Anlage 3
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- 1. Ergänzender Prüfungsstoff für den Nachweis der fachlichen
Eignung für das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen- und das Taxi-Gewerbe sowie für das mit Omnibussen ausgeübte Gästewagen-Gewerbe für Inhaber eines Nachweises der fachlichen Eignung zum Personenkraftverkehrsunternehmer:
- a) Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Tarife (schriftlich),
- b) die Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen),
- c) Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge,
- d) Beförderungstarife und -bedingungen,
- e) gewerberechtliche Vorschriften einschließlich der BO 1994 und der jeweiligen Landesbetriebsordnung,
- f) Organisation von Verkehrsdiensten,
- g) Rechtsvorschriften über den grenzüberschreitenden Personenverkehr,
- h) Wahl der Fahrzeuge, Genehmigung und Zulassung,
- i) Normen für die Instandhaltung der Fahrzeuge,
- j) Funk- und Fernmeldewesen.
- 2. Ergänzender Prüfungsstoff für den Nachweis der fachlichen
Eignung für den Personenkraftverkehr für Inhaber eines Befähigungsnachweises für das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen- und das Taxi-Gewerbe sowie für das mit Omnibussen ausgeübte Gästewagen-Gewerbe:
- a) Kalkulation (schriftlich),
- b) Beförderungsverträge, insbesondere die Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen), Organisation des Verkehrsunternehmens,
- c) Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie der einschlägigen EU-Vorschriften,
- d) Kalkulation,
- e) Beförderungstarife, -preise und -bedingungen,
- f) Versicherungen,
- g) Reisebüros,
- h) Organisation von Verkehrsdiensten und Aufstellung von Beförderungsplänen,
- i) gewerberechtliche Vorschriften betreffend den Gelegenheitsverkehr,
- j) Rechtsvorschriften für den Kraftfahrlinienverkehr,
- k) Bestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen für den Personenverkehr zwischen den Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie zwischen diesen und Drittländern gelten,
- l) Praxis und Formalitäten beim Grenzübergang, Beförderungspapiere,
- m) Wahl der Fahrzeuge,
- n) Genehmigung und Zulassung,
- o) Normen für die Instandhaltung der Fahrzeuge,
- p) Pflichten des Zulassungsbesitzers bzw. Fahrzeuglenkers nach dem Kraftfahrrecht (KFG 1967) und dem Straßenpolizeirecht (StVO 1960),
- q) wichtigste kraftfahrrechtliche und straßenpolizeiliche Vorschriften ausländischer Staaten, soweit sie von österreichischen abweichen,
- r) Verkehrsgeographie.
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