Anlage I Lehrplan – kath. Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.1987

Anlage I

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN EINJÄHRIGEN BERUFSBILDENDEN MITTLEREN SCHULEN

DAS GRUNDKONZEPT DES LEHRPLANES

Zu den Kennzeichen der neuen Lehrpläne zählt es, daß keines der Schuljahre allein unter dem Gesichtspunkt einer einzigen theologischen Disziplin konzipiert ist.

Der Lehrplan baut auf Catechesi tradendae und auf dem Österreichischen Katechetischen Direktorium auf. Gemeinsam ist dem Konzept für allgemeinbildende höhere Schulen, berufsbildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere Schulen, daß

  1. a) jedes Thema sowohl einem theologischen wie auch einem anthropologischen Richtziel zugeordnet wird (= Wahrung der Treue zu Gott und Treue zum Menschen, Catechesi tradendae Nr. 55);
  2. b) die theologischen, anthropologischen und schulisch-didaktischen Unterrichtsprinzipien und Erziehungsaufgaben das Strukturprinzip bestimmen;
  3. c) der Lehrstoff in Themenfelder gegliedert wird, die je nach Situation der Klasse intensiver oder mehr kursorisch behandelt werden können;
  4. d) die Lehrinhalte in Kernstoff und Erweiterungsstoff differenziert werden;
  5. e) zentrale Anliegen in jedem Jahr aufscheinen, wobei diese zentralen Anliegen zugleich die Grundintentionen der Richtziele darstellen.

BILDUNGSZIELE UND LEHRAUFGABEN

Der Religionsunterricht soll

Er hat die Frage nach Gott, Welt und Leben zu wecken, zu reflektieren und dabei die Antwort aus Offenbarung und Kirche verstehbar zu machen. Er hat insbesondere mit der Wirklichkeit des Glaubens und der Botschaft, die ihm zugrunde liegt, vertraut zu machen. Darüber hinaus muß er in Auseinandersetzung mit anderen Weltanschauungen und Ideologien zur persönlichen Entscheidung befähigen und zugleich Verständnis und Toleranz wecken. Schließlich soll er als sein höchstes, wenn auch oft eingeschränktes Ziel versuchen, die Schüler zum christlichen Leben zu motivieren und aus dem Glauben zum verantwortlichen Handeln in Kirche und Gesellschaft ermutigen. (Österreichisches Katechetisches Direktorium, Seite 23 mit Quellenhinweis.)

Aus diesen Aufgaben ergeben sich folgende theologische (A–E) und anthropologische (1‑4) Richtziele:

Der Religionsunterricht soll mitwirken an der Befähigung des Schülers,

A. Welt und Mensch (im Lichte des Glaubens und der gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisse) zu deuten;

B. das befreiende Handeln Gottes für die Menschen und mit den Menschen zu sehen und anzuerkennen;

C. die Bibel als Zeugnis des befreienden Handelns Gottes für die Menschen und mit den Menschen zu sehen und anzuerkennen;

D. Inkulturation als Wesensmerkmal des christlichen Glaubens zu erfassen und zu verwirklichen;

E. aus christlicher Verantwortung heraus zu handeln.

Der Religionsunterricht soll mitwirken an der Befähigung des Schülers

  1. 1. sich selbst zu verstehen und anzunehmen;
  2. 2. sich mit allen Menschen solidarisch zu sehen;
  3. 3. sich im Kosmos als abhängig und mitgestaltend zu bejahen;
  4. 4. in den Grunderfahrungen und Grundbedürfnissen die Sinnfrage wahrzunehmen.

Die Themen sind jeweils sowohl unter dem theologischen wie auch unter dem anthropologischen Gesichtspunkt zu behandeln.

Hinweise auf die Richtziele, denen ein Inhalt schwerpunktmäßig zuzuordnen ist, geben die Klammerausdrücke nach den Themen und Inhalten.

UNTERRICHTSPRINZIPIEN UND ERZIEHUNGSANLIEGEN

(Didaktische Grundsätze)

Grundsätzlich gelten dieselben Unterrichtsprinzipien, die für die jeweilige Schultype Geltung haben. Der Religionsunterricht in der Schule ist, wie jeder andere Unterricht, nicht nur kognitive Wissensvermittlung. Er partizipiert an den Erziehungsaufgaben, die der österreichischen Schule gestellt sind (§ 2 SchOG). Im besonderen nimmt er diese Aufgabe durch Beachtung der folgenden speziellen Unterrichtsprinzipien und Erziehungs- bzw. Bildungsaufgaben wahr.

