Anlage C
Zu § 15 Abs. 1 Z 1:
Erklärung des Versicherungsnehmers
„Ich nehme zur Kenntnis, daß (Name des Versicherers) in (Vertragsstaat der Niederlassung dieses Versicherers) niedergelassen ist, und ich bin mir darüber im klaren, daß für die Überwachung des Versicherers die (Aufsichtsbehörde im Vertragsstaat der Niederlassung des Versicherers) und nicht die österreichische Aufsichtsbehörde zuständig ist.“
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2023
Gesetzesnummer
10006594
Dokumentnummer
NOR12072295
alte Dokumentnummer
N5197821058L
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