Anlage 4 Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1991

Anlage 4

Anlage D/3

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LEHRPLAN DES EINJÄHRIGEN LEHRGANGES FÜR TEXTVERARBEITUNG

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Lehr-

Pflichtgegenstände Wochenstunden *1) verpflich-

tungs-

gruppe

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1. Religion.................... 1 (III)

2. Deutsch..................... 4 (I)

3. Betriebswirtschaftslehre.... 2 I

4. Stenotypie und

Textverarbeitung

a) Kurzschrift.............. 3,5 (V)

b) Stenotypie............... 3,5 (V)

c) Maschinschreiben

Abschrift................ 3 (V)

d) Maschinschreiben Diktat.. 2 (V)

e) Phonotypie............... 1 (IV)

f) Bürokommunikation........ 1 III

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Gesamtwochenstundenzahl... 21

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Lehr-

Freigegenstände Wochenstunden verpflich-

tungs-

gruppe

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1. Englisch................... 2,5 (I)

2. Englische Stenotypie

und Textverarbeitung....... 1,5 III

3. Stenotypieübungen.......... 2 V

4. Seminar Deutsch............ 2 I

5. Maschinschreiben........... 2 V

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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. Pflichtgegenstände

A. Allgemeines Bildungsziel

Der Lehrgang für Stenotypie und Textverarbeitung hat im Sinne der §§ 52 und 61 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die die ersten acht Jahre der allgemeinen Schulpflicht erfolgreich erfüllt haben und nicht mehr schulpflichtig sind, eine qualifizierte Fachausbildung in der Stenotypie und Textverarbeitung unter Berücksichtigung wichtiger Stoffgebiete aus Deutsch, Betriebswirtschaftslehre und Politischer Bildung zu vermitteln.

B. Allgemeine didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist nach Bedürfnissen der Praxis auszurichten, wobei auch auf eventuelle Berufserfahrungen der Schüler so weit Rücksicht zu nehmen ist, als dies dem Unterricht dient. In den theoretischen Gegenständen hat vor allem die Erziehung zum wirtschaftlichen Denken im Vordergrund zu stehen, während bei Stenotypie und Textverarbeitung eine praxisgerechte Fertigkeit zu erreichen ist.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) Katholischer Religionsunterricht
  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

Der Religionsunterricht an den berufsbildenden mittleren Schulen hat in den Formen der Unterweisung und des Lehrgesprächs das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zusammenzufassen.

Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist so zu vertiefen, daß in dem jungen Menschen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geweckt wird. Er muß selbst über Glaubensfragen grundsätzlicher Art sprechen und klar Stellung beziehen können.

Zu ihrer Erarbeitung sind Bibel und Kirchengesangbuch

unentbehrlich.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde):

Die Bibel:

Das Wort Gottes an den Menschen.

Die Gemeinde Jesu Christi, eine bleibende Gemeinschaft.

Der Christ in der Welt.

Einzelthemen sind dem Themenkatalog der Lehrpläne der zwei- bis vierjährigen berufsbildenden mittleren Schulen zu entnehmen.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

2. Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache. Sicherheit in der Rechtschreibung.

Fähigkeit und Bereitschaft zur aktiven Teilnahme an der Kommunikation und Kooperation.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden):

Mündlicher Ausdruck:

Übungen im sinngemäßen Lesen und Sprechen; Übungen zur Erlangung

einer mundartfreien Aussprache.

Mündliche Wiedergabe von Erlebtem, Gelesenem und Besprochenem; Zusammenfassung; Kurzreferat; Grundzüge der Diskussion.

Rechtschreibung und Sprachkunde:

Gründliches Einüben der Rechtschreibung und Zeichensetzung; häufig vorkommende Fremdwörter. Silbentrennung.

Wortbildung; häufig vorkommende Fremdwörter und ihre Silbentrennung; Rechtschreibung des kaufmännischen Schriftverkehrs (Adressen, Straßen- und Platznamen, Anrede und Titel), einschlägige Fachausdrücke.

Sprachkunde:

Wort- und Satzlehre; sicheres Erkennen des Satzbaues.

Schriftlicher Ausdruck:

Inhaltsangabe; Gebrauchsanweisung; Bericht; Protokolle.

Schrifttum:

Ausgewählte Proben aus der Literatur, besonders des

österreichischen Schrifttums.

