Anlage 3 AFV

Alte FassungIn Kraft seit 13.2.2002

Anlage 3

Anlage 3

Für den Amateurfunkdienst gemäß § 7 festgesetzte Sendearten

Für den Amateurfunkdienst werden unter allfälligen Einschränkungen, die sich aus der Bandbreite oder des benutzten Frequenzbereiches ergeben, folgende Sendearten festgesetzt:

Art der Aussendung Bezeichnung Zulässig in

Bewilligungsklasse(n);

Einschränkungen

AMPLITUDENMODULIERTE (A) AUSSENDUNGEN

Zweiseitenband, ein einziger Kanal, der quantisierte oder digitale

Information enthält, ohne Verwendung eines modulierten

Hilfsträgers:

Morsetelegraphie A1A 1

Fernschreibtelegraphie A1B 1

Faksimile A1C 1, 2, 3

Fernwirken A1D nur Relais

Zweiseitenband, ein einziger Kanal, der quantisierte oder digitale

Information enthält, unter Verwendung eines modulierten

Hilfsträgers:

Morsetelegraphie A2A 1

Fernschreibtelegraphie A2B 1

Faksimile A2C 1, 2, 3

Fernwirken A2D nur Relais

Zweiseitenband, ein einziger Kanal, der analoge Information

enthält:

Faksimile A3C 1, 2, 3

Fernsprechen A3E 1, 2, 3

Fernsehen (Bild) A3F 1, 2

Restseitenband, ein einziger Kanal, der analoge Informationen

enthält:

Fernsehen (Bild) C3F 1, 2, 3

Einseitenband, unterdrückter Träger, ein einziger Kanal, der

quantisierte oder digitale Informationen enthält, unter Verwendung

eines modulierten Hilfsträgers:

Morsetelegraphie J2A 1

Fernschreibtelegraphie J2B 1

Faksimile J2C 1, 2, 3

Fernwirken J2D nur Relais

Packet Radio J2D 1, 2, 3

Einseitenband, unterdrückter Träger, ein einziger Kanal, der

analoge Informationen enthält:

Faksimile J3C 1, 2, 3

Fernsprechen J3E 1, 2, 3

Fernsehen (Bild) J3F 1, 2, 3

Einseitenband, voller Träger, ein einziger Kanal, der analoge

Informationen enthält:

Fernsehen (Bild) H3F 1, 2, 3

Einseitenband, verminderter Träger oder Träger mit variablem

Pegel, ein einziger Kanal, der analoge Informationen enthält:

Fernsprechen R3E 1, 2, 3

Fernsehen (Bild) R3F 1, 2, 3

FREQUENZMODULIERTE (F) oder PHASENMODULIERTE (G) AUSSENDUNGEN

Im Amateurfunkdienst darf auch Phasenmodulation verwendet werden. In diesem Fall ist das erste Hauptmerkmal „F" durch „G" zu ersetzen.

Frequenzmodulation, ein einziger Kanal, der quantisierte oder digitale Information enthält, ohne Verwendung eines modulierten Hilfsträgers:

Morsetelegraphie F1A 1

Fernschreibtelegraphie F1B 1

Fernschreibtelegraphie

(RTTY) F1B 1, 2, 3

Faksimile F1C 1, 2, 3

Fernwirken F1D nur Relais

Packet Radio F1D 1, 2, 3

Frequenzmodulation, ein einziger Kanal, der quantisierte oder

digitale Information enthält, unter Verwendung eines modulierten

Hilfsträgers:

Morsetelegraphie F2A 1

Fernschreibtelegraphie F2B 1

Faksimile F2C 1, 2, 3

Fernwirken F2D nur Relais

Packet Radio F2D 1, 2, 3

Frequenzmodulation, ein einziger Kanal, der analoge Information

enthält:

Faksimile F3C 1, 2, 3

Fernsprechen F3E 1, 2, 3

Fernsehen (Bild) F3F 1, 2

Fernsehen (Bild in FM mit

Tonunterträger in FM) F8W 1, 2

PULSMODULIERTE (P) AUSSENDUNGEN

Pulsmodulation, ein einziger Kanal, der quantisierte oder digitale

Information enthält, ohne Verwendung eines modulierten

Hilfsträgers:

Morsetelegraphie K1A 1

Pulsmodulation, ein einziger Kanal, der quantisierte oder digitale

Information enthält, unter Verwendung eines modulierten

Hilfsträgers:

Morsetelegraphie K2A 1

L2A 1

M2A 1

Pulsmodulation, ein einziger Kanal, der analoge Information

enthält:

Fernsprechen K3E 1, 2

L3E 1, 2

M3E 1, 2

Q3E 1, 2

KOMBINIERTE AMPLITUDEN-FREQUENZMODULIERTE AUSSENDUNGEN

Fernsehen (Bild und Ton) D8W 1, 2, 3

(Bild in C3F wobei der Bildträger zusätzlich mit Schmalband F3E mit einem Hub von maximal 5 kHz moduliert wird.)

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