Anlage 7
Anlage 7
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(zu § 28 Abs. 2)
A. Theoretische Ausbildung im orthoptischen Dienst
Mindeststunden
Unterrichtsfach 1. Jahr 2. Jahr 5. Halbjahr insgesamt
1. Anatomie unter
besonderer
Berücksichtigung des
Auges und seiner
Umgebung .................. 70 70
2. Physiologie unter
besonderer
Berücksichtigung des Auges
und seiner Umgebung ....... 70 70
3. Allgemeine Krankheitslehre
(Pathologie) unter
besonderer Berücksichtigung
des Auges und seiner
Umgebung .................. 40 20 60
4. Physik, insbesondere Optik
und Brillenlehre .......... 70 70
5. Gerätekunde und -pflege ... 20 20
6. Hygiene ................... 20 20
7. Kinderheilkunde
einschließlich Pädagogik
und Psychologie ........... 60 60
8. Grundzüge der
Arzneimittellehre und
Anästhesie ................ 20 20
9. Erste Hilfe und
Verbandslehre ............. 20 20
10. Ophthalmologische
Untersuchungsmethoden (außer
orthoptischen und
pleoptischen) einschließlich
Perimetrie ................ 35 25 60
11. Das Schielen, seine Formen
und deren Behandlung ...... 30 40 30 100
12. Theoretische Grundlagen der
orthoptischen und
pleoptischen Untersuchung
und Behandlung ............ 120 80 30 230
13. Photo- und Kinotechnik .... 30 30 60
14. Grundzüge des Sanitäts-,
Arbeits- und
Sozialversicherungsrechte . 30 30
15. Grundzüge der
Betriebsführung im
Krankenhaus ............... 10 10
Summe ... 540 225 135 900
B. Praktische Ausbildung im orthoptischen Dienst
Praxis der Orthoptik und Pleoptik
Mindeststunden insgesamt 1900
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