Anlage B MeldeG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2010

Anlage B

(Anm.: Die Novellierungsanweisung Z 11 der Novelle BGBl. I Nr. 135/2009 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

11. In Anlage B werden nach dem Wort „FAMILIENNAME“ die Wortfolge „oder NACHNAME“ sowie nach dem Wort „EHEGATTE“ die Wortfolge „oder EINGETRAGENER PARTNER“ eingefügt.)

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2025

Gesetzesnummer

10005799

Dokumentnummer

NOR40113364

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