Anlage 7
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Etikett
A. Vorgeschriebene Angaben
- 1. „EG-Norm'' oder - bei Verwendung eines Etiketts im Sinne der Richtlinie 92/105/EWG der Kommission über eine begrenzte Vereinheitlichung der bei der Verbringung bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen Gegenstände innerhalb der Gemeinschaft zu verwendenden Pflanzenpässe, zur Festlegung des Verfahrens über ihre Ausstellung sowie der Kriterien und des Verfahrens betreffend Austauschpässe (ABl. Nr. L 4 vom 8. Jänner 1993, S. 22) - „EG-Pflanzenpaß'';
- 2. Name und Anschrift des für die Verschließung Verantwortlichen oder dessen Kennummer;
- 3. Anerkennungs- oder Kontrollstelle und Mitgliedstaat;
- 4. Bezugsnummer der Partie;
- 5. Sorte und gegebenenfalls Klon - bei Veredlungen von Unterlagen und Edelreisern;
- 6. Kategorie;
- 7. Erzeugerland;
- 8. Menge.
B. Zulässige zusätzliche Angaben bei Basisvermehrungsgut und Zertifiziertem Vermehrungsgut
Edelreiser:
„Die Ausgangspflanzen wurden von ........... (Stelle) phytosanitär
geprüft und frei von den folgenden Pathogenen befunden:
Pathogen ...................... Methode .............................
...................... .............................
...................... ...........................''
„Der Edelreisklon ist ein Subklon aus dem Klon ............., der
von ........... (Züchter) in einer ... (Zahl)-stufigen
Nachkommenschaftsprüfung geprüft wurde.''
Unterlagen:
„Die Ausgangspflanzen wurden von ........... (Stelle) phytosanitär
geprüft und frei von den folgenden Pathogenen befunden:
Pathogen ...................... Methode .............................
...................... .............................
...................... ...........................''
„Die Leistungsfähigkeit des Unterlagenklons wurde von ..........
(Züchter) in einer ... (Zahl)-stufigen Nachkommenschaftsprüfung
geprüft.''
Die Prüfungen müssen dem Stand der Wissenschaft und der Technik entsprechen und von autorisierten Untersuchungsanstalten oder unter deren Aufsicht durchgeführt worden sein.
C. Mindestgrößen
- a) 110 mm x 67 mm für Schnittreben, Edelreiser und Stecklinge;
- b) 80 mm x 70 mm für Wurzelreben und Veredlungen.
D. Farben
- 1. weiß mit einem von links unten nach rechts oben verlaufenden 5 mm breiten violetten Diagonalstreifen bei Vorstufenvermehrungsgut,
- 2. weiß bei Basisvermehrungsgut,
- 3. blau bei Zertifiziertem Vermehrungsgut und
- 4. dunkelgelb bei Standardvermehrungsgut.
Handelt es sich bei Vermehrungsgut mit herabgesetzten Anforderungen um eine Kategorie von Vermehrungsgut einer bestimmten Sorte, so ist die Farbe des Etiketts die, welche für die entsprechende Kategorie vorgesehen ist; andernfalls ist die Farbe braun. In jedem Fall hat das Etikett anzugeben, daß es sich um Vermehrungsgut einer Kategorie handelt, die minder strengen Anforderungen unterworfen ist.
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