Anlage 6 Schiffstechnikverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 18.6.2014

Anlage 6

Anlage 6

zu § 5

Teil 1

Muster des Zulassungsantrags

(Anlage 6 ist als PDF dokumentiert.

Die Novellierungsanweisung Z 92 der Novelle BGBl. II Nr. 148/2014 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anlage 6 entfällt der Teil 6 – Muster der Zulassungsurkunde für Rafts.“)

Zusatzdokumente: Anlage 6 

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