Anlage GWR-Gesetz

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2004

Anlage

A. Merkmale von Adressen der Grundstücke:

  1. 1. Bezeichnung der politischen Gemeinde;
  2. 2. Bezeichnung der Ortschaft;
  3. 3. Bezeichnung der am Grundstück angrenzenden Straße (wenn vorhanden);
  4. 4. die Orientierungsnummer (Hausnummer, Konskriptionsnummer u.a.);
  5. 5. die Katastralgemeinde und die Grundstücksnummer(n) auf die sich die Adresse bezieht;
  6. 6. die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz der Adresse;
  7. 7. Postleitzahl und sonstige Angaben zum leichteren Auffinden der Adresse wie Vulgo- und Hofnamen;
  8. 8. Angabe, ob die Adresse für Wohnzwecke geeignet ist;
  9. 9. weitere Adressen, die für das Grundstück vergeben wurden.

B. Merkmale von Adressen der Gebäude:

  1. 1. Merkmale der Adresse des Grundstückes, auf dem sich das Gebäude befindet;
  2. 2. die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz des Gebäudes;
  3. 3. weitere Adressen, die für das Gebäude vergeben wurden;
  4. 4. Angabe, ob die Gebäudeadresse für Wohnzwecke geeignet ist;
  5. 5. Angabe über die Funktion des Gebäudes;
  6. 6. Angaben der Gemeinde zu weiteren Nutzung des Gebäudes, wenn vorhanden;
  7. 7. Bezeichnung des Gebäudes wie Haus, Stiege, Pavillon, Parzelle u. dgl.

C. Merkmale von Adressen der Wohnungen:

  1. 1. Merkmale der Adresse des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet;
  2. 2. die Tür- oder Top-Nummer oder ersatzweise eine sonstige nähere Lagebestimmung innerhalb des Gebäudes.

D. Gebäudemerkmale:

  1. 1. Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes, wenn das Gebäude weder im Adressregister noch im technischen Operat des Grenzkatasters (§ 9 Vermessungsgesetz, BGBl. Nr. 306/1968) enthalten ist;
  2. 2. Fläche des Gebäudes nach den Feststellungen der Gemeinde;
  3. 3. Gebäudekategorie;
  4. 4. Gebäudeeigentümertyp;
  5. 5. Bauperiode;
  6. 6. Gebäudestatus;
  7. 7. Geschossanzahl ohne Keller- und Dachgeschoss;
  8. 8. Anschluss an Wasserleitungs- bzw. Kanalnetz und Gasnetz;
  9. 9. Art der Beheizung und Energiekennzahl;
  10. 10. die Gesamtnutzfläche des Gebäudes sowie die verschiedenen Zwecken dienenden Flächen im Gebäude in Quadratmetern;
  11. 11. Anzahl der Hauptwohnsitze und der (weiteren) Wohnsitze;
  12. 12. Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes und Fläche des Gebäudes aus der Grundstücksdatenbank, soweit das Gebäude nicht im Adressregister aber im technischen Operat des Grenzkatasters enthalten ist.

E. Wohnungsmerkmale:

  1. 1. Nutzfläche der Wohnung;
  2. 2. Zahl der Wohnräume der Wohnung;
  3. 3. Ausstattung der Wohnung;
  4. 4. Art der Beheizung der Wohnung;
  5. 5. Rechtsverhältnis an der Wohnung;
  6. 6. Nutzungsart;
  7. 7. Anzahl der Hauptwohnsitze und der (weiteren) Wohnsitze.

F. Merkmale von Bauvorhaben:

  1. 1. Merkmale der Adresse des Grundstückes, Gebäudes und/oder der Wohnung, wo das Bauvorhaben durchgeführt wird;
  2. 2. Baubewilligungsdatum;
  3. 3. Fertigstellungsdatum;
  4. 4. Name und die Anschrift des Bauherrn;
  5. 5. Rechtsnatur des Bauherrn;
  6. 6. Baumaßnahme (Neu-, An- und Zubau);
  7. 7. Daten gemäß Abschnitt D Z 1 bis 4, 7 und 10 sowie Abschnitt E

    Z 1, 2 und 6;

  1. 8. Anzahl der projektierten Wohnungen im Gebäude;
  2. 9. Fläche einer gleichzeitig errichteten, frei stehenden Privatgarage.

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