zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. § 3
Anlage 6
LEHRPLANZUSATZ
FÖRDERBEREICH EMOTIONAL-SOZIALE ENTWICKLUNG
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
1. Funktion und Gliederung des Lehrplanzusatzes
Der Lehrplanzusatz Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung stellt die spezifische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen aufgrund von emotional-sozialen bzw. psychischen Beeinträchtigungen (gemäß Gutachten/Diagnose einer fachlich geeigneten Stelle) im Rahmen ihrer Schulpflicht sicher. Zu den Menschen mit Behinderung zählen gemäß Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen, die langfristige körperliche, psychische, intellektuelle Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe, gleichberechtigt mit anderen, an der Gesellschaft hindern können (bio-psycho-soziales Behinderungsmodell). Aufgrund bestehender Barrieren in der Umwelt wird Schülerinnen und Schülern mit einer Beeinträchtigung im Bereich emotional-soziales Verhalten bzw. psychischer Beeinträchtigung die gleichberechtigte Teilhabe am schulischen, sozialen und gesellschaftlichen Leben erschwert. Der Lehrplanzusatz Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung beschreibt einerseits ergänzende Bildungsziele und ‑inhalte für Schülerinnen und Schüler mit einer sozial-emotionalen bzw. psychischen Beeinträchtigung und stellt dadurch die spezifische Förderung der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen emotionales, soziales und psychisches Erleben und Verhalten sicher. Zum anderen formuliert er Maßnahmen und Lernbedingungen, die – in Abstimmung mit den individuellen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler – zu einer barrierefreien Gestaltung von Lern- und Entwicklungsprozessen beitragen können, um größtmögliche Aktivität und Teilhabe im Bildungssystem sicherzustellen. Der Lehrplanzusatz versteht sich als Rahmen- und Ergänzungslehrplan, der je nach Bedarf der Schülerin bzw. des Schülers zur Gänze oder in Teilen zum Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule oder. des Berufsvorbereitungsjahres in additiver oder integrativer Form Anwendung findet. Der Lehrplanzusatz dient als Grundlage für
- – die Konkretisierung des Bildungsauftrags der Schule,
- – die Ausführung des gesetzlichen Auftrags für alle Schülerinnen und Schüler,
- – die Etablierung inklusiver Unterrichtssettings,
- – die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht,
- – das standortbezogene Bildungsangebot,
- – die Berücksichtigung der persönlichen Interessen und Lebensrealitäten sowie der individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler
- und gliedert sich in folgende acht Teile: allgemeines Bildungsziel, Kompetenzorientierung, allgemeine didaktische Grundsätze, übergreifende Themen, organisatorischer Rahmen, Stundentafeln, Lehrplan der verbindlichen Übung im Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung und ergänzende Ausführungen zu den Unterrichtsgegenständen der Vorschulstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I.
Der gesamte Lehrplanzusatz schließt die Überlegungen und Ausführungen des Lehrplans der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule sowie des Berufsvorbereitungsjahres zur Kompetenzorientierung, zu den allgemeinen didaktischen Grundsätzen, zum organisatorischen Rahmen, zu übergreifenden Themen sowie zur Stundentafel mit ein und konkretisiert bzw. erweitert diese für die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen im emotionalen, sozialen oder psychischen Bereich. Der Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung wird modular an einen der Lehrpläne der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule sowie des Berufsvorbeitungsjahres angeschlossen (Baukastenprinzip). Die konkreten Maßnahmen und Inhalte werden entsprechend den Lern- und Entwicklungsbedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler ausgewählt.
Der Lehrplan für die verbindliche Übung Entwicklung emotional-sozialer Kompetenzen orientiert sich am Aufbau der Fachlehrpläne der gemäß BGBl. II Nr. 1/2023 verordneten Lehrpläne. Er beinhaltet eine Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze, ein fachspezifisches Kompetenzmodell und die dazugehörenden Kompetenzbereiche, zentrale fachliche Konzepte sowie Kompetenzbeschreibungen. Es wird von spezifischen Kompetenzbeschreibungen pro Schulstufe zugunsten einer Orientierung am individuellen Lern- und Entwicklungsstand abgesehen. Die angestrebten Kompetenzziele und konkreten Unterrichtsinhalte variieren in Abhängigkeit von den individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Bildungs- und Förderinhalte der verbindlichen Übung sind flexibel im gesamten Unterrichtsgeschehen einzubringen und im Individuellen Bildungs- und Entwicklungsplan (IBEP) verpflichtend und spezifisch für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler zu planen, zu dokumentieren und zu evaluieren.
Im achten Teil wird auf die Fachlehrpläne der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule und des Berufsvorbereitungsjahres verwiesen und es werden didaktisch-methodische sowie pädagogische Hinweise für diese Unterrichtsgegenstände ergänzt, die für Schülerinnen und Schüler mit einer emotionalen, sozialen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung zu berücksichtigen sind.
Zur Beschreibung eines Gesundheitsproblems werden in diesem Lehrplanzusatz Ausdrücke und Begriffe verwendet, die der medizinischen Diagnostik entstammen. Sie sollen einen Anhaltspunkt zur Einordnung von Gutachten und Diagnosen von fachlich geeigneten Stellen geben. Gutachten bzw. Diagnosen werden als Teilbereich einer umfassenden pädagogischen Diagnostik gesehen und im Zusammenspiel mit personen- und umweltbezogenen Faktoren betrachtet.
2. Zielgruppe
Der Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung ist auf Schülerinnen und Schüler anzuwenden, deren Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten im Unterricht und an sozialen Prozessen innerhalb der Schule aufgrund multikausaler Bedingungsfaktoren in ihrer emotionalen, sozialen oder psychischen Entwicklung behindert sind. Schülerinnen und Schülern im Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung fällt es unter anderem schwer, Kontakte positiv zu gestalten, Konflikte konstruktiv zu lösen, soziale Normen, Regeln und Moralvorstellungen zu beachten, Verantwortung zu übernehmen sowie Interessen und Bedürfnisse angemessen auszudrücken. Das Verhaltensspektrum der Schülerinnen und Schüler ist sehr breit gefächert und reicht von externalisierendem, aggressivem über sozial unreifes oder sozialisiert-delinquentes bis hin zu internalisierendem, ängstlichem Verhalten. Eine emotionale, soziale oder psychische Beeinträchtigung hat komplexe Ursachen, wobei vor allem äußere Faktoren und Umstände, wie soziale und familiäre Herausforderungen, deren Entwicklung begünstigen. Die Erscheinungsformen und Auswirkungen auf das Verhalten und psychische Wohlbefinden sind sehr vielfältig und häufig nicht eindeutig zuzuordnen bzw. sind komorbide Störungen oftmals nicht auszuschließen.
Ein erhöhter Unterstützungsbedarf im emotional-sozialen Entwicklungsbereich wird häufig im schulischen Alltag durch die Lehrperson erkannt. Für eine professionelle Begleitung der Schülerinnen und Schüler sollte nicht nur der Schulalltag in den Blick genommen, sondern das ursächliche multikausale Bedingungsgefüge im Rahmen einer klinisch-psychologischen bzw. psychiatrischen Diagnostik ganzheitlich erfasst werden.
Zur Zielgruppe des Lehrplanzusatzes Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung zählen aus klinisch-psychologischer bzw. psychiatrischer Sicht beispielsweise Schülerinnen und Schüler mit
- – Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend,
- – Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen,
- – Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren,
- – tiefgreifenden Entwicklungsstörungen sowie
- – neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen
- die in Wechselwirkung mit diversen personen- und umweltbezogenen Faktoren die Teilhabe am schulischen, sozialen und gesellschaftlichen Leben einschränken.
