Anlage Gewährung von Krediten an internationale Finanzinstitutionen

Alte FassungIn Kraft seit 03.8.1973

Anlage

Übereinkommen zwischen dem Bund, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und der Oesterreichischen Nationalbank wegen Gewährung eines Kredites an die Republik Österreich zwecks Gewährung von Krediten an internationale Finanzinstitutionen

I.

Die Oesterreichische Nationalbank gewährt der Republik Österreich für den Ankauf von US-Dollar zwecks Gewährung von Krediten an die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, an die Asiatische Entwicklungsbank und an die Interamerikanische Entwicklungsbank einen Kredit in Höhe von 1 Milliarde Schilling.

II.

Zur Verzinsung dieses Kredites werden der Oesterreichischen Nationalbank 4 v. H. p. a. (und zwar jährlich im nachhinein) vom jeweils aushaftenden Schuldbetrag vergütet.

III.

Die Rückzahlung des Kredites erfolgt nach einem tilgungsfreien Zeitraum von fünf Jahren in zehn gleichen aufeinanderfolgenden jährlichen Tilgungsraten zu 100 Millionen Schilling.

IV.

Dieses Übereinkommen wird einen Tag nach Verlautbarung im Bundesgesetzblatt wirksam.

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2023

Gesetzesnummer

10004138

Dokumentnummer

NOR40255181

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