Anlage II Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2009

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 266/2009

Anlage II

1.

Identifikationsmerkmale

 

1.1

Tätigkeit(en)

2.

Beschäftigte

 

2.1

Selbständig Beschäftigte im Jahresdurchschnitt

 

2.2

Unselbständig Beschäftigte im Jahresdurchschnitt

3.

Betriebserlöse

 

3.1

Betriebserlöse insgesamt

 

 

3.1.1

Handelswarenerlöse

 

 

3.1.2

Erlöse aus Waren eigener Erzeugung und aus Bauleistungen

 

 

3.1.3

Erlöse aus durchgeführten Reparaturen, Montagen und Instandhaltungsarbeiten

 

3.2

Erlöse aus unternehmensinternen Lieferungen und Leistungen

4.

Aufwendungen

 

4.1

Bezug von Waren und Dienstleistungen insgesamt

 

 

4.1.1

Bezug von Handelswaren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand

 

4.2

Summe der Bruttolöhne und ‑gehälter

5.

Lagerbestand

 

5.1

Lagerbestand zum Ende des Vorjahres sowie zum Ende des Berichtsjahres (Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr) insgesamt

6.

Investitionen in:

 

6.1

Unbebaute Grundstücke

 

6.2

Altbauten

 

6.3

Errichtung und Umbau von Gebäuden und Bauten

 

6.4

Maschinen und maschinelle Anlagen, Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

6.5

Transportmittel

 

6.6

Gebrauchte Sachanlagen

 

6.7

Geringwertige Wirtschaftsgüter (gemäß § 13 EStG 1988)

    

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 266/2009

Schlagworte

Bruttogehalt, Kalenderjahr, Betriebsausstattung

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022

Gesetzesnummer

20002919

Dokumentnummer

NOR40109573

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