materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 69/2023
Anlage I
- 1. Stammdaten
- Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Zustelladresse, Angaben zu verantwortlichen Personen (Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Rolle im Betrieb)
- 2. Allgemeine Betriebsmerkmale
- 2.1. Standort des Betriebs
- 2.1.1. Betriebsnummer/Unternehmensnummer
- 2.1.2. Gemeindenummer
- 2.1.3. NUTS-3-Region
- 2.1.4. Benachteiligtes Gebiet (Berggebiet, Kleines Gebiet, Sonstiges benachteiligtes Gebiet, nicht benachteiligtes Gebiet)
- 2.1.5. Bergbauernbetrieb und die Anzahl der Erschwernispunkte eines Betriebes
- 2.1.6. Geografischer Standort: Code für die Gitterzelle gemäß INSPIRE
- 2.2. Rechtsform
- 2.2.1. Einzelperson
- 2.2.2. Gemeinsames Eigentum (Ehegemeinschaft bzw. Gemeinschaft naher Verwandter)
- 2.2.3. Personengemeinschaft
- 2.2.4. Juristische Person
- 2.2.4.1 Ist der landwirtschaftliche Betrieb Teil einer Unternehmensgruppe?
- 2.3. Gemeinschaftslandeinheit
- 2.4. Der Inhaber ist Empfänger von EU-Beihilfen für Flächen oder Tiere auf dem Betrieb und daher durch INVEKOS erfasst.
- 2.5. Der Betriebsinhaber ist ein Junglandwirt oder Neueinsteiger, der in den letzten drei Jahren zu diesem Zweck im Rahmen der GAP finanzielle Unterstützung erhalten hat.
- 2.6. Angaben zum Betriebsleiter
- 2.6.1. Familienverhältnis zum Betriebsinhaber
- 2.6.2. Gemeinsamer Haushalt mit Betriebsinhaber
- 2.6.3. Ausübung der Funktion als Betriebsleiter: Jahr des Beginns der Tätigkeit als Betriebsleiter
- 2.6.4. Geburtsjahr
- 2.6.5. Geschlecht
- 2.6.6. Hauptberuf
- 2.6.7. Arbeitszeit (geleistete Stundenanzahl pro Jahr/Woche)
- im Betrieb getrennt nach Land- und Forstwirtschaft
- andere Erwerbstätigkeiten:
- unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten
- nicht unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten (nicht land- und nicht forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb, die nicht direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen und Arbeiten außerhalb des Betriebes)
- 2.6.8. Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung des Betriebsleiters
- 2.6.9. Bildungsmaßnahmen des Betriebsleiters in den vergangenen 12 Monaten
- 2.7. Besitzverhältnisse (auf den Betriebsinhaber bezogen)
- 2.7.1. Besitzverhältnisse in Hektar/Ar
- Fläche im Eigentum insgesamt
- landwirtschaftlich genutzte Fläche im Eigentum
- verpachtete Fläche insgesamt
- verpachtete landwirtschaftlich genutzte Fläche
- sonst zur Bewirtschaftung abgegebene Fläche insgesamt
- sonst zur Bewirtschaftung abgegebene landwirtschaftlich genutzte Fläche
- zugepachtete Fläche insgesamt
- zugepachtete landwirtschaftlich genutzte Fläche
- sonst zur Bewirtschaftung erhaltene Fläche insgesamt
- sonst zur Bewirtschaftung erhaltene landwirtschaftlich genutzte Fläche
- gemeinschaftlich genutzte Fläche insgesamt
- gemeinschaftlich landwirtschaftlich genutzte Fläche
- bewirtschaftete Fläche insgesamt
- landwirtschaftlich genutzte Fläche
- 2.8. Biologische Landwirtschaft (Biobetrieb)
- 2.8.1. Landwirtschaftlich genutzte Fläche des Betriebes, die nach den Vorschriften für die biologische Landwirtschaft gemäß Verordnung (EU) 2018/848 bewirtschaftet wird (zur Herstellung zertifizierter Bio-Produkte umgestellte Fläche sowie in Umstellung befindliche Fläche)
- 2.8.1.1. umgestellte Fläche (in Hektar/Ar)
- 2.8.1.2. in Umstellung befindliche Fläche (in Hektar/Ar)
- 2.9. Teilnahme an anderen Umweltzertifizierungssystemen
- 3. FLÄCHEN (in Hektar/Ar), darunter biologisch bewirtschaftete Fläche (in Hektar/Ar)
- Anbau auf dem Ackerland (Hauptnutzung)
- 3.1. Getreide und Mais (einschl. Saatgut)
- Winterweichweizen
- Sommerweichweizen
- Sommerhartweizen (Durum)
- Winterhartweizen (Durum)
- Dinkel
- Roggen (Winter/Sommer)
- Wintergerste
- Sommergerste
- Hafer (Winter/Sommer)
- Triticale (Winter/Sommer)
- Wintermenggetreide
- Sommermenggetreide
- Sorghum
- Rispenhirse
- Sonstiges Getreide
- Körnermais einschl. Mais für Corn-Cob-Mix (CCM)
- Silomais und Grünmais
- 3.2. Eiweißpflanzen (einschl. Saatgut)
- Körnererbsen
- Ackerbohnen
- Süßlupinen
- Linsen, Kichererbsen und Wicken
- Andere Hülsenfrüchte (einschl. Gemenge von Getreide mit Hülsenfrüchten)
- Sojabohnen
- 3.3. Ölsaaten (einschl. Saatgut)
- Raps und Rübsen
- Sonnenblumen
- Öllein (Leinsamen)
- Ölkürbis
- Sonstige Ölfrüchte
- 3.4. Sonstige Alternativkulturen
- Mohn
- Hopfen
- Hanf
- Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen
- Sonstige Handelsgewächse (Rollrasen, Flachs, sonstige Faserpflanzen etc.)
