Anlage
Fig. 1 | Nationales Prüfungszeichen der Behörden des amtlichen Maß- und Gewichtswesens | |
Fig. 2 | Prüfungszeichen, das von den autorisierten Unternehmen zur Beglaubigung von Meßinstrumenten verwendet wird | |
Fig. 3 | Prüfungszeichen, die von den Behörden des amtlichen Maß- und Gewichtswesens und von den autorisierten Unternehmen in den Fällen der nicht obligatorischen Erneuerung der Prüfung verwendet werden. | |
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2018
Gesetzesnummer
10002603
Dokumentnummer
NOR12033069
alte Dokumentnummer
N2198311984T
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