Anlage 5
Ausbildungsrahmenplan für Personen, die für die Erstattung von
Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der
Länder herangezogen werden
Ausbildungsdauer insgesamt: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung
Ausbildungsinhalte:
- Allgemein:
- 1. Organisation und Aufgaben der Agentur oder der jeweiligen Untersuchungsanstalt des Landes
- 2. Abläufe bei der Untersuchung, Sachverständigentätigkeit, Probennahme(methoden), Probenbeschreibung, Sensorik, Analytik (Eignung von Analysenmethoden, Parameter)
- 3. Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG bei den zuständigen Behörden
- 4. Organisation und Aufgaben des BMGFJ
- Entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung:
- 1. Lebensmittel tierischer Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 2 genannte Waren oder um Honig handelt
- 2. Milch und Milchprodukte einschließlich Käse
- 3. Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 4, 5 und 6 angeführte Waren handelt, sowie alkoholfreie Getränke
- 4. Fette und Öle, Kakao und Kakaoerzeugnisse
- 5. Mahl- und Schälprodukte, Brot- und Backerzeugnisse
- 6. Zucker, Zuckerarten, Honig, Speiseeis, Süßwaren
- 7. Alkoholische Getränke
- 8. Gebrauchsgegenstände
- 9. Kosmetische Mittel
- 10. Zusatzstoffe (als solche)
- 11. Trinkwasser, Mineralwasser und sonstige Wässer für den menschlichen Gebrauch
- 12. Mikrobiologie/Hygiene der Waren, die dem LMSVG unterliegen
- 13. Toxikologische Bewertung von Waren, die dem LMSVG unterliegen
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 480 UE
Ausbildungsinhalte:
- Allgemein:
- 1. Lebensmittelrechtliche Vorschriften einschließlich der Bewertung von diesbezüglichen Verstößen; Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sowie des Gemeinschaftsrechtes
- 2. Überblick über weitere relevante Vorschriften entlang der Lebensmittelkette (z. B. Futtermittel, Weinrecht, Vermarktungsnormen, Tierschutz, GAP, WTO, FAO/WHO, Codex Alimentarius)
- 3. Grundzüge der Mikrobiologie, Hygiene im Lebensmittelverkehr, spezielle Lebensmittel- und Betriebshygiene
- 4. Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme wie z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Lebensmittelunternehmen und ihre Bewertung
- 5. Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen), Qualitätsmanagement der amtlichen Lebensmittelkontrolle; Statistik und Informationstechnologien; amtliche Bescheinigungssysteme, Schnellwarnsysteme RASFF und RAPEX und ihre konkreten Auswirkungen auf die amtliche Lebensmittelkontrolle; Notfallpläne für Krisensituationen einschließlich der Kommunikation zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission
- 6. Grundzüge der Ernährungslehre und Toxikologie unter besonderer Berücksichtigung der dem LMSVG unterliegenden Erzeugnisse - Spezielle Sachgebiete:
- 1. Warenkunde und Technologie von Lebensmitteln
- 2. Warenkunde und Technologie von kosmetischen Mitteln
- 3. Warenkunde und Technologie von Gebrauchsgegenständen
- 4. Trinkwasser
Schlagworte
Mahlprodukt, Broterzeugnis, Lebensmittelhygiene
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2019
Gesetzesnummer
20005918
Dokumentnummer
NOR40100721
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