Anlage 39 Ärzte-Ausbildungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 11.11.1998

Anlage 39

Anlage 39

-------------

STRAHLENTHERAPIE-RADIOONKOLOGIE

A. Definition des Aufgabengebietes:

Das Sonderfach Strahlentherapie-Radioonkologie umfaßt die Behandlung und therapeutische Nachsorge von Erkrankungen, die einer Behandlung mit ionisierenden Strahlen zugänglich sind, sowie den Einsatz der dazu notwendigen Geräte einschließlich des fachspezifischen Strahlenschutzes.

B. Mindestdauer der Ausbildung:

  1. 1. Hauptfach:
  1. 2. Pflichtnebenfach:
  1. 3. Wahlnebenfächer:

C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:

  1. 1. Kenntnisse auf dem Gebiet der allgemeinen Onkologie unter besonderer Berücksichtigung von Tumorbiologie, Tumorepidemiologie, Krebsprävention, Screening;
  2. 2. Kenntnisse auf dem Gebiet der Pathologie maligner Tumoren und anderer Neoplasien, des klinischen Erscheinungsbildes von neoplastischen Erkrankungen, der diagnostischen Verfahren sowie der Klassifikation, Stadieneinteilung und der prognostischen Faktoren von malignen Erkrankungen;
  3. 3. Kenntnisse der Prinzipien der Krebsbehandlung unter Berücksichtigung von chirurgischer Behandlung, Chemotherapie, endokriner Therapie und anderer Behandlungsformen;
  4. 4. Prinzipien der Krebsbehandlung unter Strahlentherapie;
  5. 5. Entscheidungsfindung über Behandlungsziel und Wahl der Therapiemodalitäten und flankierender Behandlungsmaßnahmen unter Berücksichtigung von psychosozialen Aspekten, Lebensqualität und terminaler Pflege sowie Durchführung der Nachsorge von Patienten;
  6. 5. Kenntnisse der biologischen Basis der Strahlenwirkung, der Reaktion von Tumoren auf Bestrahlung sowie der Früh- und Späteffekte der Bestrahlung auf Normalgewebe;
  7. 6. optimale Strahlentherapie in bezug auf Erkrankungstyp und Lokalisation einschließlich der auf Strahlentherapie angewandten Physik;
  8. 7. Apparatekunde;
  9. 8. Kenntnisse betreffend Strahlenschutz gemäß § 28 der Strahlenschutzverordnung, Anlage 6;
  10. 9. Durchführung der externen Radiotherapie mit Photonen und Elektronen von Tumoren des Erwachsenen- und Kindesalters einschließlich der Bestrahlungsplanung und der Dosimetrie;
  11. 1 0.externe Radiotherapie von Erkrankungen des lymphatischen Systems unter besonderer Berücksichtigung von Großfeldtechniken;
  12. 11. Halb- und Ganzkörperbestrahlung;
  13. 12. stereotaktische Radiotherapie;
  14. 13. intraoperative Radiotherapie;
  15. 14. externe Radiotherapie mit Teilchenstrahlen;
  16. 15. therapeutische Anwendung von Radionukliden einschließlich der Dosimetrie und Bestrahlungsplanung;
  17. 16. intrakavitäre/endoluminale Radiotherapie von Tumoren des Gastrointestinaltraktes, der Atemwege sowie von gynäkologischen Tumoren einschließlich der intrauterinen Bestrahlung;
  18. 17. interstitielle Radiotherapie maligner Tumoren;
  19. 18. Kenntnisse der Interaktion der Strahlentherapie mit anderen Therapiemodalitäten unter besonderer Berücksichtigung von Hyperthermie, Radiosensibilisatoren, Radioprotektoren und photodynamischer Therapie;
  20. 19. Strahlentherapie bei nicht malignen Erkrankungen;
  21. 2 0.Kenntnisse der Prinzipien und der Methodologie der klinischen Forschung;
  22. 21. Kenntnisse auf dem Gebiet der Radiodiagnostik einschließlich Computertomographie, Magnetresonanz und Ultraschall;
  23. 22. Tumorlokalisation am Therapiesimulator und Bestrahlungsplanung anhand von Querschnittbildern und Bestrahlungsplansystemen;
  24. 23. Psychosomatik;
  25. 24. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
  26. 25. Geriatrie;
  27. 26. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
  28. 27. Dokumentation;
  29. 28. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
  30. 29. Begutachtungen.

Ziffer C.5 wurde zweimal vergeben

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2018

Gesetzesnummer

10010796

Dokumentnummer

NOR12142935

alte Dokumentnummer

N8199855840L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)