Anlage I BFG 2026

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.1.2026

Gilt für die Zeit vom 1.1.2026 bis 31.12.2026 (vgl. Art. XVI).

Anlage I

Allgemeine Hinweise

Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.

Gliederungselemente des Bundesvoranschlages

Anlage I Bundesvoranschlag 2026

(Anm.: Gliederungselemente des Bundesvoranschlages und Anlage I Bundesvoranschlag 2026 als PDF dokumentiert)

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2025

Gesetzesnummer

20012914

Dokumentnummer

NOR40270144

Zusatzdokumente: BFG 2026 Anlage I 

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