Anlage 4
Inhalt des Formblattes “Allgemeine Angaben zu ergriffenen Datensicherheitsmaßnahmen"
Es ist insbesondere anzugeben, ob
- 1. die Aufgabenverteilung bei der Datenverwendung zwischen den Organisationseinheiten und zwischen den Mitarbeitern ausdrücklich festgelegt ist,
- 2. die Verwendung von Daten an das Vorliegen gültiger Aufträge der anordnungsbefugten Organisationseinheiten und Mitarbeiter gebunden ist,
- 3. jeder Mitarbeiter über seine nach dem DSG 2000 und nach innerorganisatorischen Datenschutzvorschriften einschließlich der Datensicherheitsvorschriften bestehenden Pflichten belehrt wurde,
- 4. die Zutrittsberechtigung zu den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder Dienstleisters geregelt ist und Maßnahmen gegen den Zutritt Unbefugter ergriffen sind,
- 5. die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme und der Schutz der Datenträger vor der Einsicht und Verwendung durch Unbefugte geregelt ist,
- 6. die Berechtigung zum Betrieb der Datenverarbeitungsgeräte festgelegt ist und jedes Gerät durch Vorkehrungen bei den eingesetzten Maschinen oder Programmen gegen die unbefugte Inbetriebnahme abgesichert ist,
- 7. Protokoll geführt wird, damit tatsächlich durchgeführte Verwendungsvorgänge, wie insbesondere Änderungen, Abfragen und Übermittlungen, im Hinblick auf ihre Zulässigkeit im notwendigen Ausmaß nachvollzogen werden können,
- 8. zur Erleichterung der Kontrolle und Beweissicherung eine Dokumentation über die nach Z 1 bis 7 getroffenen Maßnahmen geführt wird.
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