Anlage 4
(§ 3)
3 Begriffsbestimmungen
3.1 Strapazierwert: Maß für die Widerstandsfähigkeit von Nadelfilz-Fußbodenbelägen gegenüber Beanspruchung sowie für ihr druckelastisches Verhalten.
Die Einstufung erfolgt nach den Ergebnissen von technologischen Laborprüfungen in vier Stufen.
3.2 Komfortwert: Einteilungskriterium, das bei Nadelfilz-Fußbodenbelägen mit polartiger Oberseite durch die flächenbezogene Masse der polartigen Schicht bestimmt wird.
Glatte Nadelfilz-Fußbodenbeläge haben keine polartige Oberseite und werden daher in die niedrigste Kofortwert-Stufe eingestuft.
3.3 Verwendungsbereich: konsumentenrelevante Verwendungsempfehlung für Nadelfilz-Bodenbeläge, die aus der Kombination von Strapazierwert und Komfortwert abgeleitet wird.
4 Prüfverfahren und Bewertungsverfahren
4.1 Strapazierwert
Für die Bestimmung des Strapazierwertes werden folgende Prüfungen herangezogen:
4.1.1 Veränderung der Abnutzung
Zur Prüfung der Veränderung des Warenbildes dient der Trommelversuch gemäß ÖNORM S 1413 Teil 1. Die Beurteilung erfolgt mit Noten zwischen 1 und 5. Die Beurteilungsnote ist gleichzeitig der Kennwert ITRO
4.1.2 Bestimmung der Abnutzung
Zur Prüfung der Abnutzung dient die Tretradprüfung gemäß ÖNORM S 1412 Teil 1. Der Einstufungskennwert ITR wird nach folgenden Formeln errechnet:
Hierin bedeutet:
mv | absoluter Masseverlust in g/m2 |
mAP | flächenbezogene Masse der polartigen Schicht in g/m2 |
mrv | relativer Masseverlust, bezogen auf die Masse der polartigen Schicht (z. B. 50% Masseverlust ergibt mrv = 0,5) |
Der Kennwert ITR wird für glatte Nadelfilz-Fußbodenbeläge gemäß Formel (1), für Nadelfilz-Fußbodenbeläge mit polartiger Oberseite gemäß Formel (2) berechnet.
4.1.3 Eindruckverhalten
Das Eindruckverhalten wird gemäß ÖNORM S 1408 geprüft. Einstufungskennwerte sind IST und IST.S.
Der Einstufungskennwert IST wird wie folgt errechnet:
Hierin bedeutet:
e60 | Eindrucktiefe nach 60 min Entlastung in mm |
a20.P | Polschichtdicke gemäß ÖNORM S 1405. |
Die Kennwerte für IST1 und IST2. die kleiner als 0,5 sind, werden auf 0,5 angehoben.
Glatte Nadelfilz- Fußbodenbeläge werden nach Formel (3), Nadelfilz-Fußbodenbeläge mit polartiger Oberseite nach Formel (4) ausgewertet.
Die Sichtbarkeit der Eindrucktiefe IST.S wird gemäß ÖNORM S 1408 beurteilt. Der Einstufungskennwert IST.S ist der Mediän ST aus den einzelnen Beurteilungswerten rST der beurteilenden Personen.
Die Anforderungen an die Einstufungskennwerte gemäß ÖNORM S 1408 müssen sowohl von IST.S als auch von IST.S erfüllt werden.
4.1.4 Stuhlrolleneingang
Die Prüfung und Beurteilung der Stuhlrolleneignung erfolgt gemäß ÖNORM S 1414.
4.2 Komfortwert
Für die Einstufung von Nadelfilz-Fußbodenbelägen mit polartiger Oberseite nach dem Komfortwert ist die flächenbezogene Masse der polartigen Schicht mAP maßgebend. Sie wird durch Abscheren in Anlehnung an ÖNORM S1405 bestimmt.
5 Einstufung in Verwendungsbereiche
Es werden nur textile Fußbodenbeläge eingestuft, die folgende Grundanforderungen erfüllen:
- –Die Lichtechtheitszahl gemäß ÖNORM S 1464 muß mindestens 5 sein.
- –Die Reibechtheit gemäß ÖNORM S 1481 muß trocken mindestens Stufe 3 bis 4 des Graumaßstabes und naß mindestens Stufe 3 des Graumaßstabes entsprechen.
- –Nach Prüfung der Wasserechtheit gemäß ÖNORM S 1466 muß die Änderung der Farbe mindestens Stufe 4 des Graumaßstabes entsprechen.
- –Die Maßgenauigkeit von Fliesen muß innerhalb einer Toleranz von + 0,3%, bezogen auf das Ausgangsmaß, liegen.
- –Die Maßbeständigkeit darf bei Prüfung gemäß ÖNORM S 1410 die Grenzen von +0,2% und — 0,4% bei Fliesenerzeugnissen und + 0,5% und — 1 % bei Bahnenware, jeweils bezogen auf das Ausgangsmaß, nicht überschreiten.
5.1 Strapazierwert
Zur Einstufung eines Nadelfilz-Fußbodenbelages in die folgenden Stufen für den Strapazierwert müssen die in der Tabelle 1 genannten Mindestwerte erfüllt sein:
Tabelle 1 | |||
Strapazierwert | Mindestwerte für | ||
Eindruckverhalten IST | Tretradprüfung ITR | Trommelversuch ITRO | |
gering | 0,9 | 0,9 | 1,0 |
normal | 1,7 | 1,7 | 2,0 |
stark | 3,0 | 3,0 | 3,0 |
extrem | 3,0 | 3,0 | 3,5 |
Zusätzlich zu den Werten der Tabelle 1 muß für die Einstufung in die Strapazierwert-Stufe „extrem“ die Stuhlrolleneignung gegeben sein.
