Anlage 7 2. MIQA-V

Alte FassungIn Kraft seit 12.9.2013

Zum Bezugszeitraum: Ist erstmals auf den Quartalsausweis zum 31. Dezember 2013 anzuwenden (vgl. § 5 Abs. 5).

Anlage 7

Quartalsweise Angaben von Betrieblichen Vorsorgekassen betreffend die gemäß § 31 Abs. 1 Z 3a BMSVG bewerteten Wertpapiere für das Betriebliche Vorsorgekassengeschäft

(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.)

Zusatzdokumente: Anlage 7 

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