Anlage 4 Massage-Verordnung – Zugangsvoraussetzungen

Alte FassungIn Kraft seit 29.1.2003

Anlage 4

Ausbildungsprofil für andere ganzheitlich in sich geschlossene Systeme

Das Ausbildungsprofil entspricht inhaltlich den von den jeweiligen Berufsverbänden festgelegten Ausbildungsrichtlinien und umfasst eine theoretisch/praktische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 650 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)