Anlage 4 MPBV

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2007

Anlage 4

Anhang 4

Eignung für messtechnische Kontrollen

Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Stellen:

  1. 1. Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:
  1. a) Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung,
  2. b) laufende Fort- und Weiterbildung
  3. c) Kenntnis der für die messtechnischen Kontrollen relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen
  1. 2. Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen (Eignung, Rückführbarkeit auf nationale oder internationale Normale, Angabe der Besitzverhältnisse; Wartung, Rekalibrierung):
  2. 3. Zuverlässigkeit
  3. 4. Organisatorische Voraussetzungen für Planung, Durchführung und Auswertung von Kalibrierungen und Prüfungen sowie eine einschlägige Gewerbeberechtigung

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