I. Theologische Unterrichtsprinzipien

1. Das Prinzip der doppelten Treue zu Gott und zum Menschen in ihrer unaufhebbaren Spannung

Es wird verwirklicht durch die Zuordnung jedes Themas sowohl zu einem theologisch wie auch zu einem anthropologisch begründeten Richtziel.

2. Das Prinzip der inkarnatorischen Grundstruktur des christlichen Glaubens

Im Zentrum des Religionsunterrichtes steht die Person und das Anliegen Jesu Christi (Christozentrik). Daraus ergibt sich, daß der Glaube zu sehen ist als personale Beziehung und nicht nur als die Kenntnis einer mehr oder minder großen Summe von Einzelwahrheiten (vgl. Catechesi tradendae 5–9). In Person und Werk Jesu Christi findet sich alles aufgenommen und angenommen, was gut ist im Bereich der irdischen Wirklichkeiten. Person und Werk Jesu Christi sind auch nicht nur ein der Vergangenheit angehörendes Ereignis, sondern lebendige und fortwirkende Gegenwart. Die Gemeinschaft der Glaubenden, in der diese Wirklichkeit Christi anwesend bleibt, ist somit Bezugswirklichkeit des Religionsunterrichtes (Ekklesiozentrik). Inkulturation des Christentums durch Aufnahme alles Wertvollen in den christlichen Lebensvollzug und das Einbringen des Geistes Christi in alle Lebensbereiche des einzelnen, der Gemeinschaften, Völker und Kulturen zeigen sich so als Grundanliegen, für die der Schüler sensibilisiert werden soll.

3. Das Prinzip der eschatologischen Dimension

Die in allen menschlichen und christlichen Lebenswirklichkeiten und Wahrheiten enthaltene eschatologische Dimension ist in jedem Themenkreis enthalten. Sie darf daher auch nicht auf jene Themenfelder beschränkt werden, wo sie schwerpunktmäßig behandelt wird.

4. Christliche Grundhaltungen als Antwort und Nachahmung der Liebe Gottes zur Welt

Alle Themen sollten unter diesem Gesichtspunkt unterrichtet werden. Er besagt, daß Liebe Motor und Motiv christlichen Handelns ist und daß jedem menschlichen Handeln in Liebe das Liebesangebot Gottes zuvorgeht.

5. Das Prinzip der ökumenischen Dimension

Die Katechese darf von dieser ökumenischen Dimension nicht absehen; denn alle Gläubigen sind aufgerufen, sich je nach ihrer Fähigkeit und Stellung in der Kirche in die Bewegung zur Einheit hin einzureihen. (Catechesi tradendae 32).

6. Das Prinzip der Integration der Einzelthemen in eine Gesamtschau

Der Religionsunterricht muß anstreben, daß die Einzelkenntnisse, die er vermittelt, nicht unverbunden im Schüler nebeneinander stehen. Der Schüler soll sie in sein Leben, aber auch in eine der Hierarchie der Wahrheiten (Oek. 11) entsprechende Gesamtschau integrieren. Nach Catechesi tradendae sind die Glaubensbekenntnisse geglückte Synthesen einer solchen Gesamtschau. Die in den Glaubensbekenntnissen gegebenen Formulierungen der Glaubensinhalte sind gleichsam das Gefäß, in das der Schüler die Erfahrung und Erkenntnis dieser Glaubensinhalte einbringen und festhalten kann. Die Systematik der Glaubensbekenntnisse wird dabei im Lehrplan nicht als Form der Anordnung des Lehrstoffes oder der Lehrgänge gesehen, sondern – der ursprünglichen christlichen Tradition entsprechend – als Endpunkt, in den die Einzelthemen münden.

II. Anthropologische Unterrichtsprinzipien

1. Das Prinzip der Beachtung der individuellen und sozialen

Die Treue zum Menschen verlangt die Beachtung der jeweiligen Reifestufe des Schülers.

Noch mehr als in anderen Unterrichtsgegenständen muß dieses Prinzip die konkrete Arbeit in den einzelnen Klassen bestimmen. Es schließt nicht nur das Bemühen um einen partnerschaftlichen Unterrichtsstil ein, es ist auch Fundament für andere anthropologische (zB: Schülergemäßheit) und schulisch-didaktische (zB: Schülerselbsttätigkeit) Unterrichtsprinzipien.

