke und rechte Hand:

Tonleiter- und Melodiespiel in verschiedenen Lagen,

Lagen- und Saitenwechsel,

Übungen im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe,

rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten,

Singen und Spielen einstimmiger Melodien,

zweistimmiges Spiel mit leeren und gegriffenen Saiten,

Erarbeiten von leichten Solostücken,

Blattspielübungen,

Akkordanschlag, verschiedene Zerlegungsarten, einfache Schlagtechniken,

einfache Kadenzen in Dur und Moll und

praktische Umsetzung elementarer musiktheoretischer Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Melodiespiel anhand der Liedsammlung,

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges nach Gehör und nach Noten und

Anleitung zum zielführenden Üben.

2. Klasse:

Fortsetzung der technischen Übungen und des Blattspielens,

Festigung der rhythmischen Fähigkeiten, auch in Bezug auf Schlagtechniken,

erweiterte Kadenzen in Dur und Moll,

Barrégriffe; Anwendung des Kapodasters, Transpositionsübungen,

Liedbegleitung, vor allem des eigenen Gesanges, in verschiedenen Techniken nach Gehör und nach Noten,

Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen,

Improvisation und kreatives Gestalten mit dem Instrument,

Auseinandersetzung mit verschiedenen Notationsformen,

Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten,

leichte Etüden und Sololiteratur und

praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 2. Instrument“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Transponieren von Melodie und Begleitung unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme und

Anleitung zum solistischen Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.

3. Klasse:

Technische Übungen und Blattspielübungen mit gesteigerten Anforderungen,

Wechselbässe und Bassdurchgänge,

Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte,

Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten,

Improvisation und kreatives Gestalten,

Liedbegleitung, vor allem des eigenen Gesanges, in verschiedenen Tonarten und Tongeschlechtern,

Verwendung von Nebenstufen und Akkorden aus der Popularmusik,

Begleitung von Volks- und Kunstliedern, Liedern aus der Popularmusik und

nach Möglichkeit Einbeziehung von E-Gitarre und E-Bass.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 2. Instrument“, „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“.

selbstständiges Erarbeiten von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagarten,

unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme,

instrumentale Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und

solistischer Einsatz des Instrumentes in der Praxis.

4. Klasse:

Technische Übungen als Vorbereitung zur Erweiterung des Repertoires,

Interpretation von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen,

Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten,

Improvisation mit gesteigerten Anforderungen und

Anwendung der musiktheoretischen Kenntnisse in einfachen Kompositionsversuchen.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Einsatz des Instrumentes bei Fest- und Feiergestaltung und

differenzierte musikalische Ausgestaltung von Texten und Bilderbüchern.

1. Instrument (Klavier)

Lehrstoff:

1. Klasse:

Körperhaltung; Hand- und Fingerhaltung,

Fingerübungen (Tonleitern, Akkorde),

Anschlagtechnik,

Artikulation und Phrasierung,

Anleitungen zum selbstständigen Üben und zum Erstellen von Fingersätzen,

einfache homophone und polyphone Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen,

einfache Kadenzen und ihre Anwendung – Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten,

Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien, Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und Nachspiele,

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung und

gegebenenfalls auch Einbeziehung des Keyboards (ohne Verwendung der Begleitautomatik).

Didaktik des Klavierspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Gitarre“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht „Klavier“.

2. Klasse:

Fortsetzung der elementartechnischen Übungen,

Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen in Verbindung mit formaler Betrachtung und stilistischen Eigenheiten der jeweiligen Epochen,

Blattspielübungen, vor allem im Bereich der Kinderlieder,

Liedbegleitung, insbesondere für den Einsatz in der Praxis,

einfache Transpositionsübungen im Zusammenhang mit Liedbegleitung und

Improvisations- und Gestaltungsübungen unter Berücksichtigung formaler Gestaltungsprinzipien (Motiv, Wiederholung, Sequenz, Fortspinnung, Kontrast, Veränderung).

Didaktik des Klavierspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Gitarre“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht „Klavier“.

3. Klasse:

Fortsetzung der elementartechnischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen unter Berücksichtigung von Spielstücken, die auch in der beruflichen Praxis verwendbar sind (zB Tanzsätze),

Anleitungen zum selbstständigen Erarbeiten einer Liedbegleitung sowie von Vor und Zwischenspielen (auch unter Einbeziehung einfacher Rhythmusinstrumente),

Transpositionsübungen und

Improvisations- und Gestaltungsübungen sowie Klanggeschichten.

Didaktik des Klavierspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Gitarre“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht „Klavier“.

4. Klasse:

Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten,

Anleitungen zum selbstständigen Erarbeiten von Klavierstücken (Fingersatz, Artikulation, Phrasierung, Dynamik, Agogik),

das Klavier als Solo-, Kammermusik- und Begleitinstrument im Rahmen von Fest- und Feiergestaltung,

Hörbeispiele ausgewählter Klavierliteratur, die in der beruflichen Praxis verwendbar ist und

Improvisationsübungen, Klanggeschichten.

Didaktik des Klavierspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Gitarre“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht „Klavier“.

1. Instrument (Akkordeon)

Lehrstoff:

1. Klasse:

Haltung, Balgführung,

elementartechnische Übungen für die linke und rechte Hand,

Grundlagen des Zusammenspiels beider Hände,

spielerisches Erkunden der klangtechnischen Möglichkeiten des Instruments,

Erweiterung des Tonraumes vom Fünftonraum vorerst bis zur Oktave, später darüber hinaus (Übergreifen, Untersetzen, Spreizen der Finger, Fingerwechsel, Stummer Fingerwechsel),

Tonleiter- und Melodiespiel in verschiedenen Tonarten,

Begleitmöglichkeiten und -modelle der linken Hand,

Artikulation und Phrasierung sowie Übungen zur Dynamik,

Anwendung der verschiedenen Registrierungsmöglichkeiten,

rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten,

Literatur – Etüden, österreichische und internationale Folklore, Spielstücke leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrades, Einführung in die Popularmusik, Einführung in die konzertante Originalliteratur, Duo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten mit Schwerpunkt auf die Fest- und Feiergestaltung,

Hörproben, die die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Instruments dokumentieren,

Anleitung zum zielführenden Üben und

theoretisches Fachwissen – Aufbau des Instruments und seine Geschichte, Einführung in die Reparaturkunde.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den Jahresfestkreis, Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore im elementaren Schwierigkeitsgrad),

selbständiges Finden von Begleitungsmodellen, Erfinden einfacher Vor- und Zwischenspiele,

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges nach Gehör und nach Noten und

Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen und Geräuschen des Instruments, Vertonen von Versen und Reimen, Gestalten von Klanggeschichten einfacher Art).

2. Klasse:

Wiederholung und Festigung der erworbenen Fähigkeiten,

Fortsetzung der technischen Übungen,

Primavistaspiel,

Ausbau des Spiels im Diskant – Erweiterung des Tonraums über zwei Oktaven, mehrstimmiges Spiel (zB Spiel in Terzen und Sexten, Spiel mit gefesseltem Finger),

Akkordspiel,

Kadenzen,

Liedbegleitung, vor allem des eigenen Gesanges, in verschiedenen Tonarten, nach Gehör und nach Noten,

Erweiterung des Bassspiels – Wechselbass mit Dur-, Moll- und Septakkorden, Erarbeiten gängiger Bassfiguren, Einführung des Terzbasses Melodiespiel mit der linken Hand,

Improvisation und kreatives Gestalten mit dem Instrument und

Literatur – Solo- und Ensembleliteratur gesteigerter Anforderung unterschiedlicher Stilrichtungen, Kammermusik, auch mit anderen Instrumenten, mit Schwerpunkt auf die Fest- und Feiergestaltung.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 2. Instrument“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Ausbau des Spielrepertoires mit Schwerpunkt auf Kindertänze,

Transponieren von Melodie und Begleitung unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme und

Improvisations- und Gestaltungsübungen.

3. Klasse:

Fortsetzung der technischen Übungen und des Vom-Blatt-Spiels mit gesteigerten Anforderungen,

Einführung in instrumentenspezifische Techniken (zB „Bellow Shake“),

Verzierungen (Vorschlag, Pralltriller, Mordent, Triller, Glissando),

Verwendung von Nebenstufen und Akkorden aus der Popularmusik zu entsprechenden Beispielen,

vertiefende Übungen zur Artikulation,

Einführung in die Polyphonie,

Improvisation und kreatives Gestalten von Versen und Klanggeschichten mit gesteigerten Anforderungen und

Sololiteratur- und Ensembleliteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen mit gesteigerter Anforderung unterschiedlicher Stilrichtungen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte).