- 3.5. Ackerfutterflächen (ohne Saatgutvermehrung)
- Rotklee und sonstige Kleearten
- Luzerne
- Kleegras
- Grünschnittroggen und sonstiges Getreide zur Ganzpflanzenernte
- Futtergräser und sonstiger Feldfutterbau
- Wechselwiesen
- 3.6. Andere Ackerkulturen
- Früh- und Speisekartoffeln (einschl. Saatkartoffeln)
- Stärke- und Speiseindustriekartoffeln
- Zuckerrüben (ohne Saatgut)
- Futterrüben und sonstige Futterhackfrüchte (ohne Saatgut)
- Erdbeeren
- Gemüse im Freiland: Feldanbau
- Gemüse im Freiland: Gartenbau
- Gemüse unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
- Blumen und Zierpflanzen: Im Freiland
- Blumen und Zierpflanzen: Unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
- Energiegräser
- Sämereien und Pflanzgut
- Brachfläche (Grünbrache)
- Sonstige Kulturen auf dem Ackerland
- Ackerland insgesamt
- 3.7. Dauerkulturen
- Haus- und Nutzgärten
- Intensivobstanlagen
- Kernobst
- Steinobst
- Beerenobst (ohne Erdbeeren)
- Schalenobst (Nüsse)
- Sonstiges Obst
- Extensivobstanlagen
- Weingärten
- Keltertrauben für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)
- Rebschulen
- Baumschulen
- Forstbaumschulen
- Christbaumkulturen
- Holunder
- Sonstige Dauerkulturen
- 3.8. Dauergrünland
- Einmähdige Wiesen
- Mähweiden/-wiesen mit zwei Nutzungen
- Mähweiden/-wiesen mit drei und mehr Nutzungen
- Dauerweiden
- Hutweiden
- Almen (Almfutterfläche)
- Bergmähder
- Streuwiesen
- Grünlandbrache
- Summe der landwirtschaftlich genutzten Flächen
- 3.9. Nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen
- Wald (inkl. Wald auf Alpflächen im Sinne des Forstgesetzes 1975)
- Energieholzflächen
- Forstgärten
- Nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen / Nicht genutztes Grünland
- Landschaftselemente (LSE) (Bäume/Büsche, Feldgehölz/Baum-, Gebüschgruppe,Hecke/Ufergehölz, Rain/Böschung/Trockensteinmauern)
- Fließende und stehende Gewässer (einschl. GLÖZ Teich/Tümpel)
- Unkultivierte Moorflächen
- Gebäude- und Hofflächen
- Sonstige unproduktive Flächen (einschl. GLÖZ Graben/Uferrandstreifen, NaturdenkmalFläche/Punkt, Steinriegel/Steinhage)
- Gesamtfläche
- 3.10. Bewässerung
- 3.10.1. Bewässerbare Fläche insgesamt (in Hektar/Ar)
- 3.11. Zuchtpilze (Fläche in m²)
- 4. VIEHBESTAND (Anzahl der Tiere, darunter Anzahl der biologisch gehaltenen Tiere)
- 4.1. Pferde und andere Einhufer
- 4.2. Rinder
- Jungvieh bis unter ein Jahr, männlich und weiblich
- Jungvieh von einem Jahr bis unter zwei Jahre, jeweils männlich und weiblich
- Rinder von zwei Jahren und älter
- Stiere und Ochsen
- Kalbinnen
- Milchkühe
- Andere Kühe
- 4.3. Schafe (jeden Alters)
- Mutterschafe und gedeckte Lämmer (weibliche Zuchttiere)
- Andere Schafe
- 4.4. Ziegen (jeden Alters)
- Ziegen, die bereits gezickelt haben und gedeckte Ziegen (weibliche Zuchttiere)
- Andere Ziegen
- 4.5. Schweine:
- Ferkel unter 20 kg Lebendgewicht
- Jungschweine von 20 bis unter 50 kg Lebendgewicht
- Mastschweine (einschließlich ausgemerzter Zuchttiere) mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber
- 50 bis unter 80 kg
- 80 bis unter 110 kg
- 110 kg und mehr
- Zuchtschweine mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber
- Jungsauen, noch nie gedeckt
- Jungsauen, erstmals gedeckt
- Ältere Sauen, nicht gedeckt
- Ältere Sauen, gedeckt
- Zuchteber
- 4.6. Geflügel:
- Mastküken und Jungmasthühner
