Anlage 3
ANHANG III
VERSANDHANDEL UND ANDERE ARTEN DES FERNABSATZES
Die in § 8 genannten Versandhandelskataloge und andere Druckerzeugnisse müssen die nachstehenden Angaben in der angegebenen Reihenfolge enthalten:
- 1. Energieeffizienzklasse (Anhang II Punkt 3).
- 2. Energieverbrauch (Anhang I Anmerkung V).
- 3. Fassungsvermögen (Anhang I Anmerkung VI).
- 4. Gegebenenfalls Wasserverbrauch pro Trockenprogramm (Anhang II Punkt 7).
- 5. „Repräsentativer Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts“ (Anhang II Punkt 11).
- 6. Gegebenenfalls die Geräuschemissionen (Anhang I Anmerkung VIII).
Enthält das Datenblatt weitere Angaben, so ist die in Anhang II festgelegte Form zu beachten; diese Angaben sind in der für das Datenblatt angegebenen Reihenfolge in die oben aufgeführte Tabelle aufzunehmen.
Alle Daten sind in gut lesbarer Form anzugeben.
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2018
Gesetzesnummer
10003443
Dokumentnummer
NOR12038902
alte Dokumentnummer
N2199658459J
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