Anlage III FM-GwG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2017

Anlage III

  1. 1. Risikofaktoren bezüglich Kunden:
  1. a) außergewöhnliche Umstände der Geschäftsbeziehung,
  2. b) Kunden, die in geografischen Gebieten mit hohem Risiko gemäß Z 3 ansässig sind,
  3. c) juristische Personen oder Rechtsvereinbarungen, die als Instrumente für die private Vermögensverwaltung dienen,
  4. d) Unternehmen mit nominellen Anteilseignern oder als Inhaberpapieren emittierten Aktien,
  5. e) bargeldintensive Unternehmen,
  6. f) angesichts der Art der Geschäftstätigkeit als ungewöhnlich oder übermäßig kompliziert erscheinende Eigentumsstruktur des Unternehmens;
  1. 2. Risikofaktoren bezüglich Produkten, Dienstleistungen, Transaktionen oder Vertriebskanälen:
  1. a) Banken mit Privatkundengeschäft,
  2. b) Produkte oder Transaktionen, die Anonymität begünstigen könnten,
  3. c) Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen ohne persönliche Kontakte und ohne bestimmte Sicherungsmaßnahmen wie z. B. elektronische Unterschriften,
  4. d) Eingang von Zahlungen unbekannter oder nicht verbundener Dritter,
  5. e) neue Produkte und neue Geschäftsmodelle einschließlich neuer Vertriebsmechanismen sowie Nutzung neuer oder in der Entwicklung begriffener Technologien für neue oder bereits bestehende Produkte;
  1. 3. Risikofaktoren in geographischer Hinsicht:
  1. a) unbeschadet des § 2 Z 17, ermittelte Länder, deren Finanzsysteme laut glaubwürdigen Quellen (z. B. gegenseitige Evaluierungen, detaillierte Bewertungsberichte oder veröffentlichte Follow-up-Berichte) nicht über hinreichende Systeme zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verfügen,
  2. b) Drittländer, in denen Korruption oder andere kriminelle Tätigkeiten laut glaubwürdigen Quellen signifikant stark ausgeprägt sind,
  3. c) Länder, gegen die beispielsweise die Union oder die Vereinten Nationen Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben,
  4. d) Länder, die terroristische Aktivitäten finanziell oder anderweitig unterstützen oder in denen bekannte terroristische Organisationen aktiv sind.

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2019

Gesetzesnummer

20009769

Dokumentnummer

NOR40189711

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