- Küken und Junghennen für Legezwecke – vor Legereife bzw. vor Aufstallung als Legehennen
- Legehennen – ab Legereife bzw. ab Aufstallung als Legehennen
- Hähne
- Truthühner
- Enten
- Gänse
- Strauße
- Sonstiges Geflügel
- 4.7. Hirsche (Rotwild, Sikawild, Damwild)
- 4.8. Sonstige Nutztiere
- 4.9. Bienen (Stöcke)
- 5. ARBEITSKRÄFTE UND AUSSERBETRIEBLICHE ERWERBSTÄTIGKEITEN
- Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb und außerbetriebliche Erwerbstätigkeiten (nicht land- und nicht forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb und Arbeiten außerhalb des Betriebes)
- 5.1. Familieneigene Arbeitskräfte und sonstige Personen im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
- 5.1.1. Betriebsinhaber/Bewirtschafter
- Geburtsjahr
- Geschlecht
- Hauptberuf
- Arbeitszeit (geleistete Stundenanzahl pro Jahr/Woche)
- im Betrieb getrennt nach Land- und Forstwirtschaft
- andere Erwerbstätigkeiten:
- unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten
- nicht unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten (nicht land- und nicht forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb, die nicht direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen und Arbeiten außerhalb des Betriebes)
- 5.1.2. zu allen weiteren Personen
- Familienverhältnis zum Betriebsinhaber
- Gemeinsamer Haushalt mit dem Betriebsinhaber
- Geburtsjahr
- Geschlecht
- Hauptberuf
- Arbeitszeit (geleistete Stundenanzahl pro Jahr/Woche)
- im Betrieb getrennt nach Land- und Forstwirtschaft
- andere Erwerbstätigkeiten:
- unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten
- nicht unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten (nicht land- und nicht forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb, die nicht direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen und Arbeiten außerhalb des Betriebes)
- 5.2. Familienfremde Arbeitskräfte
- 5.2.1. Regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte
- Anzahl der Personen nach Beschäftigungsgruppen:
- Geschlecht
- Arbeitszeit (geleistete Stundenanzahl pro Jahr/Woche)
- im Betrieb getrennt nach Land- und Forstwirtschaft
- andere Erwerbstätigkeiten:
- unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten
- 5.2.2. Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte:
- Anzahl je Geschlecht
- Summe der Arbeitstage
- 5.3. Agrardienstleistungen (Summe der Stunden)
- 5.4. Sicherheitsplan/-plakette
- 5.5. AUSSERBETRIEBLICHE ERWERBSTÄTIGKEITEN (NEBENTÄTIGKEITEN) DES BETRIEBES (die direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen und finanzielle Auswirkungen auf den Betrieb haben)
- 5.5.1. Bereitstellung von Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsleistungen
- 5.5.2. Fremdenverkehr, Beherbergung und sonstige Freizeitaktivitäten
- 5.5.3. Einkünfte aus Handwerk (z. B. Holzschnitzerei)
- 5.5.4. Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen für den Verkauf (ausgenommen Weinproduktion aus eigenen Trauben)
- 5.5.5. Erzeugung von erneuerbarer Energie für Vermarktungszwecke
- 5.5.6. Be- und Verarbeitung von Holz (z. B. Sägewerk)
- 5.5.7. Einkünfte aus Aquakultur
- 5.5.8. Vertragliche Arbeiten (unter Einsatz von Produktionsmitteln des Betriebes)
- Landwirtschaftlich (für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Nichtlandwirtschaftlich (Kommunaldienst, Winterdienst udgl.)
