Anlage 6 PBStV

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2008

Anlage 6 Prüfnummer 8.2.2. Position c.5 tritt mit 31. Dezember 2008 außer Kraft.

Kurztitel

Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 78/1998 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 240/2008

§/Artikel/Anlage

Anl. 6

Inkrafttretensdatum

01.10.2008

Außerkrafttretensdatum

11.03.2010

Beachte

Anlage 6 Prüfnummer 8.2.2. Position c.5 tritt mit 31. Dezember 2008 außer Kraft.

Anlage 6

(§ 10)

Katalog der Prüfpositionen

Dieser Katalog enthält die häufigsten Mängel und ihre Zuordnung in eine der Mängelgruppen. Die Entscheidung

über die Zuordnung in die entsprechende Mängelgruppe liegt in der pflichtgemäßen Entscheidung des für die

Prüfung oder Begutachtung verantwortlichen Organs.

Prüfnummern

für Formblatt

Anlage 1

 

 

 

 

Position

Zuordnung

 

 

 

 

1

Mängelgruppe Bremsanlage

 

 

 

 

 

 

1.1

Mechanischer Zustand und Funktion

 

 

 

 

 

 

1.1.1

Bremspedallagerung (Betätigungseinrichtung)

 

 

 

schwergängig (bei ausreichender Wirkung der Betriebsbremse)

LM, SM

 

 

Lagerung ausgeschlagen

SM

 

 

Verschleiß/Spiel zu groß

SM

 

 

Lagerung gebrochen

GV

 

 

 

 

 

1.1.2

Zustand des Pedals und Weg der Bremsbetätigungseinrichtung

 

 

 

Weg übermäßig oder keine ausreichende Wegreserve vorhanden

LM, SM, GV

 

 

Freigängigkeit der Bremse beeinträchtigt

 

 

 

Bremse löst nicht einwandfrei

SM, GV

 

 

Antirutschvorrichtung auf dem Bremspedal fehlt, ist locker oder übermäßig abgenützt

SM

 

 

Bruchgefahr, nicht betätigbar

GV

 

 

Bremswirkung kann nicht erreicht werden

GV

 

 

Bremsbetätigungseinrichtung offensichtlich nicht im Originalzustand bzw. abgeändert (außer Genehmigung vorhanden)

GV

 

 

 

 

 

1.1.3

Vakuumpumpe oder Kompressor und Behälter

 

 

 

übermäßige Dauer um Druck/Vakuum für eine ausreichende Bremswirkung aufzubauen

SM

 

 

Luftdruck bzw. Vakuum für mindestens 2 Bremsungen nach Ansprechen der Warneinrichtung unzureichend (auch bei ungenauer Manometeranzeige)

SM

 

 

bei nicht erreichter Hilfsbremswirkung

GV

 

 

spürbarer Druckabfall durch Luftaustritt oder hörbarer Luftaustritt

SM, GV

 

 

Frostschutzeinrichtung nicht funktionstüchtig

SM

 

 

Leitungen unsachgemäß befestigt, deformiert, unsachgemäß repariert oder stark korrodiert

SM

 

 

offensichtliche Änderung des Bremssystems

SM

 

 

Typenschild fehlt

VM

 

 

Leitungen stark beschädigt, stark korrodiert oder stark undicht

GV

 

 

 

 

 

1.1.4

Druckwarnanzeige, Manometer

 

 

 

arbeitet fehlerhaft oder ist schadhaft

LM, SM

 

 

 

 

 

1.1.5

Handbremsventil Betätigungseinrichtung

 

 

 

gebrochen oder beschädigt übermäßiger Verschleiß

SM

 

 

Ventil arbeitet fehlerhaft

SM

 

 

Betätigungseinrichtung unsicher an Ventilspindel befestigt oder Ventilkörper ungenügend gesichert

SM

 

 

Verbindungen locker oder Leckage im System

SM

 

 

Funktion ungenügend

SM

 

 

nicht feststellbar

GV

 

 

 

 

 

1.1.6

Feststellbremse, -bremshebel, -ratsche

 

 

 

Betätigungskraft zu groß

LM

 

 

Feststellratsche hält nicht ausreichend

SM, GV

 

 

übermäßiger Verschleiß an Hebellagerung oder an Ratschenvorrichtung

SM

 

 

übermäßiger Hebelweg

SM

 

 

 

 

 

1.1.7

Bremsventile

 

 

 

(Fußventile, Druckregler, Regelventile usw.)

 

 

 

beschädigt, Luftaustritt

LM, SM, GV

 

 

Ölaustritt aus System

LM, SM

 

 

unsicher befestigt/unsachgemäß montiert

SM

 

 

Austritt von Hydraulikbremsflüssigkeit

GV

 

 

Funktion mangelhaft

SM, GV

 

 

 

 

 

1.1.8

Kupplungsköpfe für Anhängerbremsen

 

 

 

Absperrhähne oder selbstabsperrendes Kupplungskopfventil schadhaft

SM

 

 

unsicher befestigt/unsachgemäß montiert

SM

 

 

Leckage

SM

 

 

Schutzklappe für Anhängeranschluss fehlt

SM

 

 

 

 

 

1.1.9

Energievorratsbehälter, Druckluftbehälter

 

 

 

beschädigt, korrodiert, undicht,

LM, SM, GV

 

 

Entwässerungseinrichtung ohne Funktion

SM

 

 

unsicher befestigt/unsachgemäß montiert

LM, SM, GV

 

 

Behälterschild/Aufschrift fehlt/unlesbar

SM, VM

 

 

unsachgemäße Reparatur

SM, GV

 

 

übermäßig Wasser/Öl in den Behältern

SM

 

 

 

 

 

1.1.10

Bremskraftverstärker, Hauptbremszylinder (hydraulische Anlagen)

 

 

 

Bremskraftverstärker schadhaft oder ohne Wirkung

SM

 

 

Hauptbremszylinder schadhaft oder undicht

SM, GV

 

 

Hauptbremszylinder unsicher befestigt

SM, GV

 

 

Abdeckung für Ausgleichsbehälter des Hauptbremszylinders fehlt

SM

 

 

Warnanzeige für Bremsflüssigkeitsstand arbeitet fehlerhaft

SM

 

 

offensichtliche Änderungen an der Bremsanlage

SM

 

 

Vorratsbehälter unsachgemäß befestigt oder beschädigt

SM

 

 

 

 

 

1.1.11

Bremsleitungen

 

 

 

Ausfall- oder Bruchgefahr

GV

 

 

undichte Leitungen oder Kupplungskopfanschlüsse

SM, GV

 

 

beschädigt oder korrodiert

LM, SM

 

 

falsche Verlegung

SM, GV

 

 

unsachgemäß repariert

SM, GV

 

 

Prüfanschluss fehlt oder defekt

SM

 

 

 

 

 

1.1.12

Bremsschläuche

 

 

 

Ausfall- oder Bruchgefahr

GV

 

 

Beschädigung, Scheuerstellen, Bremsschläuche zu kurz, verdreht eingebaut

SM, GV

 

 

undichte Schläuche oder Anschlüsse

SM, GV

 

 

Ausbeulung des Schlauchs unter Druck

GV

 

 

Porosität

LM, SM, GV

 

 

unsachgemäß repariert

SM, GV

 

 

 

 

 

1.1.13

Bremsbeläge, -klötze

 

 

 

Verschleiß

LM, SM, GV

 

 

verschmutzt (Öl, Fett usw.)

SM, GV

 

 

falscher Belag, Ausfallsgefahr

SM, GV

 

 

 

 

 

1.1.14

Bremstrommeln, Bremsscheiben

 

 

 

Bremsscheibe trägt auf weniger als 90% der Reibfläche

SM

 

 

Verschleiß, übermäßige Riefenbildung, Risse, ungenügend gesichert oder gebrochen

LM, SM, GV

 

 

verschmutzt (Öl, Fett usw.)