Medienerziehung:

Bedeutung von Film, Fernsehen, Hörfunk und Presse.

Didaktische Grundsätze:

Die sichere Beherrschung der Rechtschreibung und Zeichensetzung hat im Vordergrund des Unterrichts zu stehen. Ihr dient auch die erforderliche Behandlung der Sprachlehre. Diktate und ähnliche schriftliche Übungen sind zur Festigung und Überprüfung der Kenntnisse in entsprechendem Ausmaß anzusetzen. Im mündlichen und schriftlichen Ausdruck soll in sachbezogenen und praxisnahen Übungen einige Gewandtheit erworben werden. Die Schüler sind bereits im

  1. 1. Semester in den richtigen Gebrauch des Wörterbuches einzuführen. Vier Schularbeiten.

3. Betriebswirtschaftslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse über den Aufbau des Betriebes, des Betriebsgeschehens und die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt.

Einsicht in die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld der Interessensgruppen.

Fertigkeit in der Abfassung der im Betrieb wesentlichen Schriftstücke; Vertrautheit mit modernen Entwicklungen im Schriftverkehr.

Fähigkeit zum analytischen Denken und verantwortungsbewußten Handeln sowie Aufgeschlossenheit für die Teamarbeit. Verständnis für die Notwendigkeit zur Kommunikation und Bereitschaft zur Kooperation, nicht nur in betriebswirtschaftlichen, sondern auch in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen.

Verständnis für die Problematik des Umweltschutzes aus betriebswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht.

Erkennen der gesellschaftlichen Zusammenhänge, Überblick über volkswirtschaftliche Grundbegriffe, Vermittlung rechtlicher Kenntnisse, soweit sie für den Schüler selbst und seine berufliche Tätigkeit notwendig sind. Der Schüler soll in die Lage versetzt werden, Schlagworte als solche zu erkennen und kritisch zu durchleuchten. Er soll hingeführt werden, seine Pflichten und Rechte in der Gesellschaft und in der demokratischen Republik Österreich zu verstehen und dementsprechend zu handeln. Er soll lernen, Verständnis für die Standpunkte anderer aufzubringen und ihnen mit Toleranz entgegenzukommen. Der Schwerpunkt des Unterrichtsgegenstandes liegt demnach in der Vermittlung von Grundkenntnissen politologischer, soziologischer, ökonomischer und juristischer Art. Lehrstoff:

(2 Wochenstunden):

Betriebswirtschaftliche Grundlagen:

Wesen und Grundlagen der Wirtschaft:

Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.

Betrieb:

Aufgaben und Arten; Überblick über die Faktoren und Funktionen des Betriebes.

Unternehmung:

Rechtliche Grundlagen (Kaufmann, Firma, Handels- und Genossenschaftsregister); Mitarbeiter im Unternehmen; Überblick über Unternehmungsformen.

Phasen des Betriebsprozesses (einschließlich Schriftverkehr):

Beschaffung.

Produktion.

Vertrieb.

Kaufvertrag:

Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung, Abschluß, Lieferung und Zahlung einschließlich Schriftverkehr.

Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages und deren Folgen einschließlich Schriftverkehr:

Lieferung mangelhafter Ware; Lieferverzug; Annahmeverzug;

Zahlungsverzug.

Zahlungsverkehr der Geldinstitute.

Schriftverkehr mit Behörden.

Schriftverkehr zwischen Unternehmer und Personal:

Bewerbungsschreiben; Handlungsvollmacht; Kündigungsschreiben;

Dienstzeugnis.

Werbung:

Werbebrief; Inserat; Bewerbung bei Anbotausschreibung.

Der Mensch als Individuum:

Grund- und Freiheitsrecht.

Der Mensch in der Gemeinschaft mit anderen:

Soziologische Grundbegriffe (zB soziale Schichte, Gruppe, Rolle, Vorurteile; pluralistische Gesellschaftsordnung; soziale Anpassung und Beeinflussung; Manipulation; Meinungsforschung).

Der Mensch in der Ehe und Familie:

Entwicklung zur partnerschaftlichen Familie; Zusammenleben der Generationen; Grundzüge des Personen-, Familien- und Erbrechtes.

Der Mensch im Staat:

Wesen des Staates; Staatselemente; Staatsformen; Staatsaufgaben. Die österreichische Bundesverfassung in ihren Grundzügen; die Bedeutung der Länder und Gemeinden; politische Parteien; Selbstverwaltung (Verbände, Sozialpartnerschaft, Paritätische Preis- und Lohnkommission).