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erweiterung des Spielrepertoires (zB Lieder, Tänze) in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 2. Instrument“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“,

selbständiges Erarbeiten von Liedbegleitungen mit Vor-, Zwischen und Nachspiel unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme,

Förderung der Eigenständigkeit beim kreativen Gestalten (Improvisationsübungen mit höheren Anforderungen, Erfinden von Vor- und Zwischenspielen, Untermalen von literarischen Vorgaben wie Reimen, Geschichten und Bilderbüchern) und

solistischer Einsatz des Instrumentes in der Praxis (Fest- und Feiergestaltung).

4. Klasse:

Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten,

Anleitung zu selbstständiger Erarbeitung von Spielliteratur und ihrer Interpretation,

Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten,

Erarbeitung von Originalliteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte,

Improvisation mit gesteigerten Anforderungen,

Begleitung von Liedern ohne Angabe von Akkordbezeichnungen,

Anwendung der musiktheoretischen Kenntnisse in einfachen Kompositionsversuchen und

Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Besetzungen.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erproben der verschiedenen Möglichkeiten des Instrumenteneinsatzes für die unterschiedlichen Erfordernisse im zukünftigen Beruf,

Ausbau des Spielrepertoires für die berufliche Praxis,

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires,

Improvisation und kreatives Gestalten: zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken und

differenzierte musikalische Gestaltung von Texten und Bilderbüchern.

2. Instrument (Flöte/Blockflöte)

Lehrstoff:

2. Klasse:

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf einer C- oder F-Flöte,

Anleitung zum zielführenden Üben,

Intonationsübungen,

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe,

rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten,

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen,

Improvisation im Bereich der Pentatonik,

Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten,

Blattspielübungen,

Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten und

praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Noten und aus dem Gedächtnis und

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

3. Klasse:

Spielen einer zweiten Flöte im Quintabstand,

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne und moderner Spieltechniken,

Intonationsübungen,

Tonleitern und Akkordzerlegungen,

Improvisation und kreatives Gestalten unter Einbeziehung von Versvertonungen und Klanggeschichten,

Spielen, Transponieren und Singen nach Noten und Gehör,

Blattspielübungen,

Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und

Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erweiterung des Liedrepertoires mit Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ und

häufiges solistisches Spiel im Kindergarten und im Hort.

4. Klasse:

Technische Übungen zur Atmung, Tonbildung, Intonation, Artikulation und Phrasierung,

ausdrucksvolles Spiel, auch Verzierungstechniken,

Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und

Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires,

Improvisation und kreatives Gestalten (zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken),

musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und

Bewegungsbegleitung auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.

2. Instrument (Flöte/Querflöte)

Lehrstoff:

2. Klasse:

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,

Erarbeiten des Tonraumes c1 bis d3,

Anleitung zum zielführenden Üben,

Intonationsübungen,

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe,

rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten,

Gestaltungsversuche in verschiedenen Tonräumen,

Blattspielübungen,

Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten nach dem technischen Können und

praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmischmusikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Noten und aus dem Gedächtnis und

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

3. Klasse:

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,

Erweiterung des Tonraumes,

Intonationsübungen,

Tonleitern und Akkordzerlegungen,

Improvisation und kreatives Gestalten unter Einbeziehung von Versgestaltung und Klanggeschichten,

Spielen, Transponieren und Singen nach Noten und Gehör,

Blattspielübungen,

Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und

Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erweiterung des Liedrepertoires mit Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“,

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung und

häufiges solistisches Spiel im Berufsfeld.

4. Klasse:

Technische Übungen zur Atmung, Tonbildung, Intonation, Artikulation und Phrasierung,

ausdrucksvolles Spiel, auch Verzierungstechniken,

Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und

Ensemblespiel, auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires,

Improvisation und kreatives Gestalten: zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken,

häufiges solistisches Spiel im Berufsfeld,

musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und

Bewegungsbegleitung auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.

2. Instrument (Flöte/Bambusflöte)

Lehrstoff:

2. Klasse:

Bau einer Bambusflöte in Sopran- oder Altlage,

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf dem gebauten Instrument,

Anleitung zum zielführenden Üben,

Intonationsübungen,

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe,

rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten,

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen,

Improvisation im Bereich der Pentatonik,

Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten,

Blattspielübungen,

Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten und

praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmischmusikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Noten und aus dem Gedächtnis und

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

3. Klasse:

Bauen und Spielen einer zweiten Bambusflöte (im Quintabstand),

Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau,

Beheben von kleinen Schäden,

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne und moderner Spieltechniken,

Intonationsübungen,

Tonleitern und Akkordzerlegungen,

Improvisation und kreatives Gestalten unter Einbeziehung von Versvertonungen und Klanggeschichten,

Spielen, Transponieren und Singen nach Noten und Gehör,

Blattspielübungen,

Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und

Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erweiterung des Liedrepertoires mit Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ und

häufiges solistisches Spiel im Kindergarten und Hort.

4. Klasse:

Spielen und allenfalls Bauen weiterer Bambusflöten nach Bedarf,

erweiterte Kenntnisse zum Beheben von Schäden,

technische Übungen zur Atmung, Tonbildung, Intonation, Artikulation und Phrasierung,

ausdrucksvolles Spiel, auch Verzierungstechniken,

Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte und

Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires,

Improvisation und kreatives Gestalten (zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken),

musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und

Bewegungsbegleitung auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.

2. Instrument (Violine)

Lehrstoff:

2. Klasse:(aufbauend auf Vorkenntnissen)

Kinder- und Tanzlieder in den ersten drei Lagen (auswendig),

Unterhaltungsliteratur,

Austerzen von Liedern, Dazuspielen der Bassstimme,

1. Stimme einfacher Lieder singen – 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen),

Kammermusik und ihre Interpretation aus verschiedenen Stilepochen im Zusammenwirken mit Musikerziehung,

technische Übungen,

Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit,

Tonleitern und Zerlegungen über drei Oktaven, Flageolettspiel und

einfaches Doppelgriffspiel.

Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Blockflöte“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht „Violine“.

3. Klasse:

Fortsetzung der technischen Übungen,

Ausbau des Repertoires für die berufliche Praxis,

Tänze und rhythmische Übungen,

Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten),

Erarbeiten eines Tanzmusikrepertoires – Kindertanzlieder, Volkstänze,

Transpositionsübungen anhand von Liedern und

Literatur aus verschiedenen Stilepochen.

Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Blockflöte“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht „Violine“.

4. Klasse:

Fortsetzung der technischen Übungen,

Festigung und Erweiterung des Repertoires, insbesondere für die berufliche Praxis,

Solo- und Kammermusikwerke aus verschiedene Stilepochen und

Stilrichtungen in Zusammenarbeit mit Musikerziehung.

Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis:

Die im Lehrplan für „Blockflöte“ in den einzelnen Klassen angeführten didaktischen Beiträge gelten auch für den Instrumentalunterricht „Violine“.

16. RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler erreichen folgende Lernziele:

Lehrstoff:

2. Klasse

Kompetenzbereich „Wahrnehmung und Körperbewusstsein“

Kompetenzbereich „Kreativität und Ausdruck“

Kompetenzbereich „Interaktion und Kommunikation“

Kompetenzbereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

3. Klasse

Kompetenzbereich „Wahrnehmung und Körperbewusstsein“

Kompetenzbereich „Kreativität und Ausdruck“

Kompetenzbereich „Interaktion und Kommunikation“

Kompetenzbereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

5. Klasse

Kompetenzbereich „Wahrnehmung und Körperbewusstsein“

Kompetenzbereich „Kreativität und Ausdruck“

Kompetenzbereich „Interaktion und Kommunikation“

Kompetenzbereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

17. BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden; ausschließliches Erproben von Materialien und Verfahren ist zu meiden.

Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbstständigkeit und die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation zu fördern.

Im Sinne eines professionellen Anspruchs sollen die Ergebnisse der praktischen Arbeit und die Ergebnisse des theoretisch-reflektiven Anteils jahrgangsgemäß und in repräsentativer Form zusammengestellt werden.