2. Das Prinzip der Schülergemäßheit

Wie das gesamte katechetische Wirken der Kirche ist auch der Religionsunterricht Dienst am Menschen (Österreichisches Katechetisches Direktorium 1.1). Die Beachtung des Schülers, seiner Anliegen, Fragen, Nöte, Sehnsüchte, seiner Bedürfnisse und seines Bedarfes müssen daher die Arbeitsweisen und das Ausmaß der Intensität einzelner Themen mitbestimmen. Die Aufmerksamkeit des Religionslehrers muß jedem einzelnen Schüler gelten. Jeder sollte sich angesprochen fühlen und seine Anliegen einbringen können. Der Schüler ist nach der Bischofssynode 1977 Subjekt und nicht Objekt der Katechese.

3. Das Prinzip der Lehrergemäßheit

Aus der oben genannten Struktur des christlichen Glaubens und aus der Tatsache, daß Unterricht und Erziehung immer ein dialogisches Geschehen sind, darf der Lehrer sich nicht nur als Organisator von Lernprozessen sehen. Er hat das Recht und die Pflicht, seine eigene Persönlichkeit mit ihren Charismen und Begabungen in den Religionsunterricht einzubringen. Eine Grenze findet dieses Prinzip in der Tatsache, daß der Religionslehrer nicht nur seine eigene Meinung, sondern die Lehre Christi und der Kirche zu vermitteln hat.

4. Das Prinzip der Erfahrungsorientierung

Bei jedem Themenfeld sind die einschlägigen Erfahrungen, die die Schüler mitbringen, aufzugreifen. Aufgabe des Religionsunterrichtes ist es, diese Erfahrungen auch zu deuten und eine kritische Reflexion zu ermöglichen. Der Religionsunterricht soll aber auch neue Erfahrungen – vor allem auf dem Gebiet der Mitmenschlichkeit, des Allgemein-Religiösen und des christlichen Glaubens – vorbereiten und ermöglichen.

5. Das Prinzip der Sprachbildung

Als geschichtliche Religion wird christlicher Glaube in Worten und Sprachgestalten weitergegeben und bezeugt. Viele dieser Sprachgestalten sind nur aus dem Lebenskontext verständlich, in dem sie ihre Ausprägung erfuhren (vgl. Redegattungen in der Bibel; philosophische Fachausdrücke in dogmatischen Texten). In den Fachschulen soll der Religionsunterricht die damit verbundenen Verstehensprobleme bewußt machen und Hilfen zum richtigen Verständnis anbieten. Der Verbalisierung eigener religiöser Erfahrungen und dem Glaubensgespräch kommen zudem immer größere Bedeutung zu. Das Prinzip der Sprachbildung besagt, daß bei allen Themenkreisen diese Anliegen zu beachten sind.

6. Das Prinzip der Gesellschafts- und Berufsbezogenheit

Christlicher Glaube realisiert sich nicht nur im privaten Bereich. Unter den gesellschaftlichen Lebensbereichen nehmen Beruf und Arbeitswelt einen großen Raum ein. Wo immer dies möglich ist, soll auf einschlägige Probleme und Fragen der Gesellschaft, der gegenwärtigen Arbeitswelt und der künftigen Berufswelt der Schüler Bezug genommen werden.

7. Das Prinzip des geschichtlichen Denkens

Christentum ist eine historisch gewordene und wachsende Religion. Christliches Leben schließt darum wesentlich das Gedächtnis an das Heilswirken Gottes in der Geschichte (Anamnese) ein.

Soweit möglich, sollten die Themen aus ihrem Gewordensein heraus verständlich werden. Daher können Teilabschnitte und Anliegen der Kirchengeschichte bei anderen Themen eingebracht werden.

Da Zukunft immer auch Herkunft ist (Heidegger), umfaßt das Prinzip des geschichtlichen Denkens neben dem kritischen Blick auf die Vergangenheit immer auch den planenden Blick auf die Zukunft.