Überblick über den Behördenaufbau.

Der Mensch im Beruf:

Soziologie der Arbeit; berufliche Mobilität und Weiterbildung; Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechtes; Interessensvertretungen. Konsumentenschutz.

Überblick über das Vertragsrecht, insbesondere Kaufvertrag und Mietvertrag.

Die Österreichische Neutralität. Internationale Beziehungen und Erziehung zum Frieden.

Didaktische Grundsätze:

Die Vermittlung der betriebswirtschaftlichen Grundlagen dient der Schaffung des Verständnisses für die materiell-inhaltlichen Erfordernisse der einzelnen Schriftstücke.

Die Darbietung des Lehrstoffes muß lebens- und praxisnahe erfolgen und ist auf das Wesentliche zu reduzieren.

Aus Aktualitätsgründen ist nach Möglichkeit auch über den Lehrplan hinausgehendes Wissen in den Unterricht einzubeziehen.

Im Rahmen der Behandlung des Lehrstoffes sind die Schriftstücke sachlich und sprachlich einwandfrei abzufassen. Dabei ist auf die äußere Form und die Verwendung von Originalformularen sowie auf einen der Praxis entsprechenden Inhalt Wert zu legen.

Der Lehrstoff ist nach Möglichkeit durch besondere Aktivierung der Lehrgangsteilnehmer (zB Diskussionen, Verfassung von Schriftstücken zu einem zusammenhängenden Geschäftsfall) zu vertiefen. Wiederholungen und Leistungsfeststellungen sind dazu zu benützen, die Lehrgangsteilnehmer zu selbständigem Denken, zu klarem sprachlichen Ausdruck und zu selbständigem Verwenden vorhandener Organisationsmittel zu erziehen.

Beim Unterricht sind nach Möglichkeit praxisgerechte Unterrichtsbehelfe und audiovisuelle Medien zu verwenden.

Es ist notwendig, die Zusammenhänge aufzuzeigen. Formales Auswendiglernen und bloßes Aneinanderreihen von Begriffen ist unbedingt zu vermeiden. Der Lehrgangsteilnehmer soll zu Problemen selbst kritisch Stellung nehmen und seinen Standpunkt auch vor anderen in freier Rede vertreten. Diskussionen mit den Lehrgangsteilnehmern sind daher nach Möglichkeit herbeizuführen. Durch Anknüpfen an Tagesereignisse und Nachrichten der Massenmedien wird der Unterricht abwechslungsreich gestaltet. Rechtliche Probleme sind durch die Erörterung praktischer Fälle anschaulich zu machen.

Zwei Schularbeiten.

  1. 4. Stenotypie und Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit zur sprachlich und formal richtigen sowie fehlerfreien Herstellung von Schriftstücken der wirtschaftlichen Praxis, der Behörden und des persönlichen Bereiches unter praxisgemäßer Anwendung der Kurzschrift, des Maschinschreibens und der einschlägigen Organisationsmittel.

  1. a) Kurzschrift:

Fähigkeit, zwei Diktate in der Dauer von je 3 Minuten bei einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Silben pro Minute nach der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde) aufzunehmen, sicher zu lesen und die Niederschrift wortgetreu und frei von Fehlern in 30 Minuten in Maschinschrift zu übertragen. Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes und Genauigkeit in der Verarbeitung und Wiedergabe von Gesprochenem.

  1. b) Stenotypie:

Fähigkeit, zwei Diktate (gleicher Geschäftsfall) in der Dauer von je 3 Minuten bei einer Geschwindigkeit von mindestens 150 Silben pro Minute kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu sowie fehlerfrei mit der vorhandenen Hard- und Software innerhalb von 25 Minuten zu übertragen.

  1. c) Maschinschreiben - Abschrift:

Sichere Beherrschung des Zehn-Finger-Tastschreibens sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine; Gewandtheit im fehlerfreien und sauberen Abschreiben von mindestens 2 400 Reinanschlägen in zehn Minuten.

  1. d) Maschinschreiben - Diktat:

Fähigkeit, ein Diktat mit einer Geschwindigkeit von 80 Silben je Minute auf die Dauer von 3 Minuten aufzunehmen.