3. Leitvorstellungen
Damit Schülerinnen und Schüler Kompetenzen entwickeln können, die sie dazu befähigen, gegenwärtige und zukünftige soziale, gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Herausforderungen zu bewältigen, muss Schule ein Ort sein, an dem ko-konstruktives, individualisiertes, handlungsorientiertes und reflektiertes Lernen stattfinden kann. Ausgehend vom 4K-Modell (Kommunikation, Kollaboration, Kooperation und kritisches Denken) sollen entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert, der Erwerb von Kompetenzen für nachhaltige Entwicklung angestrebt, die Auseinandersetzung mit ethischen, moralischen und religiösen Werten angeregt und soziales und gesellschaftliches Handeln ermöglicht werden. Leitvorstellungen dieserart sind in den Lehrplänen der Volksschule, Mittelschule, AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule sowie des Berufsvorbereitungsjahres definiert und näher ausgeführt. Sie sind für alle Lehr- und Lernprozesse relevant und müssen an die jeweiligen Lern- und Entwicklungsbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasst werden, damit der Kompetenzerwerb für alle sichergestellt wird. Dies gilt selbstverständlich auch für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen. Eine Behinderung wird demnach verstanden als das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen einer langfristigen körperlichen, psychischen, intellektuellen Beeinträchtigung oder Sinnesbeeinträchtigung und verschiedenster Barrieren, die den Menschen daran hindern, voll und wirksam sowie gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft teilhaben zu können (bio-psycho-soziales Behinderungsmodell).
Damit Menschen mit Beeinträchtigung gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können, sind vorhandene Barrieren abzubauen oder spezifische Unterstützungsmaßnahmen bereitzustellen. Diese sind auf den individuellen Unterstützungsbedarf abzustimmen. Voraussetzung ist es daher, dass Schülerinnen und Schüler lernen, ihren Unterstützungsbedarf klar, verständlich und bei Bedarf detailliert zu kommunizieren. Lehrerinnen und Lehrer motivieren Schülerinnen und Schüler dazu, ihre individuellen Unterstützungsbedarfe zu formulieren und fördern sie darin, Anleitungskompetenz zu erwerben und diese verantwortungsbewusst einzusetzen.
Eine möglichst interdisziplinäre Diagnostik der individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen, die personenbezogene Faktoren und Umweltfaktoren berücksichtigt, schärft das Bewusstsein sowohl für vorhandene Barrieren als auch für Ressourcen. Dafür eignen sich insbesondere Beobachtungs- und Planungsverfahren, denen das bio-psycho-soziale Modell von Behinderung und damit das Verständnis der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF, WHO 2001) zugrunde liegen. Dabei wird nicht nur die medizinische Diagnose betrachtet, sondern auch wie sich die Beeinträchtigung in Wechselwirkung mit spezifischen umwelt- und personenbezogenen Faktoren auf die Teilhabe- und Aktivitätsmöglichkeiten der Schülerin bzw. des Schülers auswirkt.
Emotionale Stabilität und gelingende soziale Interaktion sind wesentliche Voraussetzungen dafür, sich am gesellschaftlichen Leben aktiv und adäquat zu beteiligen und sein eigenes Potential, seine Entwicklungs-, Lern und Leistungsfähigkeit zu zeigen. Eine Beeinträchtigung im Bereich der emotional-sozialen Entwicklung kann sich in Wechselwirkung mit diversen personen- und umweltbezogenen Faktoren auf dieses Interaktionsgeschehen belastend auswirken. Im Bewusstsein der ursächlichen, multikausal bedingten, einschränkenden und benachteiligenden Umstände werden verstärkt sozial integrierende Ziele sowie die erfolgreiche Erfüllung der Schulpflicht angestrebt und Rahmenbedingungen geschaffen, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich auf Bildungsprozesse einzulassen und sich aktiv daran zu beteiligen. Dadurch werden nicht nur gegenwärtig im Schulsetting die Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten erweitert, sondern auch zukünftig die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe erhöht.
Der Lehrplanzusatz wird von folgenden Leitprinzipien getragen:
- – Unterstützung der Identitätsentwicklung und Stärkung der Selbstkompetenz
- – Stärkung der emotionalen und sozialen Kompetenzen
- – Förderung von Handlungskompetenzen und –alternativen
- – Förderung von schul- und lebensbezogenen Kompetenzen wie zB der Umgang mit Regeln und Normvorstellungen
- – Anwendung von unterstützenden Strategien und Hilfsmitteln in Abstimmung mit der Schülerin bzw. dem Schüler und deren bzw. dessen individuellen Bedarfe
- – Zusammenarbeit und der Austausch mit fachspezifisch ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen
- – Abbau von schulischen und systemischen Barrieren entsprechend den individuellen Voraussetzungen
Übergeordnetes Ziel dieses Lehrplanzusatzes ist, Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, die Schulpflicht erfolgreich zu erfüllen und sie auf künftige Lebenssituationen vorzubereiten. Dieses Bildungsziel wird insbesondere durch die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie anderen relevanten schulischen und außerschulischen Einrichtungen angestrebt.
ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG
Im Zentrum der pädagogischen Überlegungen dieses Lehrplanzusatzes steht die Kompetenzorientierung, welche im § 8 lit. r des Schulorganisationsgesetzes verankert und in den Lehrplänen 2023 sowie in den Lehrplänen des Förderschwerpunkts Lernen konkretisiert wird. Damit der Kompetenzerwerb gelingen kann, müssen die Schülerinnen und Schüler die motivationale und soziale Bereitschaft mitbringen, sich auf Lernprozesse einzulassen und diese eigenverantwortlich mitzugestalten. Die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer besteht daher zuerst darin, die Selbst- und Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu stärken und eine adäquate Lernumgebung zu schaffen, die es ihnen ermöglicht, diese Bereitschaft aufzubringen. Darüber hinaus werden kompetenzorientierter Unterricht und kompetenzorientierte Förderung durch eine förderliche Klassenführung, die von Achtsamkeit und Präsenz geprägt ist, durch folgende Aspekte ermöglicht:
- – Beziehungsarbeit und Stabilität: Ein Beziehungsangebot, das von Wertschätzung und Respekt geprägt ist, sowie eindeutige, transparente Strukturen und Regelwerke vermitteln Sicherheit und schaffen einen klar abgesteckten Handlungsspielraum. Dies bietet Schülerinnen und Schülern Orientierung für ihr eigenes Handeln und Verhalten und fördert deren Bereitschaft zur Kooperation und Beteiligung.
- – Ressourcenorientierung: Ausgangspunkt aller (sonder-)pädagogischen Überlegungen sollte nicht das herausfordernde Verhalten an sich sein, sondern die Frage danach, wie Unterrichts- und Förderprozesse gestaltet werden können, damit alle Schülerinnen und Schüler gleichberechtigt daran teilhaben und davon profitieren können. Individuelle Interessen, Stärken und Fähigkeiten werden aufgegriffen, um Schülerinnen und Schüler einerseits zur Auseinandersetzung mit Bildungsinhalten zu motivieren und andererseits die Entwicklung eines positiven Selbstbildes zu fördern. Unter Berücksichtigung der Belastungsgrenzen der Schülerinnen und Schüler werden individuell erreichbare Ziele gesteckt und differenzierte Zugänge zu Bildungsprozessen, die gegebenenfalls Wahlmöglichkeiten offenlassen, ermöglicht.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Ein gelungener, kompetenzorientierter Unterricht berücksichtigt die acht Grundsätze der gemäß BGBl. II Nr. 1/2023 verordneten Lehrpläne (Volksschule, Mittelschule, AHS-Unterstufe) sowie des Lehrplans Förderschwerpunkt Lernen. Im Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung sind folgende Aspekte mit besonderer Rücksichtnahme zu beachten:
Grundsatz 1: Lehrerinnen und Lehrer nehmen Schülerinnen und Schüler individuell wahr und ermöglichen individuelle Lernprozesse.
