Anlage 9
— DIESES DOKUMENT IST TEIL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG FÜR LUFTFAHRZEUGE, VERKÜNDET DURCH DIE INTERNATIONALE ZIVILLUFTFAHRT – ORGANISATION 1
ALLGEMEINE ERKLÄRUNG FÜR LUFTFAHRZEUGE, ABSCHNITT ÜBER GESUNDHEIT
(Anm.: Anlage 9 ist als PDF dokumentiert.)
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1 Bei der zweiten Tagung der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe kam eine informelle Arbeitsgruppe zusammen und empfahl Änderungen dieses Dokuments, welche die WHO der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur ge- bührenden Berücksichtigung übermitteln wird.
Zusatzdokumente: Anlage 9
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