Die Fähigkeit, die eigene Arbeit in angemessener Fachterminologie darstellen zu können, ist durch mündliche Reflexionen, Zusammenfassungen und Referate zu entwickeln.

Verschiedene Formen der Präsentation dienen der Sicherung des Unterrichtsertrages und sollen als Voraussetzung für eine Selbstpräsentation auch im Hinblick auf die Reife- und Diplomprüfung angesehen werden.

Um den Transfer in die berufliche Praxis sicher zu stellen, ist auf den fachdidaktischen Bezug im Unterricht größter Wert zu legen. Zu diesem Zwecke ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ unerlässlich.

Die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologie ist in didaktisch und inhaltlich sinnvoller Weise einzusetzen.

Lehrstoff:

Der Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse bildet die Basis für den Schwerpunkt „Bildnerische Erziehung“ im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

1. bis 3. Klasse:

Bildende und angewandte Kunst:

Malerei,

Grafik, Druckgrafik,

Architektur,

zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen,

Illustration, Bildgeschichte, Bilderbuch, Comics,

Bildfunktionen, Bildsujets, Bildauffassungen,

Bildordnung: Bildelemente und Struktur,

Farbe – Licht, Farbwahrnehmung, Kontrastlehre, Farbsemiotik,

Farbtheorien, Maltechniken,

Kunst – semantische, syntaktische, sigmatische und pragmatische Parameter,

Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte,

Kunst und Psyche, Geschlechterrollen in der bildenden Kunst, Biographische Zugänge (Biographien von Künstlerinnen und Künstlern) und

Kunstvermittlung – Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien, Kunstwerke als Massenmedium, Kulturtourismus.

Visuelle Medien

Zeichnung als Informationsträger (zB Skizze, Plan),

Schrift, Typografie, Lay-out, Graphic Design – visuelle Aspekte der Werbung,

Sprache und Bild – Präsentation und

Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation, Internet, Webdesign).

Phänomenologie der bildlichen Repräsentation beim Kind

Motorische, physiologische, psychologische Aspekte,

Umweltgestaltung und Alltagsästhetik,

visuelle Aspekte der Architektur, des Design und ästhetisch geprägter Situationen und Prozesse (zB öffentliche und private Räume, Identität des Ortes, kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen),

Selbstdarstellung, Körpersprache, Body-styling (auch unter geschlechtsspezifischen Aspekten) und

Erscheinungsformen von Kitsch.

18. WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.

Es ist an geschlechtsrollenspezifische Vorerfahrungen anzuknüpfen und das Erweitern von Handlungsspielräumen anzustreben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden; ausschließliches Erproben von Materialien und Verfahren ist zu meiden.

Die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologie ist in didaktisch und inhaltlich sinnvoller Weise einzusetzen.

Sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Reflexion und theoretischer Auseinandersetzung haben die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund zu stehen.

Werken ist ein projektorientierter und kreativer Prozess, offene Unterrichtsformen sind fachimmanent und daher als unverzichtbar anzusehen.

Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung sollen von eigenen praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen.

Der Bezug zu werkpädagogisch relevanten Phänomenen der erlebbaren Welt (zB Natur, Kunst, Produktionsstätten) ist im besonderen Maße durch Unterrichtsaktivitäten auch außerhalb des Schulstandortes zu gewährleisten.

Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit in den Unterricht einzubeziehen.

Die Freude am Schaffensprozess und die Sinnlichkeit im Umgang mit Materialien und Werkstoffen sollen als fachimmanente Möglichkeiten der Motivation erkannt und gefördert werden.

Die Problematik einer unreflektierten Übernahme von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülerinnen und Schüler bewusst zu machen.

Improvisationsfähigkeit, Experimentierfreude und Neugierverhalten sollen durch den – auch spielerischen – Umgang mit Materialien gefördert werden.

Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülerinnen und Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Der Unfallverhütung ist besonderes Augenmerk zu schenken.

Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben. Wenn möglich ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Künstlerinnen und Künstlern zu achten.

Um den Transfer in die berufliche Praxis sicher zu stellen, ist auf den fachdidaktischen Bezug im Unterricht größter Wert zu legen. Zu diesem Zweck ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ unerlässlich.

Verschiedene Formen der Präsentation dienen der Sicherung des Unterrichtsertrages und sollen als Voraussetzung für eine Selbstpräsentation auch im Hinblick auf die Reife- und Diplomprüfung angesehen werden.

Lehrstoff:

Der Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse bildet die Basis für den Schwerpunkt „Werkerziehung“ im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

1. bis 3. Klasse:

Körperhaftes Gestalten:

Skulpturale und plastische Gestaltungstechniken mit leicht formbaren Materialien,

Montageverfahren, Gussverfahren, Abdruckverfahren,

Formen der Räumlichkeit vom Relief bis zur Vollplastik,

Körper-Raum-Beziehung; Kernplastik; raumoffene Plastik; Raumlineatur,

exemplarische Werke der dreidimensionalen Kunst,

Möglichkeiten der körperhaften Gestaltung in Kindergarten und Hort,

Spielfiguren (inklusive Bühnengestaltung und Bühnentechnik), Masken,

Betrachten beispielhafter Lösungen von Spielfiguren, Bühnengestaltung und Bühnendekoration und

verschiedene Kunstintentionen und ihre Ausdruckformen an Hand von exemplarischen Werken der plastischen Kunst; Objektkunst.

Produktgestaltung/Design:

Keramisches Gebrauchsgut; Aufbaukeramik,

Spielzeug; Schmuck; eventuell Fertigung von einfachen Klangkörpern,

Hinweise zur Herstellung von Spielzeug und didaktischem Material in Kindergarten und Hort,

Materialkunde-Werkzeugkunde-Verfahren der wesentlichen Werkstoffe wie Papier, Holz, Ton, Metall und Kunststoff,

Verständnis für handwerkliche Anforderungen verschiedener Techniken,

Zusammenhang von Material, Form, Funktion und Ausdruck,

Produktanalyse, subjektive und objektive Kriterien für die Bewertung von Produkten,

kritisches Konsumverhalten und

exemplarische Auseinandersetzung sowohl mit Werken des industriellen Design als auch der handwerklichen Fertigung; soziales Design.

Raumgestaltung:

Grundelemente von Bauwerken und Raumgestaltung; archetypische Formen des Bauens (zB Umschließen, Überdachen, Durchbrechen),

Raumfunktionen, Raumempfinden, Wohnbedürfnisse; Zusammenhang von Raumform, Raumausstattung und Raumwirkung. Geschlechtsspezifische Raumaneignung und -nutzung,

Bau- und Wohnformen für Kinder,

Möglichkeiten des Bauens unter Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug in Kindergarten und Hort und

räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen in Kindergarten und Hort (zB Spielplatzgestaltung, Gruppenraumgestaltung) und ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen auf das Spiel- und Sozialverhalten von Mädchen und Knaben; räumliche Gestaltung insbesondere für Alltag, Feste und Feiern (zB Ausstattung, Dekoration, Zeichensetzung); Auseinandersetzung an Hand beispielhafter Lösungen.

19. TEXTILES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.

Den unterschiedlichen individuellen Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler soll durch weitgehende Flexibilität in der Unterrichtsführung Rechnung getragen werden. Es ist an geschlechtsrollenspezifische Vorerfahrungen anzuknüpfen und das Erweitern von Handlungsspielräumen anzustreben.

Bei der Auswahl von Aufgabenstellungen ist zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Zielsetzungen unter Anwendung verschiedener Techniken und Fertigungsweisen an einzelnen Werkstücken kombiniert werden können.

Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten, im Sinne einer exemplarischen Konfrontation, ist einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben.

Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters auch in Hinblick auf das spätere Berufsfeld in den Unterricht einzubeziehen.

Durch Experimentieren und spielerisches Erproben soll die Freude am gestalterischen Tun geweckt werden.

Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.

Die theoretische Auseinandersetzung mit ästhetischen, technischen, ökonomischen, ökologischen und kulturhistorischen Aspekten textiler Kultur und deren Produkten soll von praktischer Tätigkeit ausgehen und sie begleiten.

Die Begegnung mit Originalen ist der Darbietung von Reproduktionen vorzuziehen. Dafür sollen Lehrausgänge in handwerkliche und industrielle Produktionsstätten genutzt werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen angeleitet werden, einschlägige Fachliteratur und das Angebot von zB Museen und Ausstellungen selbstständig zu nutzen.

