Anlage nicht direkt darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen:Bundesgesetzblatt I Nr. 28/2001
Anlage C
WOHNSITZERKLÄRUNG
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Familienname Vorname(n) Geburtsdatum
Tag Monat Jahr
____ ____ ________
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Familienstand:
O ledig O verheiratet O verwitwet O geschieden
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Staatsbürgerschaft:
O Österreich O anderer EU-Staat O Nicht-EU-Staat
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Ich bin:
O berufstätig O Hausfrau/ O in Berufsaus- O Kind ohne
mann bildung stehend derzeitigen
Schulbesuch
O arbeitslos O in Pension, O Schüler/Stu- O Präsenz- O sons-
Rente dent/in (Zivil)- tiges
diener
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Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen für Ihren Hauptwohnsitz
und (so vorhanden) für Ihren Nebenwohnsitz.
Die beiliegenden Erläuterungen sollen Sie dabei unterstützen.
Angaben, die über die folgenden Fragen hinausgehen, können in
Punkt 8 eingetragen werden.
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Weiterer Wohnsitz
Hauptwohnsitz (Nebenwohnsitz)
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1. Anschrift: Name der Name der
Gemeinde Postleitzahl Gemeinde Postleitzahl
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Straße bzw. Haus-/ Straße bzw. Haus-/
Ortschaft Tür-Nr. Ortschaft Tür-Nr.
________________________ ________________________
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2. Aufenthalts-
dauer:
Ich verbringe Tage des Jahres Tage des Jahres
während eines
Jahres am ____________ ____________
Hauptwohnsitz/
am
Nebenwohnsitz
ungefähr
folgende
Anzahl von
Tagen:
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3. Mitbewohner/- Ver- Geburts- gemel- Ver- Geburts- gemel-
innen: wandt- jahr det wandt- jahr det
schafts- mit schafts- mit
Ich lebe mit ver- H NW ver- H NW
folgenden hält- hält-
Angehörigen nis/ nis/
(Familienmit- Lebens- Lebens-
gliedern/- gemein- gemein-
Partnern) in schaft schaft
diesen
Unterkünften _______ _______ O O _______ _______ O O
und diese
sind dort _______ _______ O O _______ _______ O O
wie folgt
gemeldet: _______ _______ O O _______ _______ O O
Hauptwohn- _______ _______ O O _______ _______ O O
sitz = H
Nebenwohn-
sitz = NW
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4. Funktionen in
öffentlichen
und privaten
Körper-
schaften:
Ich übe eine O ja O ja
solche
Funktion an O nein O nein
meinem
Hauptwohn-
sitz/meinem
Nebenwohnsitz
aus:
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5. Ausgangspunkt
meines
Arbeits-,
Schulweges:
Überwiegend O ja O ja
trete ich
diesen Weg O nein O nein
von meinem
Hauptwohn-
sitz/meinem
Nebenwohnsitz
aus an:
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5. Arbeits-,
Schulort:
Meine Name der Gemeinde Postleitzahl
Arbeits-/Aus-
bildungs- __________________________________________________
stätte
befindet sich
in:
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7. Minderjährige Geburts- Name der Gemeinde Postleitzahl
Kinder: jahr
Der
Kindergarten, 1. Kind ________ _________________ ____________
der Hort,
die Schule, 2. Kind ________ _________________ ____________
die Ausbil-
dungs- oder 3. Kind ________ _________________ ____________
Arbeitsstätte
meiner minder- 4. Kind ________ _________________ ____________
jährigen
Kinder
befindet sich
in:
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- 8. Ergänzende Bemerkungen:
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Ich bestätige diese Angaben nach bestem Wissen getätigt zu haben.
