Anlage 3  SchFVO

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2019

Anlage 3

Anlage 3
Zu § 4 Abs. 1

(Anm.: Anlage 3 als PDF dokumentiert.

Die Novellierungsanweisung in Art. 3 Z 10 der Novelle BGBl. II Nr. 32/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 3 wird in der Fußnote 2 die Wortfolge „Einschränkung auf Fahrgastschiffe“ durch die Wortfolge „einer Befähigung zur Beförderung von Fahrgästen“ ersetzt.“.)

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2020

Gesetzesnummer

20008608

Dokumentnummer

NOR40212971

Zusatzdokumente: Anlage 3 

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