SM,GV

 

 

Bremsträger locker

GV

 

 

unrund (über 20%)

SM

 

 

Abänderungen

SM, GV, VM

 

 

 

 

 

1.1.15

Bremsseile, -zugstangen, -hebel, -gestänge

 

 

 

Betätigungskräfte zu groß

LM

 

 

Seile beschädigt, unsachgemäß verlegt

SM, GV

 

 

Ausfallgefahr

SM, GV

 

 

übermäßiger Verschleiß oder übermäßige Korrosion

SM, GV

 

 

Seil- oder Zugstangenverbindung ungenügend gesichert

SM, GV

 

 

Seilführung schadhaft

LM, SM

 

 

Ummantelung der Seilhülle gebrochen

LM

 

 

Beeinträchtigungen der Freigängigkeit der Bremsanlage

SM

 

 

übermäßige Hebel-, Zugstangen- oder Gestängewege infolge falscher Einstellung oder übermäßigen Verschleißes

SM

 

 

Bremswellenlager ausgeschlagen oder schwergängig

SM

 

 

 

 

 

1.1.16

Radbremszylinder (einschließlich Federspeicherzylinder)

 

 

 

Entlüftungsschraube defekt

LM

 

 

gerissen oder beschädigt

SM, GV

 

 

undicht

SM, GV

 

 

unsicher befestigt/unsachgemäß montiert

SM, GV

 

 

übermäßig korrodiert

SM, GV

 

 

übermäßiger Weg des Kolbens oder der Membrane

SM, GV

 

 

Staubschutz fehlt oder ist übermäßig beschädigt

SM

 

 

schwergängig

SM, GV

 

 

Nachstellanzeige außer Funktion

SM

 

 

 

 

 

1.1.17

Bremskraftregler

 

 

 

Gestänge defekt

SM, GV

 

 

falsch eingestellt

SM, GV

 

 

festgefressen, unwirksam

SM, GV

 

 

fehlt

SM, GV

 

 

undicht

SM, GV

 

 

ALB / EBS – Schild fehlt

VM

 

 

 

 

 

1.1.18

Automatische Gestängesteller

 

 

 

festgefressen oder zu großer Weg infolge übermäßigen Verschleißes oder falscher Einstellung

SM, GV

 

 

schadhaft

SM

 

 

 

 

 

1.1.19

Retarder (soweit vorhanden oder erforderlich)

 

 

 

unsichere Verbindungen oder Befestigungen

SM

 

 

schadhaft

SM

 

 

 

 

 

1.1.20

Auflaufeinrichtung

 

 

 

Staubmanschette leicht beschädigt, porös

LM

 

 

Staubmanschette stark beschädigt oder fehlt

SM

 

 

Führung übermäßiges Spiel

SM

 

 

Dämpfer/-lagerung schadhaft

SM

 

 

festgefressen

GV

 

 

Rückfahrsperre bei Vorwärtsfahrt nicht selbstlösend

SM, GV

 

 

Abreißseil schadhaft oder fehlt

SM

 

 

Betätigungsweg zu groß

SM

 

 

 

 

 

1.2

Betriebsbremse

Wirkung und Wirksamkeit

 

 

 

 

 

 

1.2.1

Wirkung (schrittweise Steigerung bis zur maximalen Bremskraft)

 

 

 

ungenügende Bremskraft an einem oder mehreren Rädern

SM, GV

 

 

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 80% der größten an einem anderen Rad der selben Achse gemessenen Bremskraft

SM

 

 

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der größten an einem anderen Rad der selben Achse gemessenen Bremskraft

GV

 

 

(Im Fall der Prüfung auf der Straße für Fahrzeuge, die nicht auf Bremsenprüfständen geprüft werden können: übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden)

 

 

 

Bremskraft nicht abstufbar

SM, GV

Anmerkung:

Die Unrundheit bezieht sich auf die Bremskraftschwankung innerhalb mehrerer Radumdrehungen bei konstanter Betätigungskraft bzw. konstantem eingesteuerten (hydraulischem oder pneumatischem) Druck.

Diese ist bei einem konstanten eingesteuerten Druck zwischen 1 und 3 bar bei pneumatischen Bremsanlagen zu messen.

Bei nicht pneumatischen Bremssystemen ist sinngemäß vorzugehen.

 

Verlustzeit der Bremse an einem Rad zu lang

SM

 

übermäßige Bremskraftschwankungen auf Grund verzogener Trommeln oder Scheiben

SM

 

Bei einer Unrundheit von mehr als 20% ist eine übermäßige Bremskraftschwankung anzunehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.2.2

Wirksamkeit

 

Anmerkung:

Hochrechnung bzw. Ballastierung ist nicht erforderlich bei Fahrzeugen der Klassen M1, N1, O1 und O2.

Hochrechnung bzw. Ballastierung ist außerdem nicht erforderlich bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2, N3, O3 und O4, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung alle Bestimmungen über die Verteilung der Bremskraft auf die Achsen und über die Kompatibilität zwischen Zugfahrzeugen und Anhängern im vorgeführten Zustand einhält ("EG-Bremsbänder").

Die Ballastierung oder Niederspannung ist außerdem nicht erforderlich, wenn beim tatsächlichen Gesamtgewicht die für die Erzielung der geforderten Abbremsung beim höchsten zulässigen Gesamtgewicht erforderlichen Bremskräfte erreicht werden.

 

 

 

 

Abbremswirkung, bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten, wenn durchführbar, von weniger als den folgenden Werten:

SM

 

Veränderung des Pedalweges durch „Pumpen“

SM

 

„Nachgeben“ des Bremspedals / Handbremshebels bei konstanter Bremskraft

SM

 

Abbremswirkung der Betriebsbremse, bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten, wenn durchführbar, von weniger als der Hälfte der für die Betriebsbremsanlage geforderten Mindestbremswirksamkeit

GV

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mindestbremswirksamkeit

 

 

 

 

 

 

 

Klasse M1, N1…………………………..50 %

 

 

 

 

 

 

 

Klasse M2, M3:………………………….50 %

 

48% bei Fahrzeugen, die nicht mit ABV ausgerüstet sind oder mit erstmaliger Zulassung vor dem 1.10.1991

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klasse N2, N3, T5, C5:…………………..45 %

 

43% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989

 

 

 

 

 

Klasse O, R:………………………………43 %

 

40% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zugmaschinen (25 bis 40 km/h)T1, T2, T3, T4

 

 

 

C1, C2, C3, C4

 

 

 

bei Hinterradbremse ……………………..30 %

 

 

bei automatisch abschaltbarem

 

 

 

Allradantrieb………………..…………….40 %

 

 

 

 

 

 

 

Klassen L (beide Bremsanlagen):

 

 

 

Klasse L1e,………………………………..42 %

 

 

 

Klasse L2e, L6e:…………………………..40 %

 

 

 

Klasse L3e:………………………………..50 %

 

 

 

Klasse L4e:………………………………..46 %

 

 

 

Klasse L5e, L7e:…………………………..44 %

 

 

 

 

 

 

 

Klassen L (Hinterradbremsanlage):……….25 %

 

 

 

oder die Bremskraft liegt unter dem vom Fahrzeughersteller für die Fahrzeugachse festgelegten Bezugswerten

SM

 

 

 

 

 

1.3

Hilfsbremse

 

 

 

 

 

 

1.3.1

Wirkung

 

 

 

Bremse(n) einseitig ohne Wirkung

SM, GV

 

 

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 80% der größten an einem anderen Rad der selben Achse gemessenen Bremskraft

SM

 

 

Bremskraft nicht abstufbar

SM, GV

 

 

Automatische Bremsanlage bei Anhängern unwirksam

SM

 

 

 

 

 

1.3.2

Wirksamkeit

 

siehe Anmerkung zu 1.2.2

 

für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 50% der Mindestwirksamkeit der Betriebsbremse gemäß 1.2.2 bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten; bei Fahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 jedoch 2,2 m/s2

SM

 

 

 

 

 

1.4

Feststellbremse

 

 

 

 

 

 

1.4.1

Wirkung

 

siehe Anmerkung zu 1.2.2

 

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der größten an einem anderen Rad der selben Achse gemessenen Bremskraft.