Apparative Medien, zeitgemäße Technologien und Arbeitshilfen sind sinnvoll heranzuziehen.

Aufbauend sollen in jeder Klasse sowohl Ergebnisse der praktischen Arbeit als auch deren theoretisch-reflektorische Auseinandersetzung in repräsentativer Form zusammengestellt werden. Diese Form der Präsentation dient der Sicherung des Unterrichtsertrages und auch als mögliche Vorbereitung auf die abschließende Prüfung. In diesem Sinne sollen die erforderlichen rhetorischen Fähigkeiten unter Anwendung der Fachterminologie in Form von mündlichen Zusammenfassungen und Referaten geübt werden.

Durch transparente Unterrichtsgestaltung und -organisation sollen den Schülerinnen und Schülern unter Einbeziehung der Fachdidaktik die Transfermöglichkeiten ins Berufsfeld bewusst gemacht werden. Zu diesem Zweck ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ unerlässlich.

Lehrstoff:

Der Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse bildet die Basis für den Schwerpunkt „Textiles Gestalten“ im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

1. bis 3. Klasse:

Produktgestaltung:

Gestaltungsaufgaben unter Anwendung von flächenbildenden, flächenverändernden und flächenverarbeitenden Verfahren.

Textil und Körper:

Formen des Umhüllens, Schützens, Veränderns und Aspekte von geschlechts- und kulturspezifischen Kleidernormen in ihrer historischen Entwicklung.

Textil und Raum – Textil in der Raumgestaltung:

Formen des Abgrenzens,

Formen des Entspannens und des Ruhens,

Formen des Betrachtens,

textile Wohnformen und

begehbare Objekte.

Textil und Spiel – Textile Spielfiguren:

Spiele zum Erlernen verschiedener manueller Fähigkeiten,

Spiele zum Sensibilisieren des haptischen Empfindens,

Spiele, die zur Bewegung anregen,

Ausstattungsobjekte für alle Formen des Theater- und Rollenspieles und

Werkzeichnungen, Schnitt und Entwurf.

Werkbetrachtung – Reflexion:

Auseinandersetzung mit textilen Werken aus verschiedenen Zeiten und Kulturen unter Bedachtnahme auf Textilberufe im Wandel der Zeiten in ihrer geschlechts- und kulturspezifischen Bedeutung,

Analyse von Produkten und Produktionsprozessen unter Berücksichtigung von Funktionszusammenhängen, sowie gestalterischer, ökonomischer, soziokultureller und kulturhistorischer Aspekte,

Verbrauchslehre,

Textildesign und

Textiltechnologie.

20. SEMINAR BILDNERISCHE ERZIEHUNG, WERKERZIEHUNG, TEXTILES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die im Lehrplan der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“ und „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ angeführten jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben gelten auch für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

Didaktische Grundsätze:

Die im Lehrplan der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ angeführten jeweiligen didaktischen Grundsätze gelten auch für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“ jedoch mit Zielrichtung auf größere Selbstständigkeit und die Bewältigung von komplexeren selbstgewählten Aufgabenstellungen.

Besonderer Wert ist auf seminaristische Arbeitsformen zu legen (zB offener Unterricht, Kursmodelle, Projekte).

Lehrstoff:

Der jeweilige Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ bildet die Basis für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

4. Klasse:

Erweiterung:

Teilweise selbst gewählte Aufgabenstellungen mit erhöhten Anforderungen aufbauend auf den jeweiligen Lehrstoff der 1. bis 3. Klasse der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“.

Orientierung:

Kleinere, fächerübergreifende Projekte als Grundlage zur Wahl der fachlichen Vertiefung und Schwerpunktsetzung in der 5. Klasse.

5. Klasse:

Vertiefung:

Vertiefte fachliche Auseinandersetzung nach Wahl der Schülerinnen und Schüler als projektorientierte Arbeit mit praktischen und theoretischen Anteilen unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes und fächerübergreifender Aspekte.

21. BEWEGUNGSERZIEHUNG; BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen vor allem

Die Schülerinnen und Schüler sollen weiters als Grundlage für die berufsbezogene didaktisch-methodische Ausbildung möglichst vielfältige Bewegungshandlungen im praktischen Tun erfahren (siehe dazu sinngemäß die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung).

Didaktische Grundsätze:

Bei der Vermittlung der Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch- methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten. Insbesondere in der 2. und 3. Klasse ist die Vermittlung ausgewählter Inhalte des Lehrstoffes (vor allem „Grundlagen des beruflichen Handelns“ und „Methodische Mittel“) unmittelbar mit dem praktischen Tun im Bereich „Bewegung und Sport“ zu verknüpfen.

Zudem ist die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände, im Besonderen von „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der relevanten Pflichtgegenstände der „zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik)“ unerlässlich.

Je nach Neigung und Interesse der Schülerinnen und Schüler sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des Unterrichts und Projektunterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich zu wählen.

Teambildung (Lehrerinnen und Lehrer der ausgewählten Unterrichtsgegenstände und/oder Schülerinnen und Schüler), gemeinsame Diskussion und Planung bis zur Konkretisierung der Lernziele sind nach Möglichkeit vorzusehen. Dabei sind auch Hospitationen im Kindergarten und Hort in Absprache und gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrer der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ zu gewährleisten.

Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein, den Kenntnissen der Ersten Hilfe in Theorie und Praxis, sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutung zu.

Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Kinderskilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, kindgemäße Entspannungsübungen).

Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien (Park, Wasser, Wiese, Wald, Eis, Schnee) erfolgen.

Die didaktischen Grundsätze sind gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung zusätzlich sinngemäß heranzuziehen.

Lehrstoff Bewegungserziehung:

Die Inhalte sind in Abstimmung mit den Lehrinhalten anderer Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls „Pädagogik/Hort“, „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“, im Sinne eines Spiralcurriculums ein oder mehrere Male auf die einzelnen Klassen aufzuteilen.

2. bis 5. Klasse:

Grundlagen des beruflichen Handelns:

Ziele und Aufgaben der Bewegungserziehung im Kindergarten und im Hort,

Materialien- und Gerätekunde,

Alltagsmaterialien als Bewegungsanreiz,

Fachsprache, Fachliteratur und

Sicherheitsmaßnahmen und Unfallverhütung, Erste Hilfe.

Methodische Mittel:

Planung, Organisation und Gestaltung von offenen und angeleiteten Bewegungsangeboten,

methodische Wege,

Möglichkeiten der Motivierung zum Bewegen und Spielen,

psychomotorische Arbeitsweisen,

freie Bewegungsmöglichkeiten,

Anbahnen sportlichen Handelns sowie

Differenzierung und Integration.

Grundlagen der Bewegungserziehung im Berufsfeld:

Praxisrelevante Ergänzung der anatomisch-physiologischen Grundlagen,

Leistungs- und Belastungsfähigkeit im Kleinkind-, Kindes- und Jugendalter,

Bedeutung der Motorik für die Persönlichkeitsentwicklung,

geschlechtsspezifisches Körperbewusstsein und Raumaneignungsverhalten – Möglichkeiten des Ausgleichs,

Erkennen von Auffälligkeiten im Bewegungs- und Sozialverhalten,

soziales Lernen in Bewegungssituationen,

Gesundheitsförderung durch Bewegung und

Sicherheit im Straßenverkehr.

Kreatives Bewegen, Spielen und Tanze:

Bewegungsspiele,

Spielleitung,

Spielfeste, Sportfeste und

einfache Tänze für Kindergarten und Hort.

Bewegter Kindergarten – Bewegter Hort:

Bewegung und Sport im Jahresablauf,

Bewegung und Lernen,

Bewegungspause,

Bewegungsräume,

Bewegungslandschaften,

Eltern und andere Partner in der Bewegungserziehung und

Bewegung in der Freizeitgestaltung.

