Anlage A
Prüfungsstoffabgrenzung I
nach § 10a Abs. 6 StbG
Vorwort
Die Prüfungsstoffabgrenzung I dient als Leitfaden für die inhaltliche und methodische Vermittlung der Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der Geschichte Österreichs. Sie hat sich inhaltlich und methodisch-didaktisch am Lehrplan der 4. Klasse Hauptschule für den Unterrichtsgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ zu orientieren.
Das erworbene Wissen des Staatsbürgerschaftswerbers soll jedoch keinen Abschluss einer Schulausbildung im genannten Unterrichtsfach im herkömmlichen Sinn ersetzen, sondern dazu beitragen, dem Staatsbürgerschaftswerber die politischen und staatlichen Institutionen, die Rechte und Pflichten der Staatsbürger sowie die Grundzüge der Geschichte Österreichs näher zu bringen.
Die Ablegung der Prüfung dient im Hinblick auf den erfolgreichen Abschluss seiner Integration in Österreich vor allem dazu, festzustellen, ob sich der Staatsbürgerschaftswerber mit den genannten Themenbereichen ausreichend auseinandergesetzt und sich diese angeeignet hat. Bei der Prüfung ist dem Staatsbürgerschaftswerber die Gelegenheit zu geben, seine erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten über die betreffenden Themenbereiche nachzuweisen.
A. Prüfungsgebiet 1: Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung der Republik Österreich
Themenbereiche:
- 1.Aufbau und Organisation der Republik Österreich;2.Staatliche Institutionen und politisches System;3.Grund- und Freiheitsrechte;4.Rechtsschutzmöglichkeiten;5.Möglichkeiten politischer Mitbestimmung und Mitverantwortung, insbesondere Wahlrecht.
B. Prüfungsgebiet 2: Grundkenntnisse über die Geschichte Österreichs
Themenbereiche:
- 1.Geschichtlicher Kurzüberblick über die Geschichte Österreichs ab 9962.Demokratie, Entstehung und Bedingungen diktatorischer Systeme, Methoden totalitärer Herrschaft: Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus;3.Entwicklung und Krise der Demokratie in Österreich – Verfassung, Parteien, Wehrverbände, autoritäres System, Bürgerkrieg, NS-Zeit;4.Österreich – die Zweite Republik;5.Europa und seine Integration.
C. Methodische und didaktische Grundsätze
Bei den genannten Themenbereichen handelt es sich um sehr umfangreiche Wissensgebiete, sodass im Hinblick auf den Zweck der Prüfung bei der Zusammenstellung der Prüfungsfragen ausschließlich auf den Erwerb von Grundkenntnissen Rücksicht zu nehmen ist. Der Staatsbürgerschaftswerber soll lediglich über einen groben Überblick über die demokratische Ordnung und die Geschichte Österreichs vom 20. Jahrhundert bis heute verfügen.
Der inhaltliche Schwerpunkt wäre hier auf die Zweite Republik, das bestehende politische System, die außenpolitische Orientierung Österreichs und die Möglichkeit der politischen Mitbestimmung und Mitverantwortung des einzelnen Staatsbürgers zu legen. Darüber hinaus sollte der Staatsbürgerschaftswerber einen Überblick über die Europäische Integration, insbesondere über die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union, und die Grundwerte eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft erhalten.
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