SM

 

 

für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 18% in bezug auf die zulässige Gesamtmasse oder für Kraftfahrzeuge weniger als 12% bezogen auf die höchstzulässige Masse des Kraftwagenzuges, je nachdem, welcher Wert höher ist

SM, GV

 

 

 

 

 

1.5

Retarder und Motorbremse

 

 

 

Wirkung

 

 

 

Bremskraft nicht abstufbar (Retarder)

SM

 

 

schadhaft

SM

 

 

 

 

 

1.6

Blockierverhinderer

 

 

 

Warneinrichtung arbeitet fehlerhaft

SM

 

 

schadhaft

SM

 

 

in der Fahrzeugkombination nicht betriebsfähig

SM

 

 

 

 

 

1.7

Bremsflüssigkeit

 

 

 

Bremsflüssigkeitsvorrat unzureichend

SM, GV

 

 

Bremsflüssigkeitswarnlicht leuchtet oder ist defekt

SM

 

 

Bremsflüssigkeit offensichtlich verschmutzt

SM

 

 

Siedepunkt niedriger als 180° C/ Wasseranteil größer als 1,5%)

LM

 

 

Siedepunkt niedriger als 150°C/Wassergehalt größer als 2 %

SM

 

 

Bremsflüssigkeit unbrauchbar (zB Verwendung nicht geeigneter Flüssigkeiten

GV

 

 

 

 

 

2.

Lenkvorrichtung und Lenkrad

 

 

 

 

 

 

2.1

Mechanischer Zustand

 

 

 

 

 

 

2.1.1

Endanschlag der Lenkung

 

 

 

fehlt oder ohne Wirkung

GV

 

 

verstellt

LM, SM

 

 

verformt

SM

 

 

 

 

 

2.1.2

Schwergängigkeit

 

 

 

Schwergängig

LM, SM

 

 

klemmt

GV

 

 

Fahrzeug nicht sicher lenkbar

GV

 

 

 

 

 

2.1.3

Lenksäule

 

 

 

Lagerung, Verbindungselemente schadhaft oder zu großes Spiel

SM

 

 

Lenksäule gelockert oder Ausfallgefahr

SM, GV

 

 

Höhenverstellung nicht fixierbar

SM

 

 

Lenkkopflager-Gabelkopflagerspiel zu groß oder zu gering (schwergängig)

SM

 

 

Gabelkopflager ausgeschlagen

SM, GV

 

 

 

 

 

2.1.4

Lenkgetriebe

 

 

 

Mangel an den Staubmanschetten

SM

 

 

Undichtheit

LM, SM

 

 

Getriebebefestigung lose, Aufnahmeteil gerissen

SM, GV

 

 

Spiel

LM, SM

 

 

Ausfallgefahr

GV

 

 

Lenkgetriebedeckel und/oder Einstellschraube locker

SM

 

 

 

 

 

2.1.5

Lenkgelenke

 

 

 

ungenügende Sicherung der Lenkungsteile

SM, GV

 

 

Spiel

LM, SM

 

 

Gefahr des Lösens der Verbindung

GV

 

 

Staubmanschetten fehlen oder beschädigt

LM, SM

 

 

 

 

 

2.1.6

Lenkgestänge, Lenkseile, Spurstange, Lenkhebel

 

 

 

Risse

SM, GV

 

 

mangelhafte Befestigung

SM, GV

 

 

sonstige Beschädigungen

LM, SM, GV

 

 

 

 

 

2.1.7

Lenkhilfe / Fremdkraftlenkung

 

 

 

Funktion beeinträchtigt

SM, GV

 

 

Leitungen, Schläuche beschädigt, undicht

SM, GV

 

 

Flüssigkeitsstand im Vorratsbehälter

SM; GV

 

 

 

 

 

2.1.8

Lenkungsdämpfer

 

 

 

mangelhaft

LM, SM

 

 

fehlt oder offensichtlich unwirksam (Krafträder)

GV

 

 

 

 

 

2.1.9

Drehkranz

 

 

 

gelockert

SM, GV

 

 

zu großes Spiel

SM, GV

 

 

 

 

 

2.2

Lenkrad/Lenker

 

 

 

Beschädigung, Bruch, Risse

LM, SM, GV

 

 

Befestigung mangelhaft

SM, GV

 

 

Bauart, Abmessungen, Abänderungen

LM,SM, GV, VM

 

 

 

 

 

2.3

Lenkungsspiel am Lenkradumfang zu groß

LM, SM, GV

 

 

 

 

 

3.

Sichtverhältnisse

 

 

 

 

 

 

3.1

Sichtfeld

 

Anmerkung: Sichtfeld gemäß Richtlinie 77/649/EWG

 

Sichtfeld beeinträchtigt

LM, SM, GV

 

Mängel an der Sonnenblende

LM

 

 

stark behindernde Aufkleber an der Front- und den vorderen Seitenscheiben (bei mehr als 10 % der Scheibenfläche oder bei weniger als 10  % wenn im Hauptsichtbereich des Lenkers befindlich

SM, VM

 

 

Beeinträchtigung des Sichtfeldes durch Aufbauten

SM, GV, VM

 

 

 

 

 

3.2

Scheiben

 

 

 

Genehmigungszeichen fehlt

LM

 

 

kein Sicherheitsglas (ausgenommen genehmigt)

SM, VM

 

 

Windschutzscheibe gesprungen

LM, SM

 

 

Windschutzscheibe im Hauptsichtbereich des Fahrers sichtbehindernd zerkratzt oder gesprungen

SM

 

 

Einfärbung der Scheibe durch Folien oder Lacke, erhebliche Veränderung der Scheibenoberfläche (außer bei vorliegender Genehmigung)

SM, VM

zB.: Sandgestrahlte Fahrgestellnummern zulässig

 

Windschutzscheibe außerhalb des Hauptsichtbereiches des Lenkers zerkratzt oder gesprungen

LM, SM

 

 

Heckscheibe u./o. hintere Seitenscheiben Sicht beeinträchtigt und zweiter Außenspiegel nicht vorhanden

LM, VM

 

 

Windschutzscheibe mit Folien oder Folienstreifen beklebt

SM, GV, VM

gilt auch für getönte Sonnenschutzfolien am oberen Bereich der WSS

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.3

Rückspiegel (Innen- oder Außenspiegel)

 

 

 

fehlt oder nicht ausreichend wirksam

SM, VM

Verkehr hinter oder neben dem Fahrzeug nur auf einer Seite beobachtbar

 

Risse oder Sprünge

LM, SM

 

Spiegel beschädigt oder blind

 

 

 

 

LM

weniger als 10 % der Fläche

 

 

SM

10 % oder mehr der Fläche blind

 

Befestigung mangelhaft

LM, SM

 

 

großwinkeliger Außenspiegel/Anfahrspiegel fehlt

SM, VM

für Fahrzeuge der Klassen N2>7,5

 

Genehmigungszeichen fehlt

VM

t, N3 und M3

 

 

 

 

3.4

Scheibenwischer

 

 

 

arbeitet zu schnell oder zu langsam

SM

 

 

fehlt, unbrauchbar oder schadhaft

SM

 

 

Gestänge/Wischerachsen stark ausgeschlagen

SM

 

 

Heckscheibenwischer defekt, fehlt od. unwirksam

LM

 

 

 

 

 

3.5

Scheibenwascher

 

 

 

(Windschutzscheibe) fehlt oder unwirksam

SM

 

 

 

 

 

3.6

Defroster

 

 

 

nicht funktionsfähig

LM,SM

 

 

 

 

 

4

Leuchten, Rückstrahler und sonstige elektrische Anlagen

 

 

 

 

 

 

4.1

Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

 

 

 

 

 

 

4.1.1

Zustand und Funktion

 

 

 

Scheinwerfer fehlt, ohne oder ungenügende Funktion

SM, GV

 

 

Scheinwerfer bei Kraftwagen nicht paarweise

SM, VM

 

 

Scheinwerfer links und rechts verschiedener Bauart

SM

 

 

Anbau nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

Summe der Kennzahlen über 75

SM, VM

Fahrzeuge mit erstmaliger. Zulassung. bis 3/1997 über 100

 

Befestigung unzureichend

SM

 

 

 

 

4.1.2

Einstellung

 

 

 

Scheinwerfer zu hoch oder zu niedrig

SM

 

 

Leuchtweitenregulierung defekt

SM

 

 

Leuchtweitenregulierung fehlt/defekt bei Fahrzeugen mit Gasentladungsscheinwerfern, die Abblendlicht ausstrahlen

SM

 

 

 

 

 

4.1.3

Schalter

 

 

 

beschädigt, Lichthupe defekt

LM

 

 

Schaltfehler

SM

 

 

Fernlichtkontrollleuchte

 

 

 

defekt oder fehlt, Schaltfehler

SM, VM

 