Schülerinnen und Schüler im Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung individuell wahrzunehmen bedeutet, die Ausprägung der emotionalen, sozialen und/oder psychischen Beeinträchtigungen im konkreten Fall zu berücksichtigen und dabei auch alle möglichen personen- und umweltbezogenen Faktoren und Lebensumstände sowie vorhandene persönliche und soziale Ressourcen zu definieren. Eine möglichst interdisziplinäre Diagnostik der individuellen Lebens- und Entwicklungsvoraussetzungen (zB mittels ICF-basierter Verfahren) schärft das Bewusstsein sowohl für vorhandene Barrieren als auch für Ressourcen. Im Individuellen Bildungs- und Entwicklungsplan (IBEP) werden konkrete Maßnahmen geplant und evaluiert. Damit individuelle Lernprozesse erfolgreich gelingen können, sind Lernprozesse als lern- und entwicklungsförderliche Herausforderungen sowie barrierefrei zu gestalten. Konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit im Lernprozess sind dabei stets auf die individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler abzustimmen. Beispielhaft sind die Bereitstellung individuell passender Hilfsmittel (zB Kopfhörer zur Minimierung von Störgeräuschen) und Unterstützungsmaßnahmen (zB Strukturierungshilfen) sowie die Ermöglichung differenzierter Lernprozesse zu nennen. Darüber hinaus sind Überforderung im Lernprozess sowie im schulischen Alltag zu vermeiden.
Grundsatz 2: Lehrerinnen und Lehrer bieten einen digital unterstützten Unterricht und nutzen innovative Lern- und Lehrformate.
Digitale Medien sind in der Lebenswelt aller Schülerinnen und Schüler präsent. Der Einsatz dieser im Lernprozess kann motivierend sein und bietet zudem Möglichkeiten, Lernaufgaben oder Prüfungssituationen unter geringem zeitlichen Aufwand differenziert zu gestalten und somit an die individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Ebenso können innovative Lern- und Lehrformate wie zB Buddy-Programme oder Peer-Teaching Schülerinnen und Schüler dazu ermutigen, sich an Lernprozessen zu beteiligen.
Grundsatz 3: Alle an der Unterrichtsorganisation beteiligten Personen kooperieren und ermöglichen einen inklusiven Unterricht an der Schule.
Um individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler im Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung bestmöglich unterstützen zu können, sind deren individuelle Belastungsgrenzen und Bildungsvoraussetzungen wahrzunehmen. Zeitgleich müssen klare Regeln und Normvorstellungen kommuniziert werden, die von allen beteiligten Personen mitgetragen werden und diskriminierungsfreie Bildungsmöglichkeiten für alle Schülerinnen und Schüler sicherstellen. Dissoziales und aggressives Verhalten, welches sich gegen andere Personen richtet, ist einstimmig abzulehnen.
Grundsatz 4: Lehrerinnen und Lehrer planen den Unterricht sorgfältig und sorgen für eine kompetenzfördernde Lernumgebung.
Die gezielte Förderung der emotionalen und sozialen Kompetenzen, welche ein erweitertes Handlungsrepertoire auf Verhaltensebenen impliziert und die Etablierung von Bewältigungsstrategien zum Ziel hat, stellt eine bedeutsame Grundlage für einen gelingenden Kompetenzerwerb dar.
Eine adäquate kompetenzfördernde Lernumgebung richtet sich nach den Lern- und Entwicklungsbedürfnissen der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers. Unterrichts- und Sozialformen, Rahmenbedingungen des Lernprozesses sowie deren Ausmaß und Intensität sind entsprechend zu modifizieren, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund der Beeinträchtigung nicht daran teilhaben können bzw. keinen Lernerfolg daraus ziehen können. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich im Kapitel 12 „Ausgleichende Maßnahmen“ des fünften Abschnittes.
Grundsatz 5: Lehrerinnen und Lehrer begleiten die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler.
Lernprozesse sind so zu gestalten, dass sich Schülerinnen und Schüler im Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung möglichst aktiv daran beteiligen können und wollen. Schülerinnen und Schüler reagieren mitunter sehr intensiv auf äußere Faktoren. Daher ist es Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, ablenkende Faktoren zu minimieren und Verhaltensänderungen der Schülerinnen und Schüler möglichst unmittelbar wahrzunehmen und durch Adaptierung der Lernsituation darauf flexibel zu reagieren. Belastungsgrenzen der Schülerinnen und Schüler sind zu akzeptieren, Überforderung ist zu vermeiden. Lehrerinnen und Lehrer ermutigen und motivieren die Schülerinnen und Schüler, ihre Interessen einzubringen, um dem Lernprozess eine persönliche Bedeutung beizumessen. Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigen die individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen sowie damit einhergehende spezifische Unterstützungsbedarfe konsequent. Sie unterstützen die Lernenden dabei, herauszufinden und zu kommunizieren, welche Art der Hilfestellung und Unterstützung sie benötigen, um Lernprozesse erfolgreich gestalten zu können (Anleitungskompetenz).
Grundsatz 6: Alle am Schulleben Beteiligten pflegen einen respektvollen Umgang miteinander.
Die Schule soll für alle Schülerinnen und Schüler einen Ort bieten, an dem sie sich wohl und sicher fühlen. Das Schul- und Lernklima ist von Akzeptanz und Respekt geprägt. Lehrerinnen und Lehrer verfolgen eine gemeinsame Linie, indem prosoziale Verhaltensweisen positiv verstärkt und dissoziales/aggressives Verhalten einstimmig abgelehnt wird. Klare, transparente Strukturen und Regelwerke geben Orientierung und sorgen für ein respektvolles Zusammenleben. Lehrerinnen und Lehrer bringen den Schülerinnen und Schülern eine empathische Grundhaltung entgegen und können eine klare Trennung zwischen Verhalten und Person vornehmen. Sie achten und wahren die persönliche Integrität und Individualität der Schülerinnen und Schüler. Dadurch kann sich eine tragfähige Beziehung zwischen der Lehrperson und den Schülerinnen und Schülern anbahnen, welche wiederum Voraussetzung für die Bereitschaft zum Lernen und zur Kooperation ist.
Grundsatz 7: Sprachsensibler Fachunterricht findet in allen Unterrichtsgegenständen statt.
Eine emotionale, soziale oder psychische Beeinträchtigung kann sich auf die Bereitschaft und Motivation, sich sprachlich am Unterrichtsgeschehen zu beteiligen, auswirken. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit internalisierend-ängstlichem Verhalten kann es eine Belastung darstellen, vor der gesamten Klasse zu sprechen. Aufgrund der unterschiedlichen sozioökonomischen Hintergründe und biografischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler kann es auch in den Wortschatzkompetenzen zu großen Unterschieden kommen. Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigen die individuellen kommunikativen und sprachlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und nehmen deren Bedürfnisse wahr. Sie sind sich ihrer sprachlichen Vorbildwirkung bewusst und passen ihr Lehrverhalten entsprechend an.
Grundsatz 8: Lehrerinnen und Lehrer geben im Lernprozess Rückmeldung und sorgen für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.
Neben den geltenden Regel- und Normvorstellungen muss für die Schülerinnen und Schüler transparent sein, welche Erwartungen an sie gestellt werden. Dies betrifft einerseits ihre schulischen Leistungen, andererseits aber auch ihr Verhalten an sich – sowohl gegenwärtig im schulischen wie auch künftig im sozialen/gesellschaftlichen Kontext. Konkretes, sachlich und wertschätzend formuliertes Feedback wirkt sich positiv auf die Motivation und damit den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler aus. Vor allem erwünschte Verhaltensweisen und individuelle Leistungsfortschritte sollen Beachtung finden.
