Anlage 7
ANHANG VII
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:
– | Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten, |
– | Beschreibung des Druckgerätes oder der Baugruppe, |
– | angewandte Konformitätsbewertungsverfahren, |
– | bei Baugruppen Beschreibung der Druckgeräte, aus denen die Baugruppe besteht, sowie die angewandten Konformitätsbewertungsverfahren, |
– | gegebenenfalls Name und Anschrift der benannten Stelle, die die Kontrolle vorgenommen hat, |
– | gegebenenfalls Verweis auf die EG-Baumusterprüfbescheinigung, die |
– | gegebenenfalls Name und Anschrift der benannten Stelle, welche das Qualitätssicherungssystem des Herstellers überwacht, |
– | gegebenenfalls die Verweisung auf die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen, |
– | gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden, |
– | gegebenenfalls Verweis auf die anderen angewandten Gemeinschaftsrichtlinien, |
– | Angaben zum Unterzeichner, der bevollmächtigt ist, die Erklärung für den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten rechtsverbindlich zu unterzeichnen. |
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