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Datum Unterschrift
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Erläuterungen zur Wohnsitzerklärung
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ALLGEMEINES
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Der Frage, ob Sie an einem Ort mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet sind, kommt nicht nur aus melderechtlicher Sicht Bedeutung zu. Die entsprechende Meldung hat Auswirkungen auf viele Bereiche des täglichen Lebens. Sie ist nicht nur ausschlaggebend für die Ausübung Ihres Wahlrechts oder die Anmeldung eines Kraftfahrzeuges, sondern hat auch maßgebliche Auswirkungen, wenn es darum geht, Förderungen und Unterstützungen in Anspruch nehmen zu wollen. Es ist daher nicht nur für die Behörden und Ämter wichtig, wo Sie einen Wohnsitz oder Ihren Hauptwohnsitz haben, sondern auch für die Wahrnehmung Ihrer Anliegen.
Sie sind jedoch - wie die nachstehenden Gesetzestexte zeigen - nicht völlig “frei" in der Bestimmung Ihres Hauptwohnsitzes, sondern Sie müssen diese nach bestimmten Kriterien vornehmen.
Der § 1 Absatz 6 des Meldegesetzes umschreibt den Wohnsitzbegriff wie folgt:
“Ein Wohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben."
Gemäß § 1 Absatz 7 des Meldegesetzes ist unter dem Hauptwohnsitz Folgendes zu verstehen:
“Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat."
Für den “Mittelpunkt der Lebensbeziehungen" sind vor allem folgende Bestimmungskriterien maßgeblich:
Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen, Ort an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften.
Die Wohnsitzerklärung enthält Fragen nach jenen Kriterien, die für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen maßgeblich sind. Anhand dieser Angaben kann überprüft werden, ob Ihre Lebensumstände mit der in den Melderegistern eingetragenen Wohnsitzqualität [Hauptwohnsitz/ (Neben)Wohnsitz] übereinstimmen.
Beachten Sie bitte, dass der Hauptwohnsitz erst mit 1. Jänner 1995 eingeführt wurde. Auf Meldezetteln, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, scheint daher noch der Begriff “ordentlicher Wohnsitz" auf. War es früher möglich, über mehrere ordentliche Wohnsitze zu verfügen, kann man jetzt nur mehr einen Hauptwohnsitz begründen. Sollten Sie mehrere ordentliche Wohnsitze gehabt haben, ist Ihr Hauptwohnsitz nun melderechtlich dort, wo Sie in die Wählerevidenz für die Nationalratswahl eingetragen sind oder wo Sie sich zuletzt mit Hauptwohnsitz angemeldet haben.
Sollten Sie zu Ihrer Meldesituation oder zu dieser Wohnsitzerklärung Fragen haben, wird Ihnen Ihr Meldeamt gerne behilflich sein.
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Ausfüllhilfe zu einzelnen Fragen
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Frage 2:
Es ist nicht erforderlich, die Kalendertage genau zu berechnen - dies wird vielfach gar nicht gelingen - sondern es sollte eine ungefähre Schätzung vorgenommen werden. Urlaube, die Sie an anderen Orten verbringen, sind nicht einzubeziehen, dh. die Summe muss nicht 365 (366) ergeben.
Frage 3:
Hier sind nur enge Angehörige (auch Lebensgefährt/e/in) einzutragen. Nicht anzugeben sind Personen, mit denen man zwar eine Unterkunft bewohnt, zu denen jedoch keine “familiäre" Beziehung gegeben ist (zB drei Studenten, die sich eine Wohnung teilen).
Frage 4:
Es ist nicht erforderlich, die ausgeübte Funktion anzuführen, sondern die Frage ist nur mit “ja" oder “nein" zu beantworten.
Beispiele für diese Funktionen sind: Gemeinderat; Kirchenrat; Obmann, Schriftführerin eines Vereins usw. Sonstige gesellschaftliche Betätigungen können unter Punkt 8 angegeben werden.
Frage 5:
Für die Beurteilung des überwiegenden Antrittes des Arbeits- oder Schulweges ist der Zeitraum eines Kalenderjahres maßgeblich.
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