Anlage 3
Anlage 3
Zu § 4 Abs. 1
(Anm.: Anlage 3 als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung in Art. 3 Z 10 der Novelle BGBl. II Nr. 32/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 3 wird in der Fußnote 2 die Wortfolge „Einschränkung auf Fahrgastschiffe“ durch die Wortfolge „einer Befähigung zur Beförderung von Fahrgästen“ ersetzt.“.)
Zuletzt aktualisiert am
13.01.2020
Gesetzesnummer
20008608
Dokumentnummer
NOR40212971
Zusatzdokumente: Anlage 3
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