Prüfungsmodalitäten und Beurteilungskriterien sind bei gleichbleibenden Leistungsanforderungen zu adaptieren, sofern eine Leistung aufgrund der Beeinträchtigung nicht erbracht werden kann. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich im Kapitel 12 „Ausgleichende Maßnahmen“ des fünften Abschnittes.
Grundsatz 9: Das schulische Fachpersonal bietet Kooperation und Vernetzung mit den Bezugspersonen und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sowie außerschulischen Expertinnen und Experten an.
Die vorhandenen schulischen und/oder außerschulischen Einrichtungen (zB Therapeutinnen und Therapeuten, Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzten, Kinder- und Jugendhilfe, Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik an den Bildungsdirektionen) stellen ein wichtiges Ressourcensystem zur ganzheitlichen Abklärung und Förderung dar. Durch eine möglichst interdisziplinäre Diagnostik (zB mittels ICF-basierter Verfahren) können diese umfassend analysiert und nutzbar gemacht werden. Neben medizinischen, psychiatrischen, psychologischen, therapeutischen und pädagogischen Fachkräften sind insbesondere Bezugspersonen und Erziehungsberechtigte in den Diagnostik- und Planungsprozess einzubeziehen, um die individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen sowie personen- und umweltbezogene Faktoren möglichst gesamtheitlich zu erfassen. Bei der verpflichtenden Erstellung und Umsetzung eines Individuellen Bildungs- und Entwicklungsplans (IBEP) bzw. bei der Festlegung von Bildungs- und Entwicklungszielen sind die Schülerinnen und Schüler miteinzubeziehen.
VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN
Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe und des Förderschwerpunkts Lernen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Eine detaillierte Beschreibung der übergreifenden Themen (gesellschaftliche Bedeutung, Kompetenzziele und Bezug zu spezifischen Fachlehrplänen) erfolgt in den gemäß BGBl. II Nr. 1/2023 verordneten Lehrplänen für die Primarstufe und Sekundarstufe I. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Die Bezüge zu den spezifischen Fachlehrplänen dieses Lehrplanzusatzes werden tabellarisch abgebildet.
| Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | Entrepreneurship Education | Gesundheitsförderung | Informatische Bildung | Interkulturelle Bildung | Medienbildung | Politische Bildung | Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | Sexualpädagogik | Sprachliche Bildung und Lesen | Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | Verkehrs- und Mobilitätsbildung | Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung |
Verbindliche Übungen | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | 9. | 10. | 11. | 12. | 13. |
Entwicklung emotional-sozialer Kompetenzen | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
|
| X |
Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Nachfolgend werden Ergänzungen zu einzelnen übergreifenden Themen angeführt, die für Schülerinnen und Schüler mit einer emotionalen, sozialen oder psychischen Beeinträchtigung als besonders bedeutsam erachtet werden.
1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
Diesem übergreifenden Thema kommt im Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung eine wesentliche Bedeutung zu, da den Schülerinnen und Schülern aufgrund geringer Selbstkompetenzen, fehlender Vorbilder und/oder mangelnder Ressourcen gegebenenfalls positive Zukunftsperspektiven fehlen. Indem Schülerinnen und Schüler darin unterstützt werden, ihr Selbstkonzept positiv zu erweitern sowie klare Vorstellungen über den eigenen Bildungs-, Berufs- und Lebensweg zu entwickeln, wird auch deren Motivation und Bereitschaft zum Lernen und zur Kooperation angeregt.
2. Entrepreneurship Education
Es wird auf die Ausführungen in den Lehrplänen der Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufe sowie des Lehrplans Förderschwerpunkt Lernen verwiesen.
3. Gesundheitsförderung
In diesem Förderbereich spielt insbesondere die psychische Gesundheit und deren Förderung eine zentrale Rolle. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Beeinträchtigung/Erkrankung, unter Berücksichtigung der persönlichen Grenzen und Mitteilungsbereitschaft, fördert das Bewusstsein für die persönlichen Umstände und die Bedeutung von Therapie und Medizin für das eigene Wohlbefinden. Indem über psychische Erkrankungen gesprochen und reflektiert wird, soll die Thematik sowie die Inanspruchnahme von sozialen, medizinischen und therapeutischen Unterstützungs- und Hilfssystemen enttabuisiert werden. Weiters sollen Schülerinnen und Schüler mit einer emotionalen, sozialen und/oder psychischen Beeinträchtigung Strategien erwerben, mit Stress adäquat umzugehen.
4. Informatische Bildung
Es wird auf die Ausführungen in den Lehrplänen der Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufe sowie des Lehrplans Förderschwerpunkt Lernen verwiesen.
5. Interkulturelle Bildung
Es wird auf die Ausführungen in den Lehrplänen der Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufe sowie des Lehrplans Förderschwerpunkt Lernen verwiesen.
6. Medienbildung
Es wird auf die Ausführungen in den Lehrplänen der Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufe sowie des Lehrplans Förderschwerpunkt Lernen verwiesen.
7. Politische Bildung
Politische Partizipation bedeutet nicht nur, die Rechte und Pflichten als Staatsbürgerin und Staatsbürger wahrzunehmen, sondern sich auch für deren Umsetzung und Weiterentwicklung einzusetzen. Sich zB in Vereinen und Organisationen zu engagieren, die sich spezifisch für die Interessen von Menschen mit emotionalen, sozialen oder psychischen Beeinträchtigungen einsetzen, trägt wesentlich dazu bei.
8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
Es wird auf die Ausführungen in den Lehrplänen der Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufe sowie des Lehrplans Förderschwerpunkt Lernen verwiesen.
9. Sexualpädagogik
Es wird auf die Ausführungen in den Lehrplänen der Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufe sowie des Lehrplans Förderschwerpunkt Lernen verwiesen.
10. Sprachliche Bildung und Lesen
Es wird auf die Ausführungen in den Lehrplänen der Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufe sowie des Lehrplans Förderschwerpunkt Lernen verwiesen.
11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
Es wird auf die Ausführungen in den Lehrplänen der Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufe sowie des Lehrplans Förderschwerpunkt Lernen verwiesen.
12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung
Es wird auf die Ausführungen in den Lehrplänen der Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufe sowie des Lehrplans Förderschwerpunkt Lernen verwiesen.
13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung
Es wird auf die Ausführungen in den Lehrplänen der Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufe sowie des Lehrplans Förderschwerpunkt Lernen verwiesen.
FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN
Ein wesentlicher Anspruch aller verordneten Lehrpläne ist, dass Lehrerinnen und Lehrer die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützen. Um dazu am Schulstandort die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, sind die Ausführungen zum organisatorischen Rahmen des Lehrplans der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule bzw. des Berufsvorbereitungsjahres zu berücksichtigen. Nachfolgend finden sich dazu Ergänzungen bzw. Konkretisierungen, die für Schülerinnen und Schüler im Förderbereich Emotional-soziale Entwicklung als bedeutsam erachtet werden.
1. Umsetzung des Lehrplans am Schulstandort
Es ist die Aufgabe der Schul(cluster)leitung und der Lehrerinnen und Lehrer, die Vorgaben und Zielsetzungen der Lehrpläne nutzbar zu machen, um die Schul- und Unterrichtsentwicklung gezielt voranzutreiben. Die Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler fließen dabei in die Entwicklung konkreter Zielvorgaben mit ein. Entsprechend sind auch Beeinträchtigungen, sonderpädagogische bzw. spezifische Förderbedarfe und Lehrplanzusätze in diese Überlegungen einzubeziehen. Der Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik an den Bildungsdirektionen berät Schulen in diesen Belangen und unterstützt die regionale Umsetzung.