 

 

 

 

4.1.4

Optischer Wirkungsgrad

 

 

 

Scheinwerfergläser fehlen od. erheblich beschädigt

SM

 

 

Streuscheibe geringfügig gesprungen

LM

 

 

Reflektor leicht angegriffen

LM

weniger als ca. 10% der Fläche

 

Reflektor fehlt, blind, verrostet

SM

ca. 10% oder mehr der Fläche

 

Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass

SM,

 

 

Falsches Leuchtmittel

SM, VM

zB H4 mit Zwischenringen

 

Falsches Leuchtmittel und gefährliche Blendwirkung

GV

zB: Gasentladungslampe in anderem als ECE-R98 Scheinwerfer

 

Streuscheibe oder Lampe verdreht eingebaut

SM

 

 

Beeinträchtigung der Lichtaustrittsfläche

SM, VM

 

 

Scheinwerfer desselben Paares mit Licht verschiedener Farbe

SM, VM

 

 

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

 

 

Scheinwerferreinigungsanlage fehlt/defekt bei Fahrzeugen mit Gasentladungsscheinwerfern, die Abblendlicht ausstrahlen

SM

 

 

 

 

 

4.2

Begrenzungs-, Umriss-, Seitenmarkierungs- und Schlussleuchten

 

 

 

 

 

 

4.2.1

Zustand und Funktion

 

 

 

Begrenzungsleuchten fehlen oder sind ohne Funktion

SM

 

 

Umrissleuchten fehlen oder sind ohne Funktion

SM

 

 

Seitenmarkierungsleuchten fehlen oder sind ohne Funktion

SM

 

 

Schlussleuchten fehlen oder sind ohne Funktion

SM, GV

 

 

Erhebliche Abweichungen von den Anbringungsvorschriften

SM, GV

 

 

Abdeckung durch Anbauten

SM, GV

 

 

Schaltfehler

SM

 

 

Anbaugeräte oder Fahrzeugteile ragen um mehr als 40 cm seitlich über die Leuchten hinaus

SM, VM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen

SM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen

LM

 

 

 

 

 

4.2.2

Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad

 

 

 

alle Begrenzungs- oder Schlussleuchten in der Wirkung erheblich beeinträchtigt oder Farbe nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

Leuchtscheibe fehlt

SM

 

 

Leuchtscheibe geringfügig gesprungen

LM

 

 

Leuchtscheibe gesprungen oder ausgebrochen

SM

 

 

Veränderung der Streuscheibe (zB Lack od. Folie)

SM, VM

 

 

offensichtlich falsche Leuchtmittel

SM, VM

 

 

ausgebleichte Leuchtscheiben

LM

 

 

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

 

 

 

 

 

4.3

Bremsleuchten

 

 

 

 

 

 

4.3.1

Zustand und Funktion

 

 

 

alle Leuchten ohne Funktion oder in der Wirkung erheblich beeinträchtigt

SM, GV

 

 

falsche Montage der Leuchten

SM, VM

 

 

Fehlt, Kraftwagen oder Anhängern nicht paarweise (ausgenommen 3. Bremsleuchte)

SM, VM

 

 

ohne Funktion

SM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen

SM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen

LM

 

 

 

 

 

4.3.2

Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad

 

 

 

Farbe oder Leuchtmittel nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

offensichtlich falsche Leuchtmittel

SM, VM

 

 

Leuchtscheibe geringfügig gesprungen

LM

 

 

Leuchtscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen

SM

 

 

Leuchtscheibe offensichtlich nachträglich eingefärbt (zB Lack oder Folie)

SM, VM

 

 

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

 

 

 

 

 

4.4

Fahrtrichtungsanzeiger

 

 

 

 

 

 

4.4.1

Zustand und Funktion

 

 

 

alle Leuchten ohne Funktion oder in der Wirkung erheblich beeinträchtigt

SM, GV

 

 

eine fehlt, ohne Funktion oder in der Wirkung erheblich beeinträchtigt

SM

 

 

Erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften

SM, VM

 

 

Schaltfehler

SM

 

 

Warnblinklicht (Warnblinkanlage) fehlt oder defekt

LM, SM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen

SM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen

LM

 

 

 

 

 

4.4.2

Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad

 

 

 

Farbe nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

Leuchtscheibe fehlt

SM

 

 

Leuchtscheibe geringfügig gesprungen

LM

 

 

Leuchtscheibe durchgehend gesprungen oder ausgebrochen

SM

 

 

Veränderung der Streuscheibe (zB Lack oder Folie)

SM, VM

 

 

offensichtlich falsche Leuchtmittel

SM, VM

 

 

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

 

 

 

 

 

4.4.3

Schalter beschädigt

LM

 

 

weder optische noch akustische Anzeige

SM, VM

 

 

Schalter bleibt nicht in Einschaltstellung

SM

 

 

Kontrolleinrichtung für Anhängerbetrieb fehlt

SM, VM

 

 

 

 

 

4.4.4

Blinkfrequenz

 

 

 

weniger als 60 oder mehr als 120 Perioden pro Minute

SM

 

 

 

 

 

4.5

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten

 

 

 

 

 

 

4.5.1

Anbringung

 

 

 

nicht vorschriftsmäßig

SM,VM

 

 

 

 

 

4.5.2

Zustand und Funktion

 

 

 

alle oder eine Leuchte ohne Funktion oder in der Wirkung beeinträchtigt

SM

 

 

Nebelschlussleuchte fehlt

SM, VM

 

 

Nebelschlussleuchte keine Kontrollleuchte

SM, VM

 

 

Schaltfehler

SM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen

SM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen

LM

 

 

 

 

 

4.5.3

Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad

 

 

 

Farbe nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

Nebelscheinwerfer falsch eingestellt

SM

 

 

Reflektor fehlt, blind, verrostet

LM, SM

SM: 10% oder mehr der Fläche

 

Streuscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen

SM

 

 

Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass

SM

 

 

Streuscheibe verdreht eingebaut

SM

 

 

Scheinwerfer mit Licht verschiedener Farbe

SM, VM

 

 

Veränderung der Streuscheibe (zB Lack oder Folie)

SM, VM

 

 

Nebelschlussleuchte

 

 

 

Veränderung der Streuscheibe (zB Lack oder Folie)

SM, VM

 

 

Streuscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen

SM

 

 

 

 

 

4.6

Rückfahrscheinwerfer

 

 

 

 

 

 

4.6.1

Zustand und Funktion

 

 

 

alle oder eine Leuchte ohne Funktion oder in der Wirkung beeinträchtigt

SM

 

 

falsche elektrische Schaltung

SM

 

 

sonstige Mängel zB nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen

SM

 

 

bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen

LM

 

 

 

 

 

4.6.2

Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad

 

 

 

Farbe nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

Blendet

SM

 

 

 

 

 

4.7

Beleuchtung für das hintere Kennzeichen

 

 

 

fehlt, ohne Funktion

LM, VM

 

 

sonstige Mängel zB nicht vorschriftsmäßig

LM, SM, VM

 

 

 

 

 

4.8

Rückstrahler

 

 

 

 

 

 

 

Zustand und Farbe

 

 

 

vorgeschriebene Rückstrahler fehlen oder sind verdeckt angebracht

SM, VM

 

 

Abdeckung durch Anbauten

SM, VM

 

 

Rückstrahler bei Kraftwagen und Anhängern nicht paarweise angebracht

SM, VM

 

 

Farbe oder Form stimmt nicht

SM, VM

 

 

verdrehte Anbringung

SM

 

 

erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften

SM, VM

 

 

Rückstrahler geringfügig gesprungen

LM

 

 

Rückstrahler durchgehend gesprungen

SM

 

 

 

 

 

4.9

Funktionsanzeiger

 

 

 

vorgeschriebene Funktionsanzeiger fehlen oder sind nicht funktionsfähig

LM, SM, VM

 

 

 

 

 

4.10

Elektrische Verbindungen

 

 

 

zwischen. ziehendem Fahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger Verbindungseinrichtung fehlt vollständig oder teilweise

SM

 

 

falsche Schaltung oder Funktionsfehler in der elektrischen Schaltung

SM

 

 

mangelhafte Verbindung von elektr. Leitungen

LM, SM

 

 

schadhafte Leitungen

SM

 

 

 

 

 

