Anlage 4 DVRV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

Anlage 4

Inhalt des Formblattes “Allgemeine Angaben zu ergriffenen Datensicherheitsmaßnahmen"

Es ist insbesondere anzugeben, ob

  1. 1. die Aufgabenverteilung bei der Datenverwendung zwischen den Organisationseinheiten und zwischen den Mitarbeitern ausdrücklich festgelegt ist,
  2. 2. die Verwendung von Daten an das Vorliegen gültiger Aufträge der anordnungsbefugten Organisationseinheiten und Mitarbeiter gebunden ist,
  3. 3. jeder Mitarbeiter über seine nach dem DSG 2000 und nach innerorganisatorischen Datenschutzvorschriften einschließlich der Datensicherheitsvorschriften bestehenden Pflichten belehrt wurde,
  4. 4. die Zutrittsberechtigung zu den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder Dienstleisters geregelt ist und Maßnahmen gegen den Zutritt Unbefugter ergriffen sind,
  5. 5. die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme und der Schutz der Datenträger vor der Einsicht und Verwendung durch Unbefugte geregelt ist,
  6. 6. die Berechtigung zum Betrieb der Datenverarbeitungsgeräte festgelegt ist und jedes Gerät durch Vorkehrungen bei den eingesetzten Maschinen oder Programmen gegen die unbefugte Inbetriebnahme abgesichert ist,
  7. 7. Protokoll geführt wird, damit tatsächlich durchgeführte Verwendungsvorgänge, wie insbesondere Änderungen, Abfragen und Übermittlungen, im Hinblick auf ihre Zulässigkeit im notwendigen Ausmaß nachvollzogen werden können,
  8. 8. zur Erleichterung der Kontrolle und Beweissicherung eine Dokumentation über die nach Z 1 bis 7 getroffenen Maßnahmen geführt wird.

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