Anlage 3 Kennzeichnung von textilen Fußbodenbelägen

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1994

Anlage 3

(§ 3)

3 Begriffsbestimmungen

3.1 Strapazierwert:Merkmal, das die Widerstandsfähigkeit gegenüber Begehbeanspruchungen sowie das druckelastische Verhalten beschreibt.

Er wird in 4 Gruppen eingeteilt. Die Einstufung in die Gruppen erfolgt anhand technologischer Laborprüfungen.

3.2 Komfortwert:Merkmal, das im wesentlichen die Weichheit und Dichte der Polschicht beschreibt.

Er wird aus der Flächenmasse der Polschicht und der Polschichtdicke sowie der Noppenzahl bestimmt und wird in vier Gruppen eingeteilt.

3.3 Verwendungsbereich eines Polteppiches:Merkmal, das aus der Kombination von Strapazierwert – und Komfortwert abgeleitet wird.

Er gibt die Summe des Gebrauchs- und Repräsentationsnutzens des Bodenbelages an.

4 Prüfverfahren und Bewertungsverfahren

4.1 Strapazierwert

Für die Bestimmung des Strapazierwertes sind folgende Prüfungen heranzuziehen:

4.1.1 Änderung des Warenbildes

Zur Prüfung der Veränderung des Warenbildes dient der Trommelversuch gemäß ÖNORM S 1413. Die Beurteilung erfolgt mit Noten zwischen 1 und 5. Die Beurteilungsnote ist gleichzeitig der Kennwert ITR0.

4.1.2 Abnutzung

Zur Prüfung der Abnutzung dient der Tretradversuch gemäß ÖNORM S 1412 Teil 1. Der EinstufungskennwertITR wird gemäß der folgenden Formel errechnet.

Hierin bedeutet:

  1. mA.PFlächenmasse der Polschicht in g/m2 gemäß ÖNORM S 1405mrvrelativer Masseverlust, bezogen auf die Flächenmasse der Polschicht (z. B. 50% Masseverlust ergibt mrv = 0,5).

Bei Waren mit einer Flächenmasse der Polschicht < 250 g/m2 wird der Kennwert ITR mit 3,0 festgelegt, sofern ein Masseverlust < 2% gemessen wird.

Werden bei nicht durchgewebten Web-Teppichwaren ganze Noppen herausgezogen und ist hiebei die von Noppen freie Fläche < 10% der beanspruchten Fläche, so muß zusätzlich die Noppenhaftkraft gemäß ÖNORM S 1434 bestimmt werden. Unter der Voraussetzung, daß die mittlere Noppenhaftkraft

3 N für Schnittpol-Webteppiche

5 N für Schlingenpol-Webteppiche

ist, werden für ITR folgende Kennwerte festgelegt:

Tabelle 1

 

Maximaler Masseverlust

ITR

50%. maximal jedoch 500 g/m2

3

65%, maximal jedoch 700 g/m2

2

80% maximal jedoch 900 g/m2

1

  

4.1.3 Eindruckverhalten

Das Eindruckverhalten wird gemäß ÖNORM S 1408 geprüft. Einstufungskennwerte sindIST und IST.S.

Der EinstufungskennwertIST wird wie folgt errechnet:

Hierin bedeutet:

e60

Eindrucktiefe in mm 60 min nach Entlastung gemäß ÖNORM S 1408

rST

Sichtbarkeit der Eindrucktiefe gemäß ÖNORM S 1408

a20,P

Polschichtdicke in mm gemäß ÖNORM S 1405

  

Die Kennwerte fürIST1 und IST2 < 0,5 werden auf 0,5 angehoben.

4.1.4 Stuhlrollenneigung

Die Prüfung und Beurteilung der Stuhlrolleneignung erfolgt gemäß ÖNORM S 1414.

4.1.5 Schnittkantenfestigkeit

Die Schnittkantenfestigkeit wird im Trommelversuch gemäß ÖNORM S 1413 Teil 2 geprüft und beurteilt.

4.1.6 Pol-Rohdichte

Die Pol-Rohdichte R20wird gemäß ÖNORM S 1407 bestimmt und ist auf drei Stellen nach dem Komma zu runden.

4.1.7 Polnoppendichte

Die PolnoppendichteNA ist gemäß ÖNORM S 1409 zu bestimmen.

4.1.8 Flächenmasse der Polschicht

Die Flächenmasse der Polschicht mA.P ist gemäß ÖNORM S 1405 zu bestimmen.