4.11

Elektrische Leitungen

 

 

 

mangelhafte Verlegung

LM, SM

 

 

schadhaft

SM

 

 

 

 

 

4.12

Sonstige Leuchten und rückstrahlen. Flächen

 

 

 

Anbau bzw. Farbe unzulässig

SM, VM

 

 

 

 

 

4.13

Tagfahrleuchten

 

 

 

 

 

 

4.13.1

Zustand und Funktion

 

 

 

ohne Funktion

LM, SM

 

 

nicht paarweise

LM, VM

 

 

 

 

 

 

Erhebliche Abweichungen von den Anbringungsvorschriften

LM, SM, VM

 

 

Abdeckung durch Anbauten

LM, SM, VM

 

 

Schaltfehler

LM, SM

 

 

 

 

 

4.13.2

Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad

 

 

 

in der Wirkung erheblich beeinträchtigt oder Farbe nicht vorschriftsmäßig

SM, VM

 

 

Leuchtscheibe fehlt

SM,

 

 

Leuchtscheibe geringfügig gesprungen

LM

 

 

Leuchtscheibe gesprungen oder ausgebrochen

SM

 

 

Veränderung der Streuscheibe (zB Lack od. Folie)

SM, VM

 

 

offensichtlich falsches Leuchtmittel

SM, VM

 

 

 

 

 

5.

Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen

 

 

 

 

 

 

5.1

Achsen

 

 

 

 

 

 

5.1.1

Achskörper

 

 

 

Bruch

GV

 

 

Achskörper angerissen, verbogen, Korrosion

LM, SM, GV

 

 

unsachgemäße Reparatur

SM,GV

 

 

Gummielemente fehlen oder funktionslos

SM

 

 

Gummielemente leicht brüchig oder porös

LM

 

 

Staubmanschette durchgehend gerissen oder nicht vorhanden

SM

 

 

 

 

 

5.1.2

Achsaufhängung

 

 

 

geringes Spiel

LM

 

 

ungenügende Befestigung, erhebliches Spiel

SM, GV

 

 

Aufhängung ausgeschlagen, verformt oder korrodiert

LM, SM,GV

 

 

Vorderradgabel sichtbar verzogen

SM,GV

 

 

Schwingenlagerung ausgeschlagen

SM,GV

 

 

Gummielemente fehlen oder funktionslos

SM

 

 

Gummielemente leicht brüchig oder porös

LM

 

 

Fangseil fehlt oder unbrauchbar

SM

 

 

unsachgemäße Reparatur

SM, GV

 

 

 

 

 

5.1.3

Federung, Stabilisator

 

 

 

Bruch, funktionslos

SM, GV

 

 

Beschädigung

SM

 

 

Verschleiß

LM, SM

 

 

Aufhängung oder Befestigung ausgeschlagen

LM, SM, GV

 

 

Befestigungen fehlen, gebrochen, stark korrodiert oder locker

SM, GV

 

 

Aufschlaggummi wirkungslos oder fehlt

SM

 

 

unsachgemäße Veränderungen am Fahrwerk

SM, GV

 

 

Restfederweg unter 25 mm

SM, GV

 

 

Unterschreitung der Bodenfreiheit von 11 cm ohne entsprechende Genehmigung

SM

 

 

Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung und Erkennbarkeit von Schleifspuren

GV

 

 

 

 

 

5.1.4

Stoßdämpfer

 

 

 

Fehlt

GV

 

 

Wirkungslosigkeit

SM, GV

 

 

Wirkungsbeeinträchtigung

LM, SM

 

 

Undichtheit

LM, SM

 

 

Kolbenstangenschutz gebrochen oder defekt

LM

 

 

Befestigung locker oder beschädigt

SM

 

 

 

 

 

5.1.5

Radlager

 

 

 

Beschädigung

SM, GV

 

 

großes Spiel

LM, SM

 

 

übermäßiges Spiel

GV

 

 

erhebliches Laufgeräusch

SM

 

 

 

 

 

5.2

Räder/Felgen und Reifen

 

 

 

 

 

 

5.2.1

Räder(Felgen)

 

 

 

Riss oder Bruch

GV

 

 

verbogene oder beschädigte Räder

LM, SM

 

 

falsche Radmuttern/Radschrauben

SM, GV

 

 

einzelne Radmuttern/-schrauben fehlen od. lose

SM, GV

 

 

Rad für das Fahrzeug offensichtlich nicht geeignet

SM, GV

 

 

für den Reifen offensichtlich zu große oder zu kleine Felge

SM, GV

 

 

erhebliche Deformation des Felgenhornes, starker Schlag

SM, GV

 

 

Felgenbohrungen ausgeleiert oder eingerissen

SM, GV

 

 

Spurverbreiterung mittels Distanzbolzen oder Distanzscheibe

SM, GV

Ausnahme: Genehmigt

 

Speichen locker oder fehlen

SM, GV

 

 

Sicherungen bei geteilten Felgen fehlen oder schadhaft

SM

 

 

Felge nicht der Genehmigung entsprechend

VM

 

 

 

 

 

5.2.2

Bereifung

 

 

 

Schäden

SM, GV

 

 

Profiltiefe nicht ausreichend

SM, GV

GV ab <80% des gesetzlich

geforderten Werts

 

Reifen verschiedener Bauart montiert

SM

 

Winterreifen nicht achsweise

SM

 

 

Spikesreifen nicht auf allen Rädern

SM

 

 

Unterschiedliche Reifendimensionen

SM

Ausnahme: Genehmigt

 

unterdimensionierte Reifen in Bezug auf Größe, Tragfähigkeit oder Bauartgeschwindigkeit

SM, GV, VM

 

 

Behinderung des Schwenk- oder Einfederungsbereiches auf Grund zu großer Reifendimension

SM, GV

 

 

Scheuerstellen am Reifen und im Radkasten

SM, GV

 

 

Veränderung der größten Breite des Fahrzeuges (Reifen dürfen nicht über die Kotflügel hinausragen)

SM, VM

 

 

ECE-Zeichen fehlt

SM, VM

 

 

Reifen für das Fahrzeug offensichtlich nicht geeignet

SM, GV

 

 

Reifen entsprechen nicht der Genehmigung

VM

 

 

 

 

 

 

Fahrzeuge M2, M3, N2, N3

 

 

 

Keine Winterreifen oder Winterreifen mit weniger als 5 mm (Gürtelreifen) bzw. 6 mm (Diagonalreifen) Profiltiefe auf allen Rädern an mindestens einer Antriebsachse

VM

Nur im Zeitraum von 1. November bis 15. März für M2, M3

1. November bis 15. April für N2, N3

 

fehlendes Geschwindigkeitssymbol, wenn Geschwindigkeitsindex des Winterreifens geringer als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges

LM, VM

 

 

nachgeschnittene Reifen bei M1 oder L

SM

 

 

unsachgemäß nachgeschnittene Reifen, zB. Karkasse am Nutengrund sichtbar

GV

bei Zwillingsbereifung, wenn nur ein Reifen betroffen: SM

 

unregelmäßige Abnützung der Lauffläche

LM

 

 

Reifen entlüftet, erheblich zu geringer Luftdruck

LM, SM

 

 

Schlauch im schlauchlosen Reifen bei Krafträdern mit Motorleistung von mehr als 25 kW

SM

ausgenommen Nachweis der Freigabe durch Fahrzeug- oder Reifenhersteller

 

 

 

 

5.3

Aufhängungen

 

 

 

 

 

 

5.3.1

Traggelenk

 

 

 

ungenügende Sicherung

SM

 

 

Spiel

LM, SM

 

 

Gefahr des Lösens der Verbindung

GV

 

 

Gummimanschetten fehlen oder stark beschädigt

SM

 

 

 

 

 

5.3.2

Quer-, Schräg- und Längslenker

 

 

 

Risse, verbogen, stark korrodiert

GV

 

 

unsachgemäß repariert

SM, GV

 

 

Spiel

LM, SM

 

 

ungenügende Befestigung, erhebliches Spiel

SM, GV

 

 

 

 

 

6.