  1. e) Phonotypie:

Kenntnis der Bedienung von Diktiergeräten und ihrer rationellen Arbeitsweise; Fähigkeit, Phonogramme und Phonobriefe wortgetreu und formgerecht nach den Richtlinien für Maschinschreiben bzw. für Phonotypie mit der vorhandenen Hard- und Software zu übertragen.

  1. f) Bürokommunikation:

Kenntnis der Grundlagen der Büroorganisation und der einschlägigen Organisationsmittel unter besonderer Berücksichtigung der Geräte der Bürokommunikation im weitesten Sinne.

Lehrstoff:

  1. a) Kurzschrift:

Korrektes kurzschriftliches Schreiben nach der Wiener Urkunde, aufbauend auf der Verkehrsschrift mit Einbeziehung der Eilschrift und der Redeschrift mit dem Ziel, Diktate mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Silben pro Minute aufzunehmen. Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen.

  1. b) Stenotypie:

Wortgetreue Übertragung von Stenogrammen mit der vorhandenen Hard- und Software.

Unterweisung in der Protokollführung.

Erhöhung der Schreibfertigkeit auf mindestens 150 Silben in der Minute durch Anwendung besonders günstiger redeschriftlicher Kürzungen aus der wirtschaftlichen Praxis.

Schriftstücke nach Stenogrammen (Privat-, Behörden- und Geschäftsbriefe) mit steigendem Schwierigkeitsgrad hinsichtlich Umfang, Form und Geschwindigkeit in ÖNORM-Formaten; Formulare, Verträge, Einladungen, Bewerbungsschreiben, innerbetrieblicher Schriftverkehr, Programme, Prospekte, Werbebriefe, Schriftverkehr mit Körperschaften öffentlichen Rechtes, Statuten, Verträge usw.

  1. c) Maschinschreiben - Abschrift:

Methodische Erarbeitung des Tastenfeldes im Zehn-Finger-Tastschreiben einschließlich Ziffern und Zeichen und deren Anwendung ÖNORM-konform.

Ständige Pflege der Abschrift mit mindestens 160 Reinanschlägen pro Minute; richtige Anwendung der Hervorhebungsarten; Tabulatorübungen und Erarbeitung der Briefform nach den Richtlinien für Maschinschreiben.

Wesen und Art der Formatnormung und der formalen Gliederung; äußere Form der kaufmännischen Schriftstücke; Erarbeitung von genormten und ungenormten Geschäftsbriefen; Ausfüllen von Formularen.

Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschinen.

Steigerung der Sicherheit und Geläufigkeit im Schreiben, Pflege der Abschrift bei Fehlerabsetzung und Steigerung der Schreibgeschwindigkeit durch gezieltes Training auf mindestens 240 Reinanschläge in der Minute.

  1. d) Maschinschreiben - Diktat:

Ständige Pflege des Schreibens nach Diktat mit einer Geschwindigkeit von 50 Silben pro Minute.

Steigerung in der Sicherheit und in der Geläufigkeit im Schreiben nach Diktat. Gezieltes Training an Hand von Schriftstücken der Behörden und der wirtschaftlichen Praxis zur Erreichung einer Mindestgeschwindigkeit von 80 Silben in der Minute.

  1. e) Phonotypie:

Einführung in das Schreiben nach Tonträgern nach den Richtlinien für Phonotypie. Gestaltung von Schriftstücken nach Phonogrammen mit steigendem Schwierigkeitsgrad hinsichtlich Umfang, Form und Geschwindigkeit in ÖNORM-Formaten; Formulare, Verträge, Einladungen, Bewerbungsschreiben, innerbetrieblicher Schriftverkehr, Programme, Prospekte, Werbebriefe, Schriftverkehr mit Körperschaften öffentlichen Rechtes, Statuten, Verträge usw. Einführung in ein Textverarbeitungsprogramm mit Erstellung praxisgerechter Schriftstücke.

  1. f) Bürokommunikation:

Einführung in die Büroorganisation; Ablagewesen, Registratur. Überblick über die Einsatzmöglichkeiten einschlägiger Organisationsmittel (Vervielfältigung; Diktiergerät; Telefon; Fernschreiber; Rechenmaschinen; Postbearbeitungsmaschinen) mit besonderer Berücksichtigung der Textverarbeitung. Einsicht in die Gestaltungsmöglichkeiten von Schriftstücken bei Einsatz moderner Textverarbeitungsgeräte.