- 5.5.9. Einkünfte aus der Forstwirtschaft (ausgenommen Fremdwerbung bzw. Stockverkauf)
- 5.5.10. Sonstige
- 5.6. Bedeutung der außerbetrieblichen Erwerbstätigkeiten (Nebentätigkeiten), die direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen: Anteil an der Endproduktion (Gesamtumsatz) des Betriebes (in Prozentklassen)
- 6. LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
- 6.1. Betrieb war in den vergangenen drei Jahren Nutznießer einer der folgenden Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums nach Titel III Kapitel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013:
- 6.1.1. Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
- 6.1.2. Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
- 6.1.3. Investitionen in materielle Vermögenswerte
- 6.1.4. Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen:
- 6.1.4.1. Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte
- 6.1.5. Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern
- 6.1.6. Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen:
- 6.1.6.1. Agrar und Klimamaßnahme
- 6.1.6.2. Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder
- 6.1.7. Ökologischer/biologischer Landbau
- 6.1.8. Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie
- 6.1.9. Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
- 6.1.10. Tierschutz
- 7. STALLHALTUNGSVERFAHREN UND DÜNGEMITTEL
- 7.1. Stallhaltungsverfahren – Unterbringung der Tiere
- 7.1.1. Milchkühe
- 7.1.1.1. Durchschnittsbestand (Anzahl der Tiere)
- 7.1.1.2. Haltungsverfahren für Milchkühe – Anzahl der Plätze
- Anbindestall – Einstreu (Festmist und Jauche)
- Anbindestall – Gülle
- Laufstall– Einstreu (Festmist und Jauche oder Tiefstallmist)
- Laufstall– Gülle
- Sonstige – Einstreu (Festmist und Jauche)
- Sonstige – Gülle
- Ständige/ganzjährige Freilandhaltung
- Gesamtanzahl der Plätze
- 7.1.1.3. Anzahl der Monate, die die Milchkühe zeitweise im Freien auf der Weide verbringen
- 7.1.1.4. Milchkühe mit Auslauf am Hof (ja/nein)
- 7.1.2. Sonstige Rinder
- 7.1.2.1. Durchschnittsbestand (Anzahl der Tiere)
- 7.1.2.2. Haltungsverfahren – Anzahl der Plätze
- Anbindestall – Einstreu (Festmist und Jauche)
- Anbindestall – Gülle
- Laufstall – Einstreu (Festmist und Jauche oder Tiefstallmist)
- Laufstall – Gülle
- Sonstige – Einstreu (Festmist und Jauche)
- Sonstige – Gülle
- Ständige/ganzjährige Freilandhaltung
- Gesamtanzahl der Plätze
- 7.1.2.3. Anzahl der Monate, die die sonstigen Rinder zeitweise im Freien auf der Weide verbringen
- 7.1.2.4. Sonstige Rinder mit Auslauf am Hof (ja/nein)
- 7.1.3. Zuchtschweine
- 7.1.3.1. Durchschnittsbestand (Anzahl der Tiere)
- 7.1.3.2. Haltungsverfahren – Anzahl der Plätze
- Vollspaltenboden
- Teilspaltenboden
- Befestigter Boden mit Stroh (ohne Tiefstallhaltung)
- Tiefstallhaltung
- Andere Stallungsarten
- Freilandhaltung
- Gesamtanzahl der Plätze
- 7.1.3.3. Anzahl der Monate, die die Zuchtschweine in Freilandhaltung verbringen
- 7.1.4. Sonstige Schweine
- 7.1.4.1. Durchschnittsbestand (Anzahl der Tiere)
- 7.1.4.2. Haltungsverfahren – Anzahl der Plätze
- Vollspaltenboden
- Teilspaltenboden
- Befestigter Boden mit Stroh (ohne Tiefstallhaltung)
- Tiefstallhaltung
- Andere Stallungsarten
- Freilandhaltung
- Gesamtanzahl der Plätze
- 7.1.4.3. Sonstige Schweine mit Auslauf am Hof (ja/nein)
- 7.1.5. Legehennen
- 7.1.5.1. Durchschnittsbestand (Anzahl der Tiere)
- 7.1.5.2. Haltungsverfahren – Anzahl der Plätze
- Stroh (Tiefstall – Laufstall)
