Anlage 8
RÖNTGENASSISTENZ
MAB-Basismodul (Anlage 1) und MAB-Aufbaumodul
= 1 300 Mindeststunden GESAMT
Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Röntgenassistenz hat mindestens 1 300 Stunden zu umfassen. Von den 1 300 Stunden müssen mindestens 650 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 417 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.
Die verbleibende Differenz von 233 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 1 300 – 650 – 297 – 120) ist durch das Curriculum (§ 17) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.
MAB-Aufbaumodul
Theoretische Ausbildung
Unterrichtsfächer/Inhalte | Mindeststunden | Leistungsfeststellung und –beurteilung durch |
Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsystem | 40 | Lehrkraft |
Anatomie und (Patho-)Physiologie: Skeletto-muskuläres System | 40 | Lehrkraft |
Röntgen- und MRT-Geräte, Röntgen- und MRTUntersuchungen und Strahlenschutz | 180 | Prüfungskommission |
Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation | 30 | Lehrkraft |
Berufsspezifische Rechtsgrundlagen | 7 | Lehrkraft |
Mindeststunden | 297 |
Praktische Ausbildung
Praktikumsstellen | Fachbereich | Mindeststunden |
Krankenanstalt fachärztliche Ordinationsstätte, fachärztliche Gruppenpraxis | Radiologie | 650 |
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