8. Elternarbeit – Familienbezogenheit

Nach soziologischen Untersuchungen urteilen und handeln junge Menschen gerade im religiösen Bereich stark familienkonform (L. A. Vaskovics). Deshalb ist bei jedem Themenfeld auch die Familie des Schülers zu beachten. Unter Beachtung der psychischen Situation des jungen Menschen, seiner fortschreitenden Selbständigkeit und seiner Religionsmündigkeit ist eine Zusammenarbeit des Religionsunterrichtes mit den Familien und Eltern zu suchen. Dem jungen Menschen sollen sowohl Hilfen zur Selbständigkeit wie auch zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in der eigenen gegenwärtigen Familie und in seiner zukünftigen Familie angeboten werden.

Bewährt haben sich gemeinsame Veranstaltungen von Schülern und Eltern (Seminare, Feiern, Aktionen). Die Sprechstunde und der Elternsprechtag behalten als Mittel der Kooperation von Religionsunterricht und Elternhaus ihre Bedeutung und sind gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen.

III. Schulisch-didaktische Unterrichtsprinzipien

1. Das Prinzip der Lebensnähe

Der Religionsunterricht soll vom Leben her und zum Leben hin erziehen. Dabei sind nicht nur das individuelle Leben des Schülers und die Klassengemeinschaft zu sehen, sondern die Gesamtheit des Lebens in der modernen Welt mit ihren Strukturen, Problemen, Möglichkeiten und Aufgaben. (vgl. auch § 2 SchOG)

2. Das Prinzip der Anschaulichkeit

Im traditionellen Verständnis fordert dieses Unterrichtsprinzip eine konkrete Unterrichtsgestaltung, die Einbeziehung von Veranschaulichungshilfen u.a.m. Im Religionsunterricht ist darüber hinaus zu beachten, daß es neben der äußeren Anschauung, neben sinnenhaft Faßbarem und neben der konkreten Vorstellungswelt auch das breite Gebiet der inneren Anschauung (Erfahrung, Meditation, Innerlichkeit), der geistig-geistlichen Anschaulichkeit und Veranschaulichung gibt. Der Schüler höherer Schulstufen ist zwar zu abstrakten Denkleistungen fähig und fordert sie auch in vielen Bereichen. Dennoch sollte das Anliegen des Konkreten und der Konkretisierung auch dort ernst genommen werden.

3. Das Prinzip der Schülerselbsttätigkeit

In allen Schulstufen hat das Lernen durch Tun seine große Berechtigung. In der Oberstufe fordert die zunehmende Selbständigkeit und Selbstverantwortung und die Religionsmündigkeit ein spezifisches Beachten dieses Unterrichtsprinzips. Formen der Wahrung dieses Prinzips sind nicht nur die Arbeitsweisen und Methoden der Schülerselbsttätigkeit. Soweit möglich, sind die Schüler auch bei der Wahl der Methoden, bei der Erarbeitung der Themenreihung u.ä. heranzuziehen. Das Bemühen um größtmögliche Schülerselbsttätigkeit innerhalb des Unterrichts steht im Dienst der Hilfe zu Selbständigkeit in Glaube und Leben. Vom Religionslehrer erfordert die Beachtung dieses Prinzips das Ernstnehmen der Schüler und den damit verbundenen Takt, aber auch das Bewußtsein, daß er nur bezeugen, appellieren, anbieten kann, daß die letzten religiösen und ethischen Entscheidungen aber nicht in seine Hand gegeben sind.

4. Das Prinzip des exemplarischen und orientierenden Lernens

Religionsunterricht kann und will nicht die gesamte Theologie vermitteln. Unbeschadet der Forderung nach einer Gesamtschau macht es die Situation der Schüler und der Klassen notwendig, das Prinzip des Exemplarischen zu beachten. Wenn etwa am Beispiel eines Sakramentes das Wesen der Sakramente erschlossen wurde, kann man sich bei anderen Sakramenten darauf beziehen. Viele Anliegen können auf Grund der zur Verfügung stehenden Zeit nur in exemplarischer Auswahl behandelt werden. Die Auswahl muß immer im Blick auf die Gesamtheit des Stoffbereiches und die Situation des Schülers erfolgen. Zu beachten ist, welche Einzelinhalte und Einzelziele in der zur Verfügung stehenden Zeit behandelt werden können. Die Auswahl ist immer auch fachspezifisch zu rechtfertigen. Orientierendes Lernen verhilft dem Schüler dazu, sich in einem Thema selbst zurechtzufinden. Es bietet Hilfen zu eigenem Weiterdenken und Weiterlernen an.

