Anlage 3 MPBV

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2007

Anlage 3

Anhang 3

Eignung für wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Prüfstellen:

  1. 1. Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:
  1. a) Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung
  2. b) Kenntnis der Funktionsweise und des besonderen Gefährdungspotentials der zu prüfenden Geräte
  3. c) laufende Fort- und Weiterbildung
  4. d) Kenntnis der für die Prüftätigkeit relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen
  5. e) ausreichende Prüfpraxis im Bereich Medizintechnik
  1. 2. Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen
  2. 3. Zuverlässigkeit
  3. 4. Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen sowie eine einschlägige Gewerbeberechtigung

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