Bei Nadelfilz-Fußbodenbelägen mit polartiger Schicht muß außerdem die Masse der polartigen Schicht mAP 500 g/m2 sein.
5.2 Komfortwert
5.2.1 Glatte Nadelfilz – Fußbodenbeläge
Glatten Nadelfilz-Fußbodenbelägen wird der Komfortwert „einfach“ zugeordnet.
5.2.2 Nadelfilz – Fußbodenbeläge mit polartiger Oberseite
Bei Nadelfilz-Fußbodenbelägen mit polartiger Oberseite wird die flächenbezogene Masse der polartigen Schicht mAP in Anlehnung an ÖNORM S 1405 bestimmt.
Zur Einstufung von Nadelfilz-Fußbodenbelägen mit polartiger Oberseite in die folgenden Stufen des Komfortwertes muß die in Tabelle 2 genannte flächenbezogene Masse der polartigen Schicht mAP erreicht werden.
6 Prüfbericht
Im Prüfbericht ist unter Hinweis auf diese ÖNORM anzugeben:
- –Beschreibung des geprüften textilen Bodenbelages gemäß ÖNORM S 1400;
- –alle für die Einstufung herangezogenen Prüfergebnisse und Kennwerte;
- –Strapazierwert;
- –Komfortwert;
- –gegebenenfalls Abweichungen von dieser ÖNORM;
- –Prüfdatum;
- –Name und Unterschrift des für die Prüfung Verantwortlichen.
7 Kennzeichnung
Textile Bodenbeläge, die nach dieser ÖNORM eingestuft werden müssen Angaben über den Strapazierwert und den Komfortwert aufweisen. Die Darstellung erfolgt in Form eines Balkendiagrammes (Bild 1).
Strapazierwert | Komfortwert | |||||||
extrem | stark | normal | gering | einfach | gut | hoch | luxuriös | |
Bild 1: Balkendiagramm
Die Kennzeichnung erfolgt in der Weise, daß ausgehend von der Mitte des Balkens bis hin zu dem jeweils ermittelten Strapazier- und Komfortwert alle Felder schraffiert werden.
Für den Schriftverkehr darf statt des Balkendiagrammes unter Bezug auf diese ÖNORM das jeweilig zutreffende Adjektiv verwendet werden.
Beispiele Balkendiagramm | Verwendungsbereich |
Für normal strapazierte Räume, bei denen man an den Komfort geringe Ansprüche stellt, z. B. Hobbyräume | |
Strapazierwert normal – Komfortwert einfach | |
Für normal beanspruchte Wohnräume mit durchschnittlichem Komfortanspruch, z. B. Wohnzimmer, Jugendzimmer | |
Strapazierwert normal – Komfortwert gut | |
Für starke Belastungen, bei denen jedoch die Strapazierfähigkeit Vorrang vor dem Komfortwert hat, z. B .für Dielen, Kinder- und Spielzimmer sowie Büroräume | |
Strapazierwert stark – Komfortwert einfach | |
Eine typische Objektqualität mit überwiegend funktionalem Charakter Für Treppen, Gänge, Großraumbüros, Schalterhallen | |
Strapazierwert extrem – Komfortwert einfach | |
8 Normkennzeichnung
Zum Nachweis, daß Nadelfilz-Fußbodenbeläge gemäß dieser ÖNORM ausgeführt wurden, darf das Kennwort „ÖNORM“ oder das Kennzeichen .,„ — möglichst unter Zusatz der ÖNORM-Nummer — verwendet werden. Das Kennwort oder das Kennzeichen ist auf dem Erzeugnis dauerhaft anzubringen und darf wesentliche Eigenschaften, z. B. die Festigkeit des Erzeugnisses, nicht beeinträchtigen. Ein Hinweis auf Normgerechtheit des Erzeugnisses darf auch auf Lieferscheinen, Verkaufsunterlagen, Werbematerial u. dgl. angebracht werden.
Wird die Normkennzeichnung fälschlich verwendet, ist sie widerrechtlich im Sinne von § 8 Normengesetz 1971.
9 Bezugsnormen
ÖNORM S 1400 | Textile Fußbodenbeläge; Benennungen mit Definitionen, Einteilung, kennzeichnende Merkmale |
ÖNORM S 1405 | Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Dicke und der flächenbezogenen Masse der Polschicht; Verfahren mit der Bandmesser-Spaltmaschine |
ÖNORM S 1408 | Prüfung von Textilien; Bestimmung des Eindruckverhaltens textiler Fußbodenbeläge unter statischer Druckbeanspruchung |
ÖNORM S 1410 | Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Maßänderung bei abwechselnder Einwirkung von Wasser und Wärme |
ÖNORM S 1412 | Teil 1 Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Abnutzung; Tretradprüfung nach Lisson |
ÖNORM S 1413 | Teil 1 Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Abnutzung; Trommelversuch, Änderung des Warenbildes |
ÖNORM S 1414 | Textile Bodenbeläge; Bestimmung der Abnutzung; Stuhlrollenversuch |
ÖNORM S 1464 | Prüfung der Farbechtheit von Textilien; Bestimmung der Lichtechtheit von Färbungen und Drucken mit Xenonbogenlicht |
ÖNORM S 1466 | Prüfung der Farbechtheit von Textilien; Bestimmung der Wasserechtheit von Färbungen und Drucken (schwere Beanspruchung) |
ÖNORM S 1481 | Prüfung der Farbechtheit von Textilien; Bestimmung der Reibechtheit von Färbungen und Drucken |
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 577/1994
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2018
Gesetzesnummer
10002521
Dokumentnummer
NOR12037656
alte Dokumentnummer
N2199439232J
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