Anlage 3
(Anm.: Anlage 3 als PDF dokumentiert
Die Novellierungsanweisungen des Artikel II, Z 14 und Z 15 der Novelle BGBl. Nr. 339/1993 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten: „14: In der Anlage 3 lautet die Gebietsbezeichnung unterhalb der Rubrik Land: „Bezirk" 15. In der Anlage 3 lautet der zweite Satz: „Die nachstehend unterfertigten Stimmberechtigten begehren auf Grund des Art. 41 Abs. 2 B-VG die Regelung der den Gegenstand des obigen Volksbegehrens bildenden Angelegenheit durch Bundesgesetz.".“)
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2023
Gesetzesnummer
10000532
Dokumentnummer
NOR12014490
alte Dokumentnummer
N1199328043J
Zusatzdokumente: Anlage 3
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