Anlage 3
ANHANG III
CE-KONFORMITÄTSKENNZEICHNUNG UND EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
A. CE-Konformitätskennzeichnung
- Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild:
- Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Konformitätskennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.
- Die verschiedenen Bestandteile der CE-Konformitätskennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.
B. EG-Konformitätserklärung
Die EG-Konformitätserklärung muß beinhalten:
- Name und Anschrift des Herstellers oder seines im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Bevollmächtigten,
- Beschreibung der elektrischen Betriebsmittel einschließlich Typenbezeichnung,
- Bezugnahme auf die harmonisierten Normen,
- gegebenenfalls Bezugnahme auf die Spezifikationen, die der Konformität zugrunde liegen,
- Identität des vom Hersteller oder seinem im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Bevollmächtigten beauftragten Unterzeichners,
- die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Konformitätskennzeichnung angebracht wurde.
Zusatzdokumente: image001
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