5. Das Prinzip der Methodenvielfalt

Grundsätzlich ist jeder Religionslehrer in der Methode frei. Die gewählte Methode muß jedoch dem Inhalt, dem Schüler, dem Ziel und der Lehrerpersönlichkeit adäquat sein. Zu beachten ist der sinnvolle Einsatz verschiedener Methoden (Abwechslung). Dies kommt vor allem den unterschiedlichen Persönlichkeiten bei den Schülern (vgl. visuelle, auditive und kinästhetische Typen) entgegen.

6. Das Prinzip der Fächerverbindung und der Kooperation

Wo immer es möglich ist, sollten Querverbindungen und Kontakte zu den anderen Unterrichtsgegenständen gesucht und hergestellt werden, ohne aber das eigenständige Ziel des Religionsunterrichtes aus dem Auge zu verlieren. Eine spezielle Form der Kooperation ist der fächerübergreifende Unterricht, den das Österreichische Katechetische Direktorium (7.9) nachhaltig empfiehlt.

7. Das Prinzip der Festigung des Unterrichts- und Erziehungsertrages

Neben der Motivation und der Anleitung zur eigenen außerschulischen Arbeit des Schülers dienen diesem Anliegen Wiederholungen und das Prinzip der Themenwiederkehr: Zentrale Anliegen kehren unter unterschiedlichem Aspekt in mehreren Schuljahren wieder.

IV. Erziehungsanliegen

A. Als integrierender Teil der österreichischen Schule hat der Religionsunterricht seine spezifischen Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Vor allem trifft dies für die folgenden Bereiche zu:

  1. 1. Medienerziehung,
  2. 2. Politische Bildung,
  3. 3. Sexualerziehung,
  4. 4. Erziehung zur Partner- und Elternschaft,
  5. 5. Gewissensbildung,
  6. 6. Friedenserziehung,
  7. 7. Erziehung zu verantworteter Haltung in Wirtschaft, Technik, Verwaltung und Freizeit,
  8. 8. Erziehung zu einem integrativen Lebensstil.

B. Die religionspädagogische Zielsetzung erfordert ua. eine besondere Beachtung der Gebetserziehung und der liturgischen Bildung unter besonderer Beachtung des Kirchenjahres. Durch sie werden nicht nur religiöse Zielsetzungen angestrebt. Im Gebet bringt der Mensch auch sich selbst zur Sprache. Liturgische Bildung ermöglicht und vertieft das Feiern. So trägt der Religionsunterricht durch diese beiden Anliegen in spezieller Weise auch zur allgemeinen Menschenbildung bei. Die Verwirklichung dieses Prinzips fordert eine gewissenhafte Durchführung der gesetzlich möglichen schulischen religiösen Übungen sowie das Angebot von religiösen Wochen, Besinnungstagen, Schulentlaßtagen ua.

MINIMALLEHRPLAN – MAXIMALLEHRPLAN

Verbindliches Minimum an Lehrinhalt stellen die Themenfelder der einzelnen Klassen dar. Diese Themenfelder müssen in den Klassen, wo sie vorgesehen sind, zur Sprache kommen. Das Ausmaß und die Intensität wird durch die Situation der Schüler (Vorwissen, Aufnahmebereitschaft u.ä.) bestimmt. Es ist möglich, einzelne Aspekte eines Themas oder ein Themenfeld zur Gänze im Rahmen der übrigen Themen einzubringen.

Bei notwendigen Raffungen (Stundenausfall durch Krankheit usw.) wird der Minimalplan erfüllt, wenn jedes der Themen mindestens im Ausmaß einer Unterrichtseinheit zur Sprache kam. Die in diesem Fall notwendigen Beschränkungen müssen jedoch die Grundaussage des Kernstoffes wahren.

Diese Beschränkung bietet dem Religionslehrer die Möglichkeit, neben dem verpflichtenden Lehrstoff auf andere Anliegen einzugehen, die die Schüler bewegen oder brauchen. Dabei werden in den meisten Fällen Inhalte aufgegriffen werden, die im Lehrplan an anderer Stelle oder in anderem Zusammenhang genannt sind.

Die Summe des bei den Lehrinhalten angegebenen Kernstoffes und des Erweiterungsstoffes ergibt einen Maximallehrplan, der zur Gänze nicht durchgeführt werden kann. Die im Erweiterungsstoff angegebenen Inhalte sind mögliche Erweiterungen, aus denen der Religionslehrer je nach Situation der Klasse eine Auswahl treffen kann.