- Volierenhaltung
- Andere Stallungsarten
- Freilandhaltung
- Gesamtanzahl der Plätze
- 7.2. Einsatz von Nährstoffen und Düngemitteln im Betrieb
- 7.2.1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche, die im Erhebungszeitraum mit Mineraldünger gedüngt werden (in Hektar/Ar)
- 7.2.2. Landwirtschaftlich genutzte Fläche, die im Erhebungszeitraum mit Wirtschaftsdünger (Festmist oder Gülle) gedüngt werden (in Hektar/Ar)
- 7.2.3. Wirtschaftsdüngermanagement
- 7.2.3.1. Im eigenen Betrieb angefallener Flüssigmist (Gesamtmenge in m³)
- 7.2.3.2. An andere Betriebe verkaufter oder abgegebener Flüssigmist (Gesamtmenge in m³)
- 7.2.3.2. Aus anderen Betrieben zugekaufter oder übernommener Flüssigmist (Gesamtmenge in m³)
- 7.2.3.3. Im Betrieb ausgebrachter/verfügbarer Flüssigmist (Gesamtmenge in m³)
- 7.2.3.4. Im eigenen Betrieb angefallener Festmist (Gesamtmenge in m³)
- 7.2.3.5. An andere Betriebe verkaufter oder abgegebener Festmist (Gesamtmenge in m³)
- 7.2.3.6. Aus anderen Betrieben zugekaufter oder übernommener Festmist (Gesamtmenge in m³)
- 7.2.3.7. Im Betrieb ausgebrachter/verfügbarer Festmist (Gesamtmenge in m³)
- 7.2.4. Organische und aus Abfall gewonnene Düngemittel (außer Wirtschaftsdünger), die im landwirtschaftlichen Betrieb verwendet werden (Gesamtmenge in m³)
- 7.2.5. Techniken der Wirtschaftsdüngerausbringung (Anteil der ausgebrachten Menge an der Gesamtmenge – in %)
- 7.2.5.1. Festmistausbringung
- Breitverteilung
- Ohne Einarbeitung bzw. Einarbeitung nach 24 Stunden
- Einarbeitung innerhalb von 4 Stunden
- Einarbeitung zwischen 4 – 12 Stunden
- Einarbeitung zwischen 12 – 24 Stunden
- 7.2.5.2. Flüssigmistausbringung (Gülle, Jauche)
- Breitverteilung (z. B. Prallteller/Werfer, Pendelverteiler)
- Ohne Einarbeitung bzw. Einarbeitung nach 24 Stunden
- Einarbeitung innerhalb von 4 Stunden
- Einarbeitung zwischen 4 – 12 Stunden
- Einarbeitung zwischen 12 – 24 Stunden
- 7.2.5.3. Reihenverteilung
- Schleppschlauch
- Schleppschuh
- 7.2.5.4. Injektion
- Flach/offener Schlitz
- Tief/geschlossener Schlitz
- 7.2.6. Einrichtungen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger (Anteil des Wirtschaftsdünger – in %)
- 7.2.6.1. Misthaufen, Mistlagerstätte inkl. Feldmieten (%)
- 7.2.6.2. Mistkompostmieten (%)
- 7.2.6.3. Güllekeller (%)
- 7.2.6.4. Festmist in Tiefstallsystemen (%)
- 7.2.6.5. Güllebehälter/-lagune ohne Abdeckung (%)
- 7.2.6.6. Güllebehälter/-lagune mit durchlässiger Abdeckung (%)
- 7.2.6.7. Güllebehälter/-lagune mit undurchlässiger Abdeckung (%)
- 7.2.6.8. Andere Lagerstätten (%)
- 7.2.6.9. Tägliche Ausbringung innerhalb von 24 Stunden (%)
- 7.2.7. Lagerkapazitäten zur Lagerung von Wirtschaftsdünger (Anzahl der Monate)
- 7.2.7.1. Mistkompostmieten
- 7.2.7.2. Güllekeller
- 7.2.7.3. Tiefstallmist
- 7.2.7.4. Güllebehälter, Gülleteiche, Güllelagune
- 7.2.7.5. Andere Lagerstätten
- 8. AUSFALLSICHERHEIT DER ENERGIEVERSORGUNG
- 8.1. Hoftankanlage (in Liter)
- 8.2. Manuelle Pumpe an Hoftankanlagen (Ja/Nein)
- 8.3. Notstromaggregat am Betrieb (Ja/Nein)
Schlagworte
Waldklimadienstleistung, Heilpflanze, Duftpflanze, Frühkartoffel, Stärkekartoffel, Hausgarten, Baumgruppe, Gebäudefläche, Gesundheitsleistung, Sozialleistung, Bearbeitung, Beratungsdienst, Betriebsführungsdienst, Agrarumweltmaßnahme, Waldumweltdienstleistung
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023
Gesetzesnummer
20010763
Dokumentnummer
NOR40217415
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