Lehrstoff Bewegung und Sport:

Siehe sinngemäß die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

22. INFORMATIK UND MEDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler erreichen folgende Lernziele:

Lehrstoff:

1. Klasse

Kompetenzbereich „Textverarbeitung“

Kompetenzbereich „Verwalten und Darstellen von Daten“

Kompetenzbereich „Grundlagen der EDV“

Kompetenzbereich „Präsentation“

Kompetenzbereich „Netzwerke“ (Web, Internet, Netzwerke)

Kompetenzbereich „Medien“

2. Klasse

Kompetenzbereich „Textverarbeitung“

Kompetenzbereich „Verwalten und Darstellen von Daten“

Kompetenzbereich „Grundlagen der EDV“

Kompetenzbereich „Präsentation“

Kompetenzbereich „Netzwerke“ (Web, Internet, Netzwerke)

Kompetenzbereich „Medien“

23. SEMINAR ORGANISATION, MANAGEMENT UND RECHT

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler erreichen folgende Lernziele:

Lehrstoff:

4. Klasse

Kompetenzbereich „Recht“

Kompetenzbereich „Projektmanagement“

Kompetenzbereich „Marketing und Management“

5. Klasse

Kompetenzbereich „Marketing und Management“

Kompetenzbereich „Organisation und Management“

Kompetenzbereich „Betriebswirtschaftliche Grundlagen“

24. SEMINAR ERNÄHRUNG MIT PRAKTISCHEN ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Über eigenes Erleben sollen die Schülerinnen und Schüler im Schulalltag zu bewusstem Ernährungsverhalten hingeführt werden.

Zur Durchführung des praktischen Teils sind geblockte Unterrichtseinheiten vorzusehen.

Der Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ zu ermöglichen.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“ und „Chemie“ ist erforderlich (insbesondere ist die Lehrstoffverteilung gemeinsam zu erstellen).

Lehrstoff:

1. Klasse:

Bestandteile der Nahrung, grundlegende chemische Begriffe,

gesunde Ernährung, Essverhalten,

Individual- und Betriebshygiene und

praktische Übungen zur gesunden Ernährung.

2. Klasse:

Gemeinschaftsverpflegung,

Tischkultur,

Individual- und Betriebshygiene,

Abfallwirtschaft und

berufsbezogene praktische Übungen.

B. VERBINDLICHE ÜBUNG

25. SEMINAR KOMMUNIKATIONSPRAXIS UND GRUPPENDYNAMIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Vertiefung, Erweiterung und individuelle praktische Umsetzung kommunikativer und kooperativer Modelle und Techniken sollen durch seminaristisches Arbeiten gewährleistet werden.

Gruppendynamische Prozesse sind theoriegeleitet zu beobachten und den Schülerinnen und Schülern als Hilfestellung zur Entwicklung von eigenständigen Konfliktlösungsstrategien und im Hinblick auf Persönlichkeitsentwicklung transparent zu machen.

Lernen am Projekt ist als bevorzugte Methode heranzuziehen.

Lehrstoff:

5. Klasse:

Kommunikation:

Sprache und ihre Kommunikationsfunktionen,

Kommunikationsmodelle,

Rhetorik und freie Rede,

sprachliche und bildhafte Kommunikationsmittel und

mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen

Kooperation:

Grundlagen und Techniken des Miteinander-Redens,

Zeit- und Selbstmanagement,

Konfliktlösungsmodelle,

Supervisionsmodelle,

Grundlagen der Mediation und

Verhaltenstraining.

Gruppendynamik:

Mechanismen in Gruppen,

kompensatorische Maßnahmen zur Stressbewältigung,

Gruppenentwicklungsmodelle,

Lenkung von Gruppenprozessen und

Methoden der Reflexion.

C. PFLICHTGEGENSTÄNDE DER ZUSÄTZLICHEN AUSBILDUNG ZUR ERZIEHERIN/ZUM ERZIEHER AN HORTEN (ZUSATZAUSBILDUNG HORTPÄDAGOGIK)

26. PÄDAGOGIK/HORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  1. k önnen.

Didaktische Grundsätze:

Eine enge Vernetzung der Lehrstoffe der Pflichtgegenstände „Pädagogik/Hort“, „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ ist unbedingt erforderlich.

Querverbindungen zum Lehrstoff anderer relevanter Unterrichtsgegenstände sind herzustellen.

Lehrstoff:

4. Klasse:

Der Hort und seine sozialpädagogischen Aufgaben,

die soziale und geschlechtsspezifische Entwicklung im Schulalter,

unterschiedliche Familienformen und sonstige Formen des Zusammenlebens,

Auseinandersetzung mit später Kindheit und Pubertät bei Mädchen und Knaben in der Hortgruppe;

Gegenwartsprobleme, Freizeitverhalten, Lern- und Leistungsverhalten von Mädchen und Knaben,

Leistungsbeurteilung in der Schule,

Berufswahl, Bildungs- und Lebensplanung auch unter geschlechtsspezifischen Aspekten.

Schularbeiten:

Eine Schularbeit pro Semester.

27. DIDAKTIK DER HORTERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  1. und dadurch
  1. k önnen.

Didaktische Grundsätze:

Das Prinzip der Selbsterfahrung ist als eine wesentliche Voraussetzung eigenen pädagogischen Handelns im Unterricht bevorzugt anzuwenden.

Die dabei gewonnene Einsicht in die Notwendigkeit einer aufbauenden Strukturierung von Lerninhalten soll zu wirksamer Lernhilfe befähigen.

Die Bedeutung einer adäquaten Arbeitsatmosphäre (gekennzeichnet zB durch Abwechslung, Humor, Anerkennung und Ermutigung) soll bewusst gemacht werden. Die Wichtigkeit von Querverbindungen zu anderen Fachbereichen bei der Sicherung, Vertiefung, Übung und Bearbeitung von Lerninhalten ist deutlich darzustellen.

Als Voraussetzung für spätere Teamarbeit im Hort sind kooperative Lern- und Arbeitsformen nach dem Prinzip der Selbsterfahrung im Unterricht zu erproben.

Die Bedeutung des Einbringens der eigenen Persönlichkeit beim Wecken und Verfolgen von Interessen, sowie bei Fragen der Persönlichkeitsbildung und Werthaltung, ist für pädagogisches Handeln im Berufsfeld bewusst zu machen. Das Hinterfragen persönlicher Werthaltungen und Geschlechtsrollenbilder ist dabei unerlässlich.

Eine enge Vernetzung der Lehrstoffe der Pflichtgegenstände „Didaktik der Horterziehung“, „Hortpraxis“ und „Pädagogik/Hort“ ist unbedingt erforderlich.

Querverbindungen zum Lehrstoff anderer relevanter Unterrichtsgegenstände sind herzustellen.

Lehrstoff:

3. Klasse:

Erster Einblick in die sozialpädagogischen Aufgaben des Hortes im Hinblick auf

Kennenlernen verschiedener Horte,

Differenzierung und Strukturierung jener Faktoren, die das Erziehungsfeld im Hort beeinflussen zB Erhalter, Lage, Gruppen- bzw. Zeitstruktur, Einrichtung und Gestaltung der einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche,

erstes Kennenlernen von Inhalten und Methoden der Hortarbeit und

erste Auseinandersetzung mit der Didaktik der Spiel- und Freizeitpädagogik.

4. Klasse:

Gezielte Auseinandersetzung mit den sozialpädagogischen Aufgaben des Hortes,

Kennenlernen von Organisationsformen und Methoden für die Schaffung geeigneter Lernsituationen im Hort,

Auswahl von Inhalten, die den Bedürfnissen, Interessen von Mädchen und Knaben hinsichtlich emotionaler und sozialer Erziehung unter Berücksichtigung von Werthaltungen entsprechen,

Methoden für und Analyse von Spiel- und Arbeitsprozessen, die für die Kinder im Hort geeignet sind,

vertiefte Auseinandersetzung mit der Spiel- und Freizeitpädagogik und

Kriterien für kurz-, mittel- und längerfristige Planungsformen.

5. Klasse:

Weiterführende Auseinandersetzung mit der Didaktik der Freizeitpädagogik,

Auseinandersetzung mit Gegenwartsproblemen wie

unterschiedliche pädagogisch-didaktische Konzepte der Hortarbeit,

Wechselwirkung: Schule – Hort – Elternhaus,

Methoden der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und anderen Bezugspersonen und

administrative Aufgaben im zukünftigen Berufsfeld.

Schularbeiten:

4. Klasse: zwei Schularbeiten

5. Klasse: zwei Schularbeiten oder eine zweistündige Schularbeit

28. HORTPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  1. k önnen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtungs-Ergebnisse vorbildlich gestalteter Hortarbeit und des eigenen Tuns sind eine wesentliche Lernvoraussetzung.

