Anlage Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof

Alte FassungIn Kraft seit 25.7.2020

Kurztitel

Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 335/2020 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 266/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

25.07.2020

Außerkrafttretensdatum

06.07.2022

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Anlage

Frauenförderungsplan des Verwaltungsgerichtshofes
Zielvorgaben gemäß § 11a B-GlBG

1. Richterinnen und Richter

 

Anzahl zum 31.12.2017

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2017

Anzahl zum 31.12.2019

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2019

Präsident/in

1

0

1

0

1

0

1

0

Vizepräsident/in

1

1

0

100

1

1

0

100

Richter/innen (R 3)

65

18

47

27,7

67

20

47

29,9

Insgesamt:

67

19

48

28,4

69

21

48

30,4

Die Repräsentation von Frauen im richterlichen Gremium des Verwaltungsgerichtshofes beträgt derzeit 30,4%. Unter der Annahme von Nachbesetzungen richterlicher Planstellen (soweit diese absehbar sind) mit einem Frauenanteil von mindestens 50% würden Frauen im richterlichen Gremium bis zum 31. Dezember 2021 mit rund 35% und bis zum 31. Dezember 2025 mit rund 40% vertreten sein.
Um zumindest diese Zielwerte zu erreichen bzw. nach Möglichkeit zu überschreiten, sind in der Gehaltsgruppe R 3 Förderungsmaßnahmen nach § 3 ff des Frauenförderungsplanes notwendig.

2. Funktionen (Funktionsträger/innen beinhaltet in 1. und 3.)

 

Anzahl zum 31.12.2017

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2017

Anzahl zum 31.12.2019

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2019

Präsidialvorstand/ Präsidialvorständin

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Evidenzbüro

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Medienstelle

1

1

0

100

1

0

1

0

Abteilungsleiter/in Präsidium

3

0

3

0

3

0

3

0

Leiter/in Bibliothek

1

1

0

100

1

1

0

100

Leiter/in Budget- und Controlling

1

1

0

100

1

1

0

100

Leiter/in Geschäftsstelle Evidenzbüro

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Geschäftsstelle

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Wirtschaftsstelle

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Servicestelle

1

1

0

100

1

1

0

100

Insgesamt:

12

4

8

33,3

12

3

9

25

In Summe sind Frauen in der Gruppe hervorgehobener Verwendungen (Funktionen) unterrepräsentiert, weshalb hinsichtlich dieser Funktionen Förderungsmaßnahmen nach §§ 3 ff des Frauenförderungsplans notwendig bleiben. Da aber die Personalfluktuation im Bereich der hervorgehobenen Verwendungen bzw. Funktionen auf Grund der Altersstruktur der dort derzeitig tätigen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in den nächsten Jahren voraussichtlich gering sein wird und diese Funktionen überwiegend von nur jeweils einer Person einer bestimmten Funktionsebene ausgeübt werden, sind konkrete Zielvorgaben für die Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich derzeit nicht möglich.

3. Beamtinnen, Beamte und Vertragsbedienstete nach Funktions- und Bewertungsgruppen

 

Anzahl zum 31.12.2017

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2017

Anzahl zum 31.12.2019

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2019

A1/6, v1/4

3

0

3

0

3

0

3

0

A1/4, v1/3

3

2

1

66,6

3

2

1

66,6

A1/2, v1/2

48

29

19

60,4

53

42

11

79,2

A2/5, v2/4

1

1

0

100

1

1

0

100

A2/4, v2/3

2

1

1

50

3

2

1

66,6

A2/2, v2/2

2

1

1

50

2

1

1

50

A2/1, v2/1, VB I/b

5

3

2

60

4

2

2

50

A3/7, v3/5

1

0

1

0

1

0

1

0

A3/5, v3/4

6

6

0

100

7

7

0

100

A3/4

0

0

0

0

2

1

1

50

A3/3, v3/3

7

6

1

85,7

5

4

1

80

A3/2, v3/2

14

10

4

71,4

12

9

3

75

A3/1, v3/1

2

2

0

100

12

9

3

75

A4/2, v4/3, h2/3

0

0

0

0

0

0

0

0

A4/1, v4/2

20

17

3

85

9

9

0

100

A5/2, v4/1, h3/1

8

0

8

0

9

1

8

11,1

A7/GL, v5/1, h5/1

13

12

1

92,3

11

11

0

100

Insgesamt:

135

90

45

66,7

137

101

36

73,7

In den einzelnen Funktions- und Bewertungsgruppen der Beamtinnen, Beamten und Vertragsbediensteten sind Frauen überwiegend zu mehr als 50% (in der Funktions- bzw. Bewertungsgruppe A1/2 bzw. v1/2 sogar mit knapp 80%) vertreten.

In jenen Funktions- bzw. Bewertungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, können derzeit auf Grund der Altersstruktur der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer keine Zielvorgaben gesetzt werden. Im Falle von Nachbesetzungen in diesen Bereichen sind jedenfalls Förderungsmaßnahmen nach §§ 3 ff des Frauenförderungs-plans notwendig.

4. Richterinnen, Richter, Beamtinnen, Beamte und Vertragsbedienstete

 

Anzahl zum 31.12.2017

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2017

Anzahl zum 31.12.2019

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2019

Insgesamt:

202

109

93

54

206

122

84

59,2

Die Tabelle beinhaltet alle Personen, die sich zu den jeweiligen Stichtagen in einem Dienstverhältnis zum Verwaltungsgerichtshof befunden haben (unter Einschluss karenzierter oder dienstzugeteilter Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer).

         

Schlagworte

Leiterin, Budgetcontrolling, Funktionsgruppe, Präsidentin, Vizepräsidentin, Richterin, Funktionsträgerin, Abteilungsleiterin

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2022

Gesetzesnummer

20011236

Dokumentnummer

NOR40225036

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