Anlage 3 Wäschetrockner-Verbrauchsangabenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 25.10.1996

Anlage 3

ANHANG III

VERSANDHANDEL UND ANDERE ARTEN DES FERNABSATZES

Die in § 8 genannten Versandhandelskataloge und andere Druckerzeugnisse müssen die nachstehenden Angaben in der angegebenen Reihenfolge enthalten:

  1. 1. Energieeffizienzklasse (Anhang II Punkt 3).
  2. 2. Energieverbrauch (Anhang I Anmerkung V).
  3. 3. Fassungsvermögen (Anhang I Anmerkung VI).
  4. 4. Gegebenenfalls Wasserverbrauch pro Trockenprogramm (Anhang II Punkt 7).
  5. 5. „Repräsentativer Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts“ (Anhang II Punkt 11).
  6. 6. Gegebenenfalls die Geräuschemissionen (Anhang I Anmerkung VIII).

Enthält das Datenblatt weitere Angaben, so ist die in Anhang II festgelegte Form zu beachten; diese Angaben sind in der für das Datenblatt angegebenen Reihenfolge in die oben aufgeführte Tabelle aufzunehmen.

Alle Daten sind in gut lesbarer Form anzugeben.

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2018

Gesetzesnummer

10003443

Dokumentnummer

NOR12038902

alte Dokumentnummer

N2199658459J

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