Der Unterrichtsertrag ist durch Besprechung der Vorbereitungen vor und nach dem Praktizieren, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und fallweise durch schriftliches Festhalten der Ergebnisse zu sichern.

Das eigene Erzieherverhalten soll durch gezieltes Verhaltenstraining bewusst gemacht und reflektiert werden.

Die Praxiswochen sind gewissenhaft vorzubereiten und begleitend zu kontrollieren.

Unter Einbeziehung regionaler Begebenheiten sind Blockungen der Hortpraxis anzustreben.

Eine enge Vernetzung der Lehrstoffe der Pflichtgegenstände „Hortpraxis“, „Didaktik der Horterziehung“ und „Pädagogik/Hort“ ist unbedingt erforderlich.

Querverbindungen zum Lehrstoff anderer relevanter Unterrichtsgegenstände sind herzustellen.

Die Schülerinnen und Schüler, die einen Unterricht in einer Volksgruppensprache besuchen, sollten nach Möglichkeit auch in einem zweisprachig geführten Hort praktizieren.

Lehrstoff:

3. Klasse:

Einführung in die Hortarbeit und deren Planung,

erstes Erproben von hortspezifischen Methoden,

Anleitung zur Erstellung erster schriftlicher Protokolle für die Hortarbeit,

Hospitieren und erstes spontanes, praktisches Arbeiten im Hort,

erste Beobachtungsaufgaben,

Vertrautmachen mit Materialien und Bildungsmitteln, die gezielt auf die Erziehungs- und Bildungsaufgaben im Hort abgestimmt sind und

exemplarische Angebote als ersten Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse der Mädchen und Knaben im Pflichtschulalter.

4. Klasse:

Praktizieren in verschiedenen Hortgruppen unter Steigerung der Selbstständigkeit hinsichtlich der Planung und der verantwortungsbewussten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppe,

gezielter Einsatz von Medien, Bildungs- und Arbeitsmitteln,

vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung,

Hospitieren mit gezielten Aufgabenstellungen und

weiterführende Beobachtungsaufgaben (zB geschlechtsspezifisches Spielverhalten, Kommunikation in interkulturellen Gruppen).

Eine Praxiswoche.

5. Klasse:

Weitgehend selbstständiges Praktizieren im Hort nach eigenständiger, methodengerechter Planung,

gelegentliches Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte der Hortarbeit einerseits und des Ablaufs von Gruppenprozessen andererseits,

Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Anfertigung pädagogisch relevanter Aufzeichnungen für die Reflexion und

Mitwirkung bei der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Schule und Hort sowie Auseinandersetzung mit allenfalls unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Horten.

Eine Praxiswoche.

29. DEUTSCH (LERNHILFE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  1. und dabei
  1. f ördern können.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll sich weitgehend an konkreten Beispielen orientieren. Daher ist eine Kooperation mit der Schule anzustreben.

Lernprobleme und Fehlerursachen sind in methodischer Vielfalt zu analysieren und zu diskutieren.

Beratungsgespräche sind zu üben.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit geeigneten Hilfsmitteln und Methoden für besondere Lernbedürfnisse vertraut zu machen.

Interkulturelle Lerntechniken sollten berücksichtigt werden.

Lehrstoff:

5. Klasse:

Einblick in verschiedene Methoden der schulischen Lehrstoffaufbereitung und -erarbeitung,

Übungen im gezielten Einsatz kreativer Arbeits- und Übungsformen wie

Einblick in die einschlägigen Lehrplanbestimmungen des Pflichtgegenstandes „Deutsch“ im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschule (APS) sowie im Bereich der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule (AHS), Kenntnis der wesentlichen Zielsetzungen in Grammatik, Vokabular und für die Erstellung von Textsorten,

Umgang mit Unterrichtsbehelfen der APS/AHS, entsprechendem Übungsmaterial und Fachliteratur,

kreative Techniken kommunikativen Spracherwerbs und -gebrauchs,

Gestaltungskriterien für unterschiedliche Textsorten, kreative Ansätze zur Textproduktion,

Korrekturübungen anhand von Schülerarbeiten betreffend Wortschatz, Zeichensetzung, Grammatik und Ausdruck,

Erkennen und Anwenden verschiedener Übungstypen,

Leseerziehung und -förderung (Erstleser), Lesemotivation,

Motivationsmethoden zu kreativem Sprachgebrauch und

Bewusstmachen sprachlicher Vorbilder.

30. LEBENDE FREMDSPRACHE (LERNHILFE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  1. und dabei
  1. f ördern können.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll sich weitgehend an konkreten Beispielen orientieren. Daher ist eine Kooperation mit der Schule anzustreben.

Lernprobleme und Fehlerursachen sind in methodischer Vielfalt zu analysieren und zu diskutieren.

Beratungsgespräche sind zu üben.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit geeigneten Hilfsmitteln und Methoden für besondere Lernbedürfnisse vertraut zu machen.

Interkulturelle Lerntechniken sollten berücksichtigt werden.

Lehrstoff:

5. Klasse:

Einblick in verschiedene Methoden der schulischen Lehrstoffaufbereitung und -erarbeitung,

Übungen im gezielten Einsatz kreativer Arbeits- und Übungsformen wie

Einblick in die einschlägigen Lehrplanbestimmungen des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache“ im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschule (APS) sowie im Bereich der allgemein bildenden höheren Schule (AHS), Kenntnis der wesentlichen Zielsetzungen in Grammatik, Vokabular und für die Erstellung von Textsorten,

Umgang mit Unterrichtsbehelfen der APS/AHS, entsprechendem Übungsmaterial und Fachliteratur,

kreative Techniken kommunikativen Spracherwerbs und -gebrauchs,

häufige Fehler in Rechtschreibung, Grammatik und Aussprache erkennen und beheben,

Korrekturübungen anhand von Schülerarbeiten betreffend Wortschatz, Grammatik, Ausdruck,

Erklärungsmodelle zur Grammatik mit entsprechenden Übungen,

Motivation und Hilfestellung zum richtigen Einsatz von Wörterbüchern,

effektive Vorbereitung auf Schularbeiten,

Erkennen und Erarbeiten verschiedener Übungstypen,

Motivationsmethoden für das Lesen fremdsprachlicher Texte,

Motivationsmethoden zu kreativem Sprachgebrauch,

Bewusstmachen sprachlicher Vorbilder sowie

Kennenlernen von und Umgang mit neuen Medien (zB zur Ausspracheverbesserung, Vokabel- und Grammatiktrainer).

31. MATHEMATIK (LERNHILFE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  1. und dabei
  1. f ördern können.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll sich weitgehend an konkreten Beispielen orientieren. Daher ist eine Kooperation mit der Schule anzustreben.

Lernprobleme und Fehlerursachen sind in methodischer Vielfalt zu analysieren und zu diskutieren.

Beratungsgespräche sind zu üben.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit geeigneten Hilfsmitteln und Methoden für besondere Lernbedürfnisse vertraut zu machen.

Interkulturelle Lerntechniken sollten berücksichtigt werden.

Lehrstoff:

5. Klasse:

Einblick in verschiedene Methoden der schulischen Lehrstoffaufbereitung und -erarbeitung,

Übungen im gezielten Einsatz kreativer Arbeits- und Übungsformen wie

Entwicklungsstufen des mathematischen Denkens,

Einblick in die einschlägigen Lehrplanbestimmungen des Pflichtgegenstandes „Mathematik“ im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschule (APS) sowie im Bereich der allgemein bildenden höheren Schule (AHS),

Umgang mit Unterrichtsbehelfen der APS/AHS, entsprechendem Übungsmaterial und Fachliteratur,

Methoden zur Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens (Größenordnungen),

Erarbeiten von Hilfestellungen beim Schätzen und Beurteilen von Maßen, Zeiten und Rechenergebnissen,

Korrekturübungen anhand von Schülerarbeiten (Erkennen und Beheben häufiger Fehler im mathematischen Denken),

Lösungsabläufe erkennen und beschreiben und

unterschiedliche Zugänge und Wege zur Lösung von Aufgabenstellungen.

D. FREIGEGENSTÄNDE

SEMINAR STIMMBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  1. k önnen,

Didaktische Grundsätze:

Das theoretische Wissen der anatomischen und physiologischen Grundlagen der Stimme ist aus der praktischen Arbeit erkennbar und ableitbar zu machen.

