Anlage 6
Kurs “Unfallvermeidung und lebensrettende Sofortmaßnahmen im Vergiftungsfall für Landwirte"
- 1. Der Kurs hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit der für den jeweiligen Abschnitt angegebenen Mindestzahl der Unterrichtseinheiten (jeweils 50 Minuten) zu erstrecken. Auf die konkreten Gifte, die die Kursteilnehmer erwerben wollen,
wird speziell eingegangen.
- 2. Der Vortragende des Abschnitts “Unfallverhütung" muss Absolvent einer Höherern Landwirtschaftlichen Lehranstalt oder einer landwirtschaftlichen Studienrichtung an der Universität für Bodenkultur sein.
- 3. Der Vortragende des Abschnitts “Lebensrettende Sofortmaßnahmen" muss Arzt mit absolvierter Notarztausbildung oder ein Mitarbeiter des Arbeiter-Samariterbundes, des Roten Kreuzes oder einer vergleichbaren Rettungsorganisation, der von der Organisation für die Lehrtätigkeit ausgebildet wurde, sein.
- 4. Bei der Übung der lebensrettenden Sofortmaßnahmen darf die Teilnehmerzahl pro Vortragendem 20 nicht übersteigen.
- 5. Die Vortragenden haben den Lernerfolg der Teilnehmer in geeigneter Weise festzustellen und den Teilnehmern im Fall der erfolgreichen Teilnahme an dem Kurs eine Bestätigung darüber auszustellen.
Gegenstand | Mindestzahl der Unterrichtseinheiten |
| 4 |
Unfallursachen Kontaminationswege Sicherheitsmaßnahmen Lagerung und Handhabung Befüllung, Ausbringung, Reinigung Entsorgung Anwenderschutz, Schutzkleidung Gerätetechnik Demonstrationen, Übungen: Geräte, Sicherheitstechnische Einrichtungen Abtriftvermeidung Schutzkleidung | |
| 4 |
Rettungskette Bergung Notruf Notfalldiagnose Reanimation Besonderheiten bei Vergiftungen Vergiftungen nach Stoffgruppen Wirkungsmechanismen Vergiftungen nach betroffenen Organen Spezielle Gefahren Anzeichen und Gegenmaßnahmen bei speziellen Giften in der Landwirtschaft Symptomatik Entgiftung (Entfernen, Verdünnen, Reinigen) Abgrenzung Laie – Arzt Hausapotheke Übungen der lebensrettenden Sofortmaßnahmen | |
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