2. Schulische Gestaltungsfreiräume
Die inhaltlich-thematischen Angebote und die angestrebten Kompetenzen sind auf die Bildungsaufgabe des jeweiligen Lehrplans bzw. Lehrplanzusatzes abzustimmen. Im Rahmen der schulischen Gestaltungsfreiräume kann die verbindliche Übung dieses Lehrplanzusatzes in einen Pflichtgegenstand umgewandelt werden, um vorhandene Schwerpunkte zu vertiefen und das Bildungsangebot zu erweitern. Im Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung kommt der Förderung emotionaler und sozialer Kompetenzen eine besondere Bedeutung zu. Diese ist nicht auf ein Unterrichtsfach zu beschränken, sondern unter Berücksichtigung der individuellen Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit, in diversen schulischen Situationen und Prozessen zu integrieren. Verhaltenspädagogische Maßnahmen, spezifische Projekte oder Förderkonzepte können bei Bedarf ergänzend im Einzel- oder Kleingruppensetting bzw. im Unterricht für die gesamte Klasse eingesetzt werden.
3. Erhöhung bzw. Verringerung des Stundenausmaßes von Pflichtgegenständen
Grundsätzlich kommen die Stundentafeln und entsprechenden Regelungen des Lehrplans der der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule oder des Berufsvorbereitungsjahres zur Anwendung. Um eine psychische, physische oder zeitliche Überbelastung zu vermeiden, können in begründeten Fällen die Wochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen um insgesamt höchstens drei Wochenstunden reduziert werden und/oder weitere erforderliche Lehrplanadaptierungen vorgenommen werden. Dazu zählen regionale/geografische Gegebenheiten, Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in einer Klasse oder besondere emotional-soziale Bedürfnisse. Die erforderliche Förderung ist dabei sicherzustellen. Für Schülerinnen und Schüler im Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung ergeben sich zusätzliche Unterrichtsstunden für den förderbereichsspezifischen Gegenstand Entwicklung emotional-sozialer Kompetenzen. Die Inhalte und das Ausmaß des spezifischen Unterrichtsgegenstands werden je nach Bedarf der Schülerin/des Schülers zur Gänze oder in Teilen in additiver oder integrativer Form umgesetzt. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich im sechsten Teil „Stundentafeln“.
4. Vorschulstufe
Spielerische Übungen zur Stärkung von emotionaler Kompetenz, Selbst- und Sozialkompetenz sowie zur Erweiterung des Handlungs- und Verhaltensrepertoire in diversen (sozialen) Situationen sind bereits in der Vorschulstufe unter Berücksichtigung der besonderen Lernbedürfnisse von Kindern dieser Schulstufe durchzuführen.
5. Inklusiver Unterricht und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem bzw. spezifischem Förderbedarf
Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische bzw. spezifische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen schließen einander nicht aus, sondern tragen wechselseitig zu einem gelingenden Miteinander und zur Realisierung gleichberechtigter Bildungschancen für alle bei. Die sonderpädagogische bzw. spezifische Förderung erfolgt in Zusammenarbeit und Kooperation mit spezifisch ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen und stellt einerseits die gezielte Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen emotionale, soziale und personale Kompetenzen sicher und trägt andererseits zum Abbau von Barrieren im Unterrichts- und Schulalltag wie auch in außerschulischen Settings bei. Ziel ist es, durch den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen die schulische und berufliche Eingliederung sowie gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten und Schülerinnen und Schüler zur möglichst selbständigen und selbstbestimmten Lebensgestaltung zu befähigen.
Maßnahmen des inklusiven Unterrichts und der sonderpädagogischen Förderung sind in Abhängigkeit von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen und -bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse auszuwählen. Zu berücksichtigen sind dabei die jeweilige Ausprägung der Beeinträchtigung sowie die individuellen Auswirkungen dieser, die aufgrund diverser personen- und umweltbezogener Bedingungsfaktoren sehr unterschiedlich sein können. Eine umfassende Diagnostik der individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen (zB mittels ICF-basierter Verfahren) schließt auch personen- und umweltbezogene Faktoren mit ein und schärft das Bewusstsein für die individuelle Ausgangslage der Schülerin/des Schülers. Auf Basis dieser Kenntnisse werden Bildungs- und Fördermaßnahmen entsprechend differenziert und adaptiert, damit alle Schülerinnen und Schüler gleichberechtigt an den Lernprozessen teilhaben und davon profitieren können.
Im Sinne einer gelingenden Inklusion arbeiten alle am Unterricht beteiligten Personen zusammen und wählen inklusive Settings, die auch im standortbezogenen Förderkonzept der Schule verankert sind. Dies beinhaltet auch die Anregung von Projekten, die dazu beitragen, Barrieren abzubauen und die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler zu stärken.
6. Schularbeiten
Die Zahl und Dauer von Schularbeiten sind dem Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule bzw. dem Berufsvorbereitungsjahr zu entnehmen. Schularbeiten müssen wie auch andere Leistungsnachweise so gestaltet bzw. adaptiert werden, dass für Schülerinnen und Schüler mit einer emotionalen, sozialen oder psychischen Beeinträchtigung keine Nachteile aufgrund der Beeinträchtigung entstehen. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich im Kapitel 12 „Ausgleichende Maßnahmen“ dieses Abschnitts.
7. Förderunterricht
Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 3a des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, um Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die schon früh im Unterrichtsjahr im betreffenden Pflichtgegenstand auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar. Die dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen werden von der Förderung im Rahmen des Förderbereichs Emotional-Soziale Entwicklung nicht berührt. Für Schülerinnen und Schüler mit dem Lehrplanzusatz Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung ergeben sich zusätzliche Unterrichtsstunden für die spezifische Förderung, die sowohl integrativ als auch additiv geführt werden können. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich im sechsten Teil „Stundentafeln“.
8. Gestaltung von Nahtstellen
Der pädagogischen Gestaltung von Schuleintritts- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Neben der Berücksichtigung der allgemeinen Ausführungen und Hinweise zur Gestaltung von Nahtstellen in den Lehrplänen der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule und des Berufsvorbereitungsjahres sind in den Übergangsphasen von Schülerinnen und Schülern mit einer emotionalen, sozialen oder psychischen Beeinträchtigung einige Aspekte vor dem Eintritt in eine neue Institution zu bedenken (zB Voraussetzungen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, spezielle Hilfsmittel). Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, dem Diversitätsmanagement sowie schulischen und außerschulischen Einrichtungen anzustreben.
Um optimale Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang nach Abschluss der Sekundarstufe I zu schaffen, informieren und beraten Lehrerinnen und Lehrer gemäß § 3 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (letzter Satz) die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte über mögliche nachfolgende (Aus-)Bildungs- und Berufswege. Die mit der Beeinträchtigung einhergehenden Herausforderungen und Chancen im Bildungs- und Berufssystem wie auch entsprechende unterstützende Möglichkeiten (zB Arbeitsassistenz) sollten in diesem Prozess mit allen Verantwortlichen thematisiert werden.
9. Öffnung der Schule und des Unterrichts
Die Öffnung der Schule nach außen oder innen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, Einblick in diverse Lebensentwürfe und Berufsbilder zu erlangen. Dies unterstützt sie in der Entwicklung positiver Zukunftsperspektiven, welche Schülerinnen und Schülern im Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung möglicherweise fehlen. Dies wiederum erhöht die Motivation und Bereitschaft zum Lernen und zur Kooperation.
10. Begabungs- und Begabtenförderung
(Hoch-) Begabungen zu entdecken und anzuerkennen trägt wesentlich zur Entwicklung eines positiven Selbstkonzeptes und authentischer Zukunftsperspektiven bei. Insofern spielt Begabungs- und Begabtenförderung auch im Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung eine entscheidende Rolle, um die Selbstkompetenz und die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler ganzheitlich zu unterstützen.
11. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen (= GTS)
In ganztägigen Schulformen werden Schülerinnen und Schüler je nach Art des Angebots nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Die allgemeinen Bestimmungen dafür sind dem Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe oder des Förderschwerpunkts Lernen zu entnehmen. Wird eine ganztägige Schulform von einem oder mehreren Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung besucht, so sind deren spezifischen Lern- und Entwicklungsbedürfnisse im Betreuungsplan, aber auch in der konkreten methodisch-didaktischen Ausgestaltung der Unterrichts-, Lern- und Freizeitphasen zu berücksichtigen.
