Anlage 3
Die Kennzeichnung ist auf einem Schild mit der Mindestgröße von 5x15 mm angebracht, das das Bundeswappen, die Wortfolge „generell bewilligt“ und eine ein- oder mehrzeilige zwölfstellige Buchstaben/Ziffern-Kombination enthält, deren letzte sechs Stellen aus den Buchstaben „ZB“, der zweistelligen Jahreszahl der Zulassung und einer Codenummer für die Geräteart bestehen.
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2018
Gesetzesnummer
10012780
Dokumentnummer
NOR12158575
alte Dokumentnummer
N9199810617O
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