Anlage 6m VRV 2015

Alte FassungIn Kraft seit 20.10.2015

Anlage 6m

Nachweis über Beteiligungen mit mittelbarer Kontrolle der Gebietskörperschaft aufgrund einer durchgerechneten Beteiligungshöhe von mehr als 50%

(Anm.: Anlage 6m ist als PDF dokumentiert.)

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2018

Gesetzesnummer

20009319

Dokumentnummer

NOR40175499

Zusatzdokumente: Anlage 6m 

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