Auf die Einhaltung der Reihenfolge „Haltung“ – „Atmung“ – „Artikulation“ – „Resonanz“ ist zu achten und „Register“ als methodischer Leitfaden einzusetzen, wobei alle Bereiche immer vernetzt zu sehen sind.

Bilder als Vorstellungshilfen sind heranzuziehen.

Kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalischer Erziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“, „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“, sowie mit „Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)“ und „Lebende Fremdsprache/ Volksgruppensprache“, sowie anderer relevanter Unterrichtsgegenstände ist anzustreben.

Außerschulische Experten und Expertinnen (zB Fachärzte und -ärztinnen, Logopäden und Logopädinnen, Sänger und Sängerinnen) können einbezogen werden.

Auf ganzheitliche Stimmbildung ist größter Wert zu legen.

Lehrstoff:

2. Klasse:

Technisch richtiges Singen und Sprechen:

Arbeit an der Haltung:

Eutonus; Aufbau einer Muskelkonditionierung im Zusammenhang mit der Haltung,

Erkennen und Korrigieren von Bewegungsblockaden:

Entspannungstechniken; Sensibilisierung von Bewegungsabläufen,

Atmung und Atemtypen:

reflektorische Atmung (Abspannen); Erlernen der Tiefatmung; der minimale Luftverbrauch als Grundlage für eine ökonomische Stimmgebung,

Artikulation:

Lippen, Zunge, Unterkiefer als Artikulationswerkzeuge,

Bildung und Eigenschaften der Konsonanten und der Vokale,

die Tiefatmung als Voraussetzung für eine körpergeführte Artikulation,

Resonanz:

Unterscheiden von Kopf- und Brustresonanz,

Kopfresonanz:

Differenzieren von Kuppel- und Maskenklang; Stimmsitz,

Register:

Unterscheidung der Stimmlippenaktivität in Rand- und Vollstimme bzw. deren Mischungsverhältnisse mit dem Ziel des Einregisters, Stimmeinsatz und Stimmabsatz sowie

Ausweitung des Stimmumfanges.

Anwendung in der beruflichen Praxis:

Stimmbildung mit Kindern anhand von Liedern,

Erkennen von Stimmschwierigkeiten und Stimmstörungen,

Setzen von stimmhygienischen Maßnahmen:

Korrektur unökonomischer Stimmleistungen und der eigene richtige Stimmgebrauch als Vorbild für die Kinder.

Früherziehung

PHYSIOLOGISCHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte der Betreuung des Kleinstkindes zu vermitteln.

Außerschulischer Fachkräfte können für spezielle Schwerpunkte eingebunden werden.

Lehrstoff:

5. Klasse:

Schwangerschaft und Geburt – aufbauend auf dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Biologie und Umweltkunde (einschließlich Gesundheit und Ernährung)“ – unter besonderer Berücksichtigung der intrauterinen Entwicklung sowie pränatale, perinatale und postnatale Schädigungen),

ausgewogene und gesunde Ernährung des Kindes unter drei Jahren unter besonderer Berücksichtigung von Themen wie Ernährungsbedarf, Stillen, Flaschenernährung, spezielle Ernährungsformen, Diäten, Speisepläne,

Körperpflege, Hautpflege (Themen wie Wickeltechniken, spezielle Hauterkrankungen),

präventive und prophylaktische Maßnahmen gegen Erkrankungen im Kleinstkindalter,

Unfallverhütung und

Erste Hilfe speziell für das junge Kind.

PÄDAGOGIK UND DIDAKTIK DER FRÜHERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  1. k önnen.

Didaktische Grundsätze:

Um die notwendige Konzentration der Unterrichtsgegenstände des Bereiches „Früherziehung“ zu gewährleisten, ist die Zusammenarbeit aller beteiligten Lehrerinnen und Lehrer unbedingt erforderlich.

Fächerübergreifende Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung sind ebenso wie Projektunterricht im Sinne einer ganzheitlichen Ausrichtung im Bereich „Früherziehung“ zu berücksichtigen.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu mündlicher und schriftlicher Darstellung von pädagogischen und didaktischen Sachverhalten, individuellen Wahrnehmungen und Problemen unter richtiger Verwendung von Fachausdrücken anzuleiten.

Der Lehrstoff ist als didaktische Einheit zu betrachten.

Durch die Auseinandersetzung mit vielfältigen Methoden ist für die Schülerinnen und Schüler ein eigenverantwortliches und erfahrungsbezogenes Lernen zu ermöglichen und anzustreben.

Der Einsatz von modernen Medien zur Beobachtung von Verhaltensweisen der Mädchen und Buben ist für eine kritische Auseinandersetzung und die fachliche Qualifizierung einzuplanen.

Einschlägige Fachliteratur ist in die Unterrichtsarbeit mit einzubeziehen.

Lehrstoff:

4. und 5. Klasse:

Pädagogik der Früherziehung:

Prä- und perinatale Entwicklung,

Entwicklung in den ersten vier Lebensjahren,

Einflussfaktoren (zB integrative, interkulturelle, religiöse, geschlechtssensible),

spezielle Interaktions- und Kommunikationsmöglichkeiten des Säuglings und Kleinkindes,

Mutter-Kind-Interaktion,

Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeit des Kindes in den ersten Lebensjahren,

theoretische Erziehungskonzepte in Bezug auf das Kleinkind,

gesellschaftliche Veränderungen und Auswirkungen auf die prä-, peri- und postnatale Entwicklung,

die emotionale Entwicklung des Säuglings und des Kleinkindes,

Individuum – Gruppe (Möglichkeiten und Grenzen bei Kindern unter drei Jahren),

Hilfestellung zur Früherkennung von Abweichungen in unterschiedlichen Entwicklungsbereichen und

Prävention im Hinblick auf Verwahrlosung, Missbrauch, Gewalt, Aggression und Sucht.

Didaktik der Früherziehung:

Gestaltungsmöglichkeiten von förderlichen Situationen zur Entwicklung und Entfaltung der sensorischen, motorischen und sprachlichen, wie auch der kognitiven und emotionalen Fähigkeiten und Fertigkeiten des jungen Kindes unter Berücksichtigung des ganzheitlichen und bedürfnisorientierten Prinzips,

situationsorientierte Planung, Durchführung und Reflexion,

familienergänzende und familienunterstützende Formen von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren (Qualitätskriterien),

verschiedene Modelle der Zusammenarbeit mit Eltern, Erziehungsberechtigten und anderen Bezugspersonen,

Modelle zur individuellen Gestaltung der Eingewöhnungsphase,

Auseinandersetzung mit Dimensionen des Erzieherverhaltens, Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes,

kritische Auseinandersetzung mit bestehenden und in Entwicklung befindlichen didaktisch-pädagogischen Konzepten, Methoden und Modellen für das Kind unter drei Jahren im Vergleich mit anderen Ländern,

Einblick in die Erstellung von Konzeptionen für Betreuungseinrichtungen,

Öffentlichkeitsarbeit,

Beobachten als Grundlage für das Wahrnehmen von individuellen Befindlichkeiten, Entwicklungsständen und Bedürfnissen,

Auseinandersetzung mit dem zukünftigen Berufsfeld (Anforderungsprofil, Erwartungen, Umgang mit Belastungen, psychohygienische Maßnahmen, interdisziplinäre und integrative Formen der Zusammenarbeit) und

Auseinandersetzung mit Fachliteratur.

Schriftliche Arbeiten:

Eine Schularbeit je Semester oder eine Schularbeit (zweistündig) im Jahr.

DIDAKTIK DER FRÜHERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  1. k önnen.

Didaktische Grundsätze:

Um die notwendige Konzentration der Unterrichtsgegenstände „Didaktik der Früherziehung“ und „Früherziehungspraxis“ zu gewährleisten, ist die intensive Zusammenarbeit der beteiligten Lehrerinnen und Lehrer erforderlich. Fächerübergreifende Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung sind ebenso wie Projektunterricht im Sinne einer ganzheitlichen Ausrichtung im Bereich „Früherziehung“ zu berücksichtigen.

Durch die Auseinandersetzung mit vielfältigen Methoden ist für die Schülerinnen und Schüler ein eigenverantwortliches und erfahrungsbezogenes Lernen zu ermöglichen und anzustreben.

Der Einsatz von modernen Medien zur Beobachtung von Verhaltensweisen der Mädchen und Buben ist für eine kritische Auseinandersetzung und die fachliche Qualifizierung einzuplanen.