Die beim Kernstoff angegebenen Lehrinhalte sind nicht mit Stundenthemen identisch. Ein Teil dieser Lehrinhalte ist für den Schüler eine Wiederholung aus früheren Schulstufen. Der Kernstoff umfaßt das am Ende der letzten Klasse erwartete Wissen.

LEHRINHALTE

ICHFINDUNG IN DER BEGEGNUNG

1. Selbstverständnis, Selbstannahme (A 1, B 2)

Kernstoff:

  1. 1. Der junge Mensch mit seinen Wünschen, Gefühlen und Erfahrungen (A 1)
  2. 2. Das Grundbedürfnis nach Annahme durch die anderen (A 2)
  3. 3. Der Mensch als Geschöpf (B 3)
  4. 4. Bedingungslose Annahme des Menschen durch Gott – die Taufe als Zeichen dieser Annahme (B 2)

Erweiterungsstoff:

  1. 11. Erbanlagen und Umwelteinflüsse (A 3)
  2. 12. Bewältigung eigener Fehler und der Fehler anderer (A 2)
  3. 13. Die Rolle des einzelnen in der Klassengemeinschaft (A 2)
  4. 14. Metanoia und Toleranz (E 2)
  5. 15. Gebet als Hilfe zur Selbstfindung (B 3)

2. Verwiesensein des Menschen auf die anderen (A 2, E 2)

Kernstoff:

  1. 1. Herkunft aus Familie und Gemeinschaften (A 2)
  2. 2. Der junge Mensch in seiner Familie und in seiner Verantwortung für andere (E 2)
  3. 3. Die „unheile Welt“ – Gefahren, die aus der Gesellschaft kommen (A 2)
  4. 4. Begegnung und Umgang mit Außenseitern (E 2)

Erweiterungsstoff:

  1. 11. Gefährdetes Selbstwertgefühl – Selbstmordgefährdung (A 4)
  2. 12. Aggression – Bandenbildung (A 2)
  3. 13. Alte und kranke Menschen – Einsamkeit (A 2)
  4. 14. Leben mit dem Tod – Sakrament der Krankensalbung (B 2, D 1)

WEGWEISER ZU EINEM SINNVOLLEN LEBEN

3. Sinnangebote der Gesellschaft (A 4)

Kernstoff:

  1. 1. Kurzsichtige Bedürfnisbefriedigung durch Konsum (A 2)
  2. 2. Mensch sein in der Leistungsgesellschaft (E 2)
  3. 3. Freizeit – Zeit für sich selbst, für die anderen, für Gott (E 4)

Erweiterungsstoff:

  1. 11. Die Fragwürdigkeit von Patentrezepten (A 4)
  2. 12. Leistungsdruck als Wirtschaftsideologie (A 4)
  3. 13. Konstruktive und destruktive Formen des Aussteigertums (A 4)
  4. 14. Christliche Gestaltung des Sonntags (D 3)

4. Sinnfindung im Glauben (B 4)

Kernstoff:

  1. 1. Zusammenhang von Gottesglaube und Sinnsuche (A 4)
  2. 2. Lebensführung und Lebensziele in den Weltreligionen (B 4)
  3. 3. Halt und Geborgenheit im christlichen Vatergott (C 4)
  4. 4. Christlicher Glaubensvollzug und christliche Feste (D 2)
  5. 5. Die Feier der Eucharistie (B 4, D 2)

Erweiterungsstoff:

  1. 11. Christliche Deutung der Frage nach dem Sinn von Leiden und Tod (B 4)
  2. 12. Die Sinnzusage Gottes in Jesus Christus als Grund und Erfüllung menschlicher Hoffnung (B 4)
  3. 13. Aufbau und Elemente der Meßfeier (D 2)
  4. 14. Vaterbild und Gottesbild (A 2)

JESUS, DER CHRISTUS FÜR UNS

5. Jesus von Nazaret (A 2, C 2)

Kernstoff:

  1. 1. Jesus in seiner Zeit und Umwelt (A 2)
  2. 2. Jesu Botschaft in Leben, Wort und Tat (C 2)
  3. 3. Die Schriften des Neuen Testaments als Glaubenszeugnis der Urgemeinde (C 2)