Fahrgestell, am Fahrgestell befestigte Teile

 

 

 

 

 

 

6.1

Fahrgestell oder Fahrgestellrahmen und daran befestigte Teile

 

 

 

 

 

 

6.1.1

Rahmen und sonstige tragende Teile

 

 

 

Allgemeiner Zustand

 

 

 

Bruch oder Riss

SM, GV

 

 

erhebliche Verbiegungen

SM, GV

 

 

erhebliche Korrosionsschäden mit wesentlicher Schwächung der Bauteile

SM, GV

 

 

geringe Korrosionsschäden, die kein Erneuern des Bauteils oder Verwendung spezieller Reparaturbleche erfordern

LM, SM

 

 

unsachgemäße Verbindungen

SM, GV

 

 

mehrere Rahmennieten oder -schrauben gelockert oder gebrochen

SM, GV

 

 

Schäden bei einzelnen Nieten oder Schrauben

LM

 

 

 

 

 

6.1.2

Abgasführungen und Schalldämpfer:

 

 

 

Auspuffanlage oder Leitungen

 

 

 

undicht

LM, SM

 

 

Aufhängung beschädigt

SM

 

 

mangelhafte Befestigung

SM

 

 

entspricht nicht der Genehmigung

VM

 

 

 

 

 

6.1.3

Kraftstoffbehälter und –leitungen

 

 

 

undicht

SM, GV

 

 

Kraftstoffschläuche leicht porös aber dicht

LM

 

 

ungeeignete Befestigung des Behälters

SM

 

 

mangelhafte Verlegung der Kraftstoffleitung

LM, SM, GV

 

 

Kraftstoffleitungen stark korrodiert

SM

 

 

Tankverschluss fehlt

SM, GV

 

 

Kraftstoffbehälter deformiert

LM, SM

 

 

 

 

 

6.1.4

Abmessungen und Zustand des Unterfahrschutzes und Seitenunterfahrschutzes bei Lastkraftwagen und Anhängern in den Abmessungen unzureichend bzw. fehlt

SM, VM

Unterfahrschutz für vorne und hinten sofern vorgeschrieben

 

Befestigung lose

LM, SM

 

 

verbogen

LM

 

 

 

 

 

6.1.5

Halterung des Ersatzrades

 

 

 

Befestigung lose

SM

 

 

Sicherung des Ersatzrades fehlt

SM

 

 

 

 

 

6.1.6

Verbindungseinrichtungen am Zugfahrzeug, Anhänger und Sattelanhänger

 

 

 

Fahrzeugverbindende Einrichtungen (Anhängekupplung, Sattelkupplung) schadhaft, in der Funktion beeinträchtigt

LM, SM, GV

 

 

übermäßiges Spiel (Verschleißgrenze überschritten)

SM, GV

 

 

unzureichende Befestigung

SM, GV

 

 

Sicherung defekt oder fehlt

GV

 

 

nicht selbsttätig schließend

VM

wenn vorgeschrieben

 

Zugeinrichtung am Anhänger

 

 

 

Befestigung gelockert, zu großes Spiel

SM, GV

 

 

schadhafte Sicherung der Befestigung

SM, GV

 

 

Zuggabel/Zugrohr stark verbogen oder angerissen

SM, GV

 

 

Zuggabel/Zugrohr unzulässig oder unsachgemäß reparaturgeschweißt

SM, GV

 

 

Höheneinstellung fehlt oder unzureichend

SM

 

 

Kugelpfanne nicht arretierbar oder sicherbar

SM, GV

 

 

Sicherungsverbindung fehlt oder unbrauchbar

SM

 

 

Typenschild/Genehmigungszeichen fehlt

VM

 

 

 

 

 

6.1.7

Abschleppeinrichtung vorne/hinten

 

 

 

fehlt oder unbrauchbar (falls erforderlich)

SM, VM

 

 

 

 

 

6.2

Führerhaus , Karosserie und Aufbauten

 

 

 

 

 

 

6.2.1

Allgemeiner Zustand

 

 

 

gefährdende Fahrzeugteile innen oder außen

LM, SM, GV

 

 

nicht genehmigte Veränderungen (Zu- oder Anbauten)

VM

 

 

unsachgemäße Veränderungen (Zu- oder Anbauten)

SM, GV

 

 

Laderaumboden, Wände, Rungen, Verschlüsse: ungenügende Befestigung

SM

 

 

starke Beschädigungen

SM

 

 

Laderaumplane, Gestell, Verschlüsse Spriegelgestell beschädigt

LM, SM

 

 

unzureichende Befestigung

SM

 

 

Bordwandverschlüsse schadhaft

LM, SM

 

 

Korrosionsschäden an tragenden Teilen

LM, SM, GV

 

 

Radabdeckungen fehlen

SM

 

 

Radabdeckungen nicht ausreichend wirksam

LM, SM

 

 

Spritzschutz fehlt oder ohne entsprechende Genehmigung

SM

für Fahrzeuge der Klassen N2 > 7,5 t, N3 und M3 mit Genehmigung. nach dem 08.09.1999

 

 

 

 

 

 

6.2.2

Befestigung

 

 

 

Kippmechanismus des Führerhauses beschädigt oder ausgeschlagen

LM, SM

 

 

Sicherung fehlt oder unzureichend

SM, GV

 

 

Niederspannvorrichtung fehlt oder wirkungslos

SM

 

 

Hydraulik- oder Druckluftteil undicht

LM, SM

 

 

Luftleiteinrichtungen (Spoiler) unzureichend Befestigung

LM, SM

 

 

 

 

 

6.2.3

Türen und Schlösser

 

 

 

unbeabsichtigtes Öffnen möglich

SM, GV

 

 

Tür fehlt

SM, VM

 

 

Tür durchgerostet

LM, SM

 

 

Tür schließt schlecht, nicht schließbar

LM, SM

 

 

Fronthaubenfanghaken funktionslos oder fehlt

SM

 

 

Scharniere beschädigt

LM, SM

 

 

 

 

 

6.2.4

Boden

 

 

 

Korrosionsschäden

LM, SM

 

 

wesentliche Schwächung von Bauteilen bei Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie

SM, GV

 

 

 

 

 

6.2.5

Sitze

 

 

 

Sitzbefestigung unzureichend

SM, GV

 

 

keine sichere Lehnenbefestigung oder Arretierung

SM, GV

 

 

nicht vorschriftsmäßige Sitzausführung

SM

 

 

Sitzpolster schadhaft

LM

 

 

Haltegriffe fehlen oder locker

SM

 

 

Kopfstütze (soweit vorgesehen) fehlt oder nicht arretierbar

SM

 

 

Pedale oder Betätigungseinrichtungen

 

 

 

Pedale nicht gleitsicher

LM

 

 

sonstige Mängel

LM, SM

 

 

 

 

 

6.2.6

Trittstufen oder Einstiege

 

 

 

falsche Anbringung (zu hoch)

SM, VM

 

 

nicht gleitsicher

LM, SM

 

 

beschädigt

LM, SM

 

 

 

 

 

6.3

Kraftübertragung

 

 

 

(Motor, Kupplung, Getriebe, Kardanwelle, Differenzial, Halbachsen)

 

 

 

Kupplung rutscht, lösbar

LM, SM, GV

 

 

Rückwärtsgang defekt

SM, GV

 

 

Risse (zB Hardyscheibe)

SM, GV

 

 

Starke Abnützung der Gelenke und Lagerung

SM, GV

 

 

Gelenke locker oder Befestigungsschrauben fehlen

SM, GV

 

 

Antriebswellenmanschetten fehlen oder durchgehend gerissen

SM

 

 

Für Fahrzeuge. M1, N1

 

 

 

Offensichtliche Steigerung der Motorleistung durch unzulässiges Chip-Tuning

SM, GV

 

 

 

 

 

7

Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben

 

 

 

 

 

 

7.1

Sicherheitsgurte

 

 

 

 

 

 

7.1.1

Sicherheit des Einbaus: lose

SM

 

 

 

 

 

7.1.2

Zustand der Gurte

 

 

 

fehlen oder unbrauchbar

SM, VM

 

 

beschädigt

LM, SM

 

 

unzulässige Anbringung

VM, SM

 

 

 

 

 

7.1.3

Betrieb

 

 

 

Retraktor nicht funktionsfähig

SM

 

 

Schloss nicht funktionsfähig

SM

 

 

Gurtstrammer offensichtlich defekt

SM

 

 

 

 

 

7.1.4

Airbag

 

 

 

deaktiviert/ausgebaut

LM

 

 