Lehrstoff:

3. Klasse:

Einblick in die geschichtliche Entwicklung der Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren in Österreich,

Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen außerfamiliärer Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren,

Gestaltung und Nutzung räumlicher Bedingungen unter Berücksichtigung individueller entwicklungspsychologischer Besonderheiten,

Gestaltung des Tagesablaufes unter Berücksichtigung didaktischer Grundlagen, entwicklungspsychologischer Kenntnisse, sowie individueller Befindlichkeiten der Kinder (besondere Gewichtung beispielsweise auf Essen, Schlafen, Wickeln),

Auseinandersetzung mit didaktischen Prinzipien, die für ein kindzentriertes und situationsorientiertes Handeln zu beachten sind,

Methoden und Modelle zur Gestaltung von charakteristischen Spielprozessen für das junge Kind unter Berücksichtigung von altersentsprechendem Spiel- und Sozialverhalten,

Kennenlernen von altersadäquaten Spielmaterialen,

Qualitätsmerkmale und Kriterien zur Auswahl von Spielmaterialien und

Auseinandersetzung mit Fachliteratur.

FRÜHERZIEHUNGSPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze:

Die fächerübergreifende Zusammenarbeit aller im Bereich „Früherziehung“ beteiligten Lehrerinnen und Lehrer ist erforderlich, um die persönliche und fachliche Befähigung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

Die intensive Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal der Praxisstätten ist Voraussetzung für einen bestmöglichen Transfer der Theorie in die Praxis. Die Früherziehungspraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren. Da die Berufspraxis ein extrem differenziertes Feld darstellt, muss der Unterricht ganz besonders von individuellen Erfahrungen und Beobachtungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen.

Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtungen einzelner Kinder und der methodischen Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsarbeit stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar. Mündliches Reflektieren, sowie regelmäßige Betreuung der praktischen Arbeit, sollen zu einer kritischen Einschätzung des eigenen Tuns führen. Um den gegenwärtigen und zukünftigen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind die Schülerinnen und Schüler für den Umgang mit verschiedenen Kulturen zu sensibilisieren.

Die Blockung von Praxisstunden ist im Sinne der Kontinuität der Praxiserfahrungen sinnvoll.

Die vorgesehene Praxiswoche in außerfamiliären Betreuungseinrichtungen ist so vorzubereiten und durchzuführen, dass ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist.

Lehrstoff:

3. Klasse:

Hospitieren in außerfamiliären Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren unter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen vorwiegend in Krippen (Krabbelstuben, Vorkindergartengruppen), Kindergruppen, Kinderhäusern, Säuglings- und Kinderheimen sowie bei Tagesmüttern,

Einblick in spezielle Bedürfnisse des Kindes, sowie in das frühkindliche Spielverhalten durch Beobachtungen, Kontaktanbahnungen und aktives Mitspielen,

Kennenlernen von adäquaten Spielmaterialien und Bildungsmitteln,

gezielte Beobachtungen der Durchführung von bedürfnisorientierten und kindzentrierten Angeboten,

erstes Praktizieren mit einzelnen Kindern und/oder Kleingruppen,

Aufarbeiten und Reflektieren individueller Erlebnisse, Erfahrungen und Beobachtungen, Erstellen von schriftlichen Reflexionen als Grundlage für die Analyse von Prozessen und für die Auswirkungen erzieherischen Handelns und

Anlegen ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen und Praxisanregungen.

4. Klasse:

Praktizieren in außerfamiliären Betreuungseinrichtungen für das Kleinstkind unter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen,

durch gezielte und differenzierte Beobachtungsaufgaben Erfassen der Individuallage und des Entwicklungsstandes des einzelnen Kindes,

Erstellen und Auswerten von schriftlichen Beobachtungsprotokollen,

Planen, Praktizieren und Reflektieren unter Bedachtnahme von adäquaten methodischen Grundsätzen und didaktischen Prinzipien,

Methoden zur Entwicklungsanregung und Persönlichkeitsentfaltung mit besonderer Gewichtung der sensorischen, motorischen und sprachlichen Förderung,

Kennenlernen und Erproben von unterschiedlichen Methoden der Zusammenarbeit mit Eltern besonders im Loslösungs- und Eingewöhnungsprozess,

Pflegerische Handlungen unter Berücksichtigung der emotionalen und physischen Grundbedürfnisse und

Erweiterung der fachspezifischen Sammlung und der Praxisanregungen.

Eine Praxiswoche in außerfamiliären Betreuungseinrichtungen.

Schulautonome Freigegenstände

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Ausgewählte Fachbereiche für die vertiefende oder ergänzende Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.

Die nähere Beschreibung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Früherziehung

FRÜHERZIEHUNGSPRAXIS, KOMMUNIKATION UND PERSÖNLICHKEITSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Didaktische Grundsätze

Lehrausgänge, Exkursionen und Teilnahme an Fachveranstaltungen zum Thema Früherziehung (zB Tagungen, Kongresse, Vorträge, Ausstellungen, Messen, Beratungsstellen, Kliniken) sollen die Lehrinhalte der übrigen Unterrichtgegenstände des Bereiches „Früherziehung“ unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinärer Aspekte ergänzen und vertiefen.

Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen anzustreben.

Methoden der Selbsterfahrung sind anzuwenden, um eigenständiges, kritisches und kreatives Handeln zu ermöglichen.

Um gruppendynamische Prozesse zu erkennen, personale Kompetenzen und Ressourcen zu erweitern und Lösungsstrategien zu entwickeln, sind geeignete Übungen durchzuführen.

Die fächerübergreifende Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer der Unterrichtsgegenstände des Bereiches „Früherziehung“ ist im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes unumgänglich.

Lehrstoff:

5. Klasse:

Früherziehungspraxis:

Fortsetzung der praktischen Erfahrungen und Kennenlernen weiterer Einrichtungen unter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen (zB Hospitieren bzw. Praktizieren in Alternativkinderkrippen, Kinderstationen in Krankenhäusern, Geburtenstationen, Elternberatungsstellen),

Kennenlernen weiterer Einrichtungen wie Beratungsstellen für Schwangerschaftsbetreuung und für Krisensituationen, klinische Einrichtungen für Gynäkologie, Neonatologie, Pädiatrie,

Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters, integrative sonder- und heilpädagogische Einrichtungen,

Einblick in den Arbeitsbereich von Frühförderinnen und Frühförderern, Sonderkindergärtnerinnen und Sonderkindergärtnern, Therapeutinnen und Therapeuten.

Weitgehend selbstständiges Planen und Praktizieren in Zusammenarbeit mit dem Team der Praxisstätte,

Erkennen von Faktoren, die sich auf die Zusammenarbeit im Team förderlich oder hemmend auswirken,

Erstellen und Auswerten von schriftlichen Reflexionen,

Wahrnehmen und Erkennen besonders sensibler Phasen in veränderten Lebenssituationen (zB im integrativen, interkulturellen, religiösen oder geschlechtssensiblen Kontext),

Beobachtungsmethoden (unter Verwendung zB von audio-visuellen Medien, Beobachtungsbögen, Tagebuchaufzeichnungen) und

Einblick in administrative und organisatorische Arbeiten unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen.

Eine Praxiswoche in außerfamiliären Betreuungseinrichtungen.

Kommunikation und Persönlichkeitsbildung:

Gesprächsführung mit besonderer Berücksichtigung von partnerzentriertem Gesprächsstil,

Gruppendynamik, Gruppenprozesse,

Kommunikation als Prozess der Interaktion – Möglichkeiten und Grenzen beim jungen Kind,

Strukturanalyse von Arbeitsprozessen,

Teamentwicklung, Teamarbeit, Konflikte und Konfliktbewältigung,

Beratungs-, Problem- und Konfliktgespräche mit Eltern und Erziehungsberechtigten,

Umgang mit Belastungen, Psychohygiene der Erziehenden,

Praxisbegleitung, Supervision und

Weiterbildungsmöglichkeiten.

Schulautonome unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Ausgewählte Fachbereiche für die vertiefende oder ergänzende Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.

Die nähere Beschreibung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

F. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze, Lehrstoff:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes in der jeweiligen Klasse durchgenommenen Lehrstoffs für die Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, dass es sich um geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 256/2012

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2018

Gesetzesnummer

10008819

Dokumentnummer

NOR40141677

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