Anlage Arbeitskostenstatistik-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 15.4.2009

Anlage

Erhebungsgegenstände und -merkmale gemäß § 4

  1. 1. Identifikationsmerkmale:
  1. 1.1 Name;
  2. 1.2 Adresse;
  3. 1.3 Kennzahl;
  4. 1.4 Firmenbuchnummer;
  5. 1.5 Dienstgeberkontonummer inklusive Versicherungsträger;
  6. 1.6 Hauptwirtschaftstätigkeit;
  7. 1.7 Berichtszeitraum.
  1. 2. Unselbständig Beschäftigte im Durchschnitt des Berichtszeitraumes:
  1. 2.1 Zahl der unselbständig Beschäftigten insgesamt;
  2. 2.2 Zahl der Vollzeitbeschäftigten (ohne 2.5);
  3. 2.3 Zahl der Teilzeitbeschäftigten (ohne 2.5);
  4. 2.4 Zahl der Teilzeitbeschäftigten in Vollzeiteinheiten;
  5. 2.5 Zahl der Auszubildenden insgesamt:
  1. 2.5.1 Zahl der Lehrlinge;
  2. 2.5.2 Zahl der sonstigen Auszubildenden;
  1. 2.6 Zahl der teilzeitbeschäftigten Auszubildenden in Vollzeiteinheiten.
  1. 3. Arbeitsvolumen im Berichtszeitraum:
  1. 3.1 Zahl der geleisteten Stunden insgesamt:
  1. 3.1.1 Zahl der geleisteten Stunden von Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.1.3);
  2. 3.1.2 Zahl der geleisteten Stunden von Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.1.3);
  3. 3.1.3 Zahl der geleisteten Stunden von Auszubildenden;
  1. 3.2 Zahl der bezahlten Stunden insgesamt:
  1. 3.2.1 Zahl der bezahlten Stunden von Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.2.3);
  2. 3.2.2 Zahl der bezahlten Stunden von Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.2.3);
  3. 3.2.3 Zahl der bezahlten Stunden von Auszubildenden;
  1. 3.3 Wochenarbeitszeit und -tage, Arbeitsstunden und Ausfalltage:
  1. 3.3.1 Durchschnittliche Wochenarbeitszeit:
  1. 3.3.1.1 Durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.3.1.3);
  2. 3.3.1.2 Durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.3.1.3);
  3. 3.3.1.3 Durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Auszubildenden;
  1. 3.3.2 Durchschnittliche Zahl der Wochenarbeitstage:
  1. 3.3.2.1 Durchschnittliche Zahl der Wochenarbeitstage von Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.3.2.3);
  2. 3.3.2.2 Durchschnittliche Zahl der Wochenarbeitstage von Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.3.2.3);
  3. 3.3.2.3 Durchschnittliche Zahl der Wochenarbeitstage von Auszubildenden;
  1. 3.3.3 Jährliche Zahl der bezahlten Mehr- und Überstunden insgesamt:
  1. 3.3.3.1 Jährliche Zahl der bezahlten Mehr- und Überstunden von Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.3.3.3);
  2. 3.3.3.2 Jährliche Zahl der bezahlten Mehr- und Überstunden von Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.3.3.3);
  3. 3.3.3.3 Jährliche Zahl der bezahlten Mehr- und Überstunden von Auszubildenden;
  4. 3.3.4 Jährliche Zahl der unbezahlten Stunden insgesamt:
  5. 3.3.4.1 Jährliche Zahl der unbezahlten Stunden von Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.3.4.3);
  6. 3.3.4.2 Jährliche Zahl der unbezahlten Stunden von Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.3.4.3);
  7. 3.3.4.3 Jährliche Zahl der unbezahlten Stunden von Auszubildenden;
  1. 3.3.5 Jährliche Zahl der Ausfalltage insgesamt:
  1. 3.3.5.1 Jährliche Zahl der Krankenstands- und Kuraufenthaltstage;
  2. 3.3.5.2 Jährliche Zahl der Urlaubstage;
  3. 3.3.5.3 Jährliche Zahl der Berufsschul- und sonstigen Ausbildungstage der Auszubildenden;
  4. 3.3.5.4 Jährliche Zahl der sonstigen Fehltage.
  1. 4. Arbeitskosten im Berichtszeitraum:
  1. 4.1 Arbeitskosten ohne jene für Lehrlinge und sonstige Auszubildende:
  1. 4.1.1 Summe der Bruttoentgelte (ohne 4.1.4):
  1. 4.1.1.1 Darunter: Nicht mit den laufenden Bezügen ausbezahlte sonstige Bezüge (ohne 4.1.4);
  2. 4.1.1.2 Darunter: Entgeltfortzahlungen bei Krankheit;
  3. 4.1.1.3 Darunter: Entgelte für sonstige Ausfallstunden;
  4. 4.1.1.4 Darunter: Entgeltfortzahlungen bei Kurzarbeit;
  5. 4.1.1.5 Darunter: Bezüge für Beamte des Bundes, der Länder und Gemeinden;
  1. 4.1.2 Summe der Leistungen zur Vermögensbildung;
  2. 4.1.3 Summe der Sachbezüge:
  1. 4.1.3.1 Darunter: Dienst(Firmen-)wohnungen;
  2. 4.1.3.2 Darunter: Dienst(Firmen-)kraftfahrzeuge;
  1. 4.1.4 Summe der Bezüge, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses anfallen:
  1. 4.1.4.1 Gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelte Bezüge bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
  2. 4.1.4.2 Nicht gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelte Bezüge bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
  1. 4.1.5. Summe der tatsächlichen Arbeitgeber-Sozialbeiträge:
  1. 4.1.5.1 Gesetzliche Sozialbeiträge (ohne 4.1.5.2);
  2. 4.1.5.2 Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB zum FLAF) inklusive Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ);
  3. 4.1.5.3 Kollektivvertragliche, vertragliche und freiwillige Sozialbeiträge;
  1. 4.1.6 Summe der sonstigen unterstellten Arbeitgeber-Sozialbeiträge bzw. –aufwendungen;
  1. 4.2 Arbeitskosten für Lehrlinge und sonstige Auszubildende:
  1. 4.2.1 Summe aus: Bruttoentgelte (analog 4.1.1), Leistungen zur Vermögensbildung (analog 4.1.2), Sachbezüge (analog 4.1.3) und die nicht gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelten Bezüge bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (analog 4.1.4.2);
  2. 4.2.2 Summe aus: Arbeitgeber-Sozialbeiträge und -Sozialaufwendungen (analog 4.1.5 und 4.1.6) sowie gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelte Bezüge bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (analog 4.1.4.1);
  1. 4.3 Arbeitskosten für alle unselbständig Beschäftigten:
  1. 4.3.1 Berufliche Aus- und Weiterbildung;
  2. 4.3.2. Kommunalsteuern;
  3. 4.3.3 Sonstige Steuern und Abgaben;
  4. 4.3.4 Sonstige Aufwendungen;
  1. 4.4 Lohnkostenbezogene Zuschüsse.

Schlagworte

Erhebungsmerkmal, Wochentag, Mehrstunde, Krankenstandstag, Berufsschultag, Dienstwohnung, Firmenwohnung, Dienstkraftfahrzeug, Firmenkraftfahrzeug, Ausbildung

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2017

Gesetzesnummer

20004697

Dokumentnummer

NOR40105426

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