12. Ausgleichende Maßnahmen
Unter ausgleichenden Maßnahmen sind Handlungen und Mittel zu verstehen, die dazu dienen, Benachteiligungen, die kausal und in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren durch eine Beeinträchtigung entstehen, zu kompensieren bzw. zu minimieren. Ausgleichende Maßnahmen sorgen dafür, dass Unterrichts- und Prüfungsbedingungen geschaffen werden, die von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen ohne Einschränkungen und Benachteiligungen zu bewältigen sind. Dadurch können alle Schülerinnen und Schüler gleichberechtigt an Lern- und Bildungsprozessen partizipieren und ihre Fähigkeiten im Hinblick auf gestellte Anforderungen zeigen. Dies trägt zur Sicherung der Chancengerechtigkeit bei. Ausgleichende Maßnahmen finden in folgenden zwei Bereichen Anwendung:
- – Bereich 1 – Ausgleichende Maßnahmen im täglichen Unterricht: Dieser Bereich umfasst ausgleichende Maßnahmen hinsichtlich der allgemeinen Organisation und Durchführung von Unterricht mit dem Ziel, für alle Schülerinnen und Schüler einen gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungs- und Lerninhalten sicherzustellen.
- – Bereich 2 – Ausgleichende Maßnahmen in Prüfungssituationen: Dieser Bereich umfasst ausgleichende Maßnahmen, die im Rahmen von Leistungsüberprüfungsverfahren und deren Bewertung gesetzt werden, damit Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen dabei keine Nachteile aufgrund der Beeinträchtigung erfahren.
Die jeweiligen Bildungsziele bzw. Leistungsanforderungen werden durch ausgleichende Maßnahmen nicht verändert, Leistungssituationen sind prinzipiell inhaltlich bzw. fachlich zielgleich zu gestalten. Die ausgleichenden Maßnahmen sind so zu wählen, dass sie die in der Beeinträchtigung begründeten Nachteile kompensieren und Chancengerechtigkeit gewährleisten. Art und Umfang der Maßnahmen sind auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abzustimmen. Folgende Arten von ausgleichenden Maßnahmen werden unterschieden:
- – Räumliche Maßnahmen (zB individuelle Adaption des Arbeitsplatzes, Unterrichts- oder Prüfungssituationen in einem separaten Raum unter Einhaltung der Aufsichtspflicht)
- – Zeitliche Maßnahmen (zB Zeitzugaben bei Arbeitsaufträgen oder Prüfungen, Gewährung von Entspannungs- und Rückzugsphasen)
- – Personelle Maßnahmen (zB Einzelgespräche zur Erläuterung, fachlich ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer)
- – Didaktisch-methodische Maßnahmen (zB Maßnahmen zur Stressreduktion; schriftliche statt mündliche Prüfungsleistungen bzw. umgekehrt; differenzierte Hausaufgaben, sodass Schülerinnen und Schüler diese selbstständig und ohne Überlastung erledigen können)
- – Technisch-mediale Maßnahmen (zB Prüfungserbringung mittels digitaler Medien, Einsatz von Kopfhörern)
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übungen, des Förderunterrichts, der Freigegenstände und der unverbindlichen Übungen sind dem Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule oder des Berufsvorbereitungsjahres zu entnehmen. Der Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung umfasst ein weiteres spezifisches Unterrichtsfach, welches die spezifische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer emotionalen, sozialen oder psychischen Beeinträchtigung sicherstellt. Diese Unterrichtsinhalte kommen in Abhängigkeit von den individuellen Entwicklungs- und Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler zur Gänze oder in Teilen in additiver oder integrativer Form zum Einsatz und verfolgen das Ziel, größtmögliche Aktivität und teilhabe zu gewährleisten.
Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der verbindlichen Übungen im Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung
| Schulstufen und Wochenstunden | ||||||||||
Verbindliche Übungen | Vorschulstufe | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | 9. PTS / BVJ | Gesamt |
Entwicklung emotional-sozialer Kompetenzen | 1-4 | 1-4 | 1-4 | 1-4 | 1-4 | 1-4 | 1-4 | 1-4 | 1-4 | 1-4 | 10-40 |
Ergänzende Anmerkungen:
- 1) Die Rahmenbedingungen für schulautonome Lehrplanbestimmungen sind bei vorliegender Ermächtigung dem Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule bzw. des Berufsvorbereitungsjahres zu entnehmen. Im Rahmen der schulischen Gestaltungsfreiräume kann die verbindliche Übung dieses Lehrplanzusatzes in einen Pflichtgegenstand umgewandelt werden, um vorhandene Schwerpunkte zu vertiefen und das Bildungsangebot zu erweitern.
- 2) Die in der Stundentafel für die verbindliche Übung des Förderbereichs Emotional-Soziale Entwicklung angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen ebenso wie die Inhalte dieses Fachlehrplans. Das zeitliche Ausmaß sowie die Auswahl der Inhalte und der Zeitpunkt des Einsatzes des Unterrichtsangebotes sind abhängig von der Art, vom Grad und vom Verlauf der emotionalen, sozialen und/oder psychischen Beeinträchtigung. Es sind jene Teilbereiche der verbindlichen Übung in jenem Ausmaß anzuwenden, welche eine optimale und individualisierte Entwicklungsförderung in den Bereichen emotionales und soziales Erleben und Verhalten sicherstellen. Die Aufteilung in kürzere Lernsequenzen sowie der integrative Unterricht einzelner Inhalte in anderen Unterrichtsfächern sind zulässig.
- 3) Gemäß § 11 Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes können Schülerinnen und Schüler von einzelnen Unterrichtsgegenständen befreit werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen daran nicht teilnehmen können. Im Sinne der Inklusion sind Unterrichtseinheiten weitgehend so zu gestalten, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen können.
SIEBENTER TEIL
FACHLEHRPLAN DER VERBINDLICHEN ÜBUNG IM FÖRDERBEREICH EMOTIONAL-SOZIALE ENTWICKLUNG
ENTWICKLUNG EMOTIONAL-SOZIALER KOMPETENZEN
Bildungs- und Lehraufgabe (Vorschulstufe, 1. bis 9. Schulstufe):
Emotionale, soziale und personale Kompetenzen sind wesentliche Voraussetzungen dafür, um Interaktionsprozesse auf persönlicher, familiärer, gesellschaftlicher und schulischer Ebene positiv gestalten zu können. Derartige Prozesse wiederum prägen die Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler und beeinflussen deren Erleben und Verhalten. Komplikationen und Störungen wirken sich dabei negativ aus. Der Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung verfolgt das Ziel, die emotionalen, sozialen und personalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler durch geeignete Beziehungs- und Unterrichtsangebote zu stärken.2 Die positive (Weiter-)Entwicklung dieser Fähigkeiten und Fertigkeiten wird als Voraussetzung verstanden, um kognitive Lernprozesse initiieren zu können. Die Schülerinnen und Schüler werden darin unterstützt, sich mit ihren Lebensumständen und den daraus resultierenden individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten auseinanderzusetzen (unter Berücksichtigung der persönlichen Grenzen und Mitteilungsbereitschaft3), um ein positives Selbstkonzept und realistische und optimistische Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Dies bestärkt sie darin, mit gegenwärtigen und zukünftigen schulischen und außerschulischen Herausforderungen selbstbewusst umzugehen.1,2 Dadurch kommt dem Förderbereich nicht nur eine kompensatorische, sondern auch eine präventive Wirkung zu.