Didaktische Grundsätze:

Das Gesamtlehrziel kann nur stufenweise und unter Bedachtnahme auf die Fortschritte in den einzelnen Teilbereichen Kurzschrift, Stenotypie, Maschinschreiben - Abschrift, Maschinschreiben - Diktat, Phonotypie und Bürokommunikation verwirklicht werden. Die Gestaltung von Schriftstücken erfordert eine enge Zusammenarbeit mit dem Lehrer der Betriebswirtschaftslehre.

Zu Beginn der Ausbildung im Maschinschreiben sind die Schüler unbedingt zum Blindschreiben anzuhalten. Besonderes Augenmerk ist auf selbständiges Arbeiten und auf die korrekte Ausführung aller Schriftstücke zu legen. Neben der Wortübertragung von Stenogrammen und Phonogrammen sind die Schüler in das Besprechen von Tonträgern einzuführen und anzuhalten, sich unter Beachtung der Richtlinien für Phonotypie in vollständigen und zusammenhängenden Sätzen auszudrücken. Durch Fühlungnahme mit den Lehrern des Lehrganges ist anzustreben, daß die kurzschriftlichen und maschinschriftlichen Fertigkeiten auch in den anderen Unterrichtsgegenständen genutzt werden.

Die Leistungsintensität der einzelnen Schüler ist durch Bildung von Gruppen sowie Führung von Leistungsstatistiken zu fördern. Zur Rationalisierung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einsichten in Funktionsabläufe technischer und organisatorischer Art sind audiovisuelle Medien einzusetzen.

Zur Information der Schüler über die praktische Textverarbeitung in Wirtschaft und Verwaltung sollen Exkursionen und Lehrausgänge durchgeführt werden.

Schularbeiten:

Kurzschrift:

3 Schularbeiten:

(- 1. Richtigschreiben

- 2. Richtigschreiben

- 3. 100 Silben (2 x 3 Minuten, gleicher Geschäftsfall)

30 Minuten Übertragungszeit)

Stenotypie:

3 Schularbeiten:

(- 1. 110 Silben (2 x 3 Minuten, gleicher Geschäftsfall),

40 Minuten Übertragungszeit

- 2. 130 Silben (2 x 3 Minuten, gleicher Geschäftsfall),

45 Minuten Übertragungszeit

- 3. 150 Silben (2 x 3 Minuten, gleicher Geschäftsfall),

25 Minuten Übertragungszeit)

Maschinschreiben - Abschrift:

3 Schularbeiten:

(- 1. Tastenfeld

- 2. Anwendung der Ziffern und Zeichen

- 3. 10-Minuten-Abschrift (mindestens 1 600 Reinanschläge)

3 Schularbeiten:

(- 1. 10-Minuten-Abschrift (2 000 Reinanschläge)

- 2. 10-Minuten-Abschrift (2 200 Reinanschläge)

- 3. 10-Minuten-Abschrift (2 400 Reinanschläge)

Maschinschreiben - Diktat:

3 Schularbeiten:

(- 1. Diktat ohne Geschwindigkeitsvorgabe (zirka 300 Silben)

  1. - 2. 3-Minuten-Diktat mit 40 Silben je Minute
  2. - 3. 3-Minuten-Diktat mit 50 Silben je Minute)
  1. 3 Schularbeiten:
  1. - 2. 3-Minuten-Diktat mit 70 Silben je Minute
  2. - 3. 3-Minuten-Diktat mit 80 Silben je Minute)
  1. 2 Schularbeiten:

B. Freigegenstände

1. Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit, englische Texte, vor allem wirtschaftlicher Natur, zu verstehen und ins Deutsche zu übersetzen. Erwerbung einer angemessenen Sprechfertigkeit.

Lehrstoff:

(2,5 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Gemeinde; Geschäft; Verkehrsmittel; Bank; Börse; Post; Büro;

Rundfunk; Fernsehen, Kino; Theater; Sport; Reisen.

Kaufmännischer Schriftverkehr: Anfrage, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Versandanzeige, Mängelrüge, Mahnbrief.

Empfehlungsschreiben, Stellenbewerbung.

Kommunikation:

Darstellung einfacher Sachverhalte, Bericht, Zusammenfassung,

Stellungnahme, Geschäftsbriefe, Kurzreferat.

Sprachstruktur:

Aussprache, Intonation, Wortstellung, Hauptsatz, Gliedsatz,

Satzgefüge.

