Anlage 6 UniStEV 2004

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2008

Anlage 6

zu § 7 Abs. 4

Daten über Studienberechtigungsprüfungen

1. Aufbau der Datensätze

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

laufende Nummer des Studienberechtigungsfalles an der Universität

 

2

Matrikelnummer

2.1

3

meldende Universität

codiert (§ 5)

4

Sozialversicherungsnummer/Ersatzkennzeichnung

 

5

Geburtsdatum (JJJJMMTT)

 

6

Geschlecht

M, W

7

Staatsangehörigkeit

codiert (§ 5)

8

Kennzahl-1 des beantragten Studiums

codiert (§ 5)

9

Kennzahl-2 des beantragten Studiums

codiert (§ 5)

10

Kennzahl 3 des beantragten Studiums

codiert (§ 5)

11

Datum des Antrages auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung

(JJJJMMTT)

 

12

Datum der Studienberechtigungsprüfung (JJJJMMTT)

 

2. Feldinhalt

  1. Die Felder 1 bis 8 und 11 dürfen nicht leer übergeben werden.
  2. 2.1 Besitzt die Bewerberin (Kandidatin) oder der Bewerber (Kandidat) keine Matrikelnummer, ist „0000000“ anzugeben.

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