Didaktische Grundsätze (Vorschulstufe, 1. bis 9. Schulstufe):
Aufgrund der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler im Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung gelten Individualisierung und Differenzierung als oberste Prinzipien. Dazu zählt insbesondere die Beziehungsgestaltung zur einzelnen Schülerin bzw. zum einzelnen Schüler. Ebenso sind die Unterrichtsinhalte dieser verbindlichen Übung entsprechend den Förder- und Bildungsbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler auszuwählen. Ihre jeweiligen biografischen, kulturellen, weltanschaulichen und religiösen Erfahrungen und Erlebnisse sind in die didaktisch-methodischen Überlegungen einzubeziehen. Um Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung eines positiven Selbstbildes zu unterstützen, sind der Unterricht stärkenorientiert auszurichten sowie ein konstruktiver Umgang mit Fehlern zu pflegen. Die Sozialformen sind sowohl an die Unterrichtsziele als auch an die Bedürfnisse und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler anzupassen und gegebenenfalls spontan und flexibel abzuändern.
Die verbindliche Übung sieht keine Orientierung an Schulstufen vor. Der kontinuierliche kumulative Kompetenzzuwachs wird durch regelmäßige Evaluierung und entsprechende Adaptierung der Aufgabenstellungen sichergestellt. Die Bildungs- und Förderinhalte sind nicht zwingend in einer separaten Unterrichtsstunde zu vermitteln, sondern können auch in kürzere oder auch geblockte Lernsequenzen eingeteilt werden und sowohl additiv als auch integrativ unterrichtet werden.
Zentrale fachliche Konzepte (Vorschulstufe, 1. bis 9. Schulstufe):
Der verbindlichen Übung Emotional-Soziale Entwicklung liegen vier zentrale fachliche Konzepte zugrunde, die miteinander vernetzt sind. Sie integrieren, strukturieren und aktivieren vorhandene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen und entwickeln diese(s) weiter.
Emotionalität und Sozialität
Emotionale Stabilität und gelingende soziale Interaktion sind der Schlüssel für die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen. Emotionen und insbesondere die Art und Weise, wie mit ihnen umgegangen wird und wie sie zum Ausdruck gebracht werden, sind Teil der menschlichen Persönlichkeit. Insbesondere in zwischenmenschlichen Situationen werden interindividuelle Unterschiede deutlich und erfordern Aushandlungs- und Abstimmungsprozesse. Die eigenen Emotionen wahrnehmen, reflektieren und handhaben zu können, bietet die Grundlage dafür, sich auf die Emotionen anderer Personen im sozialen Kontext adäquat einlassen zu können.1,2,3
Kommunikation und Wirkung
Dieses Konzept betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Sprache ist eine Möglichkeit, Emotionen zum Ausdruck zu bringen, sie zu verarbeiten und sie anderen mitzuteilen. Die Fähigkeit, sich in andere Personen hineinzuversetzen und deren Emotionen abzuschätzen, beeinflusst die eigene Art der emotionalen Kommunikation und des emotionalen Ausdrucks.1,2,10
Aktivität und Partizipation
Eigenständig aktiv und partizipativ agieren zu können, beeinflusst die Lebensqualität eines Menschen maßgeblich. Das Erleben der eigenen Selbstwirksamkeit, die realistische Einschätzung der individuellen Ressourcen und der gezielte Einsatz kompensatorischer und unterstützender Strategien erhöhen die Motivation und die Bereitschaft von Menschen, sich aktiv und partizipativ an diversen Interaktionsprozessen und Handlungssituationen zu beteiligen.1,2,3,7,8
Identität und Diversität
Sowohl die individuelle Identität als auch die Gemeinschaftsidentität erwachsen stets aus dem Spannungsfeld von Verschiedenheit und Gleichheit. Dadurch sind ähnliche Lebensumstände, Interessen und Kompetenzen mit den zentralen Aspekten individuums- und gruppenbezogener Identität verbunden. Zugleich sind sie auch Ausdruck interindividueller und gesellschaftlicher Diversität, da sie nur in Variationen existieren.1,5,8
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (Vorschulstufe, 1. bis 9. Schulstufe):
Identitätsbildung und Selbstkonzept
Interaktionsprozesse im geschützten Rahmen schaffen Erfahrungsräume, um sich in diversen Kontexten als aktiv und selbstbestimmt handelnde Persönlichkeit zu erleben. Das Erfahren der eigenen Handlungsfähigkeit und Selbstwirksamkeit prägt die innere Erlebenswelt und trägt zur Entwicklung eines positiven Selbstkonzeptes sowie optimistischer und zugleich realistischer Zukunftsperspektiven bei. Dabei werden Möglichkeiten und Chancen vor dem Hintergrund der individuellen Lebensbiografie reflektiert und zu einer authentischen Identität integriert.1,2,5
Emotionales Erleben und Verhalten
Gefühle und die damit einhergehenden Veränderungen (im Verhalten, körperlicher oder kognitiver Art) beschreiben und einordnen zu können, beeinflusst die Art und Weise, wie emotionale Situationen erlebt werden. Dadurch erlangen Schülerinnen und Schüler Selbstmanagementkompetenzen, die sie befähigen, sich emotional anpassen, das eigene Verhalten regulieren und Konflikte lösen zu können.1,2,3
Soziales Erleben und Verhalten
Die Sozialkompetenz schließt alle Fähigkeiten und Fertigkeiten ein, die erforderlich sind, um in Kommunikations- und Interaktionsprozessen entsprechend den Bedürfnissen der Anderen effektiv und empathisch zu agieren. Gezielte und individualisierte Förderung im Bereich des sozialen Erlebens und Verhaltens schließt Stärkung kommunikativer, kooperativer, emotionaler und personaler Kompetenzen mit ein.2,5,7,8
Schul- und Lebensbezogene Kompetenzen
Jedes soziale Gefüge setzt sich aus verschiedenen Rollenträgerinnen und Rollenträgern zusammen und ist an gewisse Norm- und Regelstrukturen gebunden. Die Schule ist ein sozialer Ort, an dem Schülerinnen und Schüler in einem geschützten Rahmen erfahren, dass jede Rolle spezifische Rechte aber auch Pflichten hat, deren Realisierung für das Funktionieren eines sozialen Systems erforderlich ist.1,2,5,7
Kompetenzbeschreibungen (Vorschulstufe, 1. bis 9. Schulstufe)
Bis zum Ende der 9. Schulstufe sind folgende Kompetenzen anzustreben:
Kompetenzbereich Identitätsbildung und Selbstkonzept
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Möglichkeiten der Teilhabe und Aktivität am Unterricht/in der Gesellschaft benennen und mitgestalten.7,10
- – die eigenen emotionalen und sozialen Fähigkeiten und Fertigkeiten realistisch einschätzen und sich an gelingenden Aktivitäts- und Partizipationsprozessen beteiligen.1,3,7
- – sich schulischen und gesellschaftlichen Herausforderungen stellen.1,2
- – Erfahrungen und Kenntnisse aus der Begegnung mit unterschiedlichen Gemeinschaften von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen ziehen.1,5,8
- – sich über Unterstützungssysteme informieren, diese gegebenenfalls aufsuchen und nutzen.1,6,7
- – sich gemäß ihrem Lernstand an verschiedenen Situationen beteiligen.1,7
- – das eigene Stresserleben in herausfordernden Situationen reflektieren und kommunizieren.3,9,10
- – ihre eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten einschätzen und anwenden.2,3
- – in verschiedenen Situationen selbstbewusst auftreten.
- – Kritik nutzen, um ihr eigenes Handeln und Verhalten zu reflektieren, ohne sich dadurch verunsichern oder verärgern zu lassen.2
Kompetenzbereich Emotionales Erleben und Verhalten
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihre eigenen Emotionen bewusst wahrnehmen.3
- – Zugang zu den eigenen Gefühlen finden. Sie sind sich dieser bewusst und können diese in einer adäquaten Art und Weise ausdrücken und reflektieren.3,10
- – die Emotionen anderer wahrnehmen und nachvollziehen.