Didaktische Grundsätze:

Voraussetzungen für den Besuch dieses Freigegenstandes sind

entsprechende Vorkenntnisse.

Als Unterrichtssprache ist so weit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden.

Die Lektüre von Zeitungen ist in den Unterricht einzubauen. Kurze Referate über Teile des behandelten Lehrstoffes erleichtern die Anwendung fachlicher Redewendungen. Das Wörterbuch ist zu verwenden.

Im kaufmännischen Schriftverkehr sind einfache Geschäftsfälle des Außenhandels anhand von Musterbriefen zu üben, die in Ausdruck und Inhalt der Praxis entsprechen, wobei Querverbindungen zur Betriebswirtschaftslehre herzustellen sind.

  1. 2. Englische Stenotypie und Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit, englische Texte mit 60 bis 70 gesprochenen Silben in der Minute kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu, formgerecht und orthographisch richtig in die Schreibmaschine zu übertragen. Fertigkeit in der rationellen, sachlich, sprachlich und formal richtigen, zügigen Erstellung von Schriftstücken aus der englischen Wirtschaftspraxis unter Berücksichtigung der landesüblichen Briefformen und nach den Richtlinien für Maschinschreiben.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden):

Kurzschrift:

Die Verkehrsschrift der englischen Kurzschrift (System Levasseur-Steffan) in Anpassung an die Wiener Urkunde; fließendes Lesen sowohl eigener Stenogramme als auch mustergültig geschriebener Texte; Aufnahme von Kurzschriftdiktaten mit 60 bis 70 gesprochenen Silben und deren wortgetreue Übertragung in die Schreibmaschine.

Maschinschreiben und Phonotypie:

Anfertigen von Niederschriften einfacher englischer Texte nach Phonogramm; Einführung in die Briefgestaltung nach den landesüblichen Briefformen; Pflege der Abschrift bis zu einer Mindestgeschwindigkeit von 150 Anschlägen (40 Silben) in der Minute.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Kurzschrift ist auf korrektes Schreiben und sicheres Lesen nicht nur der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften besonderes Augenmerk zu legen. Bei den diktierten Texten ist auf die eindeutige gedankliche Erfassung des Inhalts zu achten. Bei der Briefgestaltung ist auf sicheres Schreiben und Beherrschung der landesüblichen Briefformen hinzuarbeiten.

In der Textverarbeitung sind nach Möglichkeit Originaltexte aus der englischen Handelskorrespondenz zu verwenden.

3. Stenotypieübungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Steigerung der Leistungsfähigkeit in Stenotypie.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden):

Übungen zum Lehrstoff der Pflichtgegenstände Kurzschrift und Stenotypie.

Didaktische Grundsätze:

Der Freigegenstand ist in engem Kontakt mit den Lehrern der Pflichtgegenstände zu führen; die Motivation in bezug auf die Erreichung eines möglichst hohen Lernzieles ist besonders zu beachten.

4. Seminar Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung und Steigerung der Leistungsfähigkeit durch besondere Betonung der Probleme des Rechtschreibens und der Grammatik.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden):

Übungen zum Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Deutsch.

Didaktische Grundsätze:

Der Freigegenstand ist in engem Kontakt mit den Lehrern der Pflichtgegenstände zu führen; die Motivation in bezug auf die Erreichung eines möglichst hohen Lernzieles ist besonders zu beachten.

5. Maschinschreiben

Bildungs- und Lehraufgabe:

Steigerung der Leistungsfähigkeit im Maschinschreiben (Abschrift und Diktat).

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden):

Übungen zum Lehrstoff der Pflichtgegenstände Maschinschreiben-Abschrift und Maschinschreiben - Diktat.

Didaktische Grundsätze:

Der Freigegenstand ist in engem Kontakt mit den Lehrern der Pflichtgegenstände zu führen; die Motivation in bezug auf die Erreichung eines möglichst hohen Lernzieles ist besonders zu beachten.

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*1) Sofern entsprechend den pädagogischen Erfordernissen eine Aufteilung nach Semestern zweckmäßig ist, kann diese unter Bedachtnahme darauf erfolgen, daß die Gesamtwochenstundenanzahl bezogen auf das Schuljahr gleich bleibt.

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10008665

Dokumentnummer

NOR12105125

alte Dokumentnummer

N6199112232A

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