Erweiterungsstoff:

  1. 11. Außerbiblische Zeugnisse für die Existenz Jesu (A 2)
  2. 12. Jesus im Konflikt mit den Menschen und Institutionen seiner Zeit (C 2)
  3. 13. Der Mensch Jesus in Versuchung, Angst und Trauer (C 1)

6. Begegnung mit Jesus Christus (C 4)

Kernstoff:

  1. 1. Tod und Auferstehung Jesu – Konsequenz seiner Botschaft und Heilszusage Gottes (B 4, C 4)
  2. 2. Jesus als Leitbild für die Beziehung zu Gott und Mensch (B 2, E 2)
  3. 3. Begegnung mit Christus in Gebet und Gemeinde (E 2)

Erweiterungsstoff:

  1. 11. Jesu Predigt und Wunder (C 3)
  2. 12. Das Kreuz als Konsequenz der Liebe (B 4)
  3. 13. Sakramente – Zeichen der Begegnung mit Christus (B 2)
  4. 14. Meditationsformen (D 3)

ALS CHRIST LEBEN

7. Verwirklichung des persönlichen Glaubens (E 2)

Kernstoff:

  1. 1. Die Bergpredigt als Maßstab für ein Leben als Christ (C 2, E 2)
  2. 2. Versagen – Umkehr – Versöhnung (B 2, E 2)
  3. 3. Das Liebesgebot als Norm des christlichen Gewissens (E 3)
  4. 4. Der Dekalog – Wegweiser in die Freiheit (C 2)

Erweiterungsstoff:

  1. 11. Die Menschenrechte (E 2)
  2. 12. Heilige und Namenspatrone (D 2)
  3. 13. Das Sakrament der Buße (B 2)

8. Kirche – die lebendige Gemeinde (D 2)

Kernstoff:

  1. 1. Struktur und Organisation der Kirche (D 2)
  2. 2. Gemeinsames Priestertum – Firmung als Sakrament der Beauftragung – Das Weihesakrament (B 3, E 2)
  3. 3. Die Evangelischen Räte (C 2, D 4)
  4. 4. Das wandernde Gottesvolk – Salz der Erde, Licht der Welt (D 2)

Erweiterungsstoff:

  1. 11. Die Kirchengebote (D 2)
  2. 12. Tugenden und Gaben des Heiligen Geistes (B 3, E 2)
  3. 13. Orden als besondere Art christlicher Lebensführung (D 2)
  4. 14. Getrennte Kirchen – Ökumene (D 4)

ENTWURF EINER ZUKUNFT

9. Blick in die Zukunft des persönlichen Lebens (E 3)

Kernstoff:

  1. 1. Persönliche Glücksvorstellungen und Lebenswerte (A 4)
  2. 2. Der junge Mensch in seiner Geschlechtlichkeit (A 1)
  3. 3. Voraussetzungen für partnerschaftliche Beziehungen (E 2)
  4. 4. Ehe und Familie (E 2)
  5. 5. Das Sakrament der Ehe (B 2, D 2)

Erweiterungsstoff:

  1. 11. Gestörte Familien – Scheidung, Trennung, Annullierung (A 2)
  2. 12. Formen der Zärtlichkeit – das Miteinander-Umgehen (E 2)
  3. 13. Beruf und Familie (E 2)
  4. 14. Verantwortete Elternschaft (A 4)
  5. 15. Materieller Besitz und geglücktes Leben (A 4)

10. Blick in die Zukunft von Gesellschaft und Welt (E 4)

Kernstoff:

  1. 1. Sinnverwirklichung und Pflichterfüllung in Arbeit und Beruf (E 4)
  2. 2. Die Verantwortung des einzelnen für die Schöpfung (E 3)
  3. 3. Friede als Anliegen und Aufgabe aller Menschen (E 3)
  4. 4. Als Christ leben und glauben: Credo und Kurzformeln des Glaubens (E 3)

Erweiterungsstoff:

  1. 11. Menschenwürde am Arbeitsplatz (E 2)
  2. 12. Wege gewaltfreier Konfliktbewältigung (E 2)
  3. 13. Emanzipation (A 2)
  4. 14. Kirche, Staat und Parteien (A 2)

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2018

Gesetzesnummer

10009643

Dokumentnummer

NOR12122013

alte Dokumentnummer

N7198712778L

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