- – die Emotionen, die sich in einer sozialen Situation ergeben, erkennen und berücksichtigen.
- – über Emotionen kommunizieren.10
- – ein Repertoire an Ausdrucksmöglichkeiten für Gefühle aufbauen und dieses situationsadäquat einsetzen.1,2
- – sich in andere Menschen hineinversetzen und empathisch reagieren.
- – das emotionale Erleben vom emotionalen Ausdruck trennen.
- – erkennen, dass der emotionale Ausdruck im Verhalten anderer Mitmenschen nicht mit ihren erlebten Emotionen ident sein muss.
- – die Auswirkungen des eigenen emotionalen Ausdrucks bzw. Verhaltens auf andere Personen abschätzen.
- – mit Stresssituationen und negativen Emotionen adäquat umgehen.1
- – nachvollziehen und berücksichtigen, dass die Form der Kommunikation über Emotionen die sozialen Beziehungen zu anderen Mitmenschen prägt.10
- – emotional selbstwirksam sein.2 Sie sind überzeugt, dass sie sich mit diversen Gefühlslagen und Situationen auseinandersetzen und diese erfolgreich und selbstbestimmt steuern können.
- – ihr Verhalten regulieren und selbstbewusst steuern und kontrollieren.
Kompetenzbereich Soziales Erleben und Verhalten
Die Schülerinnen und Schüler können
- – gelingende Beziehungen zu Peers durch prosoziales Verhalten gestalten.
- – sich situationsangemessen verhalten.1,5
- – ihre eigenen Bedürfnisse gegenüber jener anderer im Bedarfsfall zurückstellen.
- – ein Repertoire an Konfliktlösungsmöglichkeiten aufbauen und diese Strategien spontan und situationsadäquat einsetzen.
- – die Notwendigkeit von Regeln und deren Einhaltung erkennen.
- – soziale Regeln akzeptieren und einhalten.9
- – angemessen Kritik mitteilen sowie darauf reagieren.10
- – Selbstbehauptung und Durchsetzungsfähigkeit angemessen zeigen.1,3
- – ihre Bedürfnisse in der Kommunikation mit anderen erkennen und klar zum Ausdruck bringen.10
Kompetenzbereich Schul- und lebensbezogene Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die verschiedenen Rollen aller am Schulleben beteiligten Personen und deren Aufgaben- und Verantwortungsbereiche wahrnehmen und respektieren.1,8
- – Anweisungen von Lehrpersonen und schulischem (Fach-)Personal akzeptieren und befolgen.
- – an der Schule geltenden Regeln und Normvorstellungen akzeptieren und sich diesen anpassen.1,7
- – die Bedeutung und Notwendigkeit schulischer Bildung für ihre Zukunft erkennen und sich dementsprechend motiviert und leistungsbereit zeigen.1
- – Unterstützungsbedarfe klar, verständlich und bei Bedarf detailliert kommunizieren und Hilfestellungen in angemessener Form erfragen, annehmen oder ablehnen.
- – sich selbstbewusst schulischen und gesellschaftlichen Herausforderungen stellen.
- – in verschiedenen Situationen selbstbewusst auftreten.
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung |
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ACHTER TEIL
ERGÄNZENDE AUSFÜHRUNGEN ZU DEN PFLICHTGEGENSTÄNDEN, DEN VERBINDLICHEN UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN SOWIE DEN FREIGEGENSTÄNDEN DER VORSCHULSTUFE, PRIMARSTUFE UND SEKUNDARSTUFE
Die Fachlehrpläne für den Religionsunterricht, jene der einzelnen verbindlichen Übungen der Vorschulstufe sowie der einzelnen Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände, verbindliche Übungen, unverbindliche Übungen und Freigegenstände) der Primarstufe und Sekundarstufe sind dem Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der AHS-Unterstufe, des Förderschwerpunkts Lernen, der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe, der Polytechnischen Schule oder des Berufsvorbereitungsjahres zu entnehmen. Nachfolgend werden Ergänzungen angeführt, die für Schülerinnen und Schüler mit einer emotionalen, sozialen oder psychischen Beeinträchtigung allgemein im Unterricht bzw. in einzelnen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen sind. Sie sind entsprechend den individuellen Entwicklungsvoraussetzungen und -möglichkeiten sowie den biografischen Umständen der Schülerinnen und Schüler zu differenzieren, um die größtmögliche Teilhabe und Aktivität am Schulleben sicherzustellen.
- – Die emotionale, soziale oder psychische Beeinträchtigung, damit einhergehende Auswirkungen und Herausforderungen für Betroffene sowie naheliegende Themen wie Barrierefreiheit und Teilhabemöglichkeiten sind fächerübergreifend als Unterrichtsinhalte aufzugreifen.
- – Schülerinnen und Schüler im Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung zeigen gegebenenfalls eine geringere Belastbarkeit und/oder eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit. Rückzugs- und Entspannungsphasen sind entsprechend der individuellen Belastbarkeit zu gewähren, um Stress und Überforderung zu vermeiden.
- – Kann eine Kompetenz aufgrund der Beeinträchtigung nicht voll umfänglich erworben werden, so sind den Schülerinnen und Schülern kompensatorische Strategien anzubieten (zB Prüfungsdurchführung in einem separaten Raum, Zeitzugaben, Einzelgespräche für Erläuterungen).
- – Bei der Leistungsbeurteilung sind gemäß § 20 Abs. 1 der Leistungsbeurteilungsverordnung alle erbrachten Leistungen zu berücksichtigen, wobei dem zuletzt erreichten Leistungsstand das größere Gewicht beizumessen ist. Demnach fließen auch individuelle Verbesserungen der Schülerinnen und Schüler in die Beurteilung ein.
- – Aufgabenstellungen, Arbeitsblätter und Prüfungssituationen werden so konzipiert, dass sie von Schülerinnen und Schülern mit einer emotionalen, sozialen oder psychischen Beeinträchtigung möglichst eigenständig bearbeitet werden können, ohne dass es zu Benachteiligungen kommt (zB Kleingruppenarbeiten statt Präsentationen vor der Gesamtgruppe, Reduktion des Arbeitsumfangs).
- – Der Einsatz moderner Kommunikations- und Informationstechnologien sowie assistiver Technologien und digitaler Medien können sich motivierend auf die Aktivitäts- und Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler auswirken und neue und erweiterte Kommunikations- und Partizipationsmöglichkeiten für alle schaffen.
- – Die Wahl der Sozial- und Arbeitsformen ist an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einer emotionalen, sozialen oder psychischen Beeinträchtigung anzupassen. Kleingruppen- und Partnerarbeiten unterstützen die Entwicklung der kommunikativen Kompetenzen und die soziale Inklusion. Bei Gruppenarbeiten ist auf die soziale Dynamik zwischen einzelnen Schülerinnen und Schülern zu achten.
- – Beziehungen gedeihen in einem Klima respektvollen und wertschätzenden Umgangs, der Anerkennung und Wahrung der persönlichen Integrität, Würde sowie der Individualität. In der pädagogischen Verantwortung liegt es, eine klare Trennung von Verhalten und Person vorzunehmen und den Schülerinnen und Schülern eine empathische Grundhaltung entgegenzubringen.
- – In allen Unterrichtsgegenständen ist auf die Themenauswahl in Zusammenhang mit spezifischen emotionalen, sozialen oder psychischen Beeinträchtigungen zu achten. Beispielsweise können Themen rund um die Ernährung höchst problematisch für Schülerinnen und Schüler mit einer Essstörung sein. Die persönliche Grenze und Mitteilungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler sind stets zu wahren, insbesondere wenn biografische Lebenshintergründe oder -erfahrungen thematisiert werden.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2024
Gesetzesnummer
20012709
Dokumentnummer
NOR40265819
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