Anlage 3 ChemV

Alte FassungIn Kraft seit 11.3.2000

Anlage 3

Anhang C

Kindersichere Verschlüsse gemäß § 12 Abs. 2 ÖNORM EN 28317 über

kindergesicherte Verpackungen - Anforderungen und Prüfverfahren

für wiederverschließbare Verpackungen

(Anm.: Anhang (ÖNORM) wird nicht dargestellt)

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