Anlage 6 BPräsWG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1999

Anlage 6

Anlage 6

Papierfarbe; chamois

Bitte beachten Sie!

Eine Stimmabgabe für den zweiten Wahlgang darf mit diesem

Stimmzettel frühestens am XX. XX. XXXX, spätestens am XX. XX. XXXX

und überdies nur im Ausland erfolgen.

Bundespräsidentenwahl XXXX

Amtlicher Stimmzettel

für den zweiten Wahlgang

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In nebenstehende Rubrik den

Familiennamen des Wahlwerbers,

erforderlichenfalls ein weiteres

Unterscheidungsmerkmal (z. B.

Vorname, Geburtsjahr, Beruf,

Wohnort des Wahlwerbers),

eintragen!

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Ob ein zweiter Wahlgang stattfindet und - gegebenenfalls - welche Bewerber in die engere Wahl gekommen sind, erfahren Sie unter der österreichischen Telefonnummer +43XXXXXX, über das Internet (http://XXXXXXX) oder bei Ihrer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland.

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