Frontairbag deaktiviert/ausgebaut, sofern laut Aufschrift auf Gurtlasche erforderlich

SM

 

 

 

 

 

7.2

Feuerlöscher (falls erforderlich):

 

 

 

fehlt

SM

 

 

Befestigung mangelhaft

LM, SM

 

 

Überprüfungsfrist abgelaufen

LM, SM

 

 

Plombierung fehlt

SM

 

 

 

 

 

7.3

Schlösser und Diebstahlsicherung

 

 

 

fehlt oder mangelhafte Funktion

SM, GV

 

 

 

 

 

7.4

Warndreieck

 

 

 

fehlt oder beschädigt

LM

 

 

 

 

 

7.5

Verbandzeug

 

 

 

fehlt oder unvollständig

LM

 

 

 

 

 

7.6

Unterlegkeil(e) für Räder, falls erforderlich

 

 

 

fehlen, unbrauchbar

VM

 

 

Unterbringung mangelhaft

SM

 

 

 

 

 

7.7

Schallzeichen

 

 

 

funktionslos

SM

 

 

zu laut, zu leise

SM

 

 

Folgetonhorn (ausgenommen Einsatzfahrzeuge)

SM

 

 

falsche Lage der Betätigungsvorrichtung

SM

 

 

Rückfahrwarner ohne Funktion, fehlt

SM

für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M3

 

Rückfahrwarner nicht rückschaltbar

VM

 

 

 

 

 

7.8

Geschwindigkeitsmesser

 

 

 

Fehlt, funktionslos, offensichtlich erhebliche Abweichung

SM

 

 

bei Krafträdern: Glas des Geschwindigkeitsmessers gesprungen

LM

 

 

 

 

 

7.9

Fahrtschreiber/ Kontrollgerät (Vorhandensein und Verplombung)

 

 

 

Einbauschild ungültig, fehlt

SM

 

 

offensichtliche Mängel an der Verplombung des Fahrtschreibers und/oder der sonstigen Sicherungseinrichtungen

SM

 

 

pos. Prüfnachweis fehlt bzw. offensichtliche Abweichungen

SM, VM

 

 

 

 

 

7.9.1

Fahrtschreiber/ Kontrollgerät (Funktion)

 

 

 

offensichtlich falsche oder mangelhafte Aufzeichnung

SM

 

 

 

 

 

7.10

Geschwindigkeitsbegrenzer

 

 

 

nicht gemäß Richtlinie 92/6/EWG eingebaut

SM

 

 

Einbauschild ungültig, fehlt

SM

 

 

offensichtlich Mängel an der Verplombung und/ oder der sonstigen Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Eingriffe verletzt

SM

 

 

Pos. Prüfnachweis fehlt bzw. offensichtliche Abweichungen

SM, VM

 

 

 

 

 

7.10.1

Geschwindigkeitsbegrenzer (Funktion)

 

 

 

offensichtlich mangelhafte Funktion

SM

 

 

VSET über zulässigem Wert

SM

 

 

 

 

 

7.11

Befestigung der Batterie

 

 

 

unsachgemäß, lose

LM, SM

 

 

 

 

 

7.11.1

Batterietrennschalter

 

 

 

fehlt, Anbringung mangelhaft, unwirksam

SM

 

 

 

 

 

7.12

Gasanlage für den Antrieb von Kraftfahrzeugen

 

 

 

Betriebsvorschrift und Betriebsbuch/Nachweis der Genehmigung fehlen

SM

 

 

mangelhafter Zustand/Verlegung von Kraftgasleitungen

LM, SM, GV

 

 

mangelhafter Schutz von Anlagenbauteilen

LM, SM

 

 

mangelhafte Befestigung von Anlagenbauteilen

SM, GV

 

 

unrichtige Eintragungen der Herstellernummern der Kraftgastanks im Betriebsbuch fehlen

SM

 

 

Eintragungen über wiederkehrende Überprüfung der Kraftgastanks im Betriebsbuch fehlen

SM

 

 

Bedenken gegen die Betriebssicherheit der Gasanlage

SM, GV

 

 

 

 

 

7.13

Ständer-Fußrasten

 

 

 

Rückholfeder fehlt, gebrochen oder zu schwach

GV

 

 

Kippständer fehlt oder unbrauchbar

SM

 

 

Anfahrsicherung (falls vorgeschrieben) ohne Funktion bzw. fehlt

SM

 

 

Seitenständer vorschriftswidrig

VM

 

 

Ständer in Fahrtstellung nicht fixiert

SM

 

 

Fußrasten fehlen, stark verbogen, nicht arretierbar

SM

 

 

Fußrastenoberfläche glatt

LM

 

 

 

 

 

7.14

Kette /Antriebsriemen

 

 

 

Locker

SM, GV

 

 

unzulässig abgenützt

SM, GV

 

 

Kettenschloss unsachgemäß montiert

SM

 

 

Kettenritzel oder Kettenrad abgenützt

LM, SM, GV

 

 

Kettenritzel oder Kettenrad offensichtlich nicht serienmäßig

SM

 

 

Kettenspannvorrichtung fehlt

SM, GV

 

 

Kettenspannvorrichtung locker, beschädigt, Sicherung fehlt

SM

 

 

Kettenschutz fehlt

SM, GV

Ausnahme: wenn genehmigt

 

Kettenschutz locker, verbogen

SM

 

 

 

 

 

7.15

Zapfwellenabdeckung

 

 

 

fehlt, gebrochen

LM SM

 

 

 

 

 

7.16

Kipp- bzw. Ladevorrichtung

 

 

 

Prüfnachweis fehlt

VM

 

 

offensichtliche Mängel

LM; SM

 

 

Tragfähigkeitsschild fehlt

VM

 

 

 

 

 

7.17

Anlassvorrichtung

 

 

 

ohne Funktion

SM, GV

 

 

 

 

 

7.18

Haltegriffe

 

 

 

fehlt oder beschädigt

SM

 

 

 

 

 

7.19

Druckbehälter

 

 

 

-bescheinigungen fehlen

SM

 

 

 

 

 

7.20

Ersatzrad nur für Omnibusse

 

 

 

fehlt oder unbrauchbar

SM, VM

 

 

 

 

 

7.21

Kennzeichnungstafeln

 

 

 

fehlen, unbrauchbar

SM, VM

 

 

falsche Anbringung

LM, VM

 

 

 

 

 

7.22

Aufschriften/Geschwindigkeitsschild

 

 

 

fehlt

LM, VM

 

 

 

 

 

7.23

Schneeketten (Fahrzeug M2, M3, N2, N3)

 

 

 

geeignete Schneeketten für die Räder mindestens einer Antriebsachse fehlen

LM

Zeitraum vom 1. November bis

 

 

 

15. April

 

 

 

 

8

Umweltbelästigungen

 

 

 

 

 

 

8.1

Lärmentwicklung

 

 

 

Auspuffanlage undicht, schadhaft (vgl. auch 6.1.2)

LM, SM

 

 

Originalanlage geändert, ersetzt, Genehmigung nicht nachgewiesen

VM

 

 

Stand- und/oder Fahrgeräusch um mehr als 3 dB(A)

über dem zulässigen Wert; Nahfeldpegel (gemessen)

SM

 

 

Stand- und/oder Fahrgeräusch um mehr als 12 dB(A)

über dem genehmigten Wert; Nahfeldpegel (gemessen)

GV

 

 

Sonstige lärmrelevante Bauteile schadhaft, fehlen

SM

 

 

Lärmarmnachweis fehlt oder abgelaufen

VM

 

 

 

 

 

8.2

Auspuffabgase

 

 

 

 

 

 

8.2.1

Kraftfahrzeuge mit Motoren mit Fremdzündung:

 

 

 

erforderliche Bauteile zur Emissionsminderung schadhaft, fehlen zur Gänze oder unvollständig

SM, GV

 

 

Auspuffanlage undicht, schadhaft

SM

 

 

übermäßige Rauchentwicklung

SM

 

 

Zündanlage

 

 

 

Fliehkraftverstellung/Unterdruckverstellung/ Kondensator/Zündspule/ Verteiler/Zündkabel/ Kerzenstecker/Kerze defekt

SM

 

 

Zündkerze offensichtlich falscher Wärmewert

SM

 

 

Unterbrecher stark verschlissen

SM

 

 

