Anlage 6 Europäisches Übereinkommen über die Internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Alte FassungIn Kraft seit 28.2.2009

Anlage 6

— TEIL 6

Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen (einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen), Tanks und CTU für die Beförderung in loser Schüttung

(Anm.: Teil 6 ist als PDF dokumentiert.)

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2021

Gesetzesnummer

20005858

Dokumentnummer

NOR40105720

Zusatzdokumente: Teil 6 

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