Anlage 41 Ärzte-Ausbildungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 05.3.1994

Anlage 41

Anlage 41

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UNFALLCHIRURGIE

A. Definition des Aufgabengebietes:

Das Sonderfach Unfallchirurgie umfaßt die Diagnostik sowie die konservative und operative Behandlung von Verletzungen und ihren Folgezuständen.

B. Mindestdauer der Ausbildung:

  1. 1. Hauptfach:

    Drei Jahre.

  1. 2. Pflichtnebenfächer:

2.1. Drei Monate Anästhesiologie und Intensivmedizin;

2.2. 15 Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Gefäßchirurgie anzurechnen ist;

2.3. sechs Monate Neurochirurgie;

2.4. drei Monate Plastische Chirurgie;

2.5. sechs Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie;

2.6. drei Monate Anatomie oder drei Monate Gerichtsmedizin oder drei Monate Pathologie.

  1. 3. Wahlnebenfächer:

    Keine.

C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:

  1. 1. Kenntnisse auf dem Gebiet der Unfallchirurgie mit besonderer Berücksichtigung der Diagnostik und Differentialdiagnostik, Anatomie, Pathologie, Physiologie, Instrumentenkunde und Asepsis;
  2. 2. klinische Diagnostik von Verletzungen unter besonderer Berücksichtigung von Schädel-, Hirn- und Rückenmarksverletzungen sowie Verletzungen der peripheren Nerven, von Gefäßverletzungen, von Verletzungen der Körperhöhlen und der Parenchymorgane, klinische Diagnostik der Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, insbesondere Frakturen und Luxationen;
  3. 3. Röntgendiagnostik, intraoperative Röntgendiagnostik einschließlich einfacher angiographischer Techniken, Strahlenschutz;
  4. 4. Kenntnisse weiterer bildgebender Verfahren;
  5. 5. Sonographie;
  6. 6. Reanimationsverfahren wie Intubation, Intensivmedizin, Infusionstherapie und parenterale Ernährung, Bluttransfusion und einschlägige Serologie, maschinelle Beatmung und intensivmedizinisches Monitoring;
  7. 7. konservative Behandlungstechniken wie gedecktes Einrichten, Lagerungsbehandlung, Extensionsbehandlung, allgemeine Verbandtechnik, erstarrende Verbände;
  8. 8. entlastende Eingriffe am Schädel und Versorgung von Gehirnverletzungen sowie Kenntnisse der Versorgung von Wirbel- und Rückenmarksverletzungen;
  9. 9. Versorgung von Nerven- und Gefäßverletzungen;
  10. 10. Unfallchirurgie bei Verletzungen des Thorax, des Abdomens und des Urogenitalsystems;
  11. 11. chirurgische Behandlung der Sehnen-, Muskel- und Gelenksverletzungen einschließlich Endoprothetik und Amputation, Versorgung von Handverletzungen;
  12. 12. Kenntnisse über Rekonstruktionsverfahren;
  13. 13. Arthroskopie und arthroskopische Operationen;
  14. 14. operative Stabilisierung von Frakturen durch Osteosynthesen;
  15. 15. Sporttraumatologie;
  16. 16. Korrektureingriffe an den Weichteilen und am Knochen (Osteotomien) nach posttraumatischen Veränderungen;
  17. 17. chirurgische und medikamentöse Behandlung aller Arten posttraumatischer und postoperativer Infektionen;
  18. 18. Kenntnisse in fachspezifischen physiotherapeutischen Maßnahmen und Rehabilitation, Vorsorgemedizin;
  19. 19. Psychosomatik;
  20. 20. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
  21. 21. Kenntnisse der Geriatrie;
  22. 22. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
  23. 23. Dokumentation;
  24. 24. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
  25. 25. Begutachtungen.

D. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Sporttraumatologie erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von drei Jahren:

  1. 1. funktionelle Anatomie und Biomechanik des menschlichen Bewegungsapparates;
  2. 2. Biomechanik typischer sportbezogener Verletzungsmuster;
  3. 3. klinische Diagnostik der akuten und chronischen Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates;
  4. 4. apparative Untersuchungstechniken typischer Sportverletzungen;
  5. 5. operative und konservative Behandlung der häufigsten Verletzungen und Schäden nach Sportverletzungen;
  6. 6. Erste Hilfe und Akutdiagnostik nach Sportverletzungen;
  7. 7. Kenntnisse in der Prävention sportspezifischer Verletzungen und Schäden;
  8. 8. Kenntnisse in der medizinischen Trainingslehre und über Doping;
  9. 9. Kenntnisse in Rehabilitation und physikalisch-therapeutischen Maßnahmen.

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