Unterdruckschläuche porös/undicht

LM, SM

 

 

Zündzeitpunkt mehr als 3° abweichend (Anmerkung: vom Sollwert bei Herstellerangabe)

SM

 

 

Schließwinkel mehr als 5° abweichend (Anmerkung: vom Sollwert bei Herstellerangabe)

SM

 

 

Luftfilter

 

 

 

unsachgemäß befestigt/lose

LM, SM

 

 

Filtereinsatz fehlt oder nicht funktionstüchtig

SM

 

 

Filtereinsatz verschmutzt

LM, SM

 

 

a.) Bei Kraftfahrzeugen mit Motoren mit Fremdzündung, ausgenommen Fahrzeuge der Klasse L:

 

 

 

a.1) ohne moderne Abgasreinigungsanlage wie z.B. 3-Wege-Katalysatator mit Lambdasondenregelung*)

 

 

 

a.1.1.) CO-Gehalt über dem vom Hersteller angegebenen Wert bzw. wenn keine entsprechenden Werte vorliegen über 3,5 Vol-%

SM

Für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vor 1.1.1980, 4,5 Vol-%

 

a.1.2.) HC-Gehalt über dem vom Hersteller angegebenen Wert bzw. wenn keine entsprechenden Werte vorliegen über 600 ppm,

SM

 

 

a.2.) mit moderner Abgasreinigungsanlage wie z.B 3-Wege-Katalysator mit Lambdasondenregelung*)

 

 

 

a.2.1.) CO-Gehalt über dem vom Hersteller angegebenen Wert

SM

 

 

Liegen hierzu keine Werte vor, gilt für

 

 

 

a.2.2.) CO-Gehalt im Leerlauf

 

 

 

Für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung nach dem 1. Juli 2002 oder solchen, welche gemäß den Grenzwerten der Richtlinie 70/ 220/EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO III) genehmigt wurden, bei einem Wert höher als 0,3 Vol.-%

SM

 

 

in allen and. Fällen Wert höher als 0,5 Vol.-%

SM

 

 

a.2.3.) CO-Gehalt bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (ohne Last) von mindestens 2000 1/min:

 

 

 

Für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung nach dem 01. Juli 2002 oder solchen, welche gemäß den Grenzwerten der Richtlinie 70/220 /EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen ( d.h. ab EURO III) genehmigt wurden, bei einem Wert höher als 0,2 Vol.-%

SM

 

 

In allen anderen Fällen Wert höher als 0,3 Vol.-%

SM

 

 

a.2.4.) Lambda

 

 

 

kleiner als 0,97 oder größer als 1,03

SM

 

 

a.2.5.) HC-Wert über 60 ppm,

SM

 

 

a.3.) mit On-Board-Diagnosesystemen (OBD)*):

 

 

 

a.3.1.)

 

 

 

bei Einschalten der Zündung leuchtet OBD-Kontrollleuchte nicht

SM

 

 

bei laufendem Motor blinkt diese bzw. leuchtet ständig

SM

 

 

a.3.2.) Bei Kraftfahrzeugen, welche mit On-Board-Diagnosesystemen ausgerüstet sind, kann alternativ zu den Prüfungen nach a.2.2. ein angemessenes Auslesen des OBD-Gerätes bei gleichzeitiger Prüfung des ordnungsgemäßen Funktionierens des OBD-Systems erfolgen:

Abgassystem bzw. OBD-System funktioniert nicht ordnungsgemäß

*)

SM

 

 

b.) Bei Kraftfahrzeugen der Klasse L mit Motoren mit Fremdzündung, ausgenommen solche mit Kurbelgehäusespülung: CO-Gehalt im Leerlauf höher als 4,5 Vol.-%

SM

 

 

 

 

 

8.2.2

Kraftfahrzeuge mit Motoren mit Selbstzündung:

 

 

 

erforderliche Bauteile zur Emissionsminderung

SM

 

 

schadhaft, fehlen zur Gänze oder unvollständig

SM

 

 

Auspuffanlage undicht, schadhaft

 

 

 

Übermäßige Rauchentwicklung

SM

 

 

Luftfilter

 

 

 

unsachgemäß befestigt/lose

LM, SM

 

 

Filtereinsatz fehlt oder nicht funktionstüchtig

SM

 

 

Filtereinsatz verschmutzt

LM, SM

 

 

c.) Messung der Abgastrübung

 

Gemäß Richtlinie 96/96/EG idgF.

 

c.1.) Gemessener Wert der Abgastrübung liegt über dem vom Fahrzeughersteller angegebenen Wert (Anmerkung: gemäß der Richtlinie 72/306/EWG oder 77/537/ EWG)

SM

 

 

Überschreitet der gemessene Wert die Grenzen nach c.2., c.3. oder c.4. (wo zutreffend)

SM

 

 

Liegen vom Fahrzeughersteller keine Werte vor, gilt:

 

 

 

c.2.) für Kraftfahrzeuge mit Saugmotoren Absorptionsbeiwert über 2,5 m-1

SM

 

 

c.3.) für Kraftfahrzeuge mit Turbomotoren Absorptionsbeiwert über 3,0 m-1

SM

 

 

c.4.) für Kraftfahrzeuge

 

 

 

welche gem. den Grenzwerten Zeile B, Anh. I, Abschnitt 5.3.1.4. der Richtlinie 70/220/EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO IV) genehmigt wurden oder

 

 

 

welche zumindest gemäß den Grenzwerten Zeile B1, Anh. I, Abschnitt 6.2.1. der Richtlinie 88/77/EWG idF. 1999/96/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO IV) genehmigt wurden oder

 

 

 

mit erstmaliger Zulassung nach dem 1. Juli 2008: Absorptionsbeiwert über1,5 m-1

SM

 

 

c.5.) für Kraftfahrzeuge mit erstmalig. Zulassung vor dem 01.01.1980: mehr als 1 Bacharacheinheit über dem Genehmigungswert

SM

(Anm: tritt mit 31.12.2008 außer Kraft)

 

Liegen hierzu keine Werte vor, gilt: mehr als 6 Bacharacheinheiten

SM

 

 

 

 

 

8.3

Funkentstörung

 

 

 

offensichtlich mangelhaft

SM

 

 

 

 

 

8.4

Flüssigkeitsverlust

 

 

 

Ölverlust (kontinuierliche Tropfenbildung)

LM, SM, GV

 

 

Austritt gefährlicher Flüssigkeiten

SM, GV

 

 

 

 

 

9.

Zusätzliche Prüfpunkte für Fahrzeuge, die der Fahrgastbeförderung dienen

 

 

 

 

 

 

9.1

Notausstieg(e) (einschließlich Hammer zum Einschlagen der Scheiben)

 

 

 

Notausstiegshinweisschilder fehlen

SM

 

 

 

 

 

9.2

Heizung

 

 

 

ohne Funktion

SM

 

 

Gefahr durch Motorabgase

GV

 

 

 

 

 

9.3

Lüftung

 

 

 

ohne Funktion

SM

 

 

Gefahr durch Motorabgase

GV

 

 

 

 

 

9.4

Ausstattung der Sitze

 

 

 

Sitze mangelhaft befestigt, beschädigt

SM

 

 

Sitzbezüge beschädigt

LM

 

 

Sitzplatzanzahl über der genehmigten

GV, VM

 

 

 

 

 

9.5

Innenbeleuchtung

 

 

 

fehlt, ausgefallen

SM

 

 

einzelne Lampen ausgefallen

LM

 

 

 

 

 

9.6

Wagenbuch

 

 

 

Nicht vorgelegt

VM

 

 

 

 

 

10.

Identifizierung des Fahrzeuges

 

 

 

 

 

 

10.1

Kennzeichentafeln

 

 

 

schlecht lesbar, umgebogen, beschädigt

LM, SM

 

 

nicht fest oder nicht ordnungsgemäß angebracht

LM, SM

 

 

Kennzeichen bildet Teil der Radabdeckung (Krad)

LM, SM

 

 

 

 

 

10.2

Fahrgestellnummer

 

 

 

fehlt, unvollständig, nicht lesbar, nicht original

SM, VM

 

 

 

 

 

10.3

Motortype

 

 

 

fehlt, unvollständig, nicht lesbar, nicht der Fahrzeuggenehmigung entsprechend

SM, VM

 

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)