4.2 Komfortwert

Der KomfortwertCF ist gemäß folgender Bestimmungsgleichung zu ermitteln:

(1) für Schnittpolteppiche

(2) für andere Polteppiche

Hierin bedeutet:

CF

Komfortwert

a20.P

Polschichtdicke in mm gemäß ÖNORM S 1405

mA.P

Flächenmasse der Polschicht in g/m2 gemäß ÖNORM S 1405

NA

Polnoppendichte pro m2 gemäß ÖNORM S 1409

  

5 Einstufung in Verwendungsbereiche

Es werden nur textile Fußbodenbeläge eingestuft, die folgende Grundanforderungen erfüllen:

5.1 Strapazierwert

Zur Einstufung in die folgenden Stufen des Strapazierwertes müssen die in der Tabelle 2 genannten Mindestwerte erfüllt sein:

Tabelle 2

 

Strapazierwert

Eindruckverhalten beim statischen Druckversuch

Abnutzung durch Tretradversuch

Veränderung des Warenbildes nach Trommelversuch

Kennwert

Kennwert

Kennwert

IST

IST.S

ITR

ITRO

gering

0,9

0,9

0,9

1,0

normal

1,7

1,7

1,7

2,0

stark

3,0

3,0

3,0

3,0

extrem

3,0

3,0

3,0

3,5

      

Für die Einstufung in den Strapazierwert „stark“ muß zusätzlich zu den Mindestwerten der Tabelle 2 eine der angeführten Anforderungen erfüllt sein:

- Flächenmasse der Polschicht

gemäß ÖNORM S 1405 größer als 310 g/m2

- Polnoppendichte

gemäß ÖNORM S 1409 größer als 110000 Noppen/m2

- Pol-Rohdichte

gemäß ÖNORM S 1407 größer als 0,09 g/cm3

  

Für die Einstufung in den Strapazierwert „extrem“ müssen zusätzlich zu den Mindestwerten der Tabelle 2 alle nachstehenden Anforderungen erfüllt sein:

5.2 Komfortwert

Zur Einstufung in die folgenden Stufen des Komfortwertes müssen die in der Tabelle 3 genannten Mindestwerte erfüllt sein:

Tabelle 3

Komfortwert

CF

einfach

< 12

gut

12 bis < 24

hoch

24 bis < 36

luxuriös

36

  

Einem Bodenbelag mit einem-CF-Wert unter 12 wird trotzdem der Komfortwert „gut“ zugeordnet, wenn

Einem Polteppich mit einem CF-Wert unter 24 wird trotzdem der Komfortwert „hoch“ zugeordnet, wenn die Flächenmasse seiner Polschicht mindestens 700 g/m2, jedoch weniger als 1000 g/m2 beträgt.

Einem Polteppich mit einem CF-Wert unter 36 wird trotzdem der Komfortwert „luxuriös“ zugeordnet, wenn die Flächenmasse seiner Polschicht mindestens 1000 g/m2 beträgt.

6 Prüfbericht

Im Prüfbericht sind unter Hinweis auf diese ÖNORM anzugeben:

(1) Beschreibung des geprüften textilen Fußbodenbelages gemäß ÖNORM S 1400

(2) Pol-Rohdichte gemäß ÖNORM S 1407

(3) Polnoppendichte gemäß ÖNORM S 1409

(4) alle für die Einstufung herangezogenen Prüfergebnisse und Kennwerte

(5) Strapazierwert

(6) Komfortwert

(7) Abweichungen von dieser ÖNORM

(8) Prüfdatum

(9) Name und Unterschrift des für die Prüfung Verantwortlichen.

7 Normbezeichnung

Polteppiche, die gemäß dieser ÖNORM eingestuft werden, müssen mit den Angaben über den Strapazierwert und den Komfortwert versehen sein. Die Darstellung erfolgt in Form eines Balkendiagramms (Bild 1) mit der Angabe „ÖNORM S 1420“

Strapazierwert

Komfortwert

         

extrem

stark

normal

gering

einfach

gut

hoch

luxuriös

 
         

Bild 1: Balkendiagramm

Die Normbezeichnung erfolgt so, daß ausgehend von der Mitte des Balkens bis hin zu dem jeweils ermittelten Strapazier- und komfortwert alle Felder schraffiert werden.

Für den Schriftverkehr kann statt des Balkendiagramms unter Bezug auf diese ÖNORM das jeweils zutreffende Adjektiv verwendet werden.

Beispiele für die Normbezeichnung:

Ein Bodenbelag, an den geringe Ansprüche gestellt werden, der für einfache Verwendungszwecke in wenig begangenen Räumen geeignet ist, z. B. für Nebenräume.

Ein Teppichboden für wenig begangene Räume, bei denen es aber auf hohen Komfort und Gemütlichkeit ankommt, z. B. Schlaf- und Gästezimmer.

Eine Auslegeware für normal beanspruchte Wohnräume mit durchschnittlichem Komfortanspruch, z. B. Wohnzimmer, Jugendzimmer.

Ein Bodenbelag, der starken Belastungen gewachsen ist, bei dem jedoch die Strapazierfähigkeit Vorrang vor dem Komfort hat, z. B. für Dielen und Büroräume.

Dieser Teppichboden bietet höchsten Komfort. Dagegen hat er nur geringen Strapazierwert. Ein Luxus-Teppichboden für wenig beanspruchte Räume, z. B.

anspruchsvolle Schlafzimmer

Ein Teppichboden mit hohem Komfortwert, der zugleich normalen Strapazierforderungen im gehobenen Wohnbereich gerecht wird, der aber auch einem Einzelbüro persönliche Atmosphäre verleiht.

Qualitäten dieser Art eignen sich z. B. für Wohnzimmer von Familien, die den Teppichboden stark beanspruchen, zugleich aber auf Behaglichkeit Wert legen, und für Büros.

Eine typische Objektqualität mit überwiegend funktionalem Charakter Für Treppen, Gänge, Großraumbüros.

Dieser Teppichboden stellt ein absolutes Spitzenprodukt dar Er vereint höchsten Komfort mit extremer Strapazierfähigkeit. Ideal geeignet für stark frequentierte Repräsentationsräume.

Anmerkung:

Teppiche, die die Mindestbedingungen dieser ÖNORM nicht erfüllen, können nicht eingestuft werden.

   

8 Normkennzeichnung

Zum Nachweis, daß Polteppiche gemäß dieser ÖNORM ausgeführt wurden, darf das Kennwort „ÖNORM“ oder das Kennzeichen „“ — möglichst unter Zusatz der ÖNORM-Nummer — verwendet werden. Das Kennwort oder das Kennzeichen ist auf dem Erzeugnis dauerhaft anzubringen und darf wesentliche Eigenschaften, z. B. die Festigkeit des Erzeugnisses, nicht beeinträchtigen. Ein Hinweis auf Normgerechtheit des Erzeugnisses darf auch auf Lieferscheinen, Verkaufsunterlagen, Werbematerial u. dgl. angebracht werden.

Wird die Normkennzeichnung fälschlich verwendet, ist sie widerrechtlich im Sinne von § 8 Normengesetz 1971

9 Bezugsnormen

ÖNORM S 1400

Textile Fußbodenbeläge; Begriffe, Einteilung, kennzeichnende Merkmale

ÖNORM S 1405

Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Dicke und der Flächenmasse der Polschicht; Verfahren mit der Bandmesser-Spaltmaschine

ÖNORM S 1407

Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Pol-Rohdichte und der relativen Pol-Rohdichte von Polteppichen

ÖNORM S 1408

Textile Fußbodenbeläge; statischer Druckversuch

ÖNORM S 1409

Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Polnoppenzahl

ÖNORM S 1410

Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Maßänderung bei abwechselnder Einwirkung von Wasser und Wärme

ÖNORM S 1412 Teil 1

Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Abnutzung; Tretradversuch nach Lisson (in Vorbereitung)

ÖNORM S 1413 Teil 1

Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Abnutzung; Trommelversuch, Änderung des Warenbildes

ÖNORM S 1413 Teil 2

Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Abnutzung; Trommelversuch, Schnittkantenfestigkeit von Polteppichen

ÖNORM S 1414

Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Abnutzung; Stuhlrollenversuch

ÖNORM S 1434

Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Noppenhaftkraft

ÖNORM S 1464

Prüfung der Farbechtheit von Textilien; Lichtechtheit von Färbungen und Drucken mit künstlichem Tageslicht (gefiltertes Xenonbogenlicht)

ÖNORM S 1466

Prüfung der Farbechtheit von Textilien; Wasserechtheit von Färbungen und Drucken (schwere Beanspruchung)

ÖNORM S 1481

Prüfung der Farbechtheit von Textilien; Bestimmung der Reibechtheit von Färbungen und Drucken

   

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 577/1994

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2018

Gesetzesnummer

10002521

Dokumentnummer

NOR12037655

alte Dokumentnummer

N2199439231J

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