Anlage 7 FMaG 2016

Alte FassungIn Kraft seit 26.4.2017

Anlage 7

Vereinfachte Konformitätserklärung

Die vereinfachte EU-Konformitätserklärung gemäß § 12 Abs. 3 hat folgenden Wortlaut zu enthalten:

Hiermit erklärt [Name des Herstellers], dass der Funkanlagentyp [Bezeichnung] der Richtlinie 2014/53/EU entspricht.

Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist unter der folgenden Internetadresse verfügbar:

[Internetadresse des Herstellers]

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2024

Gesetzesnummer

20